Druckerrückgabe wegen Fehlberatung

McMaverick

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Hallo Leute,

ich hoffe ihr könnt mir helfen, denn ich weiß im Moment nicht mehr weiter. Folgendes ist passiert:

Kumpel von mir hat sich vor 1,5 Wochen im Promarkt beraten lassen wegen nem möglichst günstigen Drucker mit Fax und Wlan. Heute hat er mich dann angerufen für den Drucker zu installieren. Hab alles angeschlossen, Drucker angemacht, Patronen eingesetzt und wollte dann alles einrichten. Habe dann erstmal gemerkt dass der Drucker (Canon Pixma MX375) überhaupt kein Wlan hat und ich ihn so also nicht installieren kann. Bin dann direkt mit ihm zurück zum Promarkt. Die stellen sich jetzt allerdings quer und sagen, dass sie das Gerät nicht zurücknehmen können, da die Patronen schon benutzt seien. Ich habe gesagt, dass dies auf einer Fehlberatung beruht. Die haben dann gesagt, dass das egal wäre und wir das erstmal beweisen müssten. Das ging dann noch ein bisschen hin und her, sind aber wie folgt verblieben, dass ich am Donnerstag wenn der Mitarbeiter wieder da ist, der meinem Kumpel den Drucker verkauft hat, nochmal hin fahre um die Sache vielleicht doch noch zu klären. Sehe da aber irgendwie keine großen Erfolgschancen. Weiß echt nicht ob die sich einfach so quer stellen können. Kann doch nicht sein.

Was meint ihr? Wäre um jeden Rat dankbar.

Viele Grüße
McMaverick
 
Wenn WLAN vereinbart war und der Drucker das nicht hat, dann ist das ein Mangel, der hier wohl zum Rücktritt berechtigt.

Ob man die WLAN Vereinbarung beweisen kann, steht auf einem anderen Blatt.
 
Kumpel mit zum ProMarkt schleifen und der TE ist "neutraler" Zeuge, dass beim Beratungsgespräch W-Lan als Ausstattungsmerkmal vom Verkäufer bestätigt wurde.
Meiner Meinung kannst du mit diesem Bluff die Kulanz vom ProMarkt zumindest ein bisschen triggern. Hängt von Euch ab, wie gut ihr euch verkauft. Ansonsten wird es wohl schlecht aussehen. Wundert mich aber schon, dass sich ProMarkt dermaßen quer stellt.
 
Zusätzlich zu den Aussagen von Doc Foster und Noxiel, kann ich dir empfehlen sonst den Geschäftsführer rufen zu lassen. Meist sind die kulanter als ihr Personal. Wenn das nicht hilft bleibt dir noch die Zentrale von Markt was die ReWe Group ist.
 
Sich mal selber informieren, ins Handbuch oder auf die technischen Daten auf dem Karton schauen wäre zuviel verlangt gewesen, oder?

Manchmal denke ich mir, wie kommen solche Leute im Leben überhaupt zurecht :rolleyes:
 
Manchmal denke ich, warum man zu jedem Thread etwas posten muss, denn der TE hat ja nicht selber zum Karton gegriffen, sondern hatte eine Fehlberatung!

Wenn ein Geschäft eine Beratung anbietet und diese auch im VK-Preis mit einberechnet, kann ich doch erwarten, dass man zu mindestens eine richtige Aussage bzgl. der Funktionen des Gerätes erwarten und wenn diese Aussage irrtümlich Falsch war, dann erwarte ich eine Rücknahme! Nicht schwer oder Neo?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
also den drucker kannst du leider nicht zurückgeben.

wenn du dich beraten lässt und der tüp dir sagt "jo das ding kann w-lan" dann darfst du nicht davon ausgehen dass das dann auch tatsächlich der fall ist.

du stehst bei entgegennahme der ware in der verantwortung alles auf die richtigkeit, vollständigkeit und unversehrtheit zu überprüfen, das heißt ob das ding auch wirklich w-lang fähig ist, ob das gerät oder die verpackung nicht beschädigt ist und ob das auch der drucker ist den du bezahlt hast.
UND du musst es kontrollieren BEVOR du das teil in betrieb nimmst.

natürlich kannst du es versuchen und sagen, dass dich der käufer arglistig getäuscht hat,
da er im gespräch erkannt hat dass du technisch relativ ahnungslos bist und das ausgenutzt hat.
das würde ich an deiner stelle jedenfalls tun und zudem eine beschwerde über den berater ablegen, im idealfall direkt mit dem chef sprechen und sich nicht von "nein der ist nicht da" abwimmeln lassen, lass dich nicht besänftigen, als verbraucher darf man in so einer situation ruhig mal dampf ablassen denn sowas geht absolut garnicht.
du kannst auch direkt an die zentrale ein schreiben senden, das hat vermutlich mehr gewicht denn die leute in einem laden halten ja bekanntlich alle zusammen

dein geld wirst du allerdings vermutlich nicht wieder sehen da du rechtlich kaum chancen hast (allein schon weil der betrag zu gring ist, damit sich die anfallenden gerichtskosten lohnen würden)


viel glück und beste grüße


fritzkante
 
fritzkante schrieb:
also den drucker kannst du leider nicht zurückgeben.

