Darf ich als Kunde Bearbeitungsgebür verlangen?

Koplsc

Lieutenant
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Hallo,
ich schildere erstmal das Problem:

Ich habe bei einem Onlineshop mit zwei Bestellungen Dinge bestellt, wobei wiederum von beiden Bestellungen was zurückgeschickt wurde meinerseits.
Jener Onlineshop hat dabei den Differenzbetrag der einen Bestellung ganz normal zurücküberwiesen und den Differenzbetrag der zweiten Sendung ein mal auf mein Paypal-Konto und ein mal mit der ersten Überweisung der ersten Sendung auf mein Girokonto überwesen.

Kurz: 2 Sachen zurückgeschickt, 2 mal Geld erhalten (1 mal auf Paypal, 1 mal auf Giro), jedoch auf Giro den Betrag von beiden.

Noch kürzer: 2 Dinge zurückgeschickt, 3 Zahlungen erhalten.

Nun habe ich Post vom Onlineshop erhalten (ca. 2 Monate später, wahrscheinlich beim Jahresabschluss den Fehler gemerkt) und wurde aufgefordert den zu viel überweisenen Betrag zurück zu erstatten.

Ich will jetzt nicht wissen, ob ich das rechtlich wirklich muss, wenn die mit Anwalt drohen muss ich eh klein bei geben, nur darf ich von den etwa geforderten 100€ eine Art Bearbeitungsgebür verlangen? Ich muss ja schließlich auf Grund ihrer Schludrigkeit einen Aufwand leisten (Überweisung tätigen).
Und wenn ja, wie hoch darf der sein?

Ich würde dann einfach anstatt der geforderten ca. 100€ beispielsweise 10€ weniger überweisen mit dem Verwengungszweck "-10€ Bearbeitungsgebür".

Kann ich das machen und wie hoch darf der Betrag ausfallen? Natürlich nur wenn möglich.
Darüber hinaus, wäre es legitim nichts zu überweisen? Ich würde es aber nicht eh machen.


Ich weiß leider nicht weiter und ich weiß auch, dass das nicht mein Geld ist aber ich möchte es gerne wissen.
Ich hoffe es ist verständlich und leserlich geschrieben, tue mich dabei immer etwas schwer.
In jedem Falle schon vielen Dank für eventuelle Antworten.

THX :):):)
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast 2 Geräte zurückgeschickt und hast dafür drei Gutschriften erhalten? Hast diesen Fehler vom Händler verschwiegen und bist jetzt noch Dreist und fragst ob du eine Bearbeitungsgebühr verlangen kannst??

Ob du eine Bearbeitungsgebühr verlangen kannst weiß ich nicht.....aber dass ist schon echt krass was für Leute es gibt......
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
lächerlich.. das geld steht dir nicht zu und ist durch einen fehler überwiesen worden... als KUNDE hättest du wahrscheinlich einen RIESENaufstand gemacht wenn du ausversehen einen falschen betrag überwiesen hättest und der händler es nicht sofort zurückgezahlt hätte...
 
Wenn dir bei der Überweisung kosten entstehen kannst du die sicher in Rechnung stellen. Aber welchen Aufwand hast du bitte schön? Eine Überweisung tätigen dauert online keine Minute.
 
Ganz klar NEIN, du darfst keine Bearbeitungsgebühr verlangen.

Es ist ein Fehler bei der Abwicklung passiert und du hättest ohne Aufforderung des Händlers den zuviel überwiesenden Betrag zurücküberweisen müssen. Stichwort "ungerechtfertigte Bereicherung".

ok?
 
Ich finds schon dreist genug das du den Betrag nicht schon längst selbst zurück gezahlt hast, Fehler hin oder her.

Klär das mit dem Shop!
 
Dass das Geld zurück muss steht ja gar nicht zur Debatte. Die Frage nach der Bearbeitungsgebühr finde ich allerdings schon irgendwie berechtigt. Moralisch gesehen hätte man natürlich direkt nach dem Erhalt des Geldes den Überschuss zurück überweisen können, das ist klar. Allerdings erheben viele Onlineshops Bearbeitungsgebühren für jede Kleinigkeit, daher finde ich das gar nicht abwegig in so einem Fall darüber nachzudenken. Wenn sich das mit deinem Gewissen vereinbaren lässt, kannst du (meiner Meinung nach) durchaus eine "Gebühr" erheben. Wird der Onlineshop dir aber mit dem Schreiben eines Anwalts kommen, wovon nicht auszugehen ist, wird er deine Ansüruche in der Luft zerreißen und wirst deinerseits Schadensersatz zahlen müssen :D

Darf man fragen um welchen Shop es sich handelt?
 
Ich würde deine Frage ja kommentieren, aber nur gegen eine Bearbeitungsgebühr. Schliesslich mach ich mir für deinen Egoismus einen Aufwand. Schick mir 10 Euro, meine Paypal-Daten bekommst du per PN, dann kannst du meine Meinung dazu lesen.
 
