Frage zu eBay und HDD-Verkauf

Da ist keine Klage nötig. Die Artikelbeschreibung war nicht eindeutig, deshalb kann der Käufer genau das beanstanden. Im Zweifel wird Ebay, wie schon erwähnt, für den Käufer entscheiden. Da kann der TE die Rücknahme ablehnen wie er will…….wird nicht helfen.

CU
redjack
 
Noch spricht ebay in Deutschland kein Recht - auch wenn die das gerne hätten bzw. sich in dieser Position sehen und so verhalten ;-)
 
Denn hast Du schon lange auf eBay nix mehr verkauft @DarkAngel2401 Vorher mal informieren wie es da läuft!

Wenn der TE das Geld nicht auf seinen Girokonto hat liegt es jetzt immer noch bei eBay und geht an dne Käufer zurück. Ist es bereits auf dem Girokonto und eBay entscheidet für den Käufer holt sich eBay von dort auch das Geld wieder zurück.

Der TE muss zurück erstatten. Egal was Er in der Artikelbeschreibung schreibt oder an Auswahlmöglichkeiten anklickt. Macht er es freiwillig drohen ihn kaum bis gar keine Sanktionen / Konsequenzen. Macht eBay das für ihn wird jeder weitere Verkauf ein Wartespiel auf's Geld von mindestens 30 Tagen weil im System hinterlegt ist dass der TE ein unzuverlässiger Verkäufer ist.

Es hätte ja vollkommen ausgereicht in die Artikelbezeichnung Hersteller, Modellnummer und Speichergrößenangabe der Festplatte anzugeben. Als Artikelbild nur 1 Festplatte zeigen (der zu verkaufende Artikel) und in die Artikelbeschreibung sowas zu schreiben wie:

Hier verkaufe Ich die Festplatte <Modelbezeichnung> Sie funktioniert einwandfrei. Der Sofort-Kaufen Preis bezieht sich auf 1 Festplatte. Es sind insgesamt 2 Stück vorhanden. Möchten sie beide kaufen einfach oben bei der Menge 2 anklicken.

Hier passt nun auch Artikelbezeichnung, Artikelbild und Artikelbeschreibung zusammen und man weiß genau was man bekommt und ist nicht irreführend wie der TE es beschrieben hat.
 
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Yiasmat schrieb:
Wenn der TE das Geld nicht auf seinen Girokonto hat liegt es jetzt immer noch bei eBay und geht an dne Käufer zurück. Ist es bereits auf dem Girokonto und eBay entscheidet für den Käufer holt sich eBay von dort auch das Geld wieder zurück.
Mir geht es gar nicht darum, dass ebay den Treuhänder mimt, sondern darum, dass der Käufer aus Herausgabe von insgesamt 4 erworbenen Festplatten klagen könnte. (und wie immer - das ist nur meine laienhafte Meinung, keine Rechtsberatung)
Dass ebay eigenmächtig Geld einbehält ist hier nur Nebenkriegsschauplatz.
 
DarkAngel2401 schrieb:
sondern darum, dass der Käufer aus Herausgabe von insgesamt 4 erworbenen Festplatten klagen könnte.

Und das kommt woher? Right: Weil es der TE nicht geschafft hat klar und deutlich Sachen zu formulieren und zu beschreiben!


Wie man auf 72TB kommt wusste Ich zuerst auch nicht bis es denn hier geschrieben wurde und denn hat es auch bei mir klick gemacht weil man ja auf dem Artikelbild 2 Festplatten á 18TB sieht und auch angegeben wurde dass der Artikel 2 mal verfügbar ist. Von daher könnte man schon darauf klagen. Glaub das will der Käufer aber gar nicht.
 
Ich erwähne auch nochmal, dass ich in der Anzeigenbeschreibung auch die Auszüge von Western Digital reinkopiert hatte, also welches Modell genau und wie lange noch Granatie besteht.
Ich sehe, dass es auch hier gespaltene Ansichten gibt. Ich habe dem Käufer nun die 75€ Ersatz angeboten, was er natürlich gleich kommentarlos angenommen hat.
Ich bin immer noch der Meinung, dass die Anzeige mit der Artikelbeschreibung mehr als deutlich war.
Hier ist nochmal die Beschreibung:
 

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Korrekt gibt man 1 HDD mit verfügbarkeit 2 an.
Gerade Spontankäufer sehen da 2 Platten den Preis und 2 mal verfügbar.
Hätte vieleiccht was gebracht vor dem Textblock dick zu erwähnen das es sich um eine Platte handelt.
Das geht ja doch leicht unter beim schnellen lesen.

