News Demonstration in Köln: Auftakt für die Artikel-13-Proteste

Dein Video dürfte aber im Rahmen des Zitat rechts genutzt werden.
Sowohl jetzt als auch dann. Mit Ton und Video Spur. Nur muss es ab artikel 13 geklärt werden das es eine Parodie ist und somit der Rechtsstreit geführt werden muss.
@Rexus

Noch weitere Beispiele für Artikel 13:
Jemand wird im Schwimmbad vergewaltigt, Betreiber des Bades wird festgenommen

Zwei Is Angehörige treffen sich in einer Bar, barbetreiber wird verhaftet für die Unterstützung terroristischer Organisationen
 
Zuletzt bearbeitet:
USB-Kabeljau schrieb:
Wenn große Meinungs-bildende Plattformen wie Youtube plötzlich nicht mehr für Jedermann nutzbar sind, hat das schon ähnliche Auswirkungen wie direkte Zensur.

Artikel 13 sagt ja nicht, dass Leute jetzt mundtot gemacht werden. Es kann weiterhin Jeder YouTube und Co. nutzen und ganz frei das sagen, was er möchte, sofern es nicht gegen geltendes Recht verstößt. Insofern findet keine Zensur statt, lediglich die Verwendung von Fremdmaterial wird erschwert, weil das per Gesetz nicht ohne Weiteres gestattet ist.

Hylou schrieb:
Dein Video dürfte aber im Rahmen des Zitat rechts genutzt werden.
Sowohl jetzt als auch dann. Mit Ton und Video Spur. Nur muss es ab artikel 13 geklärt werden das es eine Parodie ist und somit der Rechtsstreit geführt werden muss.
@Rexus

Soweit ich weiß, ist die Verwendung von geschnittenen (sonst unbearbeiteten) Auszügen meines Videos durch das Zitatrecht gedeckt, wenn derjenige, der von dem Recht Gebrauch macht, meine Aussagen (Ton/Video) zielbringend verwendet - insofern stimme ich dir zu und dahingehend ist eine Umsetzung von Artikel 13 durchaus nicht einfach.
Google muss sich hier nun mal etwas einfallen lassen, das funktioniert, da Google als Betreiber der Plattform in der Pflicht ist, dafür zu sorgen, dass auf seiner Plattform kein Mist gebaut wird, also keine gesetzeswidrigen Inhalte verbreitet werden. Der derzeitige Weg, wie Urheberrechte auf YouTube durchgesetzt werden, funktioniert nicht hinreichend gut, da ich als Eigentümer eines Videos nicht weiß, ob und wer es unter welchem Namen gegen meinen Willen illegal weiter verwendet. Daher kann ich solche "Nachahmer-Videos" auch nicht melden und von Youtube entfernen lassen (@USB-Kabeljau).

Abschließend ist zu dem Stichwort "Zitat" noch zu sagen: Eine vollständige Kopie oder bearbeitete Wiederveröffentlichung meines Werks ist sowohl mit als auch ohne Artikel 13 nicht erlaubt, es sei denn, ich wünsche das.
 
tensai_zoo schrieb:
Weil du auf sämtlichen anderen Wegen z.b. Blogs, Foren, Kommentarbereichen deine Gedanken weiterhin ungefiltert ausdrücken darfst.
Das man "irgendwo" aufschreiben kann was man will hat doch 0,nix damit zu tun das mit diesem Paragraphen potentiell Zensur stattfinden kann.
Wer und wie begründet im einzelfall wird den "ausgesperrt"?
Wie wird sichergestellt das keine Willkür stattfindet und nur noch zu sehen ist was YT; FB und Konsorten gefällt.

