Ebay= Kann man hier eine Festplatte erwarten?

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Wenn mir einer nen A140 verkauft und mir verschweigt, dass da ein 1,0L Dreizylinder Opel Motor drin ist. Dieses ihm aber durchaus bekannt ist, wäre das arglistige Täuschung. Oder sogar vorsätzlicher betrug.

Wenn jemand einen A140 verkauft und der nicht mehr im Originalzustand ist, muss er das doch angeben.
 
Hat er doch ... SSD war verbaut und wurde rausgenommen -> nüscht mehr drinne, auch keine HDD weil davon fällt kein Wort das eine drinn wäre!
 
Metaxa gehen nun die Argumente aus oder was soll der Äpfel Birnen Vergleich? Warum legst du mir Sachen in den Mund oder interpretierst dir die Dinge wie sie dir gefallen? Ich schrieb:
Code:
Das ist nicht richtig, eine A-Klasse mit der Bezeichnung A140 bleibt ein A140 auch wenn er statt einem 80PS Motor nur einen nachträglich eingebauten 50 PS Motor hat.
Bezogen auf die Aussage :Wenn man danach schreibt, XY nicht vorhanden, dann ists imo halt kein "HP DV7-1105eg" mehr.

Eine A-Klasse bleibt eine A-Klasse egal ob ein Popel oder sonstiger Motor drinnen ist. Verschweigen ist eine andere Sache hat damit nichts zu tun, von daher bin ich nun ratlos was du nun sagen möchtest.

Und ja wenn der Wagen nicht im Originalzustand ist muss man das angeben, würde ich in dem Augenblick machen wenn ich sage habe ihn mit einem Opel Motor gefahren und ist nun ausgebaut und nicht Gegenstand der Lieferung. Genau hast recht muss man angeben, das hat aber auch mein Landsmann (wenn ich seinen Ebaynamen richtig interpretiere)in der Auktion getan. Stichwort Beschaffenheitsangabe und mehr muß ein Ebayverkäufer nicht im Auktionstext angeben. Eine wie auch immer gemachte Beschaffenheitsgarantie ist freiwillig, muss aber dann auch den Tatsachen entsprechen.

Beispiel:
Ich schreibe der Laptop hat eine 128GB SSD verbaut = Beschaffenheitsgarantie
Tatsächliche Lieferung 32GB SSD = Mangel= Recht auf Nachbesserung
 
Zuletzt bearbeitet:
Der einzige der am Thema vorbei schreibt ist leider Dacapo.
Wo liest du dass KEIN Massenspeicher vorhanden ist? Ich lese nur, ich habe die SSD ausgebaut ( nicht im Lieferumfang dabei!)
Kein Wort, dass das Gerät auch keine HDD hat. Nein im Gegenteil wird sogar suggeriert, dass man zwei Festplatten gleichzeitig benutzen kann ( SSD und HDD). Auch hier fällt kein Wort darüber, dass keine HDD dabei ist.

Da Notebooks üblich mit einer HDD geliefert werden und hier geht es nicht um eine garantierte Beschaffenheit, sondern über eine übliche Beschaffenheit, die so ein Gerät hat, es sei denn der Verkäufer erwähnt dies in der Artikelbeschreibung, dass keine HDD vorhanden ist, ist hier der Käufer im Recht.

Du willst Urteile hier ist eins:
http://www.telespiegel.de/news/13/0602-urteil-bgh-ebay.html
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
es ist doch ganz einfach, das "HP DV7-1105eg" wurde mit 320GB HDD Verkauft.

in der Auktion steht quasi: "Ich hab da mal rumgebastelt aber das gebastel wieder Entfernt".
Kein Wort über eine HDD, daher hat die gefälligst dabei zu sein.
 
Dein Urteil kann man dahin schieben wo die Sonne niemals rein scheint Ribery, das hat mit Schimmelflecken zu tun und nicht damit das etwas nicht vorhanden ist was eigentlich vorhanden sein soll obwohl nicht Gegenstand der Auktion. Von daher leider nope unbrauchbar dein tolles Urteil.

