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eBay Artikelbild : rechtliche Konsequenzen?
- Ersteller bubu89
- Erstellt am
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Hier: http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html#how kannst du eine laufende Auktion beenden.
Ich würde das schnell machen. Sei froh, dass der Typ so nett war und die kostenfrei aufgefordert hat. Für das ersparte Geld kannste einen auf uns alle trinken gehen
Ich würde das schnell machen. Sei froh, dass der Typ so nett war und die kostenfrei aufgefordert hat. Für das ersparte Geld kannste einen auf uns alle trinken gehen
MADman_One
Captain
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theblade schrieb:Ich denke wenn da nichts auf dem Bild erkenntlich ist was NUR auf die Person zutreffen kann, kannst du das Bild auch sonstwoher haben!
Ich würde ihm schreiben das er mal vorher hätte überlegen sollen (bevor er ein gebot abgibt), nun ist es dir ja nicht mehr möglich die auktion zu beenden, geschweigedenn zu bearbeiten.
Wenn das Bild 1:1 verwendet wurde kann er durch einen einfachen MD5-Hash der beiden Bilder eindeutig erkennen ob es seins ist. Wenn es vergrößert oder verkleinert wurde wäre dies nicht mehr so einfach möglich. Aber selbst wenn dies der Fall war könnte er mit einem entsprechenden Programm immer noch prüfen, ob die Bildinhalte übereinstimmen. Man kann also davon ausgehen, daß der Rechteinhaber schon beweisen kann das es sein Bild ist.
Und ob er das Gebot abgegeben hat ist ja nicht sicher...evtl hat er es einfach nur entdeckt und weiss zudem nichts von dem Löchproblem bei ebay. Und "es sich vorher überlegen" müsste er so oder so nicht (auch wenn es natürlich wünschenswert wäre)...das müsste der Threadersteller tun.
Auch wenn ich solche Sachen im Privatbereich äußerst ärgerlich finde ist er leider doch im Recht und ich würde seiner Forderung daher auch umgehend nachkommen. Du kannst ihn ja nochmal anschreiben und auf das Problem hinweisen, das ebay keine Änderung der Auktion mehr zulässt. Evtl lässt er dann mit sich reden wenn Du den richtigen Ton triffst...andernfalls bleibt Dir evtl nur der Abbruch der Auktion (wenn das möglich ist)...die Nachteile hättest Du dann natürlich...ich würde es dann unter Lehrgeld verbuchen.
Das ganze Thema der Rechteverwertung ist einer der Hauptgründe, warum ich nichts bei ebay einstelle und auch keine eigene Homepage habe...man muss schon teilweise ein abgeschlossenes Jurastudium haben um alle Fallen und mögliche rechtliche Probleme sicher vermeiden zu können. Bisher gab es da bei mir nichts was für mich das Risiko gerechtfertigt hat...aber das ist meine persönliche (etwas paranoide) Einstellung
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- Apr. 2010
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Ich habe mich jetzt bei Ihm via Mail entschuldigt und sein Gebot gestrichen.
Jetzt hat das Teil wieder 0 Gebote ICH KANN ES ABER IMMERNOCHNICHT LÖSCHEN, da die Auktion in weniger als 12 Stunden abläuft.
Das ist ja jetz wohl ein Witz von ebay oder?
Da verkauf ich nix mehr.
Jetzt hat das Teil wieder 0 Gebote ICH KANN ES ABER IMMERNOCHNICHT LÖSCHEN, da die Auktion in weniger als 12 Stunden abläuft.
Das ist ja jetz wohl ein Witz von ebay oder?
Da verkauf ich nix mehr.
timo82
Commodore
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- Aug. 2009
- Beiträge
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Ich würde die Auktion auch löschen, weil:
- der Typ sonst hinterher noch klagt und auf einer Provision besteht, die er seienr Ansicht nach verdient hat, weil das Bild so toll ist.
Beim Bild ist es egal, was darauf zu sehen ist. Wenn er es gemacht hat, dann ist es seins.