FB blockte schon eines der Bilder des letzten Jahrhunderts, (das von dem verbrannten Mädchen aus Vietnam. Das Napalm dazu kam übrigens von Ingelheim (Böringer) über die USA nach Vietnam).
Das Bild hat Millionen Menschen wachgerüttelt seinerzeit.
FB war das schrecklich verbrannte Kind zu nackt und das Bild wurde geblockt.
Ging durch die Presse und ist sicher nach zu lesen.
 
tensai_zoo schrieb:
Weil du auf sämtlichen anderen Wegen z.b. Blogs, Foren, Kommentarbereichen deine Gedanken weiterhin ungefiltert ausdrücken darfst.

Nur wenn sie nicht abgeschaltet werden, weil es ja sein könnte, dass du geschützte Sachen da reinpostest und der Betreiber kein Risiko will. :rolleyes:
 
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Geschäftskonzept für #Artikel13:

Du brauchst 1 philippinischen Grafiker (kostet nix) und 1 Anwalt (gg Beteiligung).

  • Grafiker erstellt super Bild.
  • Du lädst Bild auf "großer" Plattform xy hoch.
  • Anwalt mahnt Plattform ab.
  • Profit.

Von Twitter übernommen
Spricht doch eigebtlich nichts gegen? Schließlich ist ja nicht der Nutzer sondern die Plattform dafür verantwortlich :D
 
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@Hylou

entschuldige, dass ich hier mal aktiv progressiv persönlich werden muss.

wie man jedoch von artikel 13, demonstrationen und vernünftigen argumenten zu vergewaltigungen in einem schwimmbad oder IS kommt, erschließt sich mir nicht.

evtl. bin ich ja in meinem leben noch nicht oft genug mit dem kopf hart irgend wo aufgeschlagen....sry for blame. :heilig:

mfg
 
@ Rexus

Und was ist mit Produkt Tests und Reviews? Und der Anwalt Solmecke hat es doch sehr gut dargestellt das es nicht irgendein Firlefanz ist, was hier kritisiert wird, sondern das vieles der Realität entspricht. Ein großes Problem den Herr Solmecke angesprochen hat und der sich aufgrund der EINZIGEN aktuellen Fassung ergibt ist, das nicht genau gesagt wird mit WELCHEN Urhebern man verhandeln soll, den jeder Text denn man eingibt, jedes Bild das man schießt, jedes eigene Spiel das man veröffentlicht ist defacto dein Urheberwerk und gilt damit bei veröffentlichung auch als urheberrechtlich geschützt. Das heißt damit das auch wieder Foren betroffen sind, da hier wiederum viele Menschen auch Texte schreiben oder auch Bilder reinstellen. Das ist schon klar abzusehen das es zu riesigen rechtlichen Problemen führen wird.

Weiters würde es auch im wissenschaftliche Bereich Probleme geben, da in diesen Bereich sehr viel Zitiert wird und es auch üblich ist Links als Quellennachweis reinzustellen.


Weiters würde es auch bei sogenannten Foren für Künstler wie zum Beispiel: blendpolis.de, 3d-ring.de und auch alle betreffen, denn es braucht nur eine Verwertungsgesellschaft behaupten das ein geschütztes Bild hochgeladen wurde, obwohl der Forumsuser selbst Modelliert hat, man hat meistens noch eine Datei vom 3d Modellierungsprogramm, obwohl dieser damit das eigentliche Urheberrecht hat.
 
Azuro schrieb:
das nicht genau gesagt wird mit WELCHEN Urhebern man verhandeln soll


so weit ich das bisher verstanden habe (hatte aber noch keine zeit und lust mich vernünftig und umfassend in den "mist" einzulesen), muss der kläger wenigstens der vertreter des rechte inhabers sein.

es ist also nicht möglich, dass irgend welche abmahn anwälte irgend wo rumrennen und "strafen" einfordern.

wenn ea, metallica und bibi dich also verklagen, weil du ihnen einen finanziellen schaden durch unrechtmäßige verbreitung ihres geistigen eigentums zugefügt hast und du damit schadenersatzpflichtig bist, wirst du schon merken, mit wem du vorher hättest verhandeln sollen, wenn du dein geld damit verdienst.

