Ebay Frage.

K

KO.oks

Gast
Hi Leute
Folgende situation:
Ich habe am anfang dieses fahres meinen alten PC(P3, 1GHz, 40GB Festplatte; 640 mb ram, geforce2 mx100)bei Ebay für 320€:lol: verkauft.
Ich habe extra drunter geschrieben das es sich um eine Private auktion handelt und das da keine Garantie , Widerrufs- und Rückgaberecht besteht. Nach paar tagen hat sich der käufer gemeldet und wollte den PC zurückgeben:freak:
Der hat mir den PC nachhause geschickt aber ich habe die annahme verweigert und der PC wurde zurückgeschickt:evillol:
Heute bekomme ich vorladung wegen Warenbetrugs.:freak:
Kann mir mal einer sagen Was die da übehaupt machen könne?
 
Du berufst dich auf diesen Satz unter deiner Auktion. Damit bist du eigentlich auf der sicheren Seite.
Die Mails bzw. Unterlagen der Auktion hast du ja sicherlich noch.
 
Hat der Käufer denn einen Grund angegeben, warum er den PC nicht haben möchte? Defekt o.ä.? Wenn er nämlich von der Beschreibung abweicht, dann sieht das anders aus. Aber einfach so, weil er jetzt doch nicht mehr möchte, dann bist du auf der sicheren Seite!
 
Die mail die der mir geschrieben hat habe ich noch.
Das war die einzige mail die der mir geschrieben hat:
Da ich meine Letztmail resonaz erhalten habe wie Sie es wünschen das wir uns einig werden, werde ich jetzt das was ich für richtig halte ich werde ihn den Pc zurückschicken und mein Geld möchte ich selbstverständlich auch wieder haben Ich habe ein 14 Tägiges Rüggaberecht dran sich auch Privat verkäuferhalten müssen und ich werde von diesen Recht gebrauch machen MFG *********
 
Zuletzt bearbeitet:
Wichtiger wäre jetzt aber, ob du beweisen kannst, daß tatsächlich die "Privatverkaufs-Klausel" in deiner Auktion gestanden hat, vielleicht Screenshot von der Auktionsseite...
 
Ralf B. schrieb:
Wichtiger wäre jetzt aber, ob du beweisen kannst, daß tatsächlich die "Privatverkaufs-Klausel" in deiner Auktion gestanden hat, vielleicht Screenshot von der Auktionsseite...
nee leider habe ich sowas nicht:(
die Auktion hat am 25.02.05 stattgefunden.
als ich keine mail von ihm bekommen habe dahte ich es ist alles in ordnung und deswegen habe ich mir keine gedanken drüber gemacht-.-
Aber wenn der auch keine screens oder so gemacht hat bedeutet das ja Aussage gegen Aussage?
 
Am besten kommst du aus der Sache ´raus, wenn du alle Unterlagen [jeglicher Mailkontakt, evtl. Screenshots etc.] vorweisen kannst.

Wenn du nach der ganzen Zeit keinen Einblick mehr in die ebay-Auktion hast, dann frag mal nett bei ebay nach, ob sie dir diese Auktionsseite noch einmal zur erfügung stellen können, vorausgesetzt, du hast die Auktionsnummer noch!
 
[Chefkoch] schrieb:
Am besten kommst du aus der Sache ´raus, wenn du alle Unterlagen [jeglicher Mailkontakt, evtl. Screenshots etc.] vorweisen kannst.

Wenn du nach der ganzen Zeit keinen Einblick mehr in die ebay-Auktion hast, dann frag mal nett bei ebay nach, ob sie dir diese Auktionsseite noch einmal zur erfügung stellen können, vorausgesetzt, du hast die Auktionsnummer noch!
Gute idea aber wo kann ich denn die mail hinschicken?
 
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