Darf ich geschenktes Windows 7 nutzen ?

unawave

Lieutenant
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Feb. 2009
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Mal zwei knifflige Fragen:

Darf ich ein geschenktes Windows 7 in Original-Verpackung nutzen, wenn ich es z.B. als Weihnachtsgeschenk - natürlich ohne Rechnung - erhalten habe ?
Denn laut Lizenzbestimmungen muss immer ein "Kaufnachweis" vorhanden sein:
Windows Lizenzbestimmungen schrieb:
16. LIZENZNACHWEIS („Proof of License“ oder „POL“).
a. Originaler Lizenznachweis („Proof of License“ oder „POL“).
Wenn Sie die Software auf einer CD oder anderen Medien erworben haben, ist Ihr Lizenznachweis das originale COA Label (Certificate of Authenticity) von Microsoft mit dem beiliegenden originalen Product Key sowie Ihr Kaufnachweis. Wenn Sie die Software online gekauft und heruntergeladen haben, ist Ihr Lizenznachweis der originale Product Key von Microsoft für die Software, den Sie beim Kauf erhalten haben, sowie Ihr Kaufnachweis von einem autorisierten elektronischen Lieferanten originaler Microsoft-Software.
Dort steht zwar: "Wenn Sie die Software [.....] erworben haben ...".
Aber es steht nichts zum Thema: "Wenn Sie die Software geschenkt bekommen haben ..."

Und weiter: Dürfte ich die Version weiterverkaufen ?
Denn auch dazu müsste laut Lizenzbestimmungen immer ein "Kaufnachweis" vorhanden sein:
Windows Lizenzbestimmungen schrieb:
18. ÜBERTRAGUNG AN DRITTE.
a. Andere Software als Windows-Sofortupgrade. Der erste Nutzer der Software ist berechtigt, die Software mit diesem Vertrag einmalig zu übertragen, indem er die Originalmedien, das Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity), den Product Key und den Kaufnachweis direkt an Dritte überträgt.
 
Es wird dich bestimmt keiner von Microsoft fragen ob du ne Rechnung hast ;)
Sollte eig. kein Problem sein, solange es original ist :)
 
wenns ne original-lizenz ist, und du sie als einziger nutzt, hast du keine probleme.
 
du hast ja den kaufbeleg ... also inderekt wahrscheinlich hat der der dir das geschenkt hat die rechnung noch
 
Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, dann frage doch den "Schenkenden" nach der Rechnung. Aber mit O-Code gibts keine Probleme.
 
Wenn keiner mit deinem Lizenzschlüssel schon unterwegs ist gibt es auch keine Probleme - da wird dich sicher auch nie jemand nach fragen.
 
Erstens wird dich nie einer fragen, zweitens sind Lizenzbestimmungen, die erst nach dem Kauf ersichtlich sind, meines Wissens nach in Deutschland sowieso ungültig. Also benutz es einfach :)
 
3. Ist es ohnehin illegal eine Software an das Vorhandensein einer Quittung zu binden.;)

Der Key ist die Lizenz. Punkt aus. (auch wenn in der Eula steht, dass die Lizenz aus Key+Datenträger besteht.)
 
castol schrieb:
Es wird dich bestimmt keiner von Microsoft fragen
aMMo schrieb:
Erstens wird dich nie einer fragen
Danke für die Antworten - aber es war nicht die Frage ob mich danach jemand fragt, sondern wie die Lage rechtlich aussieht.

aMMo schrieb:
zweitens sind Lizenzbestimmungen, die erst nach dem Kauf ersichtlich sind, meines Wissens nach in Deutschland sowieso ungültig.
Die Lizenzbestimmungen sind vor dem Kauf einsehbar - siehe www.microsoft.com/useterms/ - sogar in deutsch.

Sherman123 schrieb:
3. Ist es ohnehin illegal eine Software an das Vorhandensein einer Quittung zu binden.;)
Woher weißt du das ? Quelle ?

