Darf ich als Kunde Bearbeitungsgebür verlangen?

Rach78 schrieb:
...
Ich hatte ja schon was zu Mindfactory geschrieben die mir falsche Ware geschickt hatten. Dann solllte ICH die Sachen auch erstmal wieder zurückschicken zur Post bringen. Hab mir gesagt ok deren Fehler, aber willst ja auch endlich den richtigen Artikel haben. Was hat MF gemacht? Den Kaufvertrag aufgelöst, Geld zurücküberwiesen und nie mehr was gesagt.

DAS finde ich dreißt von einem Shop, einfach so einen Kaufvertrag aufzulösen und den Kunden dann auch noch zur Post laufen lassen wegen deren Fehlern. Hätte mir am liebsten gegen die Auflösung des KV geklagt, aber hätte sich im Endeffekt warscheinlich eh nicht gelohnt.
....

Das Eine hat ja mit dem anderen hier eigentlich nichts zu tun ;)

Wenn eine Ware falsch geliefert wurde, muss festgestellt werden:

1. Ob das der wahrheit entspricht.
2. ob und wie der richtige Artikel noch beschaffbar ist

Wenn wir etwas falsch liefern, und festgestellt wird, dass wir den Artikel in der gewünschten Form, oder nur unter einem großen Preisunterschied beschaffen können, so sieht es auch der Gesetzgeber vor, dass man dem Kunden lieber sein Geld zurück gibt.

Das ist nicht dreist, sondern Gesetzeskonform.

BTT:
Tatsächlich denke ich persönlich, dass mehr als 80% aller Leute das geld behalten hätten. 60% dieser Leute hätten es wahrscheinlich nicht einmal gemerkt (je nach Höhe des Betrages)

Fehler passieren immer wieder...auf Kunden- und Firmenseite.

Was ich nicht verstehe ist, wo die ganze "Nächstenliebe" hin ist. als ich noch jung war, da hat eine Firma einen Fehler gemacht, hat sich entschuldigt und der Kunde war glücklich. Umgekehrt genauso.... heutzutage muss aus allem Geld geschlagen werden...

Schade eigentlich...und gerade so etwas dann auch noch in der Weihnachtszeit :(
 
Was ihr euch hier alle ereifert...

Wer Fehler macht hat den Schaden. Ich würde das auch nicht automatisch zurück überweisen wenn der Händler sich nicht dafür einsetzt. Jeder Hanswurst von Händler/Dienstleister berechnet Mahngebühren und Bearbeitungsgebühren (für automatisch erstellte Schreiben) dann kann man das als Privatperson auch.

Ihr hackt hier auf ihm rum als hätte er die Geldbörse mit den Erparnissen einer Oma einbehalten. Ich glaube kaum das der Händler was gesagt hätte wenn das Geld doppelt bei ihm eingegangen wäre!
 
blub blub ,was meinst du was Kunden für ne Schreierei veranstalten würden wenn sie Geld doppelt abgebucht bekommen oder zuviel Überweisen?
 
Du anscheinend nicht.

Unterschlagen kann man nach deutschem Recht nur beweglliche Sachen.
 
Ja genau, und Geld ist ja sowas von steif und schwer... das kann man nie und nimmer bewegen :rolleyes:

Wenn man Geld einbehält und das einem nicht zusteht ist das Unterschlagung. Dafür muss der TE nicht einen realen Geldschein in den Händen halten.
 
Haha genau, und die Erde ist eine Scheibe und der Mond ist aus Käse.

Wenn man schon zu etwas posten möchte von dem keine Ahnung hat, dann sollte man die Augen vielleicht dazu benutzen um sich sich etwas in das Thema einzulesen anstatt damit zu rollen. Dann verbreitet man auch nicht im Brustton der Überzeugung absoluten Unsinn und macht sich im Endeffekt nur lächerlich. Aber da sind viele hier ja sowieso schmerzfrei.
 
Naja von Mindfactory halte ich persönlich eh nichts. Kulanz? Eher Fehlanzeige.

Letzens auch im Chip Forum noch was gelesen: Da ging es um einen Kunden der eine defekte Festplatte geliefert bekommen hat, Mindfactory aber meinte den Kaufvertrag auflösen zu können (eigenmächtig) weil die Festplattenpreise gestiegen seien.

Sowas ist in meinen Augen einfach dreißt und ich hoffe dass dieser Kunde den Rechtsweg einschlägt um zu seinem Recht zu kommen.

