ebay Abzocke - was nun - was tun?

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OCer

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ich hab ne xbox 360 bei ebay ersteigert für 150 euro inkl Versand. Dann hab ich per Überweisung gezahlt. Paar tage später meinte der Verkäufer dass ich zu unfreundlich war und die Xbox nicht verdient hab und ich soll ihn nicht mehr belästigen. Hab seitdem keine Antwort von dem bekommen. Dann hab ich Anzeige gegen ihn erstattet. Der Polizist meinte ich soll noch nebenbei zivilrechtliche Schritte gegen ihn einleiten (hab keine Ahnung was das bedeutet) und abwarten bis was vom Staatsanwalt kommt. Das Problem ist dass ich nicht rechtschutzversichert bin und dass er sein kann dass die Anzeige fallengelassen wird...Muss ich meinen Anwalt dann aus der eigenen tasche bezahlen wenn ich den vor gericht zerren will oder muss er die kompletten Kosten tragen wenn cih den Prozess gewinne (warum sollt ich den Prozess auch nicht gewinnen?). Ich will auf keinen fall dass der Typ das Geld einsackt und nichtmal dafür haftbar gemacht wird
 
Du kannst auch einen Mahnbescheid ausstellen,das musst du dann aber vorstrecken.
Rechtsanwaltskosten natürlich auch.
Wenn du etwas Geld hast und natürlich Beweise,dann würde ich das machen.
Ebay kannst du auch befragen,da bekommst du aber wohl eine Bausteinantwort...
 
@OCer
Erstmal alles sorgfältig dokumentieren (Überweisung, ausgedruckte Mails etc.), ebay kontaktieren; für die ggf. strafrechtliche Seite hast Du ja schon das Nötige veranlaßt, also wäre erstmal der nächste Schritt entweder den Weg über einen Mahnbescheid oder direkt zum Anwalt.

Sofern Dein toller Verkäufer später gerichtlichlich unterliegen sollte oder sich gegen den Mahn- und später Vollstreckungsbescheid nicht wehrt, hast Du zwar einen Titel gegen ihn (er trägt dann auch Deine Kosten) - ob Du das Geld tatsächlich bekommst, steht allerdings auf einem anderen Blatt.

Ich schrieb "sofern", da Du Deine Forderung ihm gegenüber vor Gericht belegen/beweisen mußt - wenn das alles lückenlos dokumentiert bist, hast Du natürlich gute Karten (meist wird auch ein Versäumnisurteil daraus, weil sich solche Kerlchen bisweilen auch gar nicht erst vor Gericht einfinden ...); dann verbliebe am Ende halt die Durchsetzbarkeit, Gerichtsvollzieher (weitere Kosten, die Du vorstrecken müßtest ...), aber 30 Jahre hast Du dann wenigstens Zeit ;-)


MfG.
 
Zuletzt bearbeitet:
In solchen Fälle könntest du mal mit deiner Hausbank reden. Bei sowas lassen die sich evtl. dazu Bewegen (gegen Nachweis) das Geld zurückzuholen.

Das nicht die Regel, aber en Versuch wert.
 
Die Überweisung rückgängig machen bei der Bank geht nicht mehr?
Wäre das einfachste.
 
Auf jeden Fall mit Ebay in Verbindung setzen, damit der Verkäufer wenigstens gesperrt wird.
 
Falls du kaum Geld hast (so Sozialhilfe/ALG2 Niveau) kannst du auch beim Amtsgericht ein Amtsbeihilfeantrag stellen, der i.d.R. auch gewährt werden sollte. Das ist dafür da, dass jemand ohne viel Kohle trotzdem sein Recht durchsetzen kann. Mit der Amtsbeihilfe kannst du zu einem Rechtsanwalt gehen und der probiert dann, das außergerichtlich zu regeln (z.B. per Mahnung, etc..). Funktioniert das nicht und deine Einkommenssituation hat sich nicht dramatisch verändert, kannst du auch Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen, d.h. du kannst vor Gericht gehen.
Auf jeden Fall alle relevanten Emails ausdrucken, falls sich das länger hinzieht geht noch was verloren, so haste vorgesorgt.

Ansonsten natürlich zuerst bei der Bank melden, evtl. die Email zeigen, dass der Verkäufer dich betrügen will. Und bei eBay die Sache melden.
 
Wurde das Geld erstmal dem Konto des Empfängers gutgeschrieben, ist eine Rücküberweisung nicht mehr möglich.

Sollte aber auch jedem klar sein, da eine Bank ja nicht ohne Einverständnis des Kontoinhabers Abbuchungen vornehmen kann. Zurückholen kann man das Geld nur beim Lastschriftverfahren, oder falls das Geld bei der Überweisung noch nicht gebucht wurde (1-2 Tage nach Überweisungsauftrag).
 
Eine Rechtsschutzversicherung ist ein muss und kostet auch nicht viel, eBay melden und am besten das ganze über Anwalt regeln, und ob du dein Geld am ende bekommst ist nicht sicher, und vor allem es würde schon so oft geschrieben und gezeigt das man bei sowas immer absichern und nicht gleich das geld überweisen.
 
