Die Ehe in heutiger Gesellschaft

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otchere

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Hallöchen,

Ich war mir zuerst nicht sicher, ob ich diesen Thread nicht doch in der Kategorie Recht mit unterbringen sollte, aber habe mich dann dagegen entschieden. Hier kann man auch mehr als zu meinem eigentlichen Punkt (dazu komme ich später) diskutieren.

Die Gesellschaft ist mit ihren Normen in einem ständigen Wandel. Die Sichtweisen und der Umgang miteinander ändert sich stätig und ich glaube kein Thema war davon so betroffen, wie die Ehe.
Ganz zu Beginn war es lediglich etwas Formelles, damit die Frau offiziell dem Mann gehört. War das schrecklich. Vor allem, wenn man bedenkt, dass es heutzutage noch Länder gibt, in denen das noch genau so ist. Wie auch immer. Bei ist uns das nicht mehr der Fall. Spätestens seit der Ehe für alle ist die Ehe bei uns deutlich "modernisiert" worden und betrifft endlich alle Menschen, die sich lieben.

Dann komme ich mal zum Punkt, für den ich diesen Thread eröffne.
Ich habe mich gerade über den Ehevertrag informiert, weil ich das erste mal von dem Begriff gehört habe und stieß auf etwas - für mich - seltsames: In so einem Ehevertrag kann neben Güterverteilung im Falle einer Scheidung oder Haushaltspflichten sogar die Häufigkeit des Sexes festgehalten werden Spam entfernt.
Es steht zwar extra dabei, dass es gegen den Willen trotzdem nicht rechtens ist - was auch normal sein sollte. Aber allein dieser Fakt, dass so etwas in einem Ehevertrag in dem Sinne bestimmt werden kann, finde ich persönlich ziemlich veraltet(?), wenn das der richtige Begriff dafür ist.

Mich würde interessieren, wie andere darüber denken und ob nur ich das so merkwürdig finde, dass diese Option überhaupt existiert.

LG
 
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Vertraglich vereinbaren lässt sich alles. Aber nicht alles ist wirksam bzw. (rechtlich) durchsetzbar.
 
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Ich muss mich da wahrscheinlich noch ein bisschen besser einlesen. Mich würde nämlich interessieren, ob es irgendwie "bestraft" wird, wenn man sich nicht an den Vertrag hält, den man unter anderem selbst aufgestellt und unterschrieben hat.
 
Wenn eine Regelung sittenwidrig ist nicht.

Ansonsten gibt es gesetzliche und vertraglich vereinbarte Strafen aller Art.

Geht es dir um einen Ehevertrag? Dann ab zum Notar.
 
otchere schrieb:
Mich würde interessieren, wie andere darüber denken und ob nur ich das so merkwürdig finde, dass diese Option überhaupt existiert.
Naja bei der überwältigen Mehrheit in Deutschland bringt ein Ehevertrag nichts, da schlicht kein Vermögen vorhanden ist. Die paar Güter die dann bei einer Trennung verteilt werden belaufen sich da eher auf Sachen wie PKW, Hund , Katze, Maus, PC. Dann kommt noch sowas wie "wer hat sich überwiegend um das Objekt gekümmert"/"Wer hat die Hauptkosten getragen". Muss man das noch erklären. Wie gesagt für die Masse uninteressant.

Wenn aber Vermögen (idR Erbe ) vorhanden, sollte man auf jeden Fall darüber nachdenken.
Beispiel:

Ehemann, Normalverdiener kein nennenswertes Vermögen, 25
Ehefrau, Normalverdieners, kein nennensweters Vermögen 23 !! Aber soll 3 Häuser einmal erben"

Jetzt hat man natürlich mehrere Optionen. Natürlich kann man sagen, für die gemeinsame Zukunft, gib es beiden.
Aber es gibt ja auch die Option, dass man sagt, mach nen Ehevertrag. Kann ja sicher sein, dass die sich nie Scheiden werden. Dann steht dieser Punkt bis zum Tod im Vertrag und wird nie zum tragen kommen.
Sollte es aber mal zum Bruch kommen, kann man ganz klar sagen, der Kerl hat für die Häuser nichts getan, warum soll er 1,5 Häuser bekommen?

