Ebay Irrtum Sofortkauf 1€

@RIPchen: Ob ein Kaufvertrag zustande kommt würde ich nicht als definitiv ansehen. Siehe Beispiel mit dem Händler.

Hier jedenfalls ist mit Sicherheit ein Kaufvertrag zustande gekommen, es ist also müßig darüber abstrakt zu diskutieren.
 
... sicher ist - zunächst einmal - ein Kaufvertrag zustande gekommen ... dessen Bestand jedoch gem. § 119 Abs. 1, 2. Alt. BGB durchaus wirksam angefochten werden kann; aber, das wurde ja auch schon hinlänglich erwähnt.

Bei einer derart gelagerten Divergenz zwischen üblicherweise zu erwartendem Verkaufserlös/Listenpreis und dem hier vorliegenden Sofortkaufpreis/Angebotspreis, wird nach h. M. durchaus ein (Erklärungs-)Irrtum bejaht.

Dieselben "Spielchen" (= unnötiges Diskussionen) wollte ein eBay-Käufer mit mir abziehen, obwohl direkt (und es war tatsächlich ein einmaliger Ausrutscher!) der Irrtum erklärt wurde - leider ist es nur selten möglich, sachlich mit verbohrten Besserwissern zu argumentieren ... und DIE gibt es bei eBay massenhaft; immer schön an den unsinnigen Zusätzen am Ende des Angebots erkennbar ("... nach neuem EU-Recht ..." *gäääähn*).

Sofern man sich korrekt verhält, der Irrtum wurde anscheinend unverzüglich erklärt, passiert da überhaupt nichts weiter ... außer viel heißer Luft.
 
punkrockfan schrieb:
http://www.aufrecht.de/urteile/inte...ldorf-urteil-vom-2062005-az-51-c-1869704.html

sieht also doch schecht aus ;-)



http://www.beckmannundnorda.de/ebay_sofortkauf.html


und nochmal scheisse, also schüchter ihn ein oder....verschenk die xbox :-(

Lies doch auch mal den Urteilstext...

Der wirksam geschlossene Vertrag ist nicht durch eine Anfechtungserklärung des Be¬klagten rückwirkend gem. § 142 BGB als von Anfang nichtig anzusehen. Die unfreund¬lich gehaltenen Äußerungen des Beklagten im Anschluss an den Kaufvertrag enthalten keine Anfechtungserklärung.

Noch dazu hat er den Preis in vollem Bewusstsein auf 1 EUR gestellt, das war beim TE nicht der Fall.
 
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