Sherman123 schrieb:
Der Key ist die Lizenz. Punkt aus. (auch wenn in der Eula steht, dass die Lizenz aus Key+Datenträger besteht.)
Das steht doch nirgends in der EULA, dass die Lizenz aus Key + Datenträger besteht ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Das halbe Internet ist voll mit den entsprechenden Beiträgen - Microsoft ist diesbezüglich wirklich dämlich: Laut MS - 'Lizenz besteht aus Key und Datenträger (mit Hologramm)'. Blöd eben, dass MS selbst Lizenzen ohne Datenträger vertickt. http://www.winboard.org/forum/vista...s-ohne-datentraeger-legal-oder-illegal-2.html (und auch hier im Forum und auch gleich am Anfang der Eula.

Dein Handyvertrag läuft nicht aus, dein Auto musst du nicht zurückgeben und deine MS Software darf nicht ungültig werden, wenn du die Quittung verlierst. Das ist doch nicht so schwer zu glauben, oder? Jedenfalls ist diese Zwangsbedingung mit kontinentaleuropäischen Recht wohl nicht vereinbar....aber ich bin nur Laie.
 
Zuletzt bearbeitet:
jungs, wer die zeit hat als eigentümer einer lizenz über irgendwelche frei erfundene regeln zu philosophieren, trollt euch nur - den das BS wird der TE so oder so installieren.
 
Sherman123 schrieb:
Laut MS - 'Lizenz besteht aus Key und Datenträger (mit Hologramm)'.
(und auch hier im Forum und auch gleich am Anfang der Eula.
Wo steht in der EULA dass eine Lizenz aus Key und Datenträger besteht ?

Sherman123 schrieb:
Dein Handyvertrag läuft nicht aus
OK - die wollen ja auch Geld von mir. Die wird es nicht kümmern ob ich noch einen Vertrag in Papierform habe.
Sherman123 schrieb:
dein Auto musst du nicht zurückgeben
Da hast du wohl Recht: Ein Kaufvertrag ist wohl nicht wichtig. Wichtig ist, dass ich den KFZ-Brief habe.

[GP] mino schrieb:
über irgendwelche frei erfundene regeln zu philosophieren
Welche Regeln sind "frei erfunden" ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay, ich habe gerade in Sektion 16 der Eula nachgelesen. Dass eine Lizenz aus Datenträger(und Hologramm)+Key besteht, scheint entfernt worden zu sein.
Es hat jedenfalls schon seinen Grund, warum man im Netz Hunderte Threads über genau diesen Punkt findet.
 
Gutes Thema! Gutes Gedankenspiel! Ein Kaufnachweis gehört laut EULA zum Lizenznachweis dazu. Ist Windows geschenkt oder die Rechnung weg hat man laut EULA keinen Lizenznachweis mehr. So weit so gut. Wann muss ich denn einen Lizenznachweis liefern? Das steht in der EULA ja nicht.
 
Wilhelm14 schrieb:
Wann muss ich denn einen Lizenznachweis liefern?
Gute Frage - nächste Frage !

Ne, mal im Ernst:
  • Hat man den Lizenznachweis nicht, verwendet man eine unlizenzierte Version.
  • Ist einem die Lizensierung egal, dann kann man auch einen Lizenzkey zur Aktivierung von 10 Installationen verwenden.
  • Und dann ist man aber schon sehr weit auf dem illegalen Weg.
 
Gut. Zur Benutzung von Windows gehört die Lizenz und zur Lizenz der Lizenznachweis und dazu der Kaufnachweis.

Ich bin kein Rechtsexperte. Mich würde es aber nicht wundern, wenn das einfach keinen Bestand hat. Ein geschenktes Windows oder eine verlorene Rechnung wird kein Richter zur Verurteilung nehmen. (Das ist jetzt meine Meinung.)
 
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