wenn du dich beraten lässt und der tüp dir sagt "jo das ding kann w-lan" dann darfst du nicht davon ausgehen dass das dann auch tatsächlich der fall ist.

du stehst bei entgegennahme der ware in der verantwortung alles auf die richtigkeit, vollständigkeit und unversehrtheit zu überprüfen, das heißt ob das ding auch wirklich w-lang fähig ist, ob das gerät oder die verpackung nicht beschädigt ist und ob das auch der drucker ist den du bezahlt hast.
UND du musst es kontrollieren BEVOR du das teil in betrieb nimmst.

[...]


fritzkante
Immer diese Google-Juristen... Blödsinn. Es gibt keine Pflicht für Verbraucher, die Ware zu überprüfen. Wenn der Verkäufer eine Eigenschaft zusichert, stellt das Fehlen vielmehr einen Sachmangel klar. Ob man nun tatsächlich beweisen kann, dass der Verkäufer bei der Beratung W-Lan Funktion zugesichert hat, steht auf einem anderen Blatt.
 
Noxiel schrieb:
Kumpel mit zum ProMarkt schleifen und der TE ist "neutraler" Zeuge, dass beim Beratungsgespräch W-Lan als Ausstattungsmerkmal vom Verkäufer bestätigt wurde.
Meiner Meinung kannst du mit diesem Bluff die Kulanz vom ProMarkt zumindest ein bisschen triggern. Hängt von Euch ab, wie gut ihr euch verkauft. Ansonsten wird es wohl schlecht aussehen. Wundert mich aber schon, dass sich ProMarkt dermaßen quer stellt.

Lügen soll also die Lösung sein?
 
Naja Lügen ist sicherlich nicht die beste Lösung, aber es ist eine. Besonders dann wenn tatsächlich davon auszugehen ist das der Verkäufer falsch beraten hat und nun nicht zu seinem Fehler steht.

Moralisch und Rechtlich mag das Lügen dann anders zu bewerten sein.

@ fritzkante: Du bist im falschen Forum, das hier ist nicht das Märchenforum.
 
Vielen Dank erstmal für eure Antworten. Ich seh schon, dass das Thema nicht so einfach ist. Ich warte nun mal den Donnerstag ab und werde euch auf dem Laufenden halten. Vor Gericht werd ich nicht gehen, hätte ja wahrscheinlich eh keine guten Aussichten und wegen dem geringen Betrag erst recht nicht. Ärgern tut mich die Sache dennoch. Naja notfalls werd ich das Ding bei ebay reinsetzen...
 
McMaverick schrieb:
Vor Gericht werd ich nicht gehen,..
Na klar, bist ja nicht der Geschädigte.
hätte ja wahrscheinlich eh keine guten Aussichten und wegen dem geringen Betrag erst recht nicht.
Klar dein Kumpel hätte bessere Chancen.
Ärgern tut mich die Sache dennoch.
Geteiltes Leid?
Naja notfalls werd ich das Ding bei ebay reinsetzen...
Wenn dein Kumpel es dir erlaubt?

Komisch das es gestern noch der Drucker deines Kumpels war :p
 
Verteidigung, ihr Zeuge!

*tihihi*
Jaja, immer sind es die Kumpels, die sich reinlegen, veralbern oder falsch beraten lassen.
 
fritzkante schrieb:
also den drucker kannst du leider nicht zurückgeben.

wenn du dich beraten lässt und der tüp dir sagt "jo das ding kann w-lan" dann darfst du nicht davon ausgehen dass das dann auch tatsächlich der fall ist.

Bitte geb erst wieder Ratschläge, nachdem du dir §434 Abs. 1 BGB durchgelesen hast.
 
Zhalom schrieb:
Na klar, bist ja nicht der Geschädigte.

Klar dein Kumpel hätte bessere Chancen.

Geteiltes Leid?

Wenn dein Kumpel es dir erlaubt?

Komisch das es gestern noch der Drucker deines Kumpels war :p

Vielleicht ist der TE ein netter Mensch und hat dem Kumpel das geld wiedergegeben und ärgert sich jetzt mit dem promarkt rum.
Aber ganz ehrlich ich würde auch nicht in einem großen Forum breittreten, dass ich von einem Ahnungslosen Media-, Promarkt oder wie sie sonst noch alle heißen verarscht wurde ;)
 
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