DSL-Leitung Doppelnutzung legal?

xXx_Flash

Cadet 4th Year
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März 2007
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HI Leutz

die mutter von meinem kumpel will den provider wechseln. alice---> arcor.
sie hat jedoch vor sich eine DSLleitung zu bestellen und die gesamte Nachbarschaft mit dieser leitung zu versorgen. Ist das nicht illegal? Vielleicht kennt sich jemand von euch mit der rechtlichen Frage aus? Oder vielleicht kann mir jemand einen link zu diesem thema schicken....

danke cia flash
 
3. Weitergabe an Dritte
3.1 Der Kunde darf die von Arcor zu erbringenden Telekommunikationsdienstleistungen
und sonstigen Leistungen
nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Arcor an
Dritte entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile weitergeben,
insbesondere weiterverkaufen.
3.2 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag
oder das Vertragsverhältnis insgesamt nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung durch Arcor auf Dritte übertragen.

Das sollte die Sache klären. Im übrigen wird sie dann auch für evtl. illegale Downloads (Filesharing) zunächst herangezogen, da nur ihre IP sichtbar ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du darfst deine Leitung für Mehrplatznutzung, über z.B. einen Router, freigeben. Diese Freigabe bezieht sich allerdings auf deinen Haushalt. Dein Nachbar gehört da nicht dazu! Ausserdem würde ich das von ohmsl genannte Argument der möglicherweise illegalen Aktivitäten nicht außer Acht lassen! Es zählt rechtlich nämlich nicht mit dem Finger auf den anderen zu zeigen wenn etwas passiert ist. Der Inhaber der Leitung ist verantwortlich, sonst keiner!

Gruss Nox
 
Noxman schrieb:
Der Inhaber der Leitung ist verantwortlich, sonst keiner!

zwar nicht immer, aber ich würds erst gar nicht riskieren ;)
 
Die meisten Provider legen fest, wieviele User die Leitung nutzen dürfen (bei T-Online sind das zum Bsp. 4 kostenlose und bis zu 99 kostenpflichtige Mitbenutzer).

Sollte im Kundencenter einsehbar sein.
 
ich hab auch nur geschrieben, das nicht in jedem fall der anschlussinhaber einen auf den deckel kriegt sondern auch mal wer anders...
 
auch das hab ich geschrieben ;)
 
H@ckinTosh schrieb:
Die meisten Provider legen fest, wieviele User die Leitung nutzen dürfen (bei T-Online sind das zum Bsp. 4 kostenlose und bis zu 99 kostenpflichtige Mitbenutzer).
Die Leitung können so viele User nutzen, wie die Bandbreite und die Netzwerkarchitektur hergibt. Das hat nichts mit der Zugangskennung und deren Mitbenutzern zu tun, darauf beziehst Du Dich. Bei mir im Büro wählen sich z.B., wenn mal alle da sind, 14 Benutzer über PPPoE am gleichen DSL Anschluß ein, ohne extra Kosten, da jeder seine eigene Zugangskennung hat.
 
Zur Störerhaftung hat es erst ein neues Urteil gegeben. Danach haftet immer der Anschlussinhaber.
 
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