Koplsc
Lieutenant
- Registriert
- Nov. 2006
- Beiträge
- 617
Hallo,
ich schildere erstmal das Problem:
Ich habe bei einem Onlineshop mit zwei Bestellungen Dinge bestellt, wobei wiederum von beiden Bestellungen was zurückgeschickt wurde meinerseits.
Jener Onlineshop hat dabei den Differenzbetrag der einen Bestellung ganz normal zurücküberwiesen und den Differenzbetrag der zweiten Sendung ein mal auf mein Paypal-Konto und ein mal mit der ersten Überweisung der ersten Sendung auf mein Girokonto überwesen.
Kurz: 2 Sachen zurückgeschickt, 2 mal Geld erhalten (1 mal auf Paypal, 1 mal auf Giro), jedoch auf Giro den Betrag von beiden.
Noch kürzer: 2 Dinge zurückgeschickt, 3 Zahlungen erhalten.
Nun habe ich Post vom Onlineshop erhalten (ca. 2 Monate später, wahrscheinlich beim Jahresabschluss den Fehler gemerkt) und wurde aufgefordert den zu viel überweisenen Betrag zurück zu erstatten.
Ich will jetzt nicht wissen, ob ich das rechtlich wirklich muss, wenn die mit Anwalt drohen muss ich eh klein bei geben, nur darf ich von den etwa geforderten 100€ eine Art Bearbeitungsgebür verlangen? Ich muss ja schließlich auf Grund ihrer Schludrigkeit einen Aufwand leisten (Überweisung tätigen).
Und wenn ja, wie hoch darf der sein?
Ich würde dann einfach anstatt der geforderten ca. 100€ beispielsweise 10€ weniger überweisen mit dem Verwengungszweck "-10€ Bearbeitungsgebür".
Kann ich das machen und wie hoch darf der Betrag ausfallen? Natürlich nur wenn möglich.
Darüber hinaus, wäre es legitim nichts zu überweisen? Ich würde es aber nicht eh machen.
Ich weiß leider nicht weiter und ich weiß auch, dass das nicht mein Geld ist aber ich möchte es gerne wissen.
Ich hoffe es ist verständlich und leserlich geschrieben, tue mich dabei immer etwas schwer.
In jedem Falle schon vielen Dank für eventuelle Antworten.
THX


ich schildere erstmal das Problem:
Ich habe bei einem Onlineshop mit zwei Bestellungen Dinge bestellt, wobei wiederum von beiden Bestellungen was zurückgeschickt wurde meinerseits.
Jener Onlineshop hat dabei den Differenzbetrag der einen Bestellung ganz normal zurücküberwiesen und den Differenzbetrag der zweiten Sendung ein mal auf mein Paypal-Konto und ein mal mit der ersten Überweisung der ersten Sendung auf mein Girokonto überwesen.
Kurz: 2 Sachen zurückgeschickt, 2 mal Geld erhalten (1 mal auf Paypal, 1 mal auf Giro), jedoch auf Giro den Betrag von beiden.
Noch kürzer: 2 Dinge zurückgeschickt, 3 Zahlungen erhalten.
Nun habe ich Post vom Onlineshop erhalten (ca. 2 Monate später, wahrscheinlich beim Jahresabschluss den Fehler gemerkt) und wurde aufgefordert den zu viel überweisenen Betrag zurück zu erstatten.
Ich will jetzt nicht wissen, ob ich das rechtlich wirklich muss, wenn die mit Anwalt drohen muss ich eh klein bei geben, nur darf ich von den etwa geforderten 100€ eine Art Bearbeitungsgebür verlangen? Ich muss ja schließlich auf Grund ihrer Schludrigkeit einen Aufwand leisten (Überweisung tätigen).
Und wenn ja, wie hoch darf der sein?
Ich würde dann einfach anstatt der geforderten ca. 100€ beispielsweise 10€ weniger überweisen mit dem Verwengungszweck "-10€ Bearbeitungsgebür".
Kann ich das machen und wie hoch darf der Betrag ausfallen? Natürlich nur wenn möglich.
Darüber hinaus, wäre es legitim nichts zu überweisen? Ich würde es aber nicht eh machen.
Ich weiß leider nicht weiter und ich weiß auch, dass das nicht mein Geld ist aber ich möchte es gerne wissen.
Ich hoffe es ist verständlich und leserlich geschrieben, tue mich dabei immer etwas schwer.
In jedem Falle schon vielen Dank für eventuelle Antworten.
THX
Zuletzt bearbeitet: