Cyber Monday Lächerlich

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Das sehe ich als Betrug am Kunden an.

Ein Kunde muß die chance haben, einen Kauf anzuwägen. Im Falle der Discounter gab es ja auch schon Gerichtsurteile, die besagen, daß Angebote, die in der Zeitung angepriesen werden, mindestens am ganzen Angebotstag verfügbar sein müssen. (Es klagt halt nur kein Mitbewerber, weil die die gleiche Lockvogelmasche fahren)

Daß ein Angebot nur eine Sekunde besteht, und man in dieser Sekunde auch erst den wahren Kaufpreis erfährt, halte ich daher für absolut außerhalb jeglichen, geltenden Rechtes! Ich denke, geprellte Kunden hätten gute Chancen, die Waren einzuklagen. Aber klagt einer?
 
Auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Ansicht ? "Ich finds voll unfair Gesetzbuch" ?

Ja klar wünscht sich jeder auch das Produkt zu bekommen und klar ist das krass wenn es nach einer Sekunde weg ist, aber weißt du wie groß die nachgefragte Menge und die angebotene Menge ist ?

Betrug am Kunden ist das nicht, aber Amazon hätte sich was besseres einfallen lassen können für den Kunden.
 
Ich denke das die Chance wohl etwas größer wäre, wenn nicht die Leute mit ihren Kaufscripts
dort mitmischen. So wie ich das teilweise gelesen habe, schafft man es ja mit so nem Kaufscript
noch bevor der Button überhaupt erscheint bzw. wie man auf der Seite mit dem Reaktionstest sah,
innerhalb 1ms.

Kann man "per Hand" wohl nicht erreichen diese Schnelligkeit
 
Ja das finde ich die viel schlimmere Sache, dass die ganzen Black Friday und jetzt Cyber Monday so anfällig für diese Sachen sind, da hätte Amazon mal bisschen besser die "Box" gestalten können, sodass es eben nicht möglich ist.
 
Eigentlich hätte man bei dem Cyper Montag erwarten können, dass es ähnlich wie in den USA abläuft.
Einziger Unterschied .In Deutschland gab es kaum Rabatte, wogegen es in den USA in der Regel mind 40% sind.
Mir aber ansich auch egal. Ich habe vorgestern meine Schnäppchen gefunden und sofort zugegriffen. Es muss nur noch der Typ von der DHL endlich kommen.
 
-=|Vegeto|=- schrieb:
Auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Ansicht ? "Ich finds voll unfair Gesetzbuch" ?

Es gibt durchaus Gesetze, die sowas regeln. Im Laden müssen die Preise auch immer eindeutig ausgewiesen sein. Nirgendwo darf stehen "es kostet, was wir wollen". Im Gegenteil gehen sogar Irrtümer bei der Auszeichnung zugunsten des Kunden aus. Steht am Regal ein niedrigerer Preis als der Computer ausgibt, hat der Kunde das RECHT, die Ware zum niedrigeren Regalpreis zu erwerben.
 
Natürlich gehts da nur ums Geld. Oder in diesem Falle: Mit Lockangeboten möglichst viele Leute auf die Seite zu locken.

Die mp3 Downloads sind aber nicht limitiert, oder?
 
Nein, aber nur bis 14 Uhr gültig
 
Bei mydealz liest man, dass man selbst mit Scripten kaum eine Chance hat! ^^
 
Klassikfan schrieb:
Es gibt durchaus Gesetze, die sowas regeln. Im Laden müssen die Preise auch immer eindeutig ausgewiesen sein. Nirgendwo darf stehen "es kostet, was wir wollen". Im Gegenteil gehen sogar Irrtümer bei der Auszeichnung zugunsten des Kunden aus. Steht am Regal ein niedrigerer Preis als der Computer ausgibt, hat der Kunde das RECHT, die Ware zum niedrigeren Regalpreis zu erwerben.

Das wäre mir neu. Afaik stellen Preisauszeichnungen lediglich ein Angebot an den Kunden dar eine Ware X zum Preis Y abzugeben. Der Vertrag wird aber erst an der Kasse geschlossen und bis dahin kann der eine Vertragspartner (Laden) den Preis auch noch ändern wen er will.
 
Es hängt von der Willenerklärung beider Parteien ab. Das ist das Wichtigeste.
Die reine Preisausschreibung des Händlers ist nämlich noch keine Willenserklärung. Erst mit dem Einscannen, des Produktes an der Kasse kommt es zu einer Willenserklärung und der Händler ist verpflichtet die Rechtfolge umzusetzten.
 
sony22 schrieb:
Für wieviel gabs den Sony Tv vorhin denn? Nur aus Neugier :)
Und was schätzt ihr wird die PS3 gleich kosten?

499€ war der Preis vorher. Also 333€ war schon ein gutes Angebot. Wollte ihn unbedingt haben, aber hat leider nicht geklappt ;) Stand nur ewig "Angebotstatus laden" da, aber getan hat sich auch eine halbe Stunde später nichts.
Naja Zigarettenpause und dann nochmal bei der PS3 probieren.
 
Airbag schrieb:
Es hängt von der Willenerklärung beider Parteien ab. Das ist das Wichtigeste.
Die reine Preisausschreibung des Händlers ist nämlich noch keine Willenserklärung. Erst mit dem Einscannen, des Produktes an der Kasse kommt es zu einer Willenserklärung und der Händler ist verpflichtet die Rechtfolge umzusetzten.
Steht ja auch in den Amazon AGB, daß der Kaufvertrag erst mit Versand der Ware zustande kommt.
Die Bestellung ist lediglich ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Wenn alles in 1s "ausverkauft" ist, kommt man also nichtmal dazu, Amazon ein Angebot zu machen. ;)
 
Ist meiner Meinung nach denoch ein absolutes Unding und rechtlich keineswegs so klar. Jetzt ist es zB. 6 Minuten vor 14 Uhr, und der Preis steht immer noch nicht da!

Das KANN nicht rechtmäßig sein!
 
Nicht umsonst steht es im BGB so. Und genau aus dem Grund finde ich es eigentlich auch recht fair. :)

edit:
@Klassikfan
Rechtlich sollte es eigentlich recht klar sein. Genau aus diesem Grund, dass der Händler nicht allen das Produkt anbieten kann, gibt es ja gerade diese Gesetze und die Konrinthenkackerei, was eine Willenserklärung ist oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Willenerklärungen und Kaufverträge haben wir immoment in Wirtschaftsrecht. Von daher das geschriebene hier kann ich nur bestätigen.
Kein Fan davon nur weil man etwas für "unfair" hält dass dann auch aufs Gesetz zu übertragen.
 
:D

Schon witzig. Gerade bei der PS3 gewartet, bis der Timer auf 00:00 war, draufgeklickt, es läd, 100% ausverkauft.

In einer halben Sekunde etwa. Ziemlich verrücktes Spiel.

Gruß,
[sauba]
 
Bei mir war es ähnlich,
drauf geklickt und ausverkauft ^^

Aber 177€ wäre schon nicht schlecht gewesen.
 
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