Ebay Irrtum Sofortkauf 1€

qashi

Lieutenant
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Juli 2010
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875
Hallo,

ich wollte meine Xbox via ebay verkaufen, habe einen schönen Text geschrieben alles festgelegt usw.. und beim Preis kam dann der dicke Fehler. Ich habe die Xbox für 1€ Sofortkauf eingestellt, statt als Auktion für ab 1€.

Natürlich hat sich die Xbox sofort jemand gesichert und diese Person besteht jetzt darauf das ich ihm die Xbox zusende.

Ich habe sofort versucht die Transaktion abzubrechen darin ich nochmal schreibe das es sich um einen Irrtum handelt, doch der Käufer hat abgelehnt. Bevor der Käufer abgelehnt hat, habe ich die Xbox wiedereingestellt, weil ich dachte das der Fall eh klar ist und dem Abbruch zustimmt.

Hier nun unser Schriftverkehr:

Käufer:
ich teile Ihnen mit, dass das Wiedereinstellen eines bereits verkauften Artikels strafbar ist. In Ihrem Interesse sollten sie das nicht tun und/oder das Angebot wieder beenden um sich weiteren Schaden zu ersparen!
Werde nun Ebay hinzuziehen und weitere Schritte behalte ich mir vor.

Ich:
ich kann das Angebot jetzt nicht mehr beenden. Es sollte ihnen klar sein, dass ich ihnen die Xbox nicht für einen Euro verkaufen kann. Es handelt sich hier um ein Irrtum.

Es tut mir wirklich Leid das ich Ihnen diese Umstände bereitet habe.

Sie haben den Artikel allerdings innerhalb von Sekunden gekauft sodass ich nicht mehr rechtzeitig reagieren konnte und den Preis, bzw von Sofortkauf auf Auktion ändern konnte.

Ich bitte nochmals um Verständiss für diesen Vorfall.

Käufer:
natürlich können sie das angebot beenden.
und ich bestehe auf den artikel.

Ich:
wie Sie auf dem Screenshot erkennen können, kann ich das Angebot leider nicht mehr beenden.

http://s7.directupload.net/images/110831/haps7qz2.jpg

Ich habe schon eine eMail an ebay geschrieben, und hoffe das wir den Fall schnell beenden können.

Käufer:
Also wissen sie was,mir reichts! ich werde andere Wege gehen,denn auch ich kann einen screeshot vorlegen! Sie haben ein Angebot eingestellt und wollten danach schnell etwas verändern,in dieser Zeit läuft das angebot aber schon,und ist zu kaufen bereitgestellt! Und diesen Beleg kann ich nachweisen!

Ich:
Nach langer googlesuche habe ich herausgefunden wie ich die Auktion beenden kann, dies habe ich auch gleich gemacht. Bitte lesen Sie sich § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums durch.

Käufer:
Da habe ich aber auch noch einen § für sie.


§ 121
Anfechtungsfrist
(1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist.



Meine Frage ist jetzt, wie soll ich weiter vorgehen?

Vielen Dank

UPDATE:

Ich:

ich habe den kaufvertrag bereits angefochten, indem ich ihnen deutlich gemacht habe, dass es sich um ein irrtum handelt. somit ist der kaufvertrag nicht gültig.

ich kann mich nur wiederholt bei ihnen entschuldigen und auf verständniss hoffen.

mfg

Käufer:

wenn sie mir den artikel oder eine angemessene entschädigung nicht zukommen lassen werden sie von mir kein verständnis bekommen nur eine schlechte bewertung.
mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

Rechtschutzversicherung vorhanden? Wenn ja: Anwalt anrufen und fragen.

VG,
Mad
 
Eine Anfechtungserklärung abgeben steht doch in §121 BGB.
 
Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat
Das kann sonstwann sein das keiner Nachweisen kann außer du. Und lass dich mal von dem nicht einschüchtern. Der kann erstmal machen was er will. Notfalls geh zum Anwalt und in nen Rechtsforum
 
ich bin mir sicher, dass du da irgendwie rauskommst...
warte mal die antwort von ebay ab.
ich hätte bei diesem mistkerl auch kein schlechtes gewissen. es ist ja wirklich offensichtlich, dass es ein irrtum ist.

ansonsten ist dir die xbox geklaut worden, oder ähnliches und du musst sie woanders verkaufen :-)
 
Man kann widerrufen, wenn der Irrtum offensichtlich ist, und das ist er in diesem Fall ja^^
Kein unabhängiges Gericht dieser wellt würde dem Käufer recht geben.
Soll er doch zum Anwalt rennen, der wird ihm das auch gleich sagen^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Abwarten was passiert notfalls Anwalt einschalten (natürlich anfechtungserklärung abgeben)

Ich glaub nicht das er klagt
 
Du bist offiziel nicht im Recht, laut Ebay AGB kann der Käufer sich sein Recht notfalls per Gericht einfordern.
Allerdings hat ein Gericht in der Vergangenheit eintschieden das dies im Fall eines eindeutigen Irrtums nicht zwangsläufig so sein muss. Da du die Ware aber besitzt und dich keine "höhere" Gewalt von der Erfüllung des Kaufvertrages abhält.
 
keine panik. der will dir nur angst machen. einem bekannten ist neulich genau das gleiche passiert. er hat dann auch auf diesen irrtums paragraph verwiesen. da eine xbox viel mehr als 1€ wert ist sollte ja klar sein das es sich dabei nur um einen irrtum handeln kann. schon hart wie dreist manche leute sind. falls derjenige weiter darauf besteht anwalt einschalten. was meinst du wie schnell der dann leise wird.
 
Du hast doch im ersten kontakt angegeben das es ein Irrtum war.

Ich würde gar nicht mehr mit dem reden... lass das eBay klären, oder schalte fall s möglich und sinnvoll deine Rechtsschutz ein.
 
Nachdem Schriftverkehr zu urteilen hat der TE den Käufer ja darauf aufmerksam gemacht.
Daher sollte er nur noch die Irtumserklärung abgeben und dann kann der Käufer ja kommen.

Stimme killray zu das direkte wiedereinstellen der XBox war ein Fehler.
 
Wenn ein Onlineshop einen Fehler bei der Einstellung seiner Ware begeht (i5 2500k für 12€ anstatt 120€), dann müssen sie ihn auch net für den Preis verkaufen. Es ist vollkommen klar, dass es sich um einen falschen Preis handelt.

Klar versucht Dein Käufer jetzt die Box für 1€ zu bekommen.....aber ich denke mal, dass Du im Recht bist. Außerdem hast Du ja innerhalb von Minuten reagiert und versucht, das Angebot zu löschen.

:D Drück ihm doch einfach Versandkosten in Höhe von 300€ auf :D Verpackung kann SEHR teuer sein
 
Selbst wenn er klagt verliert er. Du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten was du ihm schreiben solltest, dann ist das Thema schon erledigt ;)

Sehr gute Idee mit den Versandkosten:D
 
Gleich macht ein anderer User einen Threat auf "Habe X-Box für 1€ gekauft, steht mir diese zu?" :D

Kann mir nicht vorstellen das er wegen einer X-Box vor Gericht geht. Klar dass er dir erstmal droht und hofft das du das Ding für 1€ verschickst. Würde einfach mal abwarten...
 
Jepp. Warte erst mal ab, was eBay sagt. Unterlasse am besten die Kommunikation mit dem vermeintlichen Käufer, damit man sich nicht um Kopf und Kragen redet.

Ansonsten liegt hier, wie schon von den anderen gesagt, ein offensichtlicher Irrtum vor. Von daher ist der Kauf auch nicht rechtskräftig.
 
pff der Schaumschläger ist doch nur am trompeten.
Lass ihn doch machen wenn er will. Wird es sich dann beim nächstenj mal 2 mal überlegen bevor er nochmal die Gerichtskosten tragen will wegen einer gebrauchten Xbox, sofern er tatsächlich so blöd sein sollte und das mit dem Anwalt klären will.
Trottel
 
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