Es wird doch gesagt das die Platte nicht im Lieferumfang ist, ist für mich das gleiche wie nicht dabei= andere definition : nicht vorhanden.
Wo steht das eine Festplatte dabei ist, oder jemals dabei war? Ich kann den Auktionstext noch so oft lesen und sehe nur eine Beschaffenheitsangabe in dem Text.

Hier mal Webseiten die auch diese Formulierung benutzen:
http://www.focus.de/digital/handy/h...en-fackel-der-hoffnung-kommentar_3227960.html
http://www.maximum-led.de/eheater-400W-Generation-4-Thermostat-nicht-im-Lieferumfang-enthalten
http://www.amazon.de/Lieferumfang-enthalten-Transformer-Aluminium-Displayschutzfolien/dp/B007H5NULW
http://gameplayer-magazine.de/news/...erumfang-enthalten-offiziell-bestaetigt-9610/

Gibt unzählige weitere Beispiele, ich denke ihr solltet die Deutsche Sprache besser verstehen wie ich^^
Ergänzung ()

florian. schrieb:
es ist doch ganz einfach, das "HP DV7-1105eg" wurde mit 320GB HDD Verkauft.

steht wo?
 
Ja ist mir klar,bei HP selber aber steht sonst wo in der Auktion?

"Habe betrieben mit Massenspeicher SSD " = Fetsplatte war eine SSD
nicht im Lieferumfang = nicht vorhanden ausgebaut
keinerlei Bemerkung über eine andere Festplatte= 0 nix dabei

So nochmal, und mittlerweile wird mir das auch zu blöde hier und von daher ein letztes mal:

"Welche Beschaffenheit erwartet werden kann, bestimmt sich nach dem Erwartungshorizont eines Durchschnittskäufers. Der Vergleichsmaßstab sind „Sachen der gleichen Art". Dies wird vor allem bei gebrauchten Sachen zu berücksichtigen sein. Ein gebrauchter PKW etwa ist nicht von „der gleichen Art" wie ein Neuwagen desselben Typs, darf mit diesem also nicht verglichen werden. Vielmehr kommt es darauf an, welche Eigenschaften der Durchschnittskäufer anhand der „Art der Sache" erwarten kann. Das ist z. B. bei einem Neuwagen naturgemäß anders als bei einem gebrauchten Fahrzeug."
Quelle Post 71
 
dacapo schrieb:
Metaxa gehen nun die Argumente aus oder was soll der Äpfel Birnen Vergleich? Warum legst du mir Sachen in den Mund oder interpretierst dir die Dinge wie sie dir gefallen? Ich schrieb:
Code:
Das ist nicht richtig, eine A-Klasse mit der Bezeichnung A140 bleibt ein A140 auch wenn er statt einem 80PS Motor nur einen nachträglich eingebauten 50 PS Motor hat.
Bezogen auf die Aussage :Wenn man danach schreibt, XY nicht vorhanden, dann ists imo halt kein "HP DV7-1105eg" mehr.

Eine A-Klasse bleibt eine A-Klasse egal ob ein Popel oder sonstiger Motor drinnen ist. Verschweigen ist eine andere Sache hat damit nichts zu tun, von daher bin ich nun ratlos was du nun sagen möchtest.

Allein schon dass du "Popel" schreiben musst zeigt doch wieder einiges. Möchte das jetzt nicht vertiefen, sonst kassiere ich eine Verwarnung.

Ich habe dir nichts in den Mund gelegt. Nur wenn in einem A140 der Motor nicht mehr drin ist, der original vorhanden war ist es zwar immer noch eine A-Klasse, hat aber mit 140 nichts mehr zu tun.

Der Laptop des TE bleibt ebenfalls ein HP. Nur eben nicht mehr das Modell. Denn das ist nicht mehr das was es sein sollte.

Deswegen muss das erwähnt werden und zwar ausdrücklich.
 
