ebay - privat oder gewerblich?

Mc Tuck

Lt. Junior Grade
Registriert
Nov. 2010
Beiträge
485
Hallo Gemeinde,

bräuchte mal Euren Rat. Nach der Haushaltsauflösung meiner Großeltern sind unmengen CDs und VHS angefallen, welche meist sogar noch original verpackt sind. Sie waren Sammler bzw. haben durch Abo´s über Jahre die Sachen bekommen, teilweise auch ungewollt.

Wenn ich nun diese Sachen bei ebay verkaufe und dadurch Gewinn erziele, ist dies als "Privatperson" möglich? Es handelt sich um ca. 200-250 Artikel insgesamt. Natürlich mit der Kennzeichnung "Privatverkauf, keine Garantie bzw. Rücknahme". Oder könnte ich dadurch Probleme bekommen und muss evtl. mit Strafe rechnen, da ich ja eigentlich nicht nachweisen kann, das dies meine Waren sind. Mir könnte ja unterstellt werden, ich hätte diese aufgekauft um sie mit Gewinn weiter zu verkaufen.

Habe schonmal gegoogelt, aber da bin ich nicht so richtig schlau daraus geworden.

Was meint Ihr?
 
Als Privatperson kannst du verkaufen was du willst. Komst du vom Jobcenter gibt es Ärger da der Gewinn als Einkommen angerechnet wird. Ach so solange es auch Originale sind dürfte da nix passieren.
 
Thor79 schrieb:
Als Privatperson kannst du verkaufen was du willst. Komst du vom Jobcenter gibt es Ärger da der Gewinn als Einkommen angerechnet wird. Ach so solange es auch Originale sind dürfte da nix passieren.

Komme nicht vom Jobcenter - das habe ich auch schonmal gehört.
 
Wo kein Kläger da kein Richter. Vertick das Zeug einfach und sorge dafür, dass der Käufer keinen Grund zum motzen hat.

Und wenn schon dann heißt es nicht:
Privatverkauf, keine Garantie bzw. Rücknahme

sondern:
Privatverkauf unter Ausschluss von Gewährleistung. Keine Rücknahme.
 
Hallo sollte alles relativ unproblematisch sein, solange du nicht einen gewisse Anzahl an Verkäufe übersteigst, denn dann bist keine Privatperson mehr. Leider weiß ich die Anzahl an Verkäufe pro Jahr nicht mehr und falls du dies doch überschreitest muss es dir auch erstmal jemand nachweißen.

Also ich sehe das völlig entspannt ... Viel Spaß beim Verkaufen :)

h00bi schrieb:
Wo kein Kläger da kein Richter. Vertick das Zeug einfach und sorge dafür, dass der Käufer keinen Grund zum motzen hat.

So oder so ähnlich seh ich das auch :D
 
Ich denke auch, dass, sofern du das in ner einmaligen aktion verkaufst, es keine Probleme geben sollte. Wenn du jetzt aber anfängst jeden Monat für die nächsten 25 Monate 10 CDs zu verkaufen könnte man doch eine gewisse Gewerbsmäßigkeit unterstellen.
 
Also mein E-Bay Privatkonto ist eh auf 100 Verkäufe, bzw. 5000 Euro Umsatz monatlich limitiert. Bei großen Sammlungen empfiehlt es sich ggf. auch, die Sammlung komplett zu verkaufen oder in größeren Blöcken. Denn für CDs und DVD wird der Erlös nicht sonderlich hoch sein. Wenn Du dann 250x irgendwelche Päckchen packen und zur Post bringen, die Bezahlung etc. überwachen musst, lohnt der Zeitaufwand ehrlich gesagt nicht, denn das ist mehr Arbeit als man vorher glaubt.
 
Musst du bei Ebay die AGBs lesen, ab einem bestimmten Jahresumsatz/Gewinn möchten die nicht, dass du wegen Steuerhinterziehung in den Knast wanderst sondern weiterhin deine Ware anbieten kannst und Ebay auch weiterhin an ca. 9% deiner Verkaufspreise einstreicht.

Privat darfst du verkaufen was du willst, ab einer bestimmten Regelmäßigkeit/Größenordnung gibt es aber in Deutschland den staatlichen "Stillen Teilhaber" das ist das Finanzamt.

Aus deinem Privatbesitz darfst du alles verkaufen ohne jemanden damit zu behelligen. Denn in der Regel wurde dafür die Mehrwertsteuer bereits abgeführt, und der Verkauf trägt nicht zu deinem Einkommen bei, da du keinen Gewinn erzielst (z.b. Verkauf des alten Autos)

Ich würde die Pakete bündeln um schneller zu verkaufen.
 
Wo kein Kläger, da kein Richter ist ein gefährliches Spiel.

Hier mal ein etwas älterer Link:

http://www.akademie.de/wissen/als-ebay-verkaeufer-privat-oder-gewerblich

Die Gefahr ist bei "Neuware" das irgend ein Anwalt denkt er muss gleich mal abmahnen...... Wenn du nachweisen kannst das es aus deinem Privatbesitz kommt, dann sollte es kein Problem darstellen. Ich würde direkt Ebay anschreiben und Fragen wie es in deiner Situation mit "Privat-Verkauf" aussieht. Diese Antwort würde dann schon mal weiter helfen.

Das der Fiskus dich wegen der Auktionen erwischt halte ich auch für eher gering, was mir eher sorgen macht sind die Abmahn-Anwälte......
 
schreib doch hin... privatverkauf aus haushaltsauflösung... und der rest kennst du ja...
 
h00bi schrieb:
Wo kein Kläger da kein Richter. Vertick das Zeug einfach und sorge dafür, dass der Käufer keinen Grund zum motzen hat.

Und wenn schon dann heißt es nicht:


sondern:
Privatverkauf unter Ausschluss von Gewährleistung. Keine Rücknahme.

egal in welcher art du es schreibst, beides ist nicht gültig.

Sollte irgendwas an dem verkauften Produkt nicht so sein wie es in der Beschreibung steht, so z.b. ein Kratzer zuviel, ist dieser kleine Satz nicht mehr greifend und man muss dennoch zum Gesetz stehen.


Wenn also aus einer Produktbeschreibung zu entnehmen ist, dass der Gegenstand eigentlich funktionsfähig ist ("bei mir hats funktioniert",,,"lief bis zuletzt Einwandfrei",,,,,"müsste funktionieren aber kann es nicht testen weil ***fehlt" ,,,,, "als gebraucht, aber voll funktionsfähig"--------usw...) kann der Käufer davon ausgehen dass er ihm auch als funktionierend übergeben wird.

Ist dies nicht der Fall, ist der Haftungsausschluß für die Gewährleistung unwirksam und der Käufer kann entsprechende Rechte geltend machen, auch von Privatverkäufern!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich persönlich würde eher bei Rebuy und Co. Verkaufen. Da bekommt man meiner Erfahrung nach mehr als über Ebay wo dann auch noch Gebühren anfallen. Vor allem bei CDs und Co. sofern keine Raritäten dabei sind.
 
Zurück
Oben