Auch ich musste schon aufgrund eines Fehler (falschlieferung) den Artikel zurückschicken, bis zur Post latschen. War es mein Fehler ? Nein.

Diesen Kaufvertrag hat Mindfactory dann ebenso eigenmächtig aufgelöst

Wenn wir etwas falsch liefern, und festgestellt wird, dass wir den Artikel in der gewünschten Form, oder nur unter einem großen Preisunterschied beschaffen können, so sieht es auch der Gesetzgeber vor, dass man dem Kunden lieber sein Geld zurück gibt.

Welchen Sinn machen dann überhaupt noch Kaufverträge? Wenn ich einen Kaufvertrag abschließe dann möchte ich auch das dieser eerfüllt wird. Dass MF oder wer anders dann mehr zahlen muss, weil sie einen Fehler gemacht haben, oder woanders ein Fehler aufgetreten ist, wofür der Kunde aber nichts kann, kann man diesen KV doch nicht eifnach wieder auflösen?

Wieso? Weil der KV für MF Betriebswirtschaftich gesehen keinen Sinn mehr macht? Dann soll man eben keinen Handel betreiben.

Bei uns haben sie auch mal die falsche Spülmaschine geliefert (nicht MF), war nen Angebot, dann kam die richtige (richtiges Modell) aber falsche Farbe. Gemerkt erst nach dem Einbau. Dann wurde die Blende in der passenden Farbe nachbestellt (100euro) direkt vom Hersteller, damit man die Spülmaschine nicht erst wieder ausbauen muss. In dem Fall hat der Laden auch absolut keinen Gewinn bei uns gemacht mehr, eher sogar noch draufgezahlt. Das ist aber auch eigenes verschulden gewesen.
Ich denke nicht dass es in dem Fall möglich gewesen wäre einfach zu sagen "wir liefern keine Spülmaschine mehr, und geben ihnen das Geld zurück"
Obendrein gibt es bei manchen Artikeln ja auch Wartezeit.

Wenn MF mir aber sagt ich soll den Artikel zurückschicken damit man die Sache prüfen kann, ich sogar noch arbeit durch das zur Post bringen habe, und letztenedlich eh nur mein Geld zurückbekomme, was eh meins ist, ist das nur noch als dreißt zu bezeichnen, als was denn sonst?

Als Kunde bin ich ja ebenso an Gesetz gebunden. In meinen Augen was MF da tut nicht legal. Vermutlich werden nur viele Kunden den Aufwand scheuen deswegen zum Anwalt zu rennen, damit arbeiten ja auch erstaunlich viele Shops.

Ich habe auch schon Diskussionen mit anderen Shops gehabt, wo man mir Dinge weiß machen wollte die nicht stimmten. Es heißt doch oft am Anfang "werden wir nicht". Doch wenn die Gefahr doch zu groß wird dass ein Kunde dann sich wirklich mal nen Anwalt nimmt heißt es in der letzten Mail "aus Kulanz machen wir/bieten wir ihnen an..."
 
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Fakt ist, dass der Verkäufer sich nur sehr begrenzt vom Kaufvertrag lösen kann.

Denkbar wäre das, wenn er einen relevanten Irrtum glaubhaft machen könnte oder der Käufer seine Pflichten aus dem Vertrag verletzt hat.
 
Es gibt da noch ein paar mehr Möglichkeiten...

Ich möchte hier auch nun nicht zu sehr auf die Rücktrittsgeschichte eingehen - Fakt ist, dass der Händler diverse legale Möglichkeiten hat. Auch gerade in Sachen Festplatten gibt es da klare Referenzen.

Dies hat jedoch alles nichts mehr mit den Topic zu tun würde ich meinen.
 
Doc... wie hatte ich dich vermisst ;)

Ja gilt auch für MF - und dennoch gibt es mehr Möglichkeiten. Stichwort: Unzumutbarkeit etc.
 
Ich möchte hier auch nun nicht zu sehr auf die Rücktrittsgeschichte eingehen

Warum blos nicht *roll*

Auch seltsam dass MF mir nichtmal mitgeteilt hat dass man gedenkt den Kaufvertrag aufzulösen. Da gabs dann einfahc ganz kommentarlos das Geld zurück, als es doch erst hieß "wir prüfen die Sache" und ich auch nochmal ausdrücklich geschrieben habe, dass ich von dem Kaufvertrag nicht zurücktrete.

Muss MF etwa hier dem Kunden auch nichtmal mitteilen WIESO sie etwas tun? Höchst seltsam.

