eBay Artikelbild : rechtliche Konsequenzen?

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bubu89

Commander
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Hallo Forum!

Ich verkaufe derzeit einen Artikel über eBay.
Als Artikelbild habe ich ein Bild von der Google Bildsuche verwendet.
(da ich halt keine Lust hatte, wegen so einem kleinen Mist, extra die Kamera rauszuholen)


Heute morgen erhielt ich nun folgende Mail eines anderen eBay-Mitglieds:



Hallo, in Ihrer Auktion verwenden Sie ein Bild, welches mir gehört, ich alleine besitze die Rechte an diesem Bild und erwarte nun umgehend die Löschung des Bildes aus Ihrer Auktion, ebenso eine Antwort von Ihnen, wieso Sie mein Bild nutzen! Bilderklau ist kein Kavaliersdelikt. Kommen Sie meiner Aufforderung nicht umgehend nach, sollten Sie eine Wiederholung tätigen, wie auch ähnliches, werden wir die Sache unserem Rechtsanwalt übergeben. Um es nochmals deutlich zu sagen, die Rechte an diesem Bild gehören mir ganz alleine und wenn Sie meinen, dieses nutzen zu wollen, untersage ich es hiermit. Ihre Auktion und Beschreibung sind gespeichert. Ich erwarte nun die Löschung und umgehende Antwort Ihrerseits. Sollte ich weder die Löschung erkennen, noch eine Rückinfo erhalten, wird dies rechtliche Konsequenzen für Sie haben.



1. Hat er damit Recht? (Bedarf es nicht einem sichtbaren "Wasserzeichen" oder ähnlichem?)
(Es wurde ein Gegenstand abgelichtet)

2. Wie verhalte ich mich jetzt am besten?

3. eBay ist ein Saftladen. Ich habe eben mit denen telefoniert und mir wurde gesagt, das eine Löschung, als auch eine Änderung des Bildes nicht mehr möglich ist, da bereits ein Gebot vorliegt und die Auktion ein paar Stunden vor Auslauf steht. (Das Gebot kommt im übrigen von meinem Spezialist oben kommt)

4. Haben die Leute eigentlich nichts anderes sonst zutun?


Danke für eure Hilfe..
 
Wenn auf dem Bild nichts erkennbar ist (Text, Wasserzeichen, Namen von Personen) daher nur der Gegenstand/Artikel kann er dir erstmal garnix!

Ebay sind freche Geld geile Säcke! Mehr nicht! :D
 
Als Artikelbild habe ich ein Bild von der Google Bildsuche verwendet.

Es gibt Firmen die von Leuten wie dir leben, du hast noch Glück dass du nur eine mündliche Verwarnung bekommen hast. Ich würde mich beim Urheber des Bildes entschuldigen.
 
Frage einen Anwalt. Fragen zu konkreten Fällen sollte hier keiner Beantworten der kein Rechtsanwalt ist.

Nur kurz: Ja, auch bei Google kann man Bilder finden die anderen Leuten gehören und dass man gebeten wird die zu löschen ist noch die netteste Möglichkeit. Gerade bei Google findet man bei bestimmten Themen reihenweise Fotos von Leuten die alles und jeden verklagen der ihnen nicht so eine Entschädigung für die Nutzung zahlt!
 
Es ist ein Bild von einem Xbox 360 Siegel auf einer Klebefolie...

Und nein, man sieht weder ein Wasserzeichen, einen Namen, noch eine Person.

Text sieht man halt das, was auf so einem Siegel draufsteht.
 
du kannst die autkion ganz löschen, leider bleiben die auktionsgebühren dann bei dir. aber das würde ich in kauf nehmen.

desweiteren bist du keine rechenschaft schuldig. ein einzeiler als "ich bin ihrer aufforderung nachgekommen" sollte dann als antwort reichen, anschließend den artikel neu einstellen und eigene bilder verwenden.

ja die leute haben nix besseres zu tun, kenne auch schon mehrere fälle wo so eine mail wegen einem rechtlich gesicherten namen kam.

EDIT: man muss bilder nicht kennzeichnen, jedes bild ist geistiges eigentum des erstellers und ja er kann dir dafür an karren fahren ;)
 
Ich denke wenn da nichts auf dem Bild erkenntlich ist was NUR auf die Person zutreffen kann, kannst du das Bild auch sonstwoher haben!

Ich würde ihm schreiben das er mal vorher hätte überlegen sollen (bevor er ein gebot abgibt), nun ist es dir ja nicht mehr möglich die auktion zu beenden, geschweigedenn zu bearbeiten.

Das wäre meine Argumentation.

edit: über mir! nein, eine auktion kann man nicht mehr löschen wenn diese 12h vor Ablauf ist!
 
man kann die autkion löschen (artikel ist kaputt gegangen etc) schau dich da mal um, das geht auf jeden fall, hab ich auch schon gemacht ;)

EDIT: aus einem anderen Artikel ;)
Code:
Wie beende ich mein Angebot sofort?

Grundsätzlich sind alle bei eBay eingestellten Artikel verbindliche Angebote. Aus diesem Grund dürfen Sie nur in Ausnahmefällen ein Angebot vor dem geplanten Angebotsende zurückziehen. Wenn bereits Gebote auf diesen Artikel vorliegen, dürfen Sie diese streichen.