Sorry Metaxa jeder Popel fährt ein Opel, genauso wie Herpes Versand bringt die Pakete, ist nichts persönliches sondern eine Redensart im Ruhrgebiet. :D Fehler in allen Teilen fahr ich zur Zeit (Fiat) und bin da auch nicht pikiert drüber ;)

Ehrlich gesagt klinke ich mich nun aus, der TS lacht sich bestimmt ins Fäustchen da er sich sicherlich geeignigt hat. Der Käufer freut sich auch, hat ein Schnäppchen gemacht und eine Platte abgeluchst. Somit sind alle zufrieden und heute war schönes Wetter und morgen soll es auch 21 Grad werden, somit alles super und easy :D
 
@dacapo

In seiner Beschreibung bei Ebay steht auch nichts von Stereolautsprechern im Laptopgehäuse (die sind eingebaut).
Was wenn der Käufer theoretisch keine wollte?

Hätte das deines Wissens nach dann einen (rechtlichen) Grund rumzustinken?

Bis zu welchem Grad muss man es angeben?
Geht es da nur um "zumutbare" Äußerungen - also, dass auch kein Atomphysiker sie herausfinden kann?
 
Hier mal ein genereller Tipp an alle ebay-Verkäufer:


Weniger rumlabern und sich auf relevante Infos beschränken.

Dass das Laptop zuletzt mit Win8 auf SSD lief hat absolut keine Relevanz für den Käufer.
Genausogut hätte der TE schreiben könne, dass seine Oma mittags zum Kaffeetrinken kam und das tolle Laptop bewundert hat. Relevanz für den potentiellen Käufer = NULL.

Auch Säuberung und WLP-Wechsel interessieren nicht. Von einem Produkt, dessen Zustand als "gut" oder "sehr gut" beschrieben wird, erwarte ich, dass es einwandfrei funktioniert. WIE dieser Zustand erreicht oder erhalten wurde ist unerheblich.

ICH habe noch nie mehr als 10 Zeilen gebraucht, um das, was ich vekaufte, zu beschreiben. Und NIE gab es irgendwelche Klagen vom Käufer. 100% positive Bewertungen.


So, jetzt könnt ihr euch weiter kloppen.:freak:

(ps) @ topic: Ich hätte aufgrund der Beschreibung keine Festplatte erwartet.
 
dacapo schrieb:
Dein Urteil kann man dahin schieben wo die Sonne niemals rein scheint Ribery, das hat mit Schimmelflecken zu tun und nicht damit das etwas nicht vorhanden ist was eigentlich vorhanden sein soll obwohl nicht Gegenstand der Auktion. Von daher leider nope unbrauchbar dein tolles Urteil.

Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen... .

Offen gestanden gestaltet es sich hier so, dass die in Post #80 von Dir aufgeworfene Frage nach einer etwaigen Beschaffenheitsgarantie keinerlei Relevanz für diesen Fall besitzt. Dein verlinktes Urteil ebensowenig.
In Deinem verlinkten Urteil wird auf die Mängelfreiheit des dort u.a. angebotenen Motors abgestellt und damit die Frage aufgeworfen, ob durch die Beschreibung desselben eine (stillschweigende) Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde. Es wurden dort ferner vom Verkäufer Angaben zu einer etwaigen Mangelhaftigkeit des besagten Motors gemacht und dessen definitive Funktionsfähigkeit nicht zugesichert.

Das von Ribery zitierte "Urteil" (es ist ja nur eine Beschreibung desselben) passt hier hingegen sogar genau.
Man sollte schon in der Lage sein, den Rechtstenor aus Urteilen herauslesen zu können. Dies erfordert ggf jedoch ein juristisches Studium, um Rechts- oder Leitsätze erkennen zu können.
Tatsächlich stellt sich vorliegend die Frage der Beschaffenheitsangabe.

