Darf ich als Kunde Bearbeitungsgebür verlangen?

schließlich bezahlt man ja oft wesentlich mehr Porto als der Händler dann wirklich hinlegen muss (Rahmenvertäge mit der Post).

Ja darüber könnte man sich aber auch nun streiten warum das Porto so hoch ist. Wenn der Shop beim Widerruf den gesamten Transport bezahlen muss er dadruch aber keinen Gewinn macht ist ja auch logisch dass die Kosten irgendwo aufgeschlagen werden.

Bei Nichtgefallen kann der Shop ja nichts dafür da wäre es nur fair wenn dann eben auch nur dieser eine Kunde die entstandenen Kosten trägt und es vielleicht wieder Versandkosten in Höhe von 2,95 oder 3,95 öfter wieder gibt und nicht 7,95 oder 8,90 oder sonstwas.

Aber auch die Shops müssten mehr in die Verantwortung genommen werden bei Fehlern die sie selber zu verschulden haben. Zum Beispiel dass der Kunde es hinnehmen muss dass ne Ersatzlieferung mal mehrere Wochen dauert etc. Oder bei unzureichend verpackter Ware.

Den Ärger hat ja schließlich auch der Kunde wenn was defekt ankommt. Sowas wird dann ja auch nicht an der Haustür abgeholt sondern muss natürlich erst wieder zur Post transportiert werden und der Kunde kann zusehen.
Ganz ehrlich, wieso muss ich zur Post laufen wenn man mir etwas falsches schickt? Und wieso sollte es in Ordnung sein dass ich dafür dann keien Entschädigung bekomme? Auch wenn der Shop selber nicht weiß was er verkauft und auf der Homepage falsche Angaben gemacht werden kann es nicht sein dass der Kunde der dumme ist, weil er seinem Händler halt vertraut.

Auch beim Emailverkehr darf es dann nicht heißen als Antwort darauf "ihr mitarbeiter hat mir aber am xy geschrieben dass das Produkt das kann" "jaa der Mitarbeiter hat sich geirrt"

Wenn ein Mitarbeiter Blödsinn erzählt hat auch derjenige der ihn eingestellt hat dafür gerade zu stehen.
 
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Es gibt auch Gerichtsurteile das der Händler für seine Aussagen (und andere Werbeversprechen) haftet.
Daher kann sich der Händler da nicht einfach rausreden. Die Frage ist immer in der Beweisbarkeit und dem eigenen durchsetzungsvermögen.

Das der Händler die Versandkosten trägt ist schon richtig. Der Kunde trägt ja diese in seine Richtung auch.
Evtl. sollte man aber die Grenze ab wann der Händler die Kosten trägt erhöhen. Der Händler kann ja dennoch spezielle Verträge mit den Versandunternehmen haben und dort den Kunden mit einbeziehen. Aber das alles hat ja mit dem Thema nichts zu tun.
 
Der Händler muss die Kosten für das Widerrufsrecht nun einfach einkalkulieren. Die erhöhten Portokosten a la 8,90€ sind aber auch darauf zurückzuführen, dass sie mit günstigen Produktpreisen blenden und so einen Gewinn durchs erhöhte Porto bei jeder Bestellung ohne Widerruf (das dürfte ja wohl eher die Regel als die Ausnahme sein) erwirtschaften wollen. Wie ich finde eine sehr dumme Strategie, auch wenn es betriebswirtschaftlich Sinn macht (rel. viel Gewinn bei kleinen Bestellungen und rel. wenig bei großen). Würde ich Händler sein, würde ich ein Bonussystem einführen, was Portokosten anbelangt. Kunden die viel widerrufen sollten natürlich nicht bestrafft werden sondern solche die es nicht tun belohnt werden. Aber das wäre ja Praxis- und Kundenorientiert, dass darf nicht sein!

Es gibt auch Gerichtsurteile das der Händler für seine Aussagen (und andere Werbeversprechen) haftet. Daher kann sich der Händler da nicht einfach rausreden. Die Frage ist immer in der Beweisbarkeit und dem eigenen durchsetzungsvermögen.
Noch ein Punkt indem sich Unternehmen widerrechtlich verhalten und damit durchkommen!
 
Das der Händler die Versandkosten trägt ist schon richtig.

Warum? Der Transport ist angefallen und muss bezahlt werden. Wenn der Käufer widerruft gibts ja auch kein Geld von der Post wieder, weil der Händler nix verkauft hat.

Das wäre so als wenn du mit der Bahn hin und zurück fährst und dann sagst "eignetlich bin ich wieder da wo ich losgefahren bin, also muss es gratis sein" In meinen Augen hat der Kunde sämtliche Transportkosten daher zu tragen, sofern er genau das bekommen hat was er bestellt hat

Der Händler muss die Kosten für das Widerrufsrecht nun einfach einkalkulieren

Dann zahlen aber am Ende auch die, die von dem Widerrufsrecht gar kein Gebrauch machen.