je länger ich mich mit diesem gesamten konzept des geld verdienens durch duplizieren von nullen und einsen auseinander setze muss ich sagen, man wird upload filter auf lange sicht wohl nicht verhindern können. die frage ist dann immer nur, welche man bekommt und wer an den hebeln sitzt.

natürlich funktioniert die demokratie genau wie jegliche form des zusammen lebens am ende nur mit vertrauen.

mfg

p.s.

und so weitblickend sollte man doch auch sein, dass z.b. die geistigen ergüsse die wir hier von uns geben laut agb´s von CB jederzeit und überall öffentlich (mit einnahme für CB) zitiert kopiert werden dürfen. oder die rechtsabteilung pennt seit jahren :heilig:
 
Zuletzt bearbeitet:
@ [wege]mini
Zu Punkt 1: Dies kann man in der aktuellen Fassung, die von Julia Rieder veröffentlicht wurde, nicht herauslesen wirklich herauslesen ob dies wirklich nicht möglich ist.

Nur geht es hier nicht um mich als User sondern als Plattform wie zum Beispiel ein Forum!!! Und auch ein Forum kann NICHT vorhersehen welche Musik oder Video der User ins Forum reinstellen wird! Jetzt, die derzeit gültige Fassung des Urheberrechts, wird der Plattformbetreiber auf ein Urheberechtsverstoß hingewiesen und er muss innerhalb einer bestimmten Frist das Video, Bild oder Musikstück von seiner Plattform hinuntergeben. Weiters erhält der Rechteinhaber auf Youtube, sofern Monetarisiert (das heißt mit Werbung mit versehen wird) wird, auch das Geld das mit der Monetarisung rauskommt. Mit Artikel 13 muss eine Plattform die älter als 3 Jahre, Computerbase wurde 2004 erstellt einige Foren sind sogar viel älter als CB, aber die meisten haben ungefähr das gleiche Alter, einen 5 stelligen Gewinn, oder mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder die monatlichen Einzelbesucher sind mehr als 5 Millonen. Das heißt dieses Forum und auch viele andere müssen dann einen Upload Filter installieren oder lizenzieren, der Millionen von Terrabyte von Text, Bild, Video oder Ton abgleicht und erst dann zulässt.

Und bezüglich der Greifbarkeit der Plattformen wie Youtube und auch Facebook: Wo hat Youtube und Facebook ihren Hauptsitz? In der EU oder in der USA?
Ich hoffe das du das richtig beantworten kannst und auch schlussfolgern wirst das dies eigentlich auch über ein Abkommen mit USA geregelt werden müsste. Und bezüglich Raubkopie von EA oder Metallica: Glaubst du wirklich in einem Forum für Spieleprogrammierung wird nur über Raubkopien von existieren Spielen geschrieben?

Wenn wir schon über billige Werke reden, dann sollte klar sein das meistens die Standard Assets vom Assetsstore hergenommen werden und nicht aufwendig ein 3d Modell von EA gerippt wird.

Edit: Ausserdem muss man auch Fragen was mit den Videos geschiet die zwar kein geschützte Musik oder ein geschütztes Intro verwenden, sondern eine Anleitung zu einem bestimmten Programm machen, wie zum Beispiel ein Tutorial über die Unreal Engine oder Adoabe Photoshop oder auch eine kleine Einführung zu SAP R/W Software, werden diese in Zukunft nicht auch geblockt?
 
Zuletzt bearbeitet: (Einige Fragen noch hinzugefügt, Gliederung verbessert)
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Azuro schrieb:
Und auch ein Forum kann NICHT vorhersehen welche Musik oder Video der User ins Forum reinstellen wird!


jetzt mal ganz blöd gefragt....hostet cb überhaupt irgend welche inhalte, die wir hier "hochladen", mal von den doofen profilbildchen abgesehen?

links sind links, egal ob sie nun über html direkt eingebracht werden oder nicht. was kann cb für einen link von mir auf ein youtube video? wieso sollte cb für einen link bestraft werden?

