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News Deutsches Diablo 3 wird zensiert
- Ersteller Parwez
- Erstellt am
- Zur News: Deutsches Diablo 3 wird zensiert
MountWalker
Fleet Admiral
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- Juni 2004
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- 14.368
Theoretisch wäre sowas möglich, aber auch anderes, bspw. lief die Demo zu Soldier of Fortune (1, eins, uno, one) nicht auf Windows-Systemen, deren Systemeinstellung fürs Keyboard Deutsch-Deutschland war, wozu man dann auf Deutsch-Östereich oder Deutsch-Schweiz umstellen musste. Das wurde damals bei der Demo gemacht, weil die Demo frei im WWW herunterladbar war. Vieles ist also möglich, aber ds bedeutet nicht, dass es gemacht wird.
Cowboy28
Lt. Commander
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Die Zensur von D3 hat ja offenbar keine Jugendschutzgründe, sondern hat einen rein kommerziellen Hintergrund (breitere Käuferschicht = mehr Geld), das finde ich ein wenig bedenklich, da dadurch der grundsätzliche Zweck einer Zensur ad absurdum geführt wird!
Trotzdem wird D3 auch ohne (mit weniger?) Blut und Splatter Spaß machen, wer es nur wegen des Blutes spielt, und es nicht kauft wenn´s weniger/gar keins hat, der sollte sich mal Gedanken machen...
Trotzdem wird D3 auch ohne (mit weniger?) Blut und Splatter Spaß machen, wer es nur wegen des Blutes spielt, und es nicht kauft wenn´s weniger/gar keins hat, der sollte sich mal Gedanken machen...
HappyMutant
Fleet Admiral
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michafol schrieb:@HappyMutant
Aber deswegen wird in Deutschland auch wohl keine 18er Version zu kaufen geben, sondern nur die 16er![]()
Richtig. Das finde ich wie du zwar bedauerlich, aber hier muss man die Schuld beim Publisher bzw. Entwickler suchen. Ich weiß natürlich nicht, wie das fertige Spiel dann die Effekte ausspielt, aber eine Indizierung dürfte eher unwahrscheinlich sein. Man könnte hierzulande wohl also durchaus das Spiel ungekürzt für Erwachsene veröffentlichen. Das will man aber nicht, da man damit eine entscheidende Zielgruppe verpasst.
Natürlich kann man sich darüber streiten, ob eine Einstufung ab 18 gerechtfertigt wäre, aber ich sehe ehrlich gesagt nicht mal das als entschieden an. Das Spiel ist noch lange in der Entwicklung und die USK hat dementsprechend noch keine Einstufung vornehmen können. Es ist verständlich, dass man für Australien die Einschränkung macht, dort gibt es halt nur eine Obergrenze von 15 Jahren und das Spiel ist weltweit immer schon ab 16 freigegeben worden. Aber auch wenn Deutschland strenger ist, unmöglich wäre die ungeschnittene Variante nicht.
Aber mir persönlich scheint es halt so, dass man beim deutschen Markt eher Angst um die Verkäufe zu haben als alles andere. Und wenn man die geplante spielerische Stagnation bei Diablo und Starcraft sieht, dann wundert mich das auch nicht. Wenn man einerseits nichts neues zu bieten hat (und nicht mal grafisch zu überzeugen weiß) und andererseits versucht möglichst viel Geld rauszuschlagen, dann endet das meist nicht so gut.
BRUTALIKLES
Ensign
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Stört mich als Österreicher nicht wirklich 
Naja aber höhrt auf zu jammern auch die mit der Cut Version werden in den ersten Wochen nach dem Release nen Uncutpatch bekommen oder jemand lädt die Uncut datein auf nen Filehoster (so wie bei Fear 2)
Naja aber höhrt auf zu jammern auch die mit der Cut Version werden in den ersten Wochen nach dem Release nen Uncutpatch bekommen oder jemand lädt die Uncut datein auf nen Filehoster (so wie bei Fear 2)
Konti
Banned
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Dann würde ich D3 -sofern ich's überhaupt zocke- wohl raubkopieren und offline bleiben müssen.brabe schrieb:http://www.joystiq.com/2009/08/25/diablo-3-to-include-parental-controls-region-specific-edits/
Es wird nicht möglich sein in Deutschland eine ungeschnittene Version legal online zu spielen.
Da bliebe mir wirklich keine andere Wahl, da ich diese perverse Gewalt in Form von brutaler Zensur nicht unterstützen kann.