Zanza schrieb:
und vor allem es würde schon so oft geschrieben und gezeigt das man bei sowas immer absichern und nicht gleich das geld überweisen.
Welche Sprache ist das?

Na wie auch immer: Bei ebay ist es nunmal so, dass man zunächst das Geld überweist und der Verkäufer erst nach Zahlungseingang die Ware verschickt, es sei denn, der Verkäufer bietet Nachnahme als Zahlungsmöglichkeit an. Aber das wird bei Onlineshops ja auch nicht anders gehandhabt. Eine Möglichkeit der Absicherung ist die Bezahlung über PayPal, da dann der ebay-Käuferschutz greift.
 
Dem würde ich was auf das Gesicht H....!

Sorry aber da wäre ir kein weg zu weit.

Ja aber der Käuferschutz ist auch nur begrenzt da sollte man sich vorher erkundigen wie das damit läuft.
 
qualifizierte antwort maseltoff ;)

schreib ebay an, kontaktiere deinen anwalt.
wie alt bist du? ggf hat dein vater rechtsschutz
 
Touch-Knie schrieb:
Du kannst auch einen Mahnbescheid ausstellen,das musst du dann aber vorstrecken.
Rechtsanwaltskosten natürlich auch.
Wenn du etwas Geld hast und natürlich Beweise,dann würde ich das machen.
Ebay kannst du auch befragen,da bekommst du aber wohl eine Bausteinantwort...

Beweise hat er ja genug , die Mail mit der Antwort ist Beweis genug.
Er wird auf jeden Fall recht bekommen.

Aber für mich zeigt das ganze eindeutig...kaufe nix bei ebay.
 
Zuletzt bearbeitet:
da krieg ich beim lesen so einen hals !
das soetwas immer wieder möglich ist, in diesem rechtsstaat...
wenn man den werdegang weiß und daraus schlussfolgert, dass eine anzeige bei so etwas den meisten leuten einfach zu teuer wäre (anwalt etc.) und da noch nicht mal garantiert werden kann, dass das geld auch zurückkommt, kann man ja gezielt (!) diese art von betrug ausüben.
schweinerei ist das.

sorry, hilft dir wohl nicht weiter der beitrag, aber musste sein :kotz:
 
ebay informieren, adresse geben lassen, antrag auf mahnbescheid beim amtsgericht

bei ebay verkaufe ich nur :evillol:
 
irgendwas wird er wohl machen müßen und ich glaube nicht das der typ vor gericht glimpflich davon kommt. ich würde ihn anzeigen und vor gericht ziehen ...wenn der eine geldstrafe wegeb betruges bekommt , wird er sich ums bezahlen nicht winden können.
deshalb laße dich nicht entmutigen , laße dir das nicht gefallen.
 
fL1pp1 schrieb:
da krieg ich beim lesen so einen hals !
das soetwas immer wieder möglich ist, in diesem rechtsstaat...
wenn man den werdegang weiß und daraus schlussfolgert, dass eine anzeige bei so etwas den meisten leuten einfach zu teuer wäre (anwalt etc.) und da noch nicht mal garantiert werden kann, dass das geld auch zurückkommt, kann man ja gezielt (!) diese art von betrug ausüben.
schweinerei ist das.

sorry, hilft dir wohl nicht weiter der beitrag, aber musste sein :kotz:

Wie würdest du es denn besser machen? Was würdest du denn an unserem Rechtsstaat ändern?
 
Die Begründung des Verkäufers, du wärest zu unfreundlich gewesen, klingt als wär er ein eingeschnapptes Kind. Mal unabhängig davon, dass das kein Grund ist, ne Transaktion abzubrechen, was hast du denn Unfreundliches getan? Nur nachgefragt, wann endlich das Paket ankommt, oder wie kann ich mir das vorstellen?
 
An alle Freunde des Mahnbescheides:

Bevor kein Rücktritt erklärt wurde, ist die Gegenseite überhaupt nicht verpflichtet, irgendwas zurückzuzahlen. Und ohne einseitige Zahlungsverpflichtung kein Mahnbescheid.
Ich verstehe wirklich nicht, wie man mit 0 Fachwissen einfach mal drauf los schreibt...
 
Ich hatte mir mal bei eBay ein PALM Treo für 250 Euro "gegönnt".
Bewertungen waren gut, weshalb ich das Geld überwiesen hatte.
Bis heute hab ich keinen Palm bekommen. Nur unverschämte Korrespondenz mit dem Verkäufer. Daraufhin habe ich Anzeige bei der Polizei erstattet und zivilrechtlich einen Anwalt,
(Rechtsschutzversicherung) eingeschaltet. Hat alles nichts gebracht.
Mahnbescheide wurden von Ihm ignoriert. Und die ach so tolle Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt. Und Ebay meinte, dass mein Fall geprüft wurde, ich jedoch keinen Käuferschutz in Anspruch nehmen kann. Auf gut Deutsch ich wäre selber schuld.
Seitdem bin ich sehr Vorsichtig bei Ebay.
MfG
 
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