Mhh, schade keine richtige Antwort dabei, trotzdem danke.
Und ihr braucht hier nicht predigen, ich weiß worum es geht und wie es mit der Moral steht.
Hätte es nur gerne von rechtlicher Seite erfahren.

söLLa, danke dir, das war zumindest etwas verständlich und ging in die richtige Richtung. :)
Sry möchte den Shop nicht nennen.
 
also ich hab letzte Woche einen Artikel für 20 cent zuviel bekommen und hab dem Shop schnell bescheid gegeben...

und jetzt kommst du daher und willst denen IHR GELD! nicht vollständig zurück geben?
Leute gibt es, also echt....
 
Zuletzt bearbeitet:
Komisch nur das keiner hier auch noch vorschlägt sich vom Anwalt beraten zu lassen, sind doch sonst immer alle so schnell dabei :lol:
 
@ Koplsc

Du hast jede Menge "richtiger Antworten" erhalten. Mag ja sein, dass keine davon Dir passt, weil alle Dir sagen, dass Du keinen Anspruch hast, aber das ändert ja nichts an der Tatsache, dass es Antworten gab, die auch zielführend waren.

Um's mal ganz einfach auszudrücken: Die Aufwandsentschädigung solltest Du knicken. Wenn Du schon so dreist bist, solltest Du lieber mal nachweisen, inwieweit Dir überhaupt Aufwand entsteht, und inwieweit dieser einen Abzug rechtfertigt.

Selbst WENN man jetzt für einen Abzug plädieren würde, wären 10% völlig illusorisch. Wofür denn bitte? Man stelle sich für, Online-Läden würden einen Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes erheben, weil der Kunde etwas innerhalb von 14 Tagen zurückgehen ließ. Mann, das Geschrei wäre laut . . . :rolleyes:

Fazit: Überweis' das Geld zurück und gut.
 
Also um deine Frage zu beantworten. Natürlich muss der Shop die Überweisungskosten tragen die dir entstehen. Schließlich ist das ganze nur passiert weil die ihren Job nicht richtig gemacht haben. Nur mit den 10€ bist du wohl "ein wenig" übers ziel hinausgeschossen. Weiß ja jetzt nicht bei welcher Bank du bist und wie hoch deren Gebühr für Überweisungen sind aber das wird sich wohl eher im Cent bereich bewegen. Schreib denen doch einfach mal ne Email und sag denen das dir bei der zurücküberweisung kosten enstehen und handelt was aus. Aber 10€ grenzt schon mehr als an dreistigkeit. Die könntest du höchstens verlangen wenn du denen das Geld zufuss vorbei bringst.

Also kann mich nur DDM_Reaper20's rat anschließen. Überweis es zurück und fertig. Die paar Cent ist der aufwand nicht wert.
 
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xpower ashx schrieb:
Komisch nur das keiner hier auch noch vorschlägt sich vom Anwalt beraten zu lassen

Gegen eine geringe Aufwandsentschädigung wäre der Tipp sicher gekommen ;)
 
naja ich als Shop würde schon fast Zinsen berechnen, dafür das er das Geld einfach behalten hast, ohne was zu sagen.
Also frage besser nicht nach Bearbeitungsgebühr, sonst geht der Schuss nachher noch nach hinten los.
Weil um es mal direkt zu schreiben, DAS kann der Shop verlangen, wenn es absichtlich von DIR war und Zinsen, die du dann zahlen kannst, wären wohl das letzte war DU willst.
 
Sei bloß vorsichtig. Sonst kommt der Shop dann nochmal auf dich zu und verlangt die Zinsen von dir, die du von deiner Bank bekommen hast, weilk du 2 Monate lang 100€ mehr auf dem Konto hattest. Dazu sollen sie dann am besten noch eine Bearbeitungsgebühr wegen des nötigen Schriftverkahrs von dir verlangen. Dasa wär dann eigentlich nur fair für beide Seiten. :D :lol: :evillol:

Edit: oh, zu spät...
 
die frage an sich find ich durchaus interessant, wenngleich der geschilderte fall etwas ungünstig ist. wären ja durchaus andere fälle denkbar wo dem kunde ein deutlich höherer aufwand entsteht!
 
Naja einfach Blind zurücküberweisen würde ich auch nicht machen. Bei mir hat mal jemand einen Artikel 2mal bezahlt, ging aber eh auch nur um 5euro.

Ich denke klar ist natürlich dass einem das Geld nicht zusteht und zurückgezahlt werden muss.
Selbstständig irgendwohin überweisen würde ich allerdings nicht machen, sondern erst nach Aufforderung.

Wenn sich keiner meldet würde ich persönlich auch nichts machen. Ich denke dass ist in etwa vergleichbar wie wenn man zuviel Wechselgeld wieder bekommt.

