Thema Gehalts- und Vermögensunterschiede in der Gesellschaft

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Tomislav2007 schrieb:
Richtig, genau das.
Nö, nicht richtig, wie das Urteil halt auch zeigt.

Tomislav2007 schrieb:
Richtig, genau das, drei Arbeitsangebote und wer ohne amtsärztliches Attest keins davon antritt wird auf Null gekürzt.
Nö, nicht richtig, wie das Urteil auch zeigt.

Ihr akzeptiert also derlei Urteile nicht?

whtjimbo schrieb:
um an der Ostfront zu verteidigen
ist das dann ok
Ja, grundsätzlich ist das ok, denn das ist gesetzlich genau so geregelt.

Ich weiß aber absolut nicht, was eine Wehrpflicht im falle eines Angriffskrieges mit einem Arbeitszwang für Menschen zu tun hat, die aus welchen Gründen auch immer nicht arbeiten gehen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Skaiy
Hallo

Reglohln schrieb:
Ihr akzeptiert also derlei Urteile nicht?
Ich würde gerne eine Änderung der für diese Urteile zu Grunde liegenden Gesetze sehen.

Grüße Tomi
 
Reglohln schrieb:
Ich weiß aber absolut nicht, was eine Wehrpflicht im falle eines Angriffskrieges mit einem Arbeitszwang für Menschen zu tun hat, die aus welchen Gründen auch immer nicht arbeiten gehen.
diese zwei Punkte,die Du selbst geschrieben hast, sind doch eindeutig:
Selbstbestimmung: Die Fähigkeit, das eigene Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten, ist zentral.
Schutz vor Erniedrigung: Niemand darf wie ein Objekt behandelt oder seiner Individualität beraubt werden – das ist die sogenannte Objektformel.
 
Tomislav2007 schrieb:
Ich würde gerne eine Änderung der für diese Urteile zu Grunde liegenden Gesetze sehen
Du akzeptierst also das Urteil nicht und möchtest stattdessen das Grundgesetz ändern. Zu deinen Gunsten. Für bzw. gegen eine Hand voll Menschen. Viel Erfolg dabei.

Das ist schon harter Tobak und grenzt schon an Infragestellung unseres Rechtsstaates. Aber ist auch logisch, denn Geld und unethisches/unmoralisches Verhalten haben durchaus einen Zusammenhang.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tomislav2007, Skaiy und Samurai76
@whtjimbo
Art 12a Grundgesetz
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
Allein dass hier nur Männer im !Grundgesetz! Explizit verpflichtet werden, ist bereits gegen
Artikel 3 GG
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Das Grundgesetz widerspricht sich da etwas selbst...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: whtjimbo
whtjimbo schrieb:
diese zwei Punkte,die Du selbst geschrieben hast, sind doch eindeutig:
Das war zwar nicht ich, aber sei es drum.

Dennoch ist beides absolut nicht vergleichbar. Das eine ist eine für das Land und alle darin lebenden Personen maximal existenzbedrohende Situation, wohingegen das andere gerade so eine minimale finanzielle Komponente hat. Die Auswirkungen für die Gesellschaft sind vermutlich nicht einmal statistisch signifikant.

Was hingegen schon signifikant ist, ist, dass es aufgrund von Propaganda und Fakenews immer mehr Menschen gibt, die aus vollster Inbrunst sehen möchten, wie es anderen Menschen schlecht geht.

Mal so als Auswanderungstipp für die Libertären unter euch:
https://www.n-tv.de/politik/Tech-Mi...heitsstaedte-ohne-Regeln-article25621206.html

👋🏻
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Samurai76
Reglohln schrieb:
Das war zwar nicht ich, aber sei es drum.
got the point
Reglohln schrieb:
Dennoch ist beides absolut nicht vergleichbar. Das eine ist eine für das Land und alle darin lebenden Personen maximal existenzbedrohende Situation, wohingegen das andere gerade so eine minimale finanzielle Komponente hat.
eigentlich sagst Du dann: diese Grundrechte sind nur optional
eigentlich wird im Grundgesetz von unverrückbaren Menschenrechten gesprochen, wenn diese aber doch fallweise änderbar sind, ist alles änderbar
 
Tomislav2007 schrieb:
Ich würde gerne eine Änderung der für diese Urteile zu Grunde liegenden Gesetze sehen.
Reglohln schrieb:
Das ist schon harter Tobak und grenzt schon an Infragestellung unseres Rechtsstaates.
Tomislav2007 möchte bestimmte Gesetze ändern.
Das wird in einer Demokratie tagtäglich so gemacht.
Es wird über Gesetzte diskutiert, es werden Mehrheiten gesucht, es werden Gesetze geändert.