ich kann für kranken mist bestraft werden, wenn ich hier irgend welche kacke verlinken würde und cb müsste das dann schnellstmöglich entfernen. das versteht sich ja aber von selbst, hoffe ich.


der rechtsgutverletzer sitzt doch bei youtube. entweder verstehe ich oder du hier etwas grundsetzlich falsch. :confused_alt:

mfg
 
[wege]mini schrieb:
jetzt mal ganz blöd gefragt....hostet cb überhaupt irgend welche inhalte, die wir hier "hochladen", mal von den doofen profilbildchen abgesehen?

links sind links, egal ob sie nun über html direkt eingebracht werden oder nicht. was kann cb für einen link von mir auf ein youtube video? wieso sollte cb für einen link bestraft werden?

ich kann für kranken mist bestraft werden, wenn ich hier irgend welche kacke verlinken würde und cb müsste das dann schnellstmöglich entfernen. das versteht sich ja aber von selbst, hoffe ich.


der rechtsgutverletzer sitzt doch bei youtube. entweder verstehe ich oder du hier etwas grundsetzlich falsch. :confused_alt:

mfg

Hier kommt auch der Artikel 11 ins Spiel, da CB Werbung schaltet und damit als kommerziell gilt, egal ob ein Gewinn rausschaut oder nicht, dies gilt ziemlich für alle Internetseiten. Wenn du ab dem Zeitpunkt des Inkrafttreten des Gesetzes ein Link zu einem Zeitungsartikel in einem Thread stellst, muss dann nach der neuen Regelungen CB eine Zahlung an der Zeitung leisten.

Das du bestraft wirst wenn du hier Kacke verlinkst oder auch schreibst entspricht der AKTUELLEN Situation. Ab Artikel 13 haftest dann nicht mehr du für die Kacke die du verlinkst oder auch schreibst sondern in ZUKUNFT haftet dann CB, da CB die Plattform für Informations und Meinungsaustausch betreibt, wenn nicht noch eine ordentliche Ausnahme kommt.
 
verdammt...ich bin jetzt doch angefixt....

verlinke mir mal bitte das gesetz (oder vorlage) @Azuro. ich lese das dann mal zum vorm einschlafen :D

mfg
 
@Azuro

wer hat denn diese übersetzung gemacht?

egal...wieso sollte CB ein "online content sharing service provider"... "whose main purposes is to store data" ... "uploaded by its users" sein?

was hosted CB denn? was kann man denn hier wirklich hochladen, außer ein paar screenshots von OC ergebnissen oder anderen "kram" bildchen?

wenn da wirklich mal einer "durchrutscht" dann bezahlt man halt den software fuzzi in einem außergerichtlichen vergleich mit guter promo. :evillol:

sry, sowas sagt man nicht.

mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
[wege]mini schrieb:
wie man jedoch von artikel 13, demonstrationen und vernünftigen argumenten zu vergewaltigungen in einem schwimmbad oder IS kommt, erschließt sich mir nicht.

Ich will nicht behaupten dass das richtig oder sachlich ist, aber nachvollziehen kann ich solche Vergleiche schon, wenn die andere Seite seit Jahrzehnten kein Problem damit hat, Urheberrechtsverletzungen immer wieder mit Diebstahl gleichzusetzen, obwohl das überhaupt nichts miteinander zu tun hat.

Zumal es bei diesen Vergleichen ja nicht um die Straftaten selbst ging, sondern darum die Frage der Verantwortung zu veranschaulichen.

Jeder, der halbwegs objektiv ist, muss doch zugeben, dass es nicht logisch nachvollziehbar ist, die Plattformbetreiber für mutmaßliche Verstöße der Benutzer verantwortlich zu machen. Das wird deshalb auch außerhalb des Internets nirgendwo so gemacht.
Der einzige Grund, warum der Gesetzgeber das bei Internetdienstleistern versucht ist, weil es ihm bequemer scheint, bzw. praktikabler, als zu versuchen, direkt gegen die eigentlichen Täter, also die Nutzer, vorzugehen.