Die Schuld seh ich hier 50/50
Der TE der sein Angebot schlecht ausgeschildert hat und der Kunde der nicht komplett alles durch liest.
 
Jo. Der 1. Satz reicht doch schon und sagt alles aus:

"... verkauft werden 2 (Menge: Zwei) 18TB WD Red Pro HDDs."

Dazu denn noch das Artikelbild wo auch 2 Festplatten gezeigt werden und jeder geht nun davon aus dass wenn man auf den Sofort-Kaufen Button drück zu dem genannten Preis 2 Festplatten nach Hause bekommt. Denn dass es sich beim Kauf nur um 1 Festplatte (Menge: Eins) handelt steht auch nicht in der Artikelbeschreibung oder wird sonst wo erwähnt. Hast Du hier die Menge auf 2 gestellt, also dass man auch ein 2. mal 2 Festplatten kaufen kann, bekommt man sogar 4 Festplatten nach Hause.

Das würde so nie auf eBay zu Deinen Gunsten ausgehen. Aber mit der Teilerstattung sollte das Thema ja nun vom Tisch sein. Ist Dein Verkäuferscore gesunken? Den findest Du entweder bei:

Auf eBay einloggen -> eBay-Konto -> unter dem Punkt "Verkaufen" Verkäufer-Cockpit oder
Auf eBay einloggen -> auf die Zahl rechts vom eBay Nickname klicken -> Verkäufer-Cockpit ansehen

Idealerweise hat sich nichts verändert und es sieht denn so aus:

eBay 1.png
 
speedy55 schrieb:
Ich bin immer noch der Meinung, dass die Anzeige mit der Artikelbeschreibung mehr als deutlich war.
Ich finde den Beschreibungstext ebenfalls eindeutig. "Preis versteht sich pro HDD" ist soweit klar.
Leider haben aber Artikelbeschreibung und Artikelname nicht zusammengepasst.
Wer eben nur den Namen liest und evtl. die Metainformationen wie "Zustand", der kann das anders auffassen.
 
Ich denke auch, dass war mal wieder so ein Kandidat: Klicken bevor lesen.
Und sich dann wundern, was tatsächlich ankommt. Er hat auch selber zugegeben, dass er den Text nicht gelesen hat. Nach seinen Worten … 'Text zu klein'.
 
Alleine schon wegen unterschiedlichen SMART Werten und unterschiedlichen Garantielaufzeiten hättest du die Auktion schlicht splitten sollen.
speedy55 schrieb:
Ich bin immer noch der Meinung, dass die Anzeige mit der Artikelbeschreibung mehr als deutlich war.
Hier ist nochmal die Beschreibung
Das mag sein, aber so funktioniert eBay nicht.
Wie hätte denn ein Käufer die Option beide zu kaufen?
Hast du 1 Stück und 2 Stück explizit als Auswahlmöglichkeit eingestellt, sodass ein Käufer dir überhaupt den doppelten Preis über den Checkout bezahlen könnte?

Der zwinkernde Smiley hinter dem Satz dass der Preis pro Stück ist, ist übrigens auch völlig behämmert. Denn ein Zwinkersmiley deutet eigentlich darauf hin, dass der jeweilige Text nicht so ganz für voll zu nehmen ist.

In deinem disclaimer hast du alles unwichtige wie "Garantie" und "Umtausch" ausgeschlossen, nur die hierfür relevante, gesetzliche Sachmangelhaftung hast du gekonnt ignoriert. Und nein, "sonstige Ansprüche" erfüllt nicht die Mindestanforderungen für den Ausschluss der Sachmangelhaftung bei Gebrauchtware von privat.

