@Heretic Novalis: Hast du dafür Urteile (also bzgl Kaufvertrag usw)? Wann kommt denn wirklich der Kaufvertrag zustande?
Aber klar, das mit dem Defekt was auch eher ein Spaß, aber ich weiß, dass es schwer ist, "

" nicht als Doppelpunkt und "P" zu interpretieren.
Natürlich wäre das ein Eigentor. Zwar kommt man bei einem Defekt schon aus der Sache raus, aber dürfte dies hier - zurecht - unglaubwürdig erscheinen, da die Konsole ja erneut eingestellt wurde. Den Defekt müsste man nämlich im Falle eines Falles nachweisen (siehe auch c't 16/2011)
Hier im Übrigen ein Auszug aus dem Artikel, da ging es allerdings um Diebstahl:
c't 16/2011 schrieb:
Das gehe so nicht, entschied der BGH und bezog sich auf § 10 der eBay-AGB: Danach kommt kein Vertrag zustande, wenn der Verkäufer bei Auktionsabbruch gesetzlich dazu berechtigt war, das Angebot zurückzunehmen. Nun ist es allerdings so, dass das Gesetz, auf das die eBay-AGB verweisen, gar keine Möglichkeit vorsieht, sich von einem Vertrag zu lösen mit dem Argument, die verkaufte Sache sei gestohlen worden
@punkrockfan: Du bist als Privatperson aber nicht Neckermann.
Und auch beim Online-Kauf kommt übrigens erst dann ein Kaufvertrag zustande, wenn beide Seiten eine Wiillenserklärung abgeben. Wann diese beim Händler wirklich eintritt, ist aber unterschiedlich...
- Bei Vorkasse mit Bezahlung des Kunden
- Ansonsten i.d.R. mit Versenden der Ware
Wenn du Nachnahme machst, hast du gar keine Ansprüche an Neckermann ...
@RIPchen: Ob ein Kaufvertrag zustande kommt würde ich nicht als definitiv ansehen. Siehe Beispiel mit dem Händler.