Frage zu eBay und HDD-Verkauf

speedy55

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Heyho,

kurz das Problem:
Ich habe zwei 18TB WD Red Pro HDDs bei eBay eingestellt. In der Überschrift explizit '2x 18TB …' notiert. Bilder, wo exakt die zwei HDDs zu erkennen sind in die Anzeige eingefügt. Dazu die Anzeige mit Auswahl für zwei Artikel versehen (falls einer nur eine HDD möchte). Im Text explizit niedergeschrieben, dass zwei HDDs verkauft werden und der Preis sich pro HDD bezieht.
Preis pro HDD war 350€.

Jetzt hat so ein Hansel die HDDs gekauft und beschwert sich, dass er vier HDDs erwartet hat. Er schreibt mir, dass er diese zurücksenden möchte, da er die Anzeige irreführend findet und 'Preis pro HDD' überlesen hat, da angeblich zu klein geschrieben.
Ich lehne eine Rücknahme ab und bin ihm 50€ pro HDD entgegengekommen. Er möchte aber 100€ pro HDD haben.

Jemand Erfahrung damit und wie eBay entscheidet?

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Jo, nach deine Beschreibun hätte ich genau 2 Sets mit jeweise 2 Platten erwartet - verstehe den verägerten Kollegen druchaus

speedy55 schrieb:
Im Text explizit niedergeschrieben, dass zwei HDDs verkauft werden und der Preis sich pro HDD bezieht.
wenn mann via App bietet muss man ja nicht zwingend den Text lesen
 
Nunja … bevor ich was kaufe, lese ich mir die Artikelbeschreibung durch. Wenn dort alles explizit drinsteht, kann ich ja nichts dafür.
Und zur Not nochmal nachfragen, was ja auch zwei Personen gemacht haben.
Moral der Geschichte: Wenn keiner die Beschreibung durchliest, bietet und sich dann wundert … Ist er selber Schuld?
 
speedy55 schrieb:
Ich lehne eine Rücknahme ab und bin ihm 50€ pro HDD entgegengekommen. Er möchte aber 100€ pro HDD haben.

Jemand Erfahrung damit und wie eBay entscheidet?

Was Du bezüglich Rücknahme reinschreibst oder angibst ist irrelevant. Da das Geld an eBay geht, und die sehr Käuferfreundlich sind, wird der Käufer das Geld auch zurück bekommen. Denn auch Ich denke mir bei

speedy55 schrieb:
In der Überschrift explizit '2x 18TB …' notiert. Bilder, wo exakt die zwei HDDs zu erkennen sind in die Anzeige eingefügt.

dass Ich 2 Festplatten á 18TB (zusammen 36TB) bekomme wenn Ich den Sofort-Kaufen Button drücke da es sowohl die Artikelbezeichnung als auch das Artikelbid darstellen. Damit kannst und wirst du dich nicht rausreden können. Schon gar nicht mit dem Argument "Ja aber Ich habe doch in der Artikelbeschreibung explizit erwähnt dass man nur Eine (1) Festplatte kauft". Das wird eBay auch so sehen und gegen Dich entscheiden. Geh also auf den Vorschlag vom Käufer ein und mach eine Teilrückerstattung oder nimm die Platte(n) komplett zurück.

Bei nächsten mal deutlich besser kennzeichnen und formulieren oder beide Platten einzelnt reinsetzen so wie es SpookyFBI beschrieben hat.
 
Mit der Überschrift und der Beschreibung kann ich den Käufer verstehen. Es ergibt keinen Sinn wie du das gemacht hast, es ist schlichtweg irreführend.

Würde mich wundern wenn eBay da zu deinen Gunsten entscheidet, aber kannst es ja drauf ankommen lassen und berichten.
 
Ich hatte auch schon Inserate, vor allem bei Kleinanzeigen, welche ganz normal betitelt waren, eingestellt. Da kamen dann immer die Fragen, wieviel vorhanden, … usw. Also um solche Anfragen zu minimieren, habe ich seither immer explizit die Angabe mit in den Titel gesetzt (hat auch immer funktioniert).
Ich werde wohl eBay entscheiden lassen.
Ich habe dem Käufer mein Vorschlag unterbreitet. Er möchte jedoch noch mehr Rabatt haben.
 