Ich frag nur, weil es in meinen Augen bei anderen Unternehmen kundenfreundlicher abläuft und ich auch beim besten Willen mir nicht vorstellen kann das all das legal sein soll, welches Recht sich MF da teilweise herausnimmt.

Zu den ganzen Stornierungen bei Artikeln mit falschen Preisen sollte man auch vielleicht mal anmerken dass MF da die Stornierungen immer mit leichtem Unterton verpasst wie blöd doch die Kunden sind, dass sie den Fehler hätten bemerken müssen etc.

Mich stört nicht dass da storniert wird, allerdings bekommen das andere Shops auch wesentlich besser und freundlicher hin und wollen dem Kunden zwischen Zeilen nicht mitteilen, dass sie dumm sind

Stichwort: Unzumutbarkeit etc.

Wer entscheidet das? Das Unternehmen selbst? Wäre ja lustig. Dann nennt man alles unzumutbar was einem nicht passt da es Geld kostet.

Oder mein beispiel oben mit der Spülmaschine. Dann hätte der Laden auch nach der ersten Falschlieferung ja seine Zelte wieder abbauen können und einfach sagen "wir lösen den Kaufvertrag auf, weil es "unzumutbar" ist nochmal ne Lieferung und Leute für den Einbau zu bezahlen"

Fakt ist doch ob etwas Unzumutbar ist würde im Zweifel ein Gericht entscheiden.

Bei der Sache mit der Festplatte aber von Unzumutbarkeit zu sprechen halte ich für etwas sehr weit aus dem Fenster gelehnt
 
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Mach einen eigenen Thread auf... informiere mich darüber, und ich schaue mir deinen Fall explizit an.
 
brauchstr du nicht für mich ist die Saceh erledigt. Wenn es aber noch ein nächstemal geben wird werde ich auf dich zurückkommen. trotzdem thx
 
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Atholon schrieb:
Doc... wie hatte ich dich vermisst ;)

Ja gilt auch für MF - und dennoch gibt es mehr Möglichkeiten. Stichwort: Unzumutbarkeit etc.

Und hier muss man Doc zustimmen:
Der Verweis auf die Unzumutbarkeit ist leider völlig verfehlt.

Die Fehllieferung stellt nun entweder ein Mangel dar oder der Ausgangsanspruch bleibt unverändert bestehen. Im ersten Fall kann mit Unzumutbarkeit ein Anspruchsausschluss nach § 439 II BGB oder § 275 BGB gegeben sein, im zweiten Falle nur nach § 275 BGB. Davon unabhängig:
Der Verkäufer kann den Rücktritt nicht erklären, dies kann nur (!) der Käufer.
Die Rücktrittsgründe - gesetzlich - sind in § 437 Nr. 2 für den Käufer bei Sachmängeln geregelt, im Übrigen gelten unmodifiziert die §§ 323 bis 326 BGB. In sämtlichen Fällen kann aber nur der Gläubiger (!) zurücktreten.
Da es hier um einen (Nach)erfüllungsanspruch, also um die Kaufsache, geht, ist Gläubiger der Käufer, Schuldner der Verkäufer. Der Schuldner einer Leistung kann sich aber nicht einseitig vom Vertragsverhältnis lösen (die Störung der Geschäftsgrundlage als Ausnahmefall einmal ausgenommen).

Dass dies richtig ist, ist im Falle der Nacherfüllung unmittelbar ersichtlich:
Kann der Verkäufer die Nacherfüllung (insgesamt) wegen Unzumutbarkeit verweigern, so soll es nach gesetzlicher Wertung dem Käufer möglich sein, zumindest den Kaufpreis zu mindern, selbst (!) zurückzutreten oder unter weiteren Voraussetzungen Schadensersatz zu verlangen.
Würde der Verkäufer zurücktreten können, würde dem Käufer die Möglichkeit der Minderung abgeschnitten.
 
Oh wir haben einen Juristen unter uns.

Im Falle der Festplatten ist es so, dass hier dem Händler aufgebührt werden würde einen Austausch vorzunehmen, der vom Preis her bis zu 250% höher liegt. Das ist für keinen Händler zumutbar und würde zwangläufig zur Pleite führen.

Daher gibt es hier Referenzen, die besagen, dass der Händler hier dem Kunden das Geld wieder erstatten kann.

Einzig und allein darauf habe ich nun die Unzumutbarkeit - als Beispiel - bezogen.

Was dies jedoch mit der Bearbeitungsgebühr zu tun hat... ist mir noch nicht ganz klar ;)
 
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