Interessant wäre allerdings zu wissen, wo du das Bild herhast. wenn er es auf seiner eingenen Seite zeigt bleibt es klar seins. Wenn es in Foren verbreitet ist kann man darüber streiten, vielleicht hat er damit das recht abgetreten. Ich würde mich aber nicht darauf verlassen.
- der Typ sonst hinterher noch klagt und auf einer Provision besteht, die er seienr Ansicht nach verdient hat, weil das Bild so toll ist.
Beim Bild ist es egal, was darauf zu sehen ist. Wenn er es gemacht hat, dann ist es seins.
Interessant wäre allerdings zu wissen, wo du das Bild herhast. wenn er es auf seiner eingenen Seite zeigt bleibt es klar seins. Wenn es in Foren verbreitet ist kann man darüber streiten, vielleicht hat er damit das recht abgetreten. Ich würde mich aber nicht darauf verlassen.
bubu89 schrieb:Es ist ein Bild von einem Xbox 360 Siegel auf einer Klebefolie...
Und nein, man sieht weder ein Wasserzeichen, einen Namen, noch eine Person.
Text sieht man halt das, was auf so einem Siegel draufsteht.
ist egal. das recht am bild hat der, der es gemacht hat. wenn du es einfach kopierst und verwendest ist es nciht erlaubt. wer faul ist muiß halt zahlen, ganz einfach. nimm es raus, mach ein eigenes und gut ist es. immer diese geiz und klau-mentalität, denkt doch einfahc mal nach, was ihr da macht! und nciht immer so faul sein. wo ist das problem, selbst mal n foto zu machen?
J
jared
Gast
Die Person, der das Bild gehört hat auf jeden Fall recht, da sie alle Rechte an diesem Bild hat. Dabei ist es vollkommen unerheblich, was auf dem Bild zu sehen ist. Auch der Nachweis, dass es sein Bild ist, wird vor Gericht ziemlich leicht zu erbringen sein, da er ja wohl das Original hat und du nicht.
Das er dich nur auffordert es zu löschen, ist in der Tat sehr kulant von ihm, denn er hätte auch gleich mit einer anwaltlichen Abmahnung kommen können. Die wäre für dich besonders schlecht, weil das das Bild auch gleich noch gewerblich benutzt hast!
Im übrigen sehe ich den ganzen Vorgang als vollkommen richtig an! Jemand anderes hat sich die Mühe gemacht selbst Bilder zu erstellen, ggf. zu bearbeiten und für Ebay aufzubereiten um damit sein Produkt (auch wenn es ein gebrauchte ist) zu verkaufen. Sein Bild dabei für deine Auktion zu verwenden macht dich zum direkten Konkurrenten des Rechteinhabers. Potentielle Kunden seiner Auktion können deine Angebote darüber hinaus mit seinen Angeboten verwechseln (womöglich will er mehrere gleichartige Artikel unter diesem Produktbild verkaufen). Das wiederum kostet ihn Umsatz und bringt ihn, sofern deine Angebote eine geringer Qualität aufweise als sein, in Misskredit.
Das alles muss auf den Konkreten Fall nicht zutreffen, kann aber - im Allgemeinen sowieso. Es zeigt auch, wen glimpflich du hier noch weg kommst, wenn du das Bild/Auktion sofort löschst.
Ich hätte als Rechteinhaber der Bilder übrigens genau so gehandelt.
Das er dich nur auffordert es zu löschen, ist in der Tat sehr kulant von ihm, denn er hätte auch gleich mit einer anwaltlichen Abmahnung kommen können. Die wäre für dich besonders schlecht, weil das das Bild auch gleich noch gewerblich benutzt hast!
Im übrigen sehe ich den ganzen Vorgang als vollkommen richtig an! Jemand anderes hat sich die Mühe gemacht selbst Bilder zu erstellen, ggf. zu bearbeiten und für Ebay aufzubereiten um damit sein Produkt (auch wenn es ein gebrauchte ist) zu verkaufen. Sein Bild dabei für deine Auktion zu verwenden macht dich zum direkten Konkurrenten des Rechteinhabers. Potentielle Kunden seiner Auktion können deine Angebote darüber hinaus mit seinen Angeboten verwechseln (womöglich will er mehrere gleichartige Artikel unter diesem Produktbild verkaufen). Das wiederum kostet ihn Umsatz und bringt ihn, sofern deine Angebote eine geringer Qualität aufweise als sein, in Misskredit.
