DSGVO - was muss ich bei Kundenwebsites tun

FreddyCollin

Ensign
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Dez. 2014
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Hi Leute!
Hab vor 1,5 Jahren ein paar Websites gemacht für ein Blumenladen, ein Juwelier (mit Online Shop) und ne Pizzeria... Nun wollen diese 3 Kunden dass ich ihre Seite für DSGVO fit mach... Alles Wordpress Seiten, keine davon hat Newsletter System angebunden oder sonst was...

Nun hab ich mir einen Text organisiert (was dafür gezahlt) der in den Bereich "Datenschutz" muss... Der Text entspricht der neuen DSGVO laut Anwalt und Rezensionen. Muss ich sonst noch was updaten oder beachten? ODer ist damit die Website jeweils "fit"?
 
Ein Cookie-Hinweis wäre noch vorteilhaft. Da gibt es Wordpress-Plugins für.
Und ins Kontaktformular und Kommentare muss eine Checkbox und Verlinkung zu Datenschutz rein, damit der Besucher bestätigt es gelesen zu haben.
Auf SSL sollte man auch umstellen, zumindest wenn irgendwelche Formulare vorhanden sind.
 
Das reicht noch lange nicht wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden (mit Online Shop...) und auch bei einfachen Seiten kann es Fallstricke geben.

"Einfach" ist daran nun mal gar nichts - DSVGO
 
Bin nicht im Thema drin, aber war es nicht so, dass die Unternehmen eine gewisse Anzahl an Leuten eingestellt haben müssen, die Daten verarbeiten, damit die DSGVO überhaupt angewendet wird? Nur ein Anstoß zur Recherche... weitergehender Aufwand würde dann vielleicht entfallen, wie die Dokumentation von Sicherheitsvorkehrungen für alle möglichen Fälle, etc.
 
Du bist nicht dafür verantwortlich deren Seite Datenschutzkonform zu machen, außer du bist deren Datenschutzbeauftragter, wobei der auch nur prüft, dokumentiert und kontrolliert. Normal müssen
die Kunden sich hier dieses fehlende Wissen einkaufen und dir entsprechnede Texte zur Verfügung stellen.
 
Hier eine grobe Übersicht um erst einmal das Grundlegende abzuhaken:

https://www.df.eu/blog/der-8-schrit...ign=de-de_corp_social_base_awareness&tgt=pros

Ein paar mehr Infos:

https://www.e-recht24.de/datenschutzgrundverordnung.html

Elbrathil schrieb:
Und wenn er einfach dazu beauftragt wurde, wie er geschrieben hat?

Da er als "Administrator" der Seite quasi sich selber überwachen müsste, steht das im Interessenskonflikt und er kann gar nicht als Datenschutzbeauftragter fungieren.
 
ich glaube bei solch rechtlichen fragen bist eh nur bei einem anwalt, der fuer dieses gebiet auskuenfte gibt, beraten.

wieso holst du dir irgendwelche sicherheiten in einem userforum ?! Oo. wow.

lies dir halt das aktuelle dsgvo mal durch.........

da gibt es laut https://dsgvo-gesetz.de

11 kapitel und 99 artikel ! viel spass :)
 
Du brauchst auf jedenfall einen korrekten Datenschutz-Paragraphen. Mustertexte gibts zu Hauf, da z.b.
Und einmal abklären ob ein Datenschutzbeauftragter benötigt wird.
 
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