Was an der Aussage von Tomislav2007 lässt dich glauben, dass er unseren Rechtsstaat in frage stellt?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tomislav2007
whtjimbo schrieb:
wenn diese aber doch fallweise änderbar sind, ist alles änderbar
Nein.

florian. schrieb:
Tomislav2007 möchte diese Gesetze ändern.
florian. schrieb:
Was an der Aussage von Tomislav2007 lässt dich glauben, dass er unseren Rechtsstaat in frage stellt?
Er möchte das Grundgesetz ändern, weil ihm ein Urteil nicht passt. Ein Urteil zu Menschen, denen er mit seinem Wunsch nach Änderung des GG (was quasi Artikel 1 beträfe) die Menschenwürde abspricht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Skaiy und Samurai76
Kyouko schrieb:
Das Grundgesetz widerspricht sich da etwas selbst...
Nein tut es nicht. Gesetze greifen ineinander und ein Gesetz kann ein anderes in definierten Fällen außer kraft setzen bzw. Als höher stehend gesehen werden.

Da von Widerspruch zu reden ist einfach nur absurdes VT Geschwurbel und zeigt auf, dass man wenig Verständnis von Gesetzen hat.

Und was man auch mal wieder merkt: mindestens 2 user hier kennen den Aufbau unseres GG nicht und scheinen nicht zu wissen, dass es sich in 3 Bereiche gliedert. Einen Unveränderlichen, ein nur unter besonderen auflagen änderbaren und einen (in Relation) einfach änderbaren Bereich.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Skaiy und Samurai76
Sorry, hatte die Formatierung vergessen. So vielleicht jetzt verständlich?
Reglohln schrieb:
Er möchte das Grundgesetz ändern

Und die Recherche danach, wann Artikel 1 GG das letzte Mal geändert wurde, dauert nicht lang.
 
@Reglohln
das "Nein" bedeutet, dass Du doch nicht einverstanden bist, wenn Du eingezogen wirst?

oder wie erklärst Du dann die Ambivalenz: Wehr/Abwehrkampfpflicht und Arbeitspflicht, wenn man von Dir erwähnten Aussagen als Grundlage betrachtet:
Selbstbestimmung: Die Fähigkeit, das eigene Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten, ist zentral.
Schutz vor Erniedrigung: Niemand darf wie ein Objekt behandelt oder seiner Individualität beraubt werden – das ist die sogenannte Objektformel.

oder möchtest Du sagen, dass diese beiden Punkte nur gelten solange Frieden herrscht?
 
Reglohln schrieb:
Er möchte das Grundgesetz ändern
Gesetze sind keine Naturgesetze.
Alles kann geändert werden, man braucht halt eine entsprechende Mehrheit.
Hat man die Mehrheit, ist das ein ganz normaler Demokratischer Prozess.

Wenn er jetzt von einer BRD GmbH oder von einem Königreicht Deutschlang geredet hätte, dann würde der Vorwurf, dass er unseren Rechtsstaat in frage stellt, passen.
Hat er aber nicht, dir passt nur seine politische Meinung nicht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tomislav2007
Erkekjetter schrieb:
Da von Widerspruch zu reden ist einfach nur absurdes VT Geschwurbel und zeigt auf, dass man wenig Verständnis von Gesetzen hat.
wieder der Herr mit den Beleidigungen, wann wird Dir endlich mal gesagt, dass du über deine Kompetenzen hinaus gehst?
nein, jede Verfassungsklage wäre grundsätzlich unzulässig. wenn das GG eindeutig wäre
 
florian. schrieb:
Alles kann geändert werden, man braucht halt eine entsprechende Mehrheit.
Nein, kann man nicht.

Bezeichnend, wie wenig euch das Grundgesetz und vor allem sogar Artikel 1 bedeutet. Wow.
Ergänzung ()

whtjimbo schrieb:
jede Verfassungsklage wäre grundsätzlich unzulässig. wenn das GG eindeutig wäre
Die Klagen richten sich doch aber nicht gegen das Grundgesetz, sondern gegen Verstöße dagegen.
 
Reglohln schrieb:
Nein, kann man nicht.
Doch natürlich,
oder wer soll die Menschen daran hindern?

man kann problemlos das Grundgesetz durch eine Verfassung ablösen.
und in die Verfassung kann man dann schreiben was man will.
man braucht halt entsprechende Mehrheiten.

Und selbst wenn im Grundgesetz stehen würde, das das Grundgesetz für alle Ewigkeit Gültigkeit hätte.
Dann könnten sich die Menschen auch darauf einigen, dass das egal ist, und man einfach etwas neues macht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tomislav2007
Natürlich darf jeder eine politische Meinung vertreten, auch zur Sanktionierung von Totalverweigerern.

Aber diese Meinung muss sich im Rahmen der Menschenwürde bewegen, die durch das Bundesverfassungsgericht konkretisiert wurde. Die Menschenwürde ist im Grundgesetz zwar allgemein garantiert, aber was das konkret bedeutet, wurde durch die Rechtsprechung ausgelegt. Sanktionen, die zur vollständigen Existenzvernichtung führen, verstoßen gegen diese verfassungsrechtlichen Vorgaben.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Reglohln
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben