Darf Guthaben von Cinebank verfallen?

Lord-D

Lieutenant
Registriert
Okt. 2009
Beiträge
791
Hallo Leute,

ich habe seit letztem Jahr eine Mitgliedskarte für die Cinebank (Selbstbedienungs-Videothek).
Damals habe ich für die Karte 10 Euro gezahlt und 5 Euro Gutschrift fürs ausleihen. Habe knapp 20 Euro aufgeladen.
Tatsächlich habe ich da sehr wenig ausgeliehen und vor vier wochen als ich da wieder zu Besuch war, waren noch knapp 10 Euro drauf und es stand, dass die Karte zum 09.10.2011 gültig ist. Ich habe dann beim grad zufällig anwesendem Personal angefragt ob die die Karte verlängern können. Doch der wollte 10 Euro dafür von mir, 5 Euro kriege ich wieder als Gutschrift. Jetzt habe ich mir mal von damals die AGBs durchgelesen, da steht nichts davon, dass die Karte nur 1 Jahr gültig ist oder, dass man wieder 10 Euro Gebühr zahlen muss.
Wenn ich das aussitze, meinte das Personal, das Guthaben sei weg.

Was habe ich nun für Optionen?
 
Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaub das Guthaben darf nicht verfallen, wegen sowas gabs bei Vodafone mit Prepaid Karten auch schonmal Streit (sofern man das evtl. vergleichen kann). Aber wie gesagt bin mir nicht sicher.

mfg
 
Bin auch bei der Cinebank (Karlsruhe) gewesen.
Hab damals 5€ leihgebür bezahlt und sie nach einem Jahr wieder bekommen als ich die Karte abgegeben habe.
 
... bei Prepaid darf zwar die Karte gesperrt werden aber das Guthaben darf nicht gelöscht werden.

Und das sagt Cinebank Hainfeld dazu:

Verfällt das Guthaben oder die Karte?
Nein, das Guthaben verfällt nie. Die Kundenkarte muß nach 400 Tagen aktualisiert werden.

http://www.cinebank-hainfeld.at/html/faq.htm

EDIT: die Klausel steht bei allen Cinebank Standorten mit drin. Lass dir im Laden die AGB aushändigen und zeig den Passus den Mitarbeitern dort.
 
Zuletzt bearbeitet:
mach nen haken hinter und leihe dort nichts mehr...
 
WinKill schrieb:
#.kFk hat Recht, gekauftes Guthaben darf grundsätzlich nicht verfallen.

Bisher gibt es nur ein Musterurteil gegen einen Mobilfunkanbieter. Kann durchaus sein, dass diese Videothekenkette sich davon nicht betroffen sieht.
 
Solange keiner wegen der geringen Beträge klagt, werden sie es aber nicht tun, denn solange bringt das ganze ja etwas ein.
 
Atkatla schrieb:
... Kann durchaus sein, dass diese Videothekenkette sich davon nicht betroffen sieht.

... in den einzelnen AGB (Cinebank) wird aber darauf hingewiesen, dass das Guthaben nicht verfällt sondern die Karte ihre Gültigkeit verliert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein herzliches Hallo an alle Mitglieder :)

Ich reihe mich hier mal ein, denn vielleicht hat jemand von Euch die Antwort auf mein Problem....

Ich kann nach meinem Umzug den Service der Cinebank nicht mehr nutzen und da meine Karte noch ein Guthaben von ca. 50 Euro vorweist, wollte ich diese nun ausbezahlt haben. Laut Betreiber ist das nicht möglich... Ich könne das Guthaben ja schnell noch "abschauen" oder an einen anderen Nutzer übertragen!

Ist das rechtlich in Ordnung?

Danke für Eure Antworten....

Gruss, Pando
 
Das ist rechtlich mehr als bedenklich. Anschreiben, Geld zurückverlangen (kontodaten nicht vergessen), Frist setzen, anwaltliche Schritte ankündigen.
 
Wieso sollte das Guthaben verfallen? Auf welcher rechtlicher Basis soll das bitte stattfinden, worauf stützen sich diese Anbieter?
Man zahlt bei ihnen Geld ein und sie schreiben das es nach Zeitraum X verfällt? Wieso das? Ist das eingezahlte Geld plötzlich weniger wert geworden? :rolleyes:
Nur weil evtl. nirgends festgelegt steht das Guthaben nicht verfallen darf, heißt es ja nicht im Umkehrschluss das es verfallen darf.

