dacapo schrieb:
Dein Urteil kann man dahin schieben wo die Sonne niemals rein scheint Ribery, das hat mit Schimmelflecken zu tun und nicht damit das etwas nicht vorhanden ist was eigentlich vorhanden sein soll obwohl nicht Gegenstand der Auktion. Von daher leider nope unbrauchbar dein tolles Urteil.
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen... .
Offen gestanden gestaltet es sich hier so, dass die in Post #80 von Dir aufgeworfene Frage nach einer etwaigen Beschaffenheitsgarantie keinerlei Relevanz für diesen Fall besitzt. Dein verlinktes Urteil ebensowenig.
In Deinem verlinkten Urteil wird auf die Mängelfreiheit des dort u.a. angebotenen Motors abgestellt und damit die Frage aufgeworfen, ob durch die Beschreibung desselben eine (stillschweigende) Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde. Es wurden dort ferner vom Verkäufer Angaben zu einer etwaigen Mangelhaftigkeit des besagten Motors gemacht und dessen definitive Funktionsfähigkeit nicht zugesichert.
Das von Ribery zitierte "Urteil" (es ist ja nur eine Beschreibung desselben) passt hier hingegen sogar genau.
Man sollte schon in der Lage sein, den Rechtstenor aus Urteilen herauslesen zu können. Dies erfordert ggf jedoch ein juristisches Studium, um Rechts- oder Leitsätze erkennen zu können.
Tatsächlich stellt sich vorliegend die Frage der Beschaffenheitsangabe.
Und hier ist, da auslegungsbedürftig, eine Auslegung nach objektivem Empfängerhorizont vorzunehmen. Das beschreibst Du ja selbst in Deinem späteren Post.
Desweiteren schrieb ich bereits weiter oben, dass hier eine offerta ad incertas personas vorliegt (Angebot an jedermann), was für die Auslegung von gravierender Wichtigkeit ist.
Du hast leider bei der Auslegung des hier zur Diskussion stehenden Angebotes die falschen Schlüsse gezogen. Selbstredend durfte der Käufer von einem uneingeschränkt funktionsfähigen Notebook ausgehen; jedoch ohne die Vorzüge der Performancesteigerung durch eine SSD, da diese ja nicht zum Lieferumfang zählen sollte. Zum gewöhnlichen Gebrauch eines Notebooks zählt jedoch das Vorhandensein eines Speichermediums, da es sioch sonst nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. Dies wird im Angebot jedoch suggeriert, da nicht explizit ausgeschlossen.
MfG,
Dominion.