Und hier ist, da auslegungsbedürftig, eine Auslegung nach objektivem Empfängerhorizont vorzunehmen. Das beschreibst Du ja selbst in Deinem späteren Post.
Desweiteren schrieb ich bereits weiter oben, dass hier eine offerta ad incertas personas vorliegt (Angebot an jedermann), was für die Auslegung von gravierender Wichtigkeit ist.
Du hast leider bei der Auslegung des hier zur Diskussion stehenden Angebotes die falschen Schlüsse gezogen. Selbstredend durfte der Käufer von einem uneingeschränkt funktionsfähigen Notebook ausgehen; jedoch ohne die Vorzüge der Performancesteigerung durch eine SSD, da diese ja nicht zum Lieferumfang zählen sollte. Zum gewöhnlichen Gebrauch eines Notebooks zählt jedoch das Vorhandensein eines Speichermediums, da es sioch sonst nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. Dies wird im Angebot jedoch suggeriert, da nicht explizit ausgeschlossen.

MfG,
Dominion.
 
Hm, ich bin kein Jurist, aber dennoch sehe ich das kritisch.

Wir hier im Forum schrauben an unseren Rechnern herum. Der Ottonormalbürger nicht. Und erst recht nicht am Laptop.
Steht da "funktionsfähig" würde ich davon ausgehen, dass die Hardware für einen Standarduser lauffähig ist. Was sie ohne Festplatte nicht ist.
Nur weil die Grafikeinheit nicht genannt ist, bedeutet es ja nicht dass sie nicht da ist. Das erwartet man einfach. Genauso wie man bei einem Auto die Reifen mit Muttern befestigt sind, auch wenn die Muttern nicht erwähnt sind.
Übertragen auf Autos könnte man sagen, es wurde zwar gesagt dass keine Winterreifen dabei sind, aber daraus schließt man nicht automatisch, dass auch keine Sommerreifen vorhanden sind. Wer ein funktionsfähiges Auto kauft, erwartet einfach das auch funktionierende Reifen drann sind.
 
Und genau das sehe ich anders denn der Vergleich mit dem Auto hinkt gewaltig.

Nehmen wir das Auto als ganzes und stellen dem gegenüber ein Notebook. Ein Auto braucht einen Motor, Reifen, Lenkrad, und Karosserie eben was ein Auto so ausmacht.
Ein Auto braucht aber auch Benzin um erst laufen zu können. Jetzt kann ich sagen das Auto lief immer mit Super Benzin (ist nicht Bestandteil der Lieferung).
Nach der Logik ist nun anzunehmen ein Auto geliefert zu bekommen welches Bestimmungsgemäß betrieben werden kann. Kann es ja auch aber eben mit Benzin was nicht mitgeliefert wurde. Jetzt kann ich sagen menno Wagen fährt nicht weil kein Benzin ist und den Verkäufer anschreiben und sagen: Hey du hast nicht geschrieben das kein Benzin dabei ist, das Auto kann ich so nicht benutzen teilen wir uns den Preis für eine Tankfüllung^^
Selbst wenn alle Verkäufer ein Auto vollbetankt verkaufen heißt das nicht das ich ihn auch vollbetankt abgeben muss.
Auch wenn ursprünglich bei dem Neuwagen in den Produktspezifikation dabei stand: Im Lieferumfang befindet sich 50 Liter Benzin für 600km bin ich bei einem späteren Verkauf nicht verpflichtet darauf hinzuweisen kein Benzin zu liefern.