Das alles muss auf den Konkreten Fall nicht zutreffen, kann aber - im Allgemeinen sowieso. Es zeigt auch, wen glimpflich du hier noch weg kommst, wenn du das Bild/Auktion sofort löschst.
Ich hätte als Rechteinhaber der Bilder übrigens genau so gehandelt.
Sherman123
Fleet Admiral
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- Nov. 2002
- Beiträge
- 12.344
Dann hast du eben zufälligerweise dasselbe Foto gemacht. Ein XBOX Siegel auf einer Folie ist ja wohl nicht soetwas seltenes.Es ist ein Bild von einem Xbox 360 Siegel auf einer Klebefolie...
Ich würde mir wegen solchen Idioten (vielleicht blöfft der Typ auch und will den Artikel anschließend außerhalb von ebay billiger bekommen) nicht in den Tanga kacken.
Eine ebay Auktion ist noch lange keine gewerbliche Nutzung.Die wäre für dich besonders schlecht, weil das das Bild auch gleich noch gewerblich benutzt hast!
@jared
Lass mal die Kirche im Dorf - es geht um ein XBox Siegel auf einer Klebefolie.
Assi? Wem bringt es etwas über so einen Kleinscheiß zu streiten? Weißt du übrigens, dass an der Abmahnung nur der Anwalt verdient? Du siehst davon keinen Cent. Komm mir bitte auch nicht mit "Prinzip-Sache".Ich hätte als Rechteinhaber der Bilder übrigens genau so gehandelt.
Zuletzt bearbeitet:
Hoikaiden
Lt. Commander
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bubu89 schrieb:Ich habe mich jetzt bei Ihm via Mail entschuldigt und sein Gebot gestrichen.
Jetzt hat das Teil wieder 0 Gebote ICH KANN ES ABER IMMERNOCHNICHT LÖSCHEN, da die Auktion in weniger als 12 Stunden abläuft.
Das ist ja jetz wohl ein Witz von ebay oder?
Da verkauf ich nix mehr.
aber bei 0 geboten kannst du es ändern oder nicht? schreibe auf jeden fall wie in meinem "code" angegeben an ebay und sag das deine katze druf uriniert hat oder ähnliches hauptsache das ding ist vorher weg, sonst behauptet er nachher noch das du durch sein "schönes" bild umsatz gemacht hast.
bubu89 schrieb:Jetzt hat das Teil wieder 0 Gebote ICH KANN ES ABER IMMERNOCHNICHT LÖSCHEN, da die Auktion in weniger als 12 Stunden abläuft.
Das ist ja jetz wohl ein Witz von ebay oder?
Da verkauf ich nix mehr.
hatte ich doch auf der ersten Seite schon geschrieben. Aber nee, einige schlaumeier hier wollten das ja wieder besser wissen und alle anderen plappern nach
Nochmals: eine Auktion kann nicht beendet werden wenn diese in weniger als 12h abläuft !
Misdemeanor
Lieutenant Pro
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- Mai 2009
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- 647
Leute, generell mal vorsichtig.
Soweit mir bekannt, ist es sogar per Gesetz verboten, als Unerfahrener Nicht-Jurist im Internet rechtliche Ratschläge zu erteilen.
Natürlich ist es aber nicht rechtens, ungefragt anderer Leute Bilder zu verwenden!
Soweit mir bekannt, ist es sogar per Gesetz verboten, als Unerfahrener Nicht-Jurist im Internet rechtliche Ratschläge zu erteilen.
Natürlich ist es aber nicht rechtens, ungefragt anderer Leute Bilder zu verwenden!
SILen(e
Banned
- Registriert
- Sep. 2008
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- 3.551
Du kannst wirklich froh sein, dass der Bildurheber so fair ist.
