Kassenwart
Lt. Commander
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Also möchtest du die Bundesrepublik Deutschland auflösen ?florian. schrieb:man kann problemlos das Grundgesetz durch eine Verfassung ablösen.
und in die Verfassung kann man dann schreiben was man will.
Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 20 (Staatsstrukturprinzipien) sind durch die sogenannte Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) nicht änderbar. Sie könnten also nicht einfach gestrichen oder relativiert werden – auch nicht durch eine neue Verfassung, sofern diese sich als legitime Fortsetzung des demokratischen Verfassungsprozesses versteht.