Ist ja nicht meine Aufgabe andere Leute auf ihre Fehler hinzuweisen. Bei vielen Online Shops gibs das Geld nach einem Widerruf schließlich auch erst dann wieder wenn man denen dies mitteilt. Auf die Idee den Kunden an das Geld zu erinnern kommt in dem Fall ja auch niemand.
Von daher warte ich in dem Fall einfach ab bis sich wer meldet.

Wenn du eine Gebühr abziehen willst musst du auch nachweisen können dass Kosten entstanden sind.

Natürlich hat man auch bei ner Online Überweisung Arbeit, wenn auch nicht sehr viel. Wie hoch dieser Aufwand aber in Geld gemessen tatsächlich wert ist lässt sich schwer beurteilen. Zur Not muss dies dann wohl ein Gericht entscheiden.

Den Ärger würde ich mir aber in Anbetracht dieses "Problems" hier nicht einhandeln wollen.

Das sinnvollste wäre wohl den Betrag einfach so zurück zu überweisen. Ansonsten einfach drauf ankommen lassen und gucken wer der Stärkere ist. Recht haben und Recht bekommen sind immerhin 2paar Schuhe. Versuchen kann man es ja. Würde ich vielleicht vorher noch Kontakt aufnehmen um denen das mitzuteilen. Denke aber 10euro sind schon ein wenig hochgegriffen, würde es eher mit 5 machen.
Die werden dich ja auch nicht gleich verklagen. Wenn sie aber auf den gesamten Betrag bestehen und du auf deine Gebühr dann werdet ihr euch im Zweifelsfall vor Gericht wiedersehen.


Ob es dreißt oder moralisch daneben ist würde ich nicht umbedingt sagen. Immerhin wird man als Kunde auch oft an allen Ecken und Enden zur Kasse gebeten und muss für eine relativ geringe Dienstleistung schon verhältnismäßig viel Geld zahlen.
Gar manchen Support erreiche ich beispielsweise nur über eine kostenpflichtige Hotline wo am anderen Ende Leute mit wenig bis Null Ahnung sitzen.

Sei bloß vorsichtig. Sonst kommt der Shop dann nochmal auf dich zu und verlangt die Zinsen von dir, die du von deiner Bank bekommen hast, weilk du 2 Monate lang 100€ mehr auf dem Konto hattest. Dazu sollen sie dann am besten noch eine Bearbeitungsgebühr wegen des nötigen Schriftverkahrs von dir verlangen. Dasa wär dann eigentlich nur fair für beide Seiten

Naja den Schriftverkehr haben sie sich ja selber zuzuschreiben wenn es deren Fehler ist. Die Zinsen stehen allerdings dem TE nicht zu, weil es ja auch nicht sein Geld ist. Diese könnten dann denke ich zurückgefordert werden
 
Zuletzt bearbeitet:
Rach78;11195290... Ich denke dass ist in etwa vergleichbar wie wenn man zuviel Wechselgeld wieder bekommt. Ist ja nicht meine Aufgabe andere Leute auf ihre Fehler hinzuweisen. ..[/QUOTE schrieb:
Ja, ist das gleiche , denn auch das mit dem Wechselgeld ist Unterschlagung, und wenn du es bemerkst dann MUSST du dieses sagen!
 
Rach78 schrieb:
Naja einfach Blind zurücküberweisen würde ich auch nicht machen. Bei mir hat mal jemand einen Artikel 2mal bezahlt, ging aber eh auch nur um 5euro.

Selbstständig irgendwohin überweisen würde ich allerdings nicht machen, sondern erst nach Aufforderung.
Ist ja nicht meine Aufgabe andere Leute auf ihre Fehler hinzuweisen. Bei vielen Online Shops gibs das Geld nach einem Widerruf schließlich auch erst dann wieder wenn man denen dies mitteilt. Auf die Idee den Kunden an das Geld zu erinnern kommt in dem Fall ja auch niemand.
Von daher warte ich in dem Fall einfach ab bis sich wer meldet.
Ob es dreißt oder moralisch daneben ist würde ich nicht umbedingt sagen. Immerhin wird man als Kunde auch oft an allen Ecken und Enden zur Kasse gebeten und muss für eine relativ geringe Dienstleistung schon verhältnismäßig viel Geld zahlen.
Gar manchen Support erreiche ich beispielsweise nur über eine kostenpflichtige Hotline wo am anderen Ende Leute mit wenig bis Null Ahnung sitzen.

Ach auch so ein Egoist....wenn du dein Geldbeutel verlierst, hoffst du doch auch dass sich jemand bei dir meldet, obwohl er einen "Aufwand" hat und nicht sein Fehler war.....

Du entscheidest doch ob du für eine Dienstleistung zahlst oder von diesem Hersteller ein Produkt kaufst, wenn der Service so schlecht und die Dienstleistung zu hoch ist :rolleyes:

Wenn du eben so blöd bist und kaufst dann dort ist das deine Entscheidung, aber mit dem Unterschied, dass du dich ENTSCHEIDEN konntest....passt also überhaupt nicht dein Argument....


Woher einige sich solche Rechte nehmen ist mir schleierhaft.....
 
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