Wenn mich etwas richtig aggressiv macht, so daß ich jemandem den Kopf abschlagen möchte (was ich natürlich nie tun würde, da ich im Gegensatz zu unseren Politikern ein Mensch mit Gewissen bin), dann ist es Zensur ... und nicht die durchaus ansprechende Darstellung von umherfliegenden Fleischbrocken. Das, was man in den meisten Games zu sehen bekommt, ist ohnehin ästhetisches aussehendes Blut und nicht realistischtes ausehendes Blut.
Zuletzt bearbeitet:
Konti
Banned
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Einen kostenpflichtigen vielleicht ... die for free werden zum Zocken wohl kaum taugen.
Naja ... so langsam verliere ich vollendst meinen Glauben in Blizzard. Hoffe nur, daß die bei SC2 jetzt nicht auch noch mehr Mist bauen, denn auf das Game hatte ich mich wirklich gefreut.
Naja ... so langsam verliere ich vollendst meinen Glauben in Blizzard. Hoffe nur, daß die bei SC2 jetzt nicht auch noch mehr Mist bauen, denn auf das Game hatte ich mich wirklich gefreut.
Mit dem Kauf eines Produkts schließe ich einen Kaufvertrag mit dem Händler. Mit diesem Kaufvertrag geht auch das Nutzungsrecht einher, denn es muß davon ausgegangen werden, daß man die gekaufte Sache auch verwenden will. Deshalb sind EULAs der Softwarehersteller für im Laden gekaufte Software größtenteils, wenn nicht sogar komplett, unwirksam.
Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag
Und hier http://de.wikipedia.org/wiki/Lizenz
Oder hier http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=40806&ccheck=1
Eine Regelung, wie mit Software umgegangen werden soll, haben wir schon in unserem Gesetz verankert. Das kann ein Softwarehersteller nicht so einfach nach eigenem Gutdünken seinen Wünschen anpassen.
Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag
Ein Endbenutzer-Lizenzvertrag, auch Endbenutzer-Lizenzvereinbarung, abgekürzt EULA (von engl. End User License Agreement), ist eine spezielle Lizenzvereinbarung, welche die Benutzung von Software regeln soll. Texte mit einer EULA werden oftmals zu Beginn der Installation der Software angezeigt.
In Deutschland sind EULA zu Standardsoftware nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie zwischen Verkäufer und Erwerber der Software bereits beim Kauf vereinbart wurden. Dem Käufer erst nach dem Kauf zugänglich gemachte Lizenzbestimmungen (zum Beispiel während der Installation oder als gedruckte Beilage in der Verpackung) sind für den Käufer wirkungslos. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer bei der Installation "Ich stimme der Lizenzvereinbarung zu" oder Ähnliches anklickt, weil die Software sonst die Installation verweigert.[1].
Auch wenn die Lizenzbedingungen beim Kauf vereinbart wurden (zum Beispiel beim Online-Kauf durch entsprechendes gut sichtbares Anzeigen vor dem Kauf oder bei Kauf im Ladengeschäft durch deutlich erkennbares Abdrucken der vollständigen Bedingungen auf der Verpackung), kann ihre Wirksamkeit stark eingeschränkt sein. Sie stellen dann Allgemeine Geschäftsbedingungen dar, die der Inhaltskontrolle durch die AGB-Regelungen des BGB unterliegen. In der Praxis sind zum Beispiel viele Klauseln dieser Vereinbarungen zumindest für Privatkunden nicht bindend, weil sie den Endnutzer einseitig und ungewöhnlich einschränken (§ 307 BGB) oder gegen konkrete Vorschriften in § 308 und § 309 verstoßen (z. B. Haftungsbeschränkungen).
Und hier http://de.wikipedia.org/wiki/Lizenz
Während der Installation proprietärer Software werden seit Mitte der 1990er Jahre häufig Verträge (Endbenutzer-Lizenzvertrag, engl.: End User License Agreement (EULA)) angezeigt, die der Benutzer bestätigen muss, um mit der Installation fortfahren zu können. Diese „Verträge“ sind jedoch in Europa und vielen anderen Erdteilen nur eingeschränkt gültig und auch nur dem Namen nach „Lizenzen“, und zwar aus zwei Gründen:
1. Die EULAs erlauben üblicherweise nichts, was nicht ohnehin schon erlaubt ist, zum Beispiel das Programm zu benutzen. Ohne Gegenleistung also soll sich der „Lizenznehmer“ irgendwelche Verpflichtungen auferlegen. Dies widerspricht dem grundsätzlichen Aufbau eines Vertrages.
