Mortiss
Banned
- Registriert
- Feb. 2003
- Beiträge
- 2.088
hallo,
vorab möchte ich auf die Ernsthaftigkeit dieses Beitrages hinweisen.
Wie läuft das mit dieser Rechtsbeihilfe? - Damit meine ich jetzt, wenn man als Auszubildener - für einen Anwalt also kein Geld - Anwaltskosten übernehmen lassen kann? Gibt es da was? Wie nennt sich das? Bietet das jeder Anwalt an?
Nächster Punkt wäre dieser:
Ich bekomme von einer Person, die ich hier nicht nennen möchte, dauerhaft Briefe, die gänzlich unerwünscht sind. Ich möchte unter keinen Umständen Kontakt zu dieser Person haben - und möchte (besser gesagt muss) meine Tochter vor dieser Person schützen.
Diese Person hat mir nun einen Brief unter dem Namen einer hier ansässigen Firma geschickt. Allerdings hat diese Firma nichts mit dieser Person zu tun. Kann ich diesen Brief gegen diese Person verwenden, da es möglicherweise da eine Klausel gibt, die verbietet, dass ich im Namen von einer Firma irgendwem irgendwelche Briefe zukommen lasse? [also schicke ich jetzt Person X einen Brief und gebe als Absender die Firma Bla Bla an]
Lohnt es, wenn ich dieser Firma eine Kopie des Schreibens zukommen lasse - oder sie irgendwie darüber informiere, dass die Person, die die Firma als Decknamen missbraucht - nur böses im Schilde führt? (mit böse meine ich jetzt nicht irgendwelches rumgezicke .. sondern .. böse ... BÖSE ABSICHTEN
)
rein theoretisch könnte diese Firma sich das nämlich nicht gefallen lassen..
Zum Schluss halt die einstweillige Verfügung bzw. Unterlassungsklage - so die Richtung halt. Je weniger Kontakt desto besser. Kann ich das als Auszubildender ohne reelles Einkommen bewirken? Welche Stellen muss ich anlaufen, damit ggf. anfallende Kosten getragen werden? (hat zum Teil mit der ersten Frage zu tun)
Ich bitte darum, dass hier nur ernstgemeinte Antworten folgen. Meine etwas chaotische Schreibweise bitte ich zu entschuldigen - ich weiss derzeit nicht, wo mir der Kopf steht
Mit freundlichem Gruß
vorab möchte ich auf die Ernsthaftigkeit dieses Beitrages hinweisen.
Wie läuft das mit dieser Rechtsbeihilfe? - Damit meine ich jetzt, wenn man als Auszubildener - für einen Anwalt also kein Geld - Anwaltskosten übernehmen lassen kann? Gibt es da was? Wie nennt sich das? Bietet das jeder Anwalt an?
Nächster Punkt wäre dieser:
Ich bekomme von einer Person, die ich hier nicht nennen möchte, dauerhaft Briefe, die gänzlich unerwünscht sind. Ich möchte unter keinen Umständen Kontakt zu dieser Person haben - und möchte (besser gesagt muss) meine Tochter vor dieser Person schützen.
Diese Person hat mir nun einen Brief unter dem Namen einer hier ansässigen Firma geschickt. Allerdings hat diese Firma nichts mit dieser Person zu tun. Kann ich diesen Brief gegen diese Person verwenden, da es möglicherweise da eine Klausel gibt, die verbietet, dass ich im Namen von einer Firma irgendwem irgendwelche Briefe zukommen lasse? [also schicke ich jetzt Person X einen Brief und gebe als Absender die Firma Bla Bla an]
Lohnt es, wenn ich dieser Firma eine Kopie des Schreibens zukommen lasse - oder sie irgendwie darüber informiere, dass die Person, die die Firma als Decknamen missbraucht - nur böses im Schilde führt? (mit böse meine ich jetzt nicht irgendwelches rumgezicke .. sondern .. böse ... BÖSE ABSICHTEN
rein theoretisch könnte diese Firma sich das nämlich nicht gefallen lassen..
Zum Schluss halt die einstweillige Verfügung bzw. Unterlassungsklage - so die Richtung halt. Je weniger Kontakt desto besser. Kann ich das als Auszubildender ohne reelles Einkommen bewirken? Welche Stellen muss ich anlaufen, damit ggf. anfallende Kosten getragen werden? (hat zum Teil mit der ersten Frage zu tun)
Ich bitte darum, dass hier nur ernstgemeinte Antworten folgen. Meine etwas chaotische Schreibweise bitte ich zu entschuldigen - ich weiss derzeit nicht, wo mir der Kopf steht
Mit freundlichem Gruß
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