Und wenn wir ganz kleinlich sind:
Eine Email kann man dir über ebay übrigens auch nicht schicken, außer du hast deine Emailadresse selbst als Klartext in die Auktion geschrieben.
Man kann dir lediglich eine Anfrage per eBay schicken, welche eBay dir dann irgendwie zustellt.
 
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speedy55 schrieb:
Ich bin immer noch der Meinung, dass die Anzeige mit der Artikelbeschreibung mehr als deutlich war.
Hier ist nochmal die Beschreibung:
Das stimmt, da steht eindeutig zwei ... (Ich musste den Text wirklich dreimal lesen, bis mir das kleingedruckte mit dem ;) Smiley dahinter aufgefallen ist!). Das kann, oder muss man sogar, auch anders verstehen.
Durchaus möglich, dass der Käufer deinen Fehler bewusst für sich ausgenutzt hat. Halte es aber für wahrscheinlicher, dass er es ebenso übersehen hat.
speedy55 schrieb:
Nunja … bevor ich was kaufe, lese ich mir die Artikelbeschreibung durch. Wenn dort alles explizit drinsteht, kann ich ja nichts dafür.
...
Moral der Geschichte: Wenn keiner die Beschreibung durchliest, bietet und sich dann wundert … Ist er selber Schuld?
Es gab schon Fälle, da wurde eine CPU, oder Grafikkarte 'verkauft', und in der Beschreibung stand irgendwo dass es sich nur um die Leerverpackung handelt. Findest du das dann auch korrekt, wenn du drauf geboten hast, ohne dass dir das aufgefallen ist?

Manchmal übersieht man eben was, oder vergisst es einfach. Da beobachtest du z. B. mehrere Angebote in "Mein eBay", und nach paar Tagen bietest du auf eines, und denkst dann nicht mehr daran, dass da was faul war.
Oder die Beschreibung hat sich mittlerweile geändert, weil der Verkäufer etwas ergänzt hat. Mir schon passiert.
 
Wenn ich biete und vergesse, dass der Verkäufer explizit in der Beschreibung was von einer reinen Verpackung geschrieben hat, ist das nicht das Problem des Verkäufers, sondern die eigene Dummheit.
Ich habe die HDDs als Stückzahl 2 aufgeführt gehabt, sodass man zwei Artikel auswählen konnte und letztlich im Warekorb dann zusammenaddiert wurden.
Wie erwähnt, hatte ich schon mehrere ähnlicher Anzeigen geschaltet gehabt, wo entweder vorher eine Frage zur Abklärung kam oder sonst gekauft gekauft wurde (ohne Rückfragen o.ä.).
 
speedy55 schrieb:
Wenn ich biete und vergesse, dass der Verkäufer explizit in der Beschreibung was von einer reinen Verpackung geschrieben hat, ist das nicht das Problem des Verkäufers, sondern die eigene Dummheit.
Okay!? Ist aber nur deine Sicht der Dinge, würde ich meinen.
speedy55 schrieb:
Ich habe die HDDs als Stückzahl 2 aufgeführt gehabt, sodass man zwei Artikel auswählen konnte und letztlich im Warekorb dann zusammenaddiert wurden.
War's jetzt doch ein Mehrfach-Angebot, zum Festpreis, mit auswählbarer Stückzahl?
Dann war aber trotzdem der Titel falsch, denn du wolltest ja 2x eine HDD, und nicht einmal zwei HDDs verkaufen.
 
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speedy55 schrieb:
Wenn ich biete und vergesse, dass der Verkäufer explizit in der Beschreibung was von einer reinen Verpackung geschrieben hat, ist das nicht das Problem des Verkäufers, sondern die eigene Dummheit.
Nein, wenn du 2 HDDs abbilden würdest, aber in der Beschreibung angibst dass es nur um die OVP geht ist das irreführend und daher auch angreifbar.

Machst du hingegen einfach ein Foto von den beiden OVPs ohne zusätzliche Produkte nebendran, dann ist das was anderes.
speedy55 schrieb:
Ich habe die HDDs als Stückzahl 2 aufgeführt gehabt, sodass man zwei Artikel auswählen konnte und letztlich im Warekorb dann zusammenaddiert wurden.
Na immerhin das.
 
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