Für mich ist dieses Gebahren ein absolutes Unding und ist in meinen Augen Unterschlagung.
 
Danke Fumanchu und Pipapa....

@Pipapa: der Betreiber hat nicht davon gesprochen, dass das Guthaben verfallen wäre - er wollte es nur nicht ausbezahlen. Darüber verfügen könnte ich noch - allerdings nur in Form des Ausleihens von Filmen.

Ich werde ihn jetzt nochmal anschreiben. Und evtl. auch auf einen Anwalt hinweisen - das hatte ich bereits in Betracht gezogen, wollte mich aber nur vorher vergewissern, dass ich tatsächlich im Recht bin.

Gebe Bescheid, was ich erreichen konnte....

Bis bald, Pando ;)
 
ein ähnliches Gebaren findet sich doch auch bei Prepaid-Karten Besitzern wieder. Bei meiner ehemals Loop Karte jetzt o2 sind einmal 35 Euro Guthaben verfallen, weil ich die Karte nicht weiter aufgeladen habe, wusste davor davon nix, sonst hät ich ne Aufladekarte gekauft um mein Guthaben nicht zu verlieren. Fand ich direkt Anlass von o2 Abstand zu nehmen. -> auch wenns durchaus vllt andere Anbieter genauso handhaben.

Gruß Killa
 
Pandora2610 schrieb:
.. der Betreiber hat nicht davon gesprochen, dass das Guthaben verfallen wäre - er wollte es nur nicht ausbezahlen. ...

ahh stop stop stop - ob er es denn tatsächlich ausbezahlen muss ist etwas anderes. Weiter oben stand es so dort, das du den Account nicht mehr nutzen kannst und cinebank das Geld jetzt einbehält und du gar nichts dafür bekommst.

Das Guthaben darf nicht verfallen, korrekt, aber ob du ein Recht auf Ausbezahlung hast ist etwas anderes, du kriegst ja immerhin den Dienst von denen. Nur weil du selber jetzt diesen Dienst nicht nutzen kannst ist ein anderer Fall, das liegt ja nicht in deren Einflussbereich.

Das ist vergleichbar damit, wenn man sich einen DSL Vertrag holt und umzieht und plötzlich kein DSL verfügbar ist, die Anbieter pochen trotzdem auf ihren Vertrag.
 
Naja, hatte eigentlich schon darauf hingweisen, dass er mir angeboten hat, das Guthaben "abzuschauen" oder an einen Nutzer zu übertragen...

Pandora2610 schrieb:
..... Ich könne das Guthaben ja schnell noch "abschauen" oder an einen anderen Nutzer übertragen!


Aber was hab ich davon? Warum sollte ich es an einen wildfremden Menschen übertragen? Und selbst "Gucken" kann ich nicht mehr, da wir in ein ganz anderes Bundeland gezogen sind....

Mal sehen... Jetzt ist die Email an ihn raus. Hab ihm die Sachlage nochmal erklärt, meine Bankverbindung mitgeteilt und ihm eine Frist bis 31.3. gesetzt.

Er muss seinen Standpunkt doch auch rechtlich begründen können, oder? Dieses Geld habe ich doch ausschliesslich zu meiner Verfügbarkeit auf die Karte einbezahlt und nicht um die Videothek zu sponsern :(
 
Pandora2610 schrieb:
...Und selbst "Gucken" kann ich nicht mehr, da wir in ein ganz anderes Bundeland gezogen sind.......

Dazu gab es tatsächlich auch Rechtsstreitigkeiten mit z.B. Anbietern von DSL Zugängen. Die Anwender sind in andere Regionen gezogen und hatten kein Sonderkündigugnsrecht, weil es nicht im Einfluss des Anbieters liegt wohin ein Anwender zieht.

So ist das bei dir, du ziehst um und willst, das der Dienstanbieter sich nach dir richtet. Der Anbieter ist immer noch da mit seinem Angebot, nur du hast die Bedingungen geändert.

Das Guthaben ist weiterhin da und evtl ist es auch in deiner Region wieder verfügbar, dann muss dir auch das Guthaben zur Verfügung stehen.
 
Zurück
Oben