Und das Benzin ist in dem Falle die Festplatte. Das Notebook ist einwandfrei und läuft auch einwandfrei. Genauso wie ein Auto ohne Benzin einwandfrei funktioniert, nur eben nicht fährt.
Jetzt kann ich eine Colaflasche voll mit Benzin dazugeben, das wird den Wagen gerade dazu bewegen zu starten. Oder ich gebe einen Kanister dazu dann kann ich 50km fahren. Oder ich tanke ihn voll dann kann man Komfortabel ein paar hundert KM fahren.
So der Tank ist bei Notebook der Festplattenschacht. In dem Fall des TS sind sogar zwei vorhanden, vergleichbar wenn ich um beim Auto zu bleiben schreibe das Auto hat zwei Tanks. Heißt aber nicht das die Tanks auch gefüllt sind.
So um das ganze weiter zu spinnen, ein Notebook kann nun, wie wir ja wissen, mit einem Stick, einer Live DVD oder einer Festplatte betrieben werden (vergleichbar beim Auto Colaflasche Benzin= Live DVD, Kanister = USB Stick oder vollgetankt = Festplatte). Egal ob alle Neugeräte mit einer Festplatte verkauft werden, es ist auch egal ob alle Autos ursprünglich vollgetankt verkauft werden.
Eine Festplatte ist ein wechselbares Medium, und ist anders wie eine Grafikkarte oder CPU nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch notwendig. Denn ich kann auch ein anderes Speichermedium verwenden.

Anderes Beispiel : Ich verkaufe einen Fernseher und schreibe: Fernseher läuft super, habe es mit einem Kabel Receiver betrieben (wird nicht mitgeliefert).
So nach der Logik hätte nun jeder Käufer Anrecht auf einen Kabel Receiver, DVB-T Receiver oder Satbox. Wie kann ich den Fernseher ohne betreiben? Unerheblich ob in dem Neugerät vor zig Jahren mal eine Box dabei lag. Der Fernseher ist funktionsfähig, auch wenn ich nun Schnee im Bild habe.
Auf dem Laptop gemünzt heißt das Laptop läuft auch wenn ich nur im Bios drinnen bin. Das ist meine Sicht der Dinge, weil wenn wir beim Laptop diese komischen Definitionen anwenden dann müssen wir das auf alle Bereiche ausdehen.

Als Fazit:
Eine Festplatte ist anders wie eine CPU oder Arbeitsspeicher bzw. Display, Grafikkarte nicht zum Bestimmungsgemäßen Gebrauch notwendig. Von daher kann man das nicht gleichsetzen, denn für den Luxus den eine Festplatte bietet muss man wenn nicht ausdrücklich Bestandteil der Auktion selber sorgen. Eine Festplatte (keine HDD sondern SSD) war ja drinnen und wurde ja ausgebaut. Dies war kommuniziert worden, somit gibt es da nichts zu beanstanden.
 
Zuletzt bearbeitet:
dacapo schrieb:
Auf dem Laptop gemünzt heißt das Laptop läuft auch wenn ich nur im Bios drinnen bin. Das ist meine Sicht der Dinge, weil wenn wir beim Laptop diese komischen Definitionen anwenden dann müssen wir das auf alle Bereiche ausdehen.

Deine Sicht ist einfach quatsch. Mann kann bei einem Laptop gemeinhin davon ausgehen, dass eine Festplatte oder irgendein anderes Speichergerät integriert ist. Die dauernden Vergleich mit einem Auto oder sonst was führt doch zu nichts.
 
killray schrieb:
Die dauernden Vergleich mit einem Auto oder sonst was führt doch zu nichts.

Mit den Autovergleichen hab ich nicht angefangen^^ Nur wenn dann sollte man Richtig vergleichen, es wird ja nur Äpfel mit Birnen verglichen.

killray schrieb:
Mann kann bei einem Laptop gemeinhin davon ausgehen, dass eine Festplatte oder irgendein anderes Speichergerät integriert ist.
Und genau das hat der Verkäufer ja nun eingesehen, aber ich bin wohl einer der wenigen die den Auktionstext richtig gelesen und begriffen haben und hätte bei dieser Beschreibung keine Festplatte erwartet.
Und ich denke der Käufer auch nicht, denn sonst hätte ich kein Gebot abgegeben was 60 Euro unter dem Preis lag (laut TS 130 Euro vs 189,- Euro).
Und wenn man sieht das vergleichbare Notebooks mit Festplatte für ca. 200 Euro gehandelt werden, dann weiß ich nicht wer hier was abzieht und Profit auf die eventuell schwammige Formulierung ziehen möchte? Der Verkäufer denke ich mal nicht sonst wäre er nicht so weit runter gegangen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ansonsten läuft das Notebook absolut ohne Probleme, zuletzt mit Windows 8 Pro und einer SSD (nicht im Lieferumfang enthalten).