2. Weiterhin kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Nutzer dem Vertrag wirklich zustimmt. Das Anklicken eines Buttons, um auf dem eigenen Rechner die Installation berechtigterweise fortzusetzen, kann nicht mit einer Annahme gleichgesetzt werden (man sagt: Das Anklicken hat aus Sicht eines objektiven Dritten an Stelle des Herstellers der Software keinen Erklärungsinhalt, weil man eben nicht davon ausgehen kann, jemand wolle einen Vertrag abschließen, damit ihm erlaubt wird, was er ohnehin schon darf). Aus diesem Grund verbreitet sich zunehmend die Praxis, den Button erst freizuschalten, wenn das Textfeld, in dem das EULA enthalten ist, ganz durchgelesen wurde, also der Ausschnitt bis ganz nach unten verschoben wurde. Aber auch dies löst das Problem nicht, da der Ausschnitt auch verschoben werden kann, ohne den Inhalt zu lesen.
Oder hier http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=40806&ccheck=1
Ob diese Lizenzbestimmungen wirksam sind kann ohne genaue Kenntnis der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis leider nicht beurteilt werden. Sollten die Lizenzbestimmungen erst bei der Softwareinstallation über eine Endbenutzer-Lizenzvereinbarung, abgekürzt EULA (von engl. End User License Agreement) vereinbart worden sein, so wäre diese Vereinbarung aber grundsätzlich unwirksam, da der Hersteller nicht annehmen kann, dass der Käufer, der bereits das Recht zur Benutzung der Software durch den Kauf erworben hat, einen weiteren Vertrag abschließen möchte. Zudem schließ typischerweise niemand nachträglich Verträge ab, die ihm keinerlei Vorteile, wohl aber u.U. Nachteile einbringen könnten. Das Akzeptieren der EULA hat also keinen Erklärungsgehalt und kann somit keine Willenserklärung auf Abschluss eines Vertrages darstellen.
Eine Regelung, wie mit Software umgegangen werden soll, haben wir schon in unserem Gesetz verankert. Das kann ein Softwarehersteller nicht so einfach nach eigenem Gutdünken seinen Wünschen anpassen.
Im Grunde genommen sind wir doch alle selbst schuld, was die Situation für bestimmte Gewaltinhalte betrifft. Die meisten Gamer in Deutschland greifen eben auch zu den Cut-Versionen, wenn keine andere verfügbar ist und genau das hat uns über Jahre hinweg diesbezüglich das Genick gebrochen. Und bestimmte traurige Ereignisse wurden noch gezielt von politischer Seite instrumentalisiert und untermauert. Der Kunde hat es in der Hand, damit sich langfristig in Deutschland die Situation für erwachsene Spieler wieder verbessert.
Zuletzt bearbeitet:
M
MEDIC-on-DUTY
Gast
Ich dachte das Thema IP-Ban wäre vom Tisch?
Ranopama
Lieutenant
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- 578
das erinnert mich an commandos das ich damals in frankreich gekauft hatte. war die UK version und wollte nicht auf dem deutschen XP kaufen ^^ (...please install der german version...)
diablo werde ich mit sicherheit wieder in london kaufen. in deutschland ist der kauf von spielen und dvds so oder so lachhaft...dasd USK logo verdeckt ja schon das halbe cover ^^
diablo werde ich mit sicherheit wieder in london kaufen. in deutschland ist der kauf von spielen und dvds so oder so lachhaft...dasd USK logo verdeckt ja schon das halbe cover ^^
CauCau23
Lieutenant
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- Jan. 2009
- Beiträge
- 619
hm...war mir das klar oder war mir das klar? filme werden nicht senziert aber spiele omg, naja kann man echt nur noch im ausland bestellen, dann ist game eben in english und? irgendwann kommt ein Sprachpaket raus und man hat eine Deutsche, ungeschnitte version davon =)
Und wenn du dann Pech hast, wird dein Battle.net-Account auf Grund von dem Patch gesperrt und falls bei D3 eine Onlineaktivierung, wie bei SC2 kommt, dann kannst du das Spiel dann nicht mal mehr neu installieren um es z.B. offline zu spielen.
DRM ist schon was schönes
DRM ist schon was schönes
iondissonance
Cadet 3rd Year
- Registriert
- Nov. 2007
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- 38
"Gore" gehört bei mir zu Hack&Slay wie Butter auf's Brot. Dummer Spruch aber entspricht meiner Meinung.
Aus, basta!
Aus, basta!