Hier geht es um Geld und da wird Logik, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit schon mal ganz gerne etwas verbogen.

Das fängt ja schon mit der Unverhälntismäßigkeit an, mit der das ganze Thema Urheberrechte angegangen wird.
Der einzige Teil des Urheberrechts, der (aus meiner Laiensicht) offensichtlich auf Grundrechten basiert, ist das Urheberpersönlichkeitsrecht, und das wird durch Filesharing, Streaming usw. gar nicht berührt.
Die Regelungen zur kommerziellen Verwertung von geistigem Eigentum haben doch eigentlich nur das Niveau von Richtlinien zur Wirtschaftsregulierung. Ein Grundrecht auf optimalen Profit aus einem Geschäftsmodell seiner Wahl gibt es meines Wissens nicht.
Warum werden für sowas schnödes elementare Grundrechte wie das Kommunikationsgeheimnis und freie Meinungsäußerung einfach außer Kraft gesetzt?

In einer gerechten Welt, müssten sich Urheberrechtsverwerter Geschäftsmodelle ausdenken, die nicht mit der Ausübung von Grundrechten durch die Bevölkerung kollidieren, statt per Lobbyarbeit Politiker dazu zu bringen, die unbequemen Grundrechte aus dem Weg zu räumen, damit der gewohnte alte "Stückguthandel" aus dem letzten Jahrhundert auch noch im Informationszeitalter weiter praktiziert werden kann.
 
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Herdware schrieb:
Warum werden für sowas schnödes elementare Grundrechte wie das Kommunikationsgeheimnis und freie Meinungsäußerung einfach außer Kraft gesetzt?

das post und fernmelde geheimnis existiert doch praktisch sowieso nicht mehr.

"Das Fernmeldegeheimnis im Grundgesetz von 1949 gehört zu den Grundrechten (Art. 10 GG), allerdings besteht die Möglichkeit, das Fernmeldegeheimnis durch ein einfaches Gesetz einzuschränken, d. h. der Staat darf sich in bestimmten gesetzlich geregelten Situationen Kenntnis von Inhalt oder Umständen der Kommunikation verschaffen. "

https://de.wikipedia.org/wiki/Fernmeldegeheimnis

man könnte böswillig auch sagen, so wie du das "kommunikationsgeheimnis" verstehst, hat es nie existiert.

und von dem recht auf meinungsfreihet kann doch z.b. niemals geschützt sein, dass ich kaum zu hören bin mit meinem gebrabbel und die darbietung von anderen geschützen inhalten offensichtlich den deutlich größten mehrwert bei meiner "leistung" darstellt.

natürlich sind upload filter bei streaming portalen unschön für die nutzer derer und auch die betreiber. jetzt aber eine abschaffung der meinungsfreiheit oder gar den untergang des internets herauf zu beschwören, sehe ich absolut nicht gegeben.

wenn dir dein video oder song so wichtig ist, hoste es selber von einem kleinen rechnenzentrum oder von dir zu hause aus und die sache ist gegessen.

mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
[wege]mini schrieb:
...eine abschaffung der meinungsfreiheit oder gar den untergang des internets herauf zu beschwören, sehe ich absolut nicht gegeben.

Das Internet wird sicher nicht deswegen untergehen. Aber würde das als Gesetz wirklich konsequent so umgesetzt, wie jetzt geplant ist, würde das wohl tatsächlich das Ende für alle großen Video- und News-Portale in der EU bedeuten.
(Was nicht passieren wird, denn so viel Macht haben die Rechtsverwerter dann doch nicht, dass sie damit durchkommen würden, ihre Interessen zu so einem Preis durchsetzen zu wollen. Zumal sie sich letztlich nur selbst damit schaden.)

Vollautomatische Monetarisierung für Rechteverwerter und Uploadfilter, die so funktionieren, wie es sich naive EU-Politiker und Urheberrechts-Lobbyisten vorstellen, gibt es nicht und wird es auch auf absehbare Zeit nicht geben. Das ist genauso Einhorntechnologie, wie eine reibungsfreie irische Grenze ohne Zollunion und Binnenmarkt.