Yiasmat schrieb:
Schon gar nicht mit dem Argument "Ja aber Ich habe doch in der Artikelbeschreibung explizit erwähnt dass man nur Eine (1) Festplatte kauft
Er hat doch geschrieben, dass es 2 HDDs sind und der Käufer hat auch zwei HDDs bekommen.


dms schrieb:
Jo, nach deine Beschreibun hätte ich genau 2 Sets mit jeweise 2 Platten erwartet
Ich nicht, ich hatte da genau das erwartet, was da steht, halt zwei HDDs mit jeweils 18 TB.

Keine Ahnung, wie man da auf 4 HDDs kommt.
 
speedy55 schrieb:
Ich werde wohl eBay entscheiden lassen.

Ist eine ganz schlechte Idee weil werdet Ihr 2 euch jetzt nicht einig (Du willst nicht zurück nehmen und auch nicht gewünschten Preisnachlass akzeptieren) mischt sich eBay ein und zahlt den Käufer aus. Sollte das Geld schon auf Dein Girokonto ausgezahlt worden sein holt es eBay von dort zurück. Falls nicht wir des gar nicht erst ausgezahlt an dich. Du musst jetzt zurück nehmen und dem Käufer auch ein Rücksendelabel zukommen lassen.

Da eBay eingreifen und entscheiden musste bekommst Du außerdem auch noch einen Mängeleintrag ins Konto und im Verkäufer Cockpit sinkt auch Dein Score was für zukünftige Verkäufe auf eBay nur Nachteile für Dich haben wird. Wie zum Beispiel: Weniger Verkäufe pro Monat möglich, Längeres zurück halten des Geldes (mindestens 30 Tage), Du als Privat Verkäufer musst Verkaufsprovision zahlen usw.

eBay entscheiden zu lassen ist ganz schwierig. Deshalb akzeptiere den geforderten Preisnachlass oder nimm gleich komplett zurück um solche Sanktionen halt zu vermeiden.



Eher hast Du es nicht verstanden @bisy ! Niemand redet hier von 4 (Vier) Festplatten die man bekomemn soll sondern von 2 (Zwei)! Der TE hat in die Artikelbezeichnung "2x 16 TB Festplatte" gepackt und auch im Artikelbild 2 Festplatten gezeigt aber in der der Artikelbeschreibung geschrieben dass man nur 1 (Eins) bekommt und bei der verfügbaren Menge 2 angegeben. Der PReis bezaog sich also auf 1 Eins) Festplatte obwohl 2 im Bild und Schrift genannt wurden. Das ist irreführend und wird hier angekreidet.
 
Im Artikelnamen steht "2x HDD", auf dem Bild sind zwei HDDs, dann erwarte ich, dass es sich bei dem Artikel um ein Set aus 2 HDDs handelt.

Wenn dieser Artikel zweimal erworben werden kann, ergibt sich daraus vier HDDs.

Natürlich hätte der Käufer die Artikelbeschreibung lesen sollen, aber der Name + Bilder sollten zukünftig nicht so gewählt werden. Meiner Meinung nach zumindest.
 
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Yiasmat schrieb:
Eher hast Du es nicht verstanden @bisy ! Niemand redet hier von 4 (Vier) Festplatten die man bekomemn soll sondern von 2 (Zwei)!
Hab ich geschrieben, das der TE 4 HDDs verschicken will? Nein habe ich nicht.

Der TE hat zwei HDDs beworben, und der Käufer hat zwei HDDs bekommen.

Der Käufer ging von 4 HDDs aus und nicht ich.
@dms in post 2 ging da auch von 4 HDDs aus, was ich nicht nachvollziehen kann.

Bei der Beschreibung vom TE gehe ich exakt von zwei HDDs aus, die ich da kaufen würde.
 
@bisy- jeder hat ja eigene Erfahrungen - aus meiner Lebenswirklichkeit

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wenn ich da unten eine Auswahl haben was bekomme ich wohl?
A) jeweils eine Kette von einem 60er Bestand oder
B) jeweils ein Set mit 60 Stück

In diesem Fall jeweils 60 Stück für einen Kaufvorgang für unter 50€.