Diese 40euro Regelung fällt ja eh bald weg, sodass der Kunde den Rücktransport nun immer bezahlen muss und das finde ich auch fair muss ich dazu sagen, zumindest dann wenn es um Nichtgefallen der Ware geht.

Dass nem Käufer das Buch nicht gefällt oder er es doppelt geschenkt bekommen hat dafür kann der Händler ja nunmal rein gar nichts.

Die erhöhten Portokosten a la 8,90€ sind aber auch darauf zurückzuführen, dass sie mit günstigen Produktpreisen blenden und so einen Gewinn durchs erhöhte Porto bei jeder Bestellung ohne Widerruf (das dürfte ja wohl eher die Regel als die Ausnahme sein) erwirtschaften wollen
Ja irgendwo wird aber wohl in meinen Augen beides zutreffen

Man sollte das mit dem Widerrufrecht auch nicht außer acht lassen. Wobei es dann auch wieder nich okay ist dass manche Händler die Ware einfach versuchen nochmal anderen Kunden als neu zu verkaufen. Ist ja durchaus auch schonmal vorgekommen dass KUnden Ware erhalten haben die zuvor schonmal von wem anders ausgiebig begutachtiet wurde

Die Frage ist immer in der Beweisbarkeit und dem eigenen durchsetzungsvermögen.
Da man aber bei vielen Läden kaum noch auf Rechnung bezahlen kann ist so der Kunde immer im Nachteil weil der Shop schon das Geld hat und somit ist der Kunde auch derjenige der zum Anwalt muss.

Auf Rechnung kannste immer noch sagen ich zahl nicht oder ich zahl nicht den vollen Preis weil die vereinbarte Leistung nicht erbracht wurde. Dann muss der Shop nämlich aktiv werden.
Das kannste bei Vorkasse, Nachnahme, Kreditkarte ja nicht machen.

Und ganz ehrlich wenn ich auf Rechnung was bestelle und falsch verpackte und defekte Ware kommt bei mir an, dann würde ich dem Shop schreiben dass er sich die Ware hier wieder abholen kann und es von mir kein Geld gibt. Ist dann nämlich auch nicht meine Sache wie die Ware wieder zurückkommt. Bei allem anderen hat der Shop mich nämlich in der Hand.
Vielleicht wäre ja auch ein Mittelding möglich, sprich Anzahlung und der Rest eben bei Lieferung und wenn alles okay ist.
 
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@ first post:
Wenns ein größerer Shop is, vergleichbar mit amazon, würde ich gar nichts zurückzahlen. Außer die hören nicht auf das Geld einzufordern und fangen an mit rechtlichen Schritten zu drohen...Für mich persönlich moralisch völlig in Ordnung. Hätte da keine Gewissensbisse, solange es sich um einen Online- Giganten wie z.B. amazon handelt.

An alle die das so verwerflich finden:
Jedes Jahr sterben etwa 8,8 Millionen Menschen, hauptsächlich Kinder, an Hunger, was einem Todesfall alle 3 Sekunden entspricht (Stand 2007).[3] Was hat denn das damit zu tun? Nichts, aber die wirklichen Verbrechen finden vor unser aller Augen statt, doch nur die Wenigsten tun was. Mich eingeschlossen, ich habe den Kampf aufgegeben.
Klar, auch ich finde es korrekter und vorallem ehrlicher den Betrag einfach zurückzuzahlen. Was ich nicht nachvollziehen kann ist, dass die Leute hier so ein "Entsetzen" zum Ausdruck bringen. Das ist lächerlich und bei 90% wohl reine Heuchelei. Ihr seid auch nicht besser, redet es euch nur ein. Wer würde denn Hundert Euro die er auf der Straße gefunden hat zum Fundamt bringen? Andere Situation? Ja, trotzdem einen Vergleich wert. Da ein Online- Gigant davon keinen spürbaren Schaden trägt, würde ich das Geld wahrscheinlich behalten. Eine Bearbeitungsgebühr zu verlangen finde ich persönlich lächerlich, damit lässt man sich halt auf das Niveau der Shops die für jede Kleinigkeit Gebühren verlangen. Das macht es wiederrum vertretbar selbst so zu reagieren wenn die mal was von dir wollen. Wie das rechtlich aussieht, keine Ahnung.
 
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Klingt nach der überflüssigen Aussage eines Rechtsverdrehers der nicht so recht weiß wohin mit seinem Wissen.
 
@Befürworter des Einbehaltens fremden Geldes: OK, lassen wir die Moral mal bei Seite.

Glaubt ihr, die Betreiber, auch wenn es Giganten sind, sind dumm? Der Fehler wurde erkannt und die wollen ihr Geld wieder. Jeder Händler hat Anwalt in Hinterhand. Auch kleine. Rechtschutzversicherung, die genutzt werden will, ist die Regel.
Da wird durchgegriffen, selbst wenn Rechtsprechung ungünstig ist. Und zwar schon bei 5 Euro.
Seht es mal so: Das darf sich niemand bieten lassen, will er nicht weitere Leute anlocken. Zudem haben die Mittelständler ganz direkte soziale Verantwortung für ihr Personal. Letzten Endes ist das Geld, das am Ende der Hierarchie eingespart wird.