Gründe für eine vorzeitige Angebotsrücknahme können sein:

*

Beim Einstellen des Artikels haben Sie sich bezüglich seiner maßgeblichen Beschaffenheit geirrt.
*

Die maßgebliche Beschaffenheit des Artikels hat sich in der Zwischenzeit verändert.
*

Sie können den Artikel nicht mehr verkaufen, da er in der Zwischenzeit verloren gegangen ist oder zerstört wurde.

Hinweis: Wenn Sie ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbieter unter Umständen schadensersatzpflichtig. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen daher bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.
So beenden Sie Ihr Angebot vorzeitig:

1.

Geben Sie in das Formular für das vorzeitige Beenden von Angeboten die Artikelnummer ein. (Diese Nummer finden Sie im Angebot, in der Bestätigungs-E-Mail oder in Mein eBay.)
2.

Wenn für den Artikel bereits Gebote abgegeben wurden, haben Sie zwei Möglichkeiten

Wählen Sie „Gebote streichen und Angebot vorzeitig beenden“ oder „Angebot an den Höchstbietenden verkaufen und Angebot vorzeitig beenden“.

(Wenn für Ihren Artikel noch keine Angebote vorhanden sind, können Sie diesen Schritt auslassen.)
3.

Geben Sie den Grund für die vorzeitige Beendigung des Angebots an.
4.

Ihr Angebot wird beendet und nicht mehr bei eBay angezeigt. Falls es Bieter für Ihr Angebot gab, werden sie per E-Mail benachrichtigt, dass ihr Gebot gestrichen und das Angebot vorzeitig beendet wurde.

Hinweis: Wenn Sie Ihr Angebot vorzeitig beenden, wird Ihr Konto dennoch mit den entsprechenden Gebühren (wie z.B. der Angebotsgebühr) belastet. Überlegen Sie, ob es nicht ausreicht, Ihr Angebot zu ändern oder zu verbessern.
Quelle(n):
http://pages.ebay.de/help/sell/questions…
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann zieh die Auktion zurück. Anders geht es nicht. Du zahlst, wenn der andere es will, sonst richtig viel drauf.
 
Hoikaiden schrieb:
man kann die autkion löschen (artikel ist kaputt gegangen etc) schau dich da mal um, das geht auf jeden fall, hab ich auch schon gemacht ;)

hast du da einen link für mich?
 
Wenn auf dem Bild nichts erkennbar ist (Text, Wasserzeichen, Namen von Personen) daher nur der Gegenstand/Artikel kann er dir erstmal garnix!

Ebay sind freche Geld geile Säcke! Mehr nicht!

da sag ich einfach mal nur wenn man keine ahnung hat einfach mal die klappe halten...

egal ob wasserzeichen unterschrift oder nicht... in jedem fall hast du nicht die besitzrechte an dem bild
d.h. auch nicht in der googlesuche
oft ein irrglaube
kann teuer werden

du könntest uns mal einen link des bildes geben
dann können wir uns ein bild davon machen
 
siehe oben ;) (sry für den kurzpost)

EDIT: die genannten Schadenserastzansprüche durch das bereits gegebene gebot sollten, wenn es sich um 1€ gebote handelt in den bagatellbereich fallen und daher nicht erstreitbar sein. wenn du allerdings schon gebote über 150€ hast, wird es schwierig wenn er es drauf anlegt :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte mal einem Ebay'ler geschrieben, was ich oft mache weil es einfach auffällt das dieser (gern auch Shops) ihre Artikel mit 2 bzw 3 Accounts hochtreiben, und ich das lächerlich finde :) Mal abgesehen haben die dann solche Preise, da bekomm ich es Neu billiger! Er schrieb mir, aufgrund dieser Anschuldigung wolle er mir seinen Anwalt auf den Hals hetzen! Da hab ich geschrieben, na dann schick mal her meine Rechtschutz steht wie eine Wand! 4 Wochen später kam nix (: Da hab ich geschrieben was denn nun werde mit seinem Anwalt. Mir ist schon ganz langweilig und ich hatte mich doch so sehr gefreut auf den Rechtsstreit! Kam wieder nur bla bla bla. Also be cool bei Ebay. Die haben da alle nur die dicke Lippe und drohen. Machen aber nix!
 
theblade schrieb:
Ich denke wenn da nichts auf dem Bild erkenntlich ist was NUR auf die Person zutreffen kann, kannst du das Bild auch sonstwoher haben!

Bitte nicht vergessen, dass ein Bild heutzutage aus mehr als einem Bild bestehen kann. In dem Bild können Metainformationen eingebettet sein, die man gesondert auslesen kann (z.B. im Explorer mit Rechtsklick auf die Datei -> Details).
 
was da oben nur ne beschreibung vom bild ich will das bild sehn ;P^^
 
Das Bild zeige ich jetzt nicht, sonst tummelt sich der Kerl noch hier in CB und meint ich hätte es noch weiter verteilt^^
 
ich bitte mal die leute die so lächerlicht von bildklau sprechen sich ein bisschen drüber zu informieren

den es is eben nen straftatbestand vorhanden und deswegen is es nichtmehr lächerlich kann bei einigen fällen mehrere tausend euro kosten ...
Ergänzung ()

einfach nen link zu deiner ebayauction link zu googlebild ;P das ist nicht strafbar da du nur auf ein bild verweist ^^
 
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