Mancher kauft öfters Sets/Konvolute/Restposten als andere.
 
Ah, jetzt verstehe ich das Problem.

In der Überschrift steht ja 2x 18 TB HDDs und ein Foto mit zwei HDDs.

Und unten hat man die Auswahl zwischen 1 und 2, okay dann gehe ich auch davon aus, dass ich bei 1 halt zwei HDDs bekomme und bei 2 dann halt 4 HDDs.

Okay, dann ist es in der Tat bei der Überschrift und Bild dann bissel irreführend.

Rivhtig wäre dann gewesen halt nur eine HDD zu bewerben und unten die Auswahl 1 oder 2 zu lassen.
Oder gleich nur den Gesamtpreis für beide HDDs und keine Wahl ob 1 oder 2
 
Hab mir das jetzt mehrfach durchgelesen und es ist mir ehrlich gesagt schleierhaft wie man hier auf die Idee kommt, dass da 4 Teile zum Verkauf stehen. Geht völlig an der Realität vorbei.

Nutze zwar nicht eBay sondern Kleinanzeigen aber ich sehe hier erst mal keinen Fehler beim TE. Für mich versucht da wieder jemand auf die schlanke Tour den Preis zu drücken.

Ich hab mir halt zur Angewohnheit gemacht, alle potentiell offenen Fragen vorab zu klären und erkläre selbst Dinge die in der Anzeige stehen lieber nochmals. Die Zahlungsabwicklung von Kleinanzeigen meide ich eh wie die Pest. Ich alleine bestimme die Modalitäten des Verkaufs.
 
Man muss es ja nicht so kompliziert machen. Hätte der Käufer nur zwei Platten kaufen wollen, wäre er wohl jetzt zufrieden. Man darf also davon ausgehen, dass er sich geirrt hat. Und wer sich irrt, darf sich regelmäßig vom Vertrag lösen. Dann kann man bloß noch darüber streiten, wer für diesen Irrtum verantwortlich ist. Der Käufer? Dann soll er wenigstens die Versandkosten tragen. Der Verkäufer? Dann zahlt dieser. Wird man sich nicht einig? Dann lässt man eben ebay und/oder ein Gericht darüber entscheiden.
 
@mo schrieb:
... Nutze zwar nicht eBay ...
Dann nutze bitte erstmal eEbay und melde dich danach wieder. Wenigstens die Grundsätze von eBay hättes du dir durchlesen könne. Dort ist alles klar geregelt.

speedy55 schrieb:
Und zur Not nochmal nachfragen, was ja auch zwei Personen gemacht haben.
So, wie du das beschrieben hast, hätte ich die Finger davon gelassen. Ich hätte nicht nachgefragt und erst recht nicht geboten.

speedy55 schrieb:
Moral der Geschichte: Wenn keiner die Beschreibung durchliest, bietet und sich dann wundert … Ist er selber Schuld?
Wenn sich Verkäufer die Grundsätze von eBay nicht durchlesen, dann ist das ein großes Problem und sie sind bei Problemen wirklich selbst schuld.
 
bronks schrieb:
Dann nutze bitte erstmal eEbay und melde dich danach wieder. Wenigstens die Grundsätze von eBay hättes du dir durchlesen könne. Dort ist alles klar geregelt.
Ein klar verständlicher Anzeigentext ist plattformunabhängig.
Klingt logisch , ist aber so!
 
Ich an Stelle von @speedy55 würde die gewünschte Rückabwicklung des Käufers durchführen. Außer den Versandkosten ist ihm dann kein weiterer Schaden entstanden.

Bei manchen klagefreudigen Zeitgenossen könnte mir auch vorstellen, dass irgendein Land- und Wiesengericht im Sinne des Käufers entscheidet und dann auch noch eine angeblich angepriesene und vom Käufer erworbene Festplatte Nr. 3 und 4 dem Käufer überreicht werden müssen - bzw. Schadenersatz geleistet werden muss, da der Käufer die Platte anderweitig für deutlich mehr Geld erwerben musste.
 
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