Das besondere an dem Laptop ist das man ohne Probleme zwei Festplatten einbauen könnte.

"könnte" --> Kojunktiv, was meiner Meinung nicht einfach einen Schluss auf eine beinhaltete Festplatte zulässt. Für mich war auch klar, als ich den Text jetzt zum ersten Mal gelesen habe, dass kein Laufwerk dabei ist. Wäre ein Laufwerk, egal ob SSD oder HDD, würde ja ansonsten noch mindestens eine Gigabyte-Angabe mit drin stehen, was ja nicht gerade einen unwesentlichen Faktor zur Beschaffenheit der Ware darstellt.

Nach meiner Ansicht ist ein Sachmangel hier nicht gegeben, da der Verkäufer eindeutig angibt, dass keine Festplatte/SSD im Lieferumfang enthalten ist. Daher macht er bei seinem Angebot eine klare Aussage zur Beschaffenheit des Notebooks, so dass der Käufer beim Kauf dieser auch zustimmt. Somit trifft in diesem Fall § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB zu. Die übliche Beschaffenheit, über die sich hier viele ergötzen, ist dann nämlich völlig irrelevant.

Das ein Sachmangel nach § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bzw. 2 BGB vorliegt, halte ich für eher ausgeschlossen. In der Regel weiß jeder Laie, dass ein PC bzw. Notebook ohne Festplatte nicht betriebsfähig ist. Die Sache würde vielleicht anders aussehen, wenn kein Arbeitsspeicher, Lüfter, etc. enthalten ist.

Man kann wegen allem natürlich gleich einen Rechtsstreit losbrechen, nur wird ein Gericht meiner Meinung nach, hier klar für den Verkäufer urteilen.
 
dacapo schrieb:
Und genau das hat der Verkäufer ja nun eingesehen,

Jepp. und deshalb ist das Thema an sich auch durch ;)

dacapo schrieb:
aber ich bin wohl einer der wenigen die den Auktionstext richtig gelesen und begriffen haben und hätte bei dieser Beschreibung keine Festplatte erwartet.

Ich bin auch davon ausgegangen (Weil ich immer zwischen den Zeilen lese und mich mit dem Kram auskenne) , das ändert aber nix an der Tatsache das der Text bewusst oder (und das glaube ich weniger) Unbewusst, schwammig geschrieben wurde in der Hoffnung das man damit durchkommt.
Wenn man den Text so liest dann kann man locker davon ausgehen das die Original Festplatte dabei ist oder um es anders zu sagen; man kann davon ausgehen das die besagte SSD Platte nicht dabei ist.

Allerdings um so länger ich über die ganze Sache so Nachdenke mich frage warum der ganze SSD Zauber überhaupt in der Auktion stande??
Für Klicks, um zu verwirren??, keine Ahnung.
Tatsache ist das man einfach hätte schrieben können das das Notebook OHNE irgendeine Festplatte geliefert wird, so wie ja auch drinn stand das der Akku defekt ist.

Im übrigen versteh ich auch nicht warum man nicht überhaupt eine Platte reingesteckt hat, scheinbar liegen ja einige in der Schublade und sind wir mal ehrlich, eine 80Gb HDD ist praktisch eh nix mehr Wert....
 
dacapo schrieb:
Mit den Autovergleichen hab ich nicht angefangen^^ Nur wenn dann sollte man Richtig vergleichen, es wird ja nur Äpfel mit Birnen verglichen.

Richtig?
du vergleichst Betriebsstoffe (Benzin) mit Baugruppen.....
das äquivalent zum Benzin ist Strom. Und kein Käufer wird sich wegen eines Leeren Akkus beschweren.
 
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