Die einzige Möglichkeit für die Portalbetreiber weiter zu machen ist, das Gesetz zu ignorieren oder zumindest nur halbherzig umzusetzen. So wie es z.B. auch mit dem gescheiterten, deutschen Leistungsschutzgesetz gemacht wird. Google und Co. haben Rechtsabteilungen und Kriegskassen, die groß genug sind, um trotzdem durchzuhalten, bis die Politiker und Rechteverwerter sich dem Druck der Realität doch irgendwann wieder beugen müssen.

Es wird trotzdem genug Schaden damit angerichtet werden. Allein schon, weil es für noch mehr Rechtsunsicherheit sorgt, als sowieso schon.
 
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Herdware schrieb:
das Ende für alle großen Video- und News-Portale in der EU


bei den video portalen bin ich absolut bei dir. wobei ich wohl ein anderes verständnis von "ende" habe. sterben werden die nie. nur andere geschäftsmodelle und namen. (im schlimmsten falle für youtube z.b.)

bei den news portalen sehe ich das persönlich gar nicht so. hier wäre es halt schön, wenn CB irgend wann mal (wenn der rechtsanwalt fertigt geprüft hat) einen guten artikel macht, wie es sich auf sie auswirken würde.

mfg

p.s.

sry herdware, ich kann mir einfach nicht verkneifen, noch mal hierauf einzugehen.

Herdware schrieb:
Die einzige Möglichkeit für die Portalbetreiber weiter zu machen ist, das Gesetz zu ignorieren

natürlich macht man das grundsätzlich bei unwichtigen sachen wie dem kopieren von nullen und einsen immer so. das kombiniert man mit "wo kein kläger da kein richter" und verkauft so lange ein produkt bis sich jemand aufregt der ein berechtigeres interesse als du hat, damit geld zu verdienen. wenn im besten falle nur geld der streitwert ist, man also keine gefängnis strafe zu befürchten hat, einigt man sich am ende nur noch auf eine summe.

ich frage mich halt wirklich bei der gesamten diskussion, warum z.b. youtube schutzwürdig sein soll? echte künstler wie z.b. dr. disrespect werdern immer ihre berechtigung haben, da der "lustige scheiß" den die da betreiben mit ihrer kunstfigur und ihrem "behave" immer geschützt sein wird.

selbst gute deutsche produktionen wie bonjwa sollten davon gar nicht tangiert werden. hier überwiegt der eigene anteil (z.b. das kochen) deutlich die nutzung von möglicherweise geschütztem material.

evlt. sollte man eher nachdenken, ob man sowas als dauerwerbesendung deklarieren müsste, als zu fragen, ob der "contend owner" von irgend einem mixer jetzt ein recht an seinem bild hat. :evillol:
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Digitalpolitiker der Konservativen sind mit der Situation ebenfalls unzufrieden.
Die Reaktion von Herrn Voss und Frau Merkel liess nicht lange auf sich warten.
https://www.heise.de/newsticker/mel...lexperte-verreisst-EU-Kompromiss-4313266.html

Anders als oft kolportiert ist das Internet weder ein rechtsfreier Raum noch gänzlich unreguliert, bei t3n.de war die Tage mal eine interessante Meldung.
https://t3n.de/news/internetrecht-gratis-download-1144500/

Seit einigen Jahren bietet Thomas Hoeren, Professor am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Uni Münster ein regelmäßig aktualisiertes umfangreiches Skriptum zum Thema Internetrecht an – und zwar gratis als PDF zum Download. Aktuell können Interessenten sich die Version vom November 2018 herunterladen. Ältere Versionen des PDFs stehen auf der Institutsseite ebenfalls noch bereit.

680 Seiten Internetrecht, Kudos für alle die dennoch einen Internetauftritt ohne Rechtsabteilung haben.
 
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