qashi
Lieutenant
- Registriert
- Juli 2010
- Beiträge
- 875
Hallo,
ich wollte meine Xbox via ebay verkaufen, habe einen schönen Text geschrieben alles festgelegt usw.. und beim Preis kam dann der dicke Fehler. Ich habe die Xbox für 1€ Sofortkauf eingestellt, statt als Auktion für ab 1€.
Natürlich hat sich die Xbox sofort jemand gesichert und diese Person besteht jetzt darauf das ich ihm die Xbox zusende.
Ich habe sofort versucht die Transaktion abzubrechen darin ich nochmal schreibe das es sich um einen Irrtum handelt, doch der Käufer hat abgelehnt. Bevor der Käufer abgelehnt hat, habe ich die Xbox wiedereingestellt, weil ich dachte das der Fall eh klar ist und dem Abbruch zustimmt.
Hier nun unser Schriftverkehr:
Käufer:
ich teile Ihnen mit, dass das Wiedereinstellen eines bereits verkauften Artikels strafbar ist. In Ihrem Interesse sollten sie das nicht tun und/oder das Angebot wieder beenden um sich weiteren Schaden zu ersparen!
Werde nun Ebay hinzuziehen und weitere Schritte behalte ich mir vor.
Ich:
ich kann das Angebot jetzt nicht mehr beenden. Es sollte ihnen klar sein, dass ich ihnen die Xbox nicht für einen Euro verkaufen kann. Es handelt sich hier um ein Irrtum.
Es tut mir wirklich Leid das ich Ihnen diese Umstände bereitet habe.
Sie haben den Artikel allerdings innerhalb von Sekunden gekauft sodass ich nicht mehr rechtzeitig reagieren konnte und den Preis, bzw von Sofortkauf auf Auktion ändern konnte.
Ich bitte nochmals um Verständiss für diesen Vorfall.
Käufer:
natürlich können sie das angebot beenden.
und ich bestehe auf den artikel.
Ich:
wie Sie auf dem Screenshot erkennen können, kann ich das Angebot leider nicht mehr beenden.
http://s7.directupload.net/images/110831/haps7qz2.jpg
Ich habe schon eine eMail an ebay geschrieben, und hoffe das wir den Fall schnell beenden können.
Käufer:
Also wissen sie was,mir reichts! ich werde andere Wege gehen,denn auch ich kann einen screeshot vorlegen! Sie haben ein Angebot eingestellt und wollten danach schnell etwas verändern,in dieser Zeit läuft das angebot aber schon,und ist zu kaufen bereitgestellt! Und diesen Beleg kann ich nachweisen!
Ich:
Nach langer googlesuche habe ich herausgefunden wie ich die Auktion beenden kann, dies habe ich auch gleich gemacht. Bitte lesen Sie sich § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums durch.
Käufer:
Da habe ich aber auch noch einen § für sie.
§ 121
Anfechtungsfrist
(1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist.
Meine Frage ist jetzt, wie soll ich weiter vorgehen?
Vielen Dank
UPDATE:
Ich:
ich habe den kaufvertrag bereits angefochten, indem ich ihnen deutlich gemacht habe, dass es sich um ein irrtum handelt. somit ist der kaufvertrag nicht gültig.
ich kann mich nur wiederholt bei ihnen entschuldigen und auf verständniss hoffen.
mfg
Käufer:
wenn sie mir den artikel oder eine angemessene entschädigung nicht zukommen lassen werden sie von mir kein verständnis bekommen nur eine schlechte bewertung.
mfg
ich wollte meine Xbox via ebay verkaufen, habe einen schönen Text geschrieben alles festgelegt usw.. und beim Preis kam dann der dicke Fehler. Ich habe die Xbox für 1€ Sofortkauf eingestellt, statt als Auktion für ab 1€.
Natürlich hat sich die Xbox sofort jemand gesichert und diese Person besteht jetzt darauf das ich ihm die Xbox zusende.
Ich habe sofort versucht die Transaktion abzubrechen darin ich nochmal schreibe das es sich um einen Irrtum handelt, doch der Käufer hat abgelehnt. Bevor der Käufer abgelehnt hat, habe ich die Xbox wiedereingestellt, weil ich dachte das der Fall eh klar ist und dem Abbruch zustimmt.
Hier nun unser Schriftverkehr:
Käufer:
ich teile Ihnen mit, dass das Wiedereinstellen eines bereits verkauften Artikels strafbar ist. In Ihrem Interesse sollten sie das nicht tun und/oder das Angebot wieder beenden um sich weiteren Schaden zu ersparen!
Werde nun Ebay hinzuziehen und weitere Schritte behalte ich mir vor.
Ich:
ich kann das Angebot jetzt nicht mehr beenden. Es sollte ihnen klar sein, dass ich ihnen die Xbox nicht für einen Euro verkaufen kann. Es handelt sich hier um ein Irrtum.
Es tut mir wirklich Leid das ich Ihnen diese Umstände bereitet habe.
Sie haben den Artikel allerdings innerhalb von Sekunden gekauft sodass ich nicht mehr rechtzeitig reagieren konnte und den Preis, bzw von Sofortkauf auf Auktion ändern konnte.
Ich bitte nochmals um Verständiss für diesen Vorfall.
Käufer:
natürlich können sie das angebot beenden.
und ich bestehe auf den artikel.
Ich:
wie Sie auf dem Screenshot erkennen können, kann ich das Angebot leider nicht mehr beenden.
http://s7.directupload.net/images/110831/haps7qz2.jpg
Ich habe schon eine eMail an ebay geschrieben, und hoffe das wir den Fall schnell beenden können.
Käufer:
Also wissen sie was,mir reichts! ich werde andere Wege gehen,denn auch ich kann einen screeshot vorlegen! Sie haben ein Angebot eingestellt und wollten danach schnell etwas verändern,in dieser Zeit läuft das angebot aber schon,und ist zu kaufen bereitgestellt! Und diesen Beleg kann ich nachweisen!
Ich:
Nach langer googlesuche habe ich herausgefunden wie ich die Auktion beenden kann, dies habe ich auch gleich gemacht. Bitte lesen Sie sich § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums durch.
Käufer:
Da habe ich aber auch noch einen § für sie.
§ 121
Anfechtungsfrist
(1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist.
Meine Frage ist jetzt, wie soll ich weiter vorgehen?
Vielen Dank
UPDATE:
Ich:
ich habe den kaufvertrag bereits angefochten, indem ich ihnen deutlich gemacht habe, dass es sich um ein irrtum handelt. somit ist der kaufvertrag nicht gültig.
ich kann mich nur wiederholt bei ihnen entschuldigen und auf verständniss hoffen.
mfg
Käufer:
wenn sie mir den artikel oder eine angemessene entschädigung nicht zukommen lassen werden sie von mir kein verständnis bekommen nur eine schlechte bewertung.
mfg
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