Bei Bildern hat man ein Urheberrecht sobald man eine Kamera in irgend eine Richtung hält und den Auslöser betätigt, d.h. völlig egal was darauf ist, sobald du das Bild eines anderen ohne dessen Erlaubnis (es sei denn das Bild ist unter einer entsprechenden Lizenz freigegeben) verwendest brichst du das Urheberrecht. Wenn du aus der selben Perspektive vom selben Gegenstand ein eigenes Bild machen würdest, würdest du sein Urheberrecht natürlich nicht verletzen.
Mit einer "mündlichen" Verwarnung kommst du hier sehr gut weg, andere, wie der berühmte Fall "Marions Kochbuch" kommen da mit Abmahngebühren bei der ersten Rechtsverletzung gleich mal auf 1000€
Bei Bildern hat man ein Urheberrecht sobald man eine Kamera in irgend eine Richtung hält und den Auslöser betätigt, d.h. völlig egal was darauf ist, sobald du das Bild eines anderen ohne dessen Erlaubnis (es sei denn das Bild ist unter einer entsprechenden Lizenz freigegeben) verwendest brichst du das Urheberrecht. Wenn du aus der selben Perspektive vom selben Gegenstand ein eigenes Bild machen würdest, würdest du sein Urheberrecht natürlich nicht verletzen.
Mit einer "mündlichen" Verwarnung kommst du hier sehr gut weg, andere, wie der berühmte Fall "Marions Kochbuch" kommen da mit Abmahngebühren bei der ersten Rechtsverletzung gleich mal auf 1000€
J
jared
Gast
InEv1L schrieb:Ergänzung ()
einfach nen link zu deiner ebayauction link zu googlebild ;P das ist nicht strafbar da du nur auf ein bild verweist ^^
Das ist besonders gefährlich. Noch kritischer wird es, wenn du das Bild einfach nur in der Beschreibung deines Artikels verlinkst. Das hat mal einer mit meinen Bildern gemacht. Ich habe das Bild dann kurzerhand ausgetauscht und durch eines ersetzt, auf dem stand: "Ich bin ein Betrüger und Dieb, [...]". Da schon Gebote abgegeben wurde, konnte er den Text auch nicht mehr nachträglich ändern. Die Auktion lief dann wohl nicht so gut.
Wenn ich mir auf ebay die Auktionen mit X-Box Garantiesiegeln anschaue, und wenn ich dort lese, der Artikel sei für Sammler und der Verkäufer distanziere sich von Leuten, die das Siegel für Gewährleistungsansprüche missbrauchten, dann ist klar, dass das Angebot in einer rechtlichen Grauzone stattfindet. Das gilt auch für den "Inhaber" der Bildrechte.
beckenrandschwi
Commander
- Registriert
- Aug. 2004
- Beiträge
- 2.251
1. Ja, wenn Ihm das Bild gehört. Ein Wasserzeichen oder ähnliches ist nicht notwendig.
2. Bild sofort löschen & entschuldigen
3. Ebay auf die Füße treten und denen klar machen, dass ein Verstoss gegen das Urheberrecht vorliegt
4. Genau damit verdienen viele Leute viel Geld
2. Bild sofort löschen & entschuldigen
3. Ebay auf die Füße treten und denen klar machen, dass ein Verstoss gegen das Urheberrecht vorliegt
4. Genau damit verdienen viele Leute viel Geld
Sherman123 schrieb:Dann hast du eben zufälligerweise dasselbe Foto gemacht. Ein XBOX Siegel auf einer Folie ist ja wohl nicht soetwas seltenes.
Wenn ich mich recht erinnere, ist die Aufschrift auf diesem Siegel bei jedem einzelnen unterschiedlich. Da man lesen kann, was draufsteht (laut Threadersteller) wäre das ein ziemlich schlechtes Argument.
Edit: Mir fällt gerade ein, dass nur die Spielesiegel glaube ich unterschiedlich sind.
Allerdings wäre "das gleiche Bild gemacht trotzdem Unsinn, sofern der gleiche "Hintergrund" zu sehen ist. Und wenn so "rasch" der Urheber heraus gefunden hat, dass es das gleiche Foto ist, dann kann er auch nachweisen, dass es eben DIESES Foto ist.
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