So etwas ist Durchlaufposten, ganz emotionslos. Frist - Ab zum Anwalt, Inkasso.
 
Dennoch werden sie vorher ne Frist setzen so oder so. Und dann kannst das Geld auch zurücküberweisen. Glaube kaum dass dann nachdem sie das Geld wieder haben nochmal geklagt wird, weil der "Kunde" sich von sich aus nicht gemeldet hat?

Glaub ich kaum. Höchstens wenns denen irgendwann zu bunt wird und man sich quer stellt wegen der Rücküberweisung.

Lehren uns unsere Politiker doch auch. Nichts zugeben und wenn es sein muss dann auch nur grade soviel wie absolut nötig. Ansonsten wird doch auch immer geschwiegen.

Da wird durchgegriffen, selbst wenn Rechtsprechung ungünstig ist. Und zwar schon bei 5 Euro

Naja auch die werden vorher aber nachdenken und ihren Shop beraten was er tun soll. Wenn die Chancen eher schlecht stehen bei einem Fall wird man idr auch nicht klagen. Du sagst es ja selbst, sie sind ja schließlich auch nicht doof.

Es ist immer ne Abwägung was vermutlich billiger käme. Bei schlechten Karten für den Shop wird man auch eher auf 5euro verzichten als das ganze vor Gericht auszutragen und dann mit hoher warscheinlichkeit noch weitaus mehr Kosten zu tragen haben.

Beispiel welches ich mal erlebt habe war: Dass ein Shop meinte bei ebay Widerruf würde nur bei Artikeln zum Festpreis gelten und nicht bei Auktionen. Ich war anderer Meinung und sie haben schließlich eingelenkt. Die hätten ja auch einfach abwarten können ob ich zum Anwalt gehe. Haben sie aber nicht. Auch die entsprechende Klausel in den AGBs war erstaunlich schnell verschwunden. Denk mal nach wieso. Ich wette die haben weitaus mehr Angst vor ner Abmahnung wegen den AGBs gehabt. Meinste in dem Fall hätten die verklagt werden wollen? Wohl eher nicht
Ne Rechtsschutzversicherung zahlt übrigens auch net jedesmal.
 
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Ziel der Klage ist ja nur der Ausgleich. Wenn das Geld da ist, besteht kein Anlass mehr.

Im Übrigen belegt Dein Beispiel genau meine These, dass sich jeder schlaue Händler genau überlegt, ob er juristisch im Recht ist. Selbst solche offenbar ohne korrekte Anwendung des Widerrufsrechts.
Der Betreiber wird sicherlich gemerkt haben, dass er nicht im Recht war und hat deshalb eingelenkt.

Wer im Recht ist, oder sich wenigstens im Recht sieht, wird das notfalls aus eigener Tasche zahlen. Ein Mahnbescheid bedarf keines Anwalts oder Rechtsabteilung.

Dass euer Verhalten rechtlich und moralisch fragwürdig ist, wurde ja erörtert. Ich würde die Sache in eurem eigenen Interesse nicht auf die Spitze treiben.
Und wenn ihr glaubt, dass euer Verhalten rechtens ist, würde ich da vorher ganz sicher gehen.
Je größer der Shop, desto mehr Übung haben die in der Regelung von solchen Fällen. Mahnungen sind ganz normaler Teil der Buchhaltung, nichts weshalb man schlaflose Nächte als Händler hätte.
 
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Im Übrigen belegt Dein Beispiel genau meine These, dass sich jeder schlaue Händler genau überlegt, ob er juristisch im Recht ist. Selbst solche offenbar ohne korrekte Anwendung des Widerrufsrechts.
Der Betreiber wird sicherlich gemerkt haben, dass er nicht im Recht war und hat deshalb eingelenkt.

weite roben haste du aber noch gesagt

Da wird durchgegriffen, selbst wenn Rechtsprechung ungünstig ist.

und genau das ist eben nicht so. Das wird von Fall zu Fall entschieden und abgewägt ob man klagen sollte oder nicht

Dass euer Verhalten rechtlich und moralisch fragwürdig ist, wurde ja erörtert. Ich würde die Sache in eurem eigenen Interesse nicht auf die Spitze treiben.

Hab ich ja nicht gesagt. Dennoch wird der Shop als allererste so Kontakt mit dir aufnehmen und nicht direkt ohne Vorwarnung zu seinem Anwalt rennen. Und ich sage wenn du erst DANN dem Händler das Geld wieder gibtst also bevor er beim Anwalt war, wird da auch nix weiter kommen sobald er die Kohle wieder hat
 
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