Natürlich kann man auch sowas wie Unterhaltsverzicht, Beischlaf etc. in der Vertrag reinschreiben. Zum Ende noch ne salvatorische Klausel und fertig. Desweiteren gehören ja immer zwei dazu. Wenn sowas aufgesetzt wird und der, die oder das unterschreibt das, muss man auch hinterfragen warum.
Kannst ja auch den Spieß umdrehen: Solange die Ehepaare keinen Nachwuchs haben, gillt Gütertrennung etc. Bei nachgewiesenem Seitensprung wird Gütertrennung bei der Scheidung angesetzt.
 
otchere schrieb:
In so einem Ehevertrag kann neben Güterverteilung im Falle einer Scheidung oder Haushaltspflichten sogar die Häufigkeit des Sexes festgehalten werden
Dass man Sex im Ehevertrag regeln kann dürfte wohl daher kommen, dass eine Verweigerung der "ehelichen Pflichten" (zu denen auch Sex gehlört) in Deutschland einen Scheidungsgrund darstellt.

Die Regelung im Ehevertrag stellt also lediglich eine zusöätzliche Vereinbarung dar, welche genauer festlegt, in welchem Umfang Sex als "eheliche Pflichterfüllung" betrachtet wird.

Klingt wie immer ziemlich kalt und unromantisch, aber so muss Rechtsprechung leider sein.

Die Ehe bildet rechtshistorisch betrachtet die Grundlage der Familie ... ohne Sex keine Kinder - und irgendwie hat unsere christlich geprägte Grundordnung jeden Sex lange als Sünde gebrandmarkt.
Aber es gab eine Ausnahme: ehelicher Sex zum Zweck der Fortpflanzung. Die Ehe hat sich über Jahrhunderte als der "sichere Hafen" etabliert, in dem Sex keine Sünde darstellte.
Noch heute gibt es in vielen Teilen der Welt die Tradition, dass die Mädchen jungfräulich in die Ehe gehen sollen ... lange fand die "erste" Aufklärung einer "adeligen Frau" (vom Rest ist es einfach schlecht überliefert) erst in ihrer Hochzeitsnacht statt.
Um zu verstehen, wie Ehe heute rechtlich gedacht wird, muss man sich damit befassen, was Ehe historisch bedeutet, und wie sich diese Bedeutung über die Jahrhunderte gewandelt hat.

Heute ist man sexuell viel freier, als noch vor 150 Jahren ... und dennoch steht die Ehe laut Grundgesetz unter einem besonderen staatlichen Schutz. Da setzt ja auch die Ehe für Alle an ... denn sie erweitert die staatliche Schutzfunktion eben auch auf Beziehungen, die eben nicht der Fortpflanzung dienen.

Die Bedeutung der Ehe hat sich gewandelt ... von einer Schonzone für einzelne Sünden (Sex ... aber lange zeit auch häusliche gewalt ... der Mann hatte seinen Kindern und seiner Frau gegenüber lange zeit Züchtigungsrechte .. die Frau durfte nur die Kinder züchtigen), zu einer Institution die vor allen finanzielle (genauer steuerliche) Vorteile bietet.
Und da ja heute alle auch ein bisschen "Kneterosexuell" sind, wäre es eben unfair, nur Heteropaare diese Vorteile nutzen zu lassen.

Von "Sex" sollte man ganz allgemein nur sprechen, wenn es dabei um einen Vorgang in beidseitigem Einverständnis geht ... ansonsten ist eher von "Vergewaltigung" zu sprechen ... auch in der Ehe.
 
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DerOlf schrieb:
Dass man Sex im Ehevertrag regeln kann dürfte wohl daher kommen, dass eine Verweigerung der "ehelichen Pflichten" (zu denen auch Sex gehlört) in Deutschland einen Scheidungsgrund darstellt.
Das ist eigentlich der Hauptgrund, weshalb so etwas in einem Ehevertrag festgelegt wird. Aber wenn man mal in Foren reinschaut, welche sich mit dem Thema Liebe und Sex befassen, wie oft dort Beziehungen zu Grunde gehen, weil der Sex nicht funktioniert, würde es nicht schaden, so etwas in einem Ehevertrag fest zuhalten. Nicht, damit einer dann sagen kann, im stünde mindestens einmal in der Woche Poposex zu, sondern, dass man sich einfach mal mit dem Thema auseinander setzt und sich damit befasst.

Weil dann würden Threads in besagten Foren, wie "Was gefällt meinem Freund/Freundin im Bett?" überflüssig.

Aber Ansonsten sollten in einem Ehevertrag eher wichtige Dinge stehen, wie "Wer bekommt das Haus/Wohnung."
 
Verträge sind Willenserklärungen, was sie (vor Gericht) so absolut durchsetzungsfähig macht. Daher basiert heutzutage alles Recht, und auch staatliches Recht weltweit, auf Verträgen.
 
froschmeister schrieb:
Verträge sind Willenserklärungen, was sie (vor Gericht) so absolut durchsetzungsfähig macht. Daher basiert heutzutage alles Recht, und auch staatliches Recht weltweit, auf Verträgen.
Wie kommst du auf das schmale Brett? Klar haben Verträge eine hohe Bedeutung, das heißt aber nicht, dass sie ohne weiteres durchsetzbar sind. Idon hat das schon richtig gesagt: Vertrag schließen kannst Du, ob er durchsetzbar ist, ist eine andere Frage.

Beispiele:
Sittenwidrige Verträge
AGB Kontrolle
Auslegung von Verträgen
etc pp

das geht sogar soweit, dass auch der Vertragsabschluss selbst eine Straftat darstellen kann.
Ich denke da an Nötigung, Menschenhandel, (Zwangs)Prostitution, Wucher, Betrug, ... und die Liste könnte Seiten füllen.
Und in solche Gefilde würde ich zB eine "die Frau stellt sich x-mal die Woche zum Sex bereit" Regelung sehen, ganz anders noch 1996, denn zB wurde erst 1997 die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt. So manche "Macho"-Verträge und -denke mag da also auch noch aus "alten Zeiten" stammen.
 
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Sittenwidrigkeit hängt oft an der Formulierung (so weit es nicht allgemein um einen unzulässigen Vertragsgegenstand geht ... wie z.B. bei Menschenhandel ... oder Verträgen mit Kindern).

Genau deswegen sollte man sich für die Ausarbeitung eines Ehevertrags ja auch von einem Anwalt beraten lassen ... der sollte in etwa wissen, was vertraglich geregelt werden kann und wie es formuliert werden muss, damit es auch rechtskräftig ist.
 
P4ge schrieb:
kann man ganz klar sagen, der Kerl hat für die Häuser nichts getan, warum soll er 1,5 Häuser bekommen?

Was hat die Frau, die drei Häuser erbt, für diese Häuser getan?
 
@Mextli
Doch, das war durchaus mein Ernst. Was ist dieses "mehr" was sie getan hat?
 
Möglicherweise eine unglückliche Kindheit erlitten, täglich Schläge und nur Wasser & Brot. Andere Varianten warum man als Kind und direkter Erbe dieses Erbe mehr 'verdient' hat, als jemand der lediglich eingeheiratet hat kannst Du Dir sicherlich selber ausdenken.
 
Danke, war schon klar, dass da keine Vernünftige Antwort kommt sondern nur Mutmaßungen, Spekulatius und Unterstellungen.
 
strempe schrieb:
Was hat die Frau, die drei Häuser erbt, für diese Häuser getan?
strempe schrieb:
war schon klar, dass da keine Vernünftige Antwort kommt sondern nur Mutmaßungen, Spekulatius und Unterstellungen.
Zunächst einmal sorry das ich nicht gleich geantwortet habe ;)
In den meisten Fällen haben die Kinder, welche erben, nicht direkt für dieses geabrbeitet. Gleichzeitig bedeutet das aber nicht, dass sie dessen nicht würdig sind. Das Erbe muss man schon unterschiedliche bewerten.
Sollten wie in meinem Fall z.B. Mietobjekte vererbt werden, soll die nachfolgende Generation es finanziell leichter haben als die vorherige.
Der zugeheiratete Mann hat in diesem Fall aber wirklich weniger getan. Da wir ja von Gütergemeinschaften sprechen, stellt sich die Frage, warum er später (z.B. nach 3 Jahren Ehe) auf diese Objekte zugriffen haben soll. Er lässt zumindest die Vermutung zu, dass hier aus kalkül geheiratet wurde. Deshalb auch der Teil mit dem Beischlaf etc.

Ich kenne genug Fälle in denen ein Ehevertrag auf Zeit vom Vorteil ist. Natürlich sollte man nach 30 Jahren Ehe ,2 Kindern und gemeinsamen Vermögen neu darüber nachdenken.
 
Das deutsche Recht ist hier eh klar. Die Häuser werden als Schenkung oder Erbe auch ohne oder mit Ehevertrag der Frau gehören selbst dann wenn die Ehe wie auch immer beendet wird.
 
Der TE hat sich sehr ungeschickt aus die Affäre gezogen und kann sein Thema nicht mehr begleiten.
 
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