News eBay: Private Verkäufe steigen nach Gebührenabschaffung stark an

Suspektan schrieb:
Woher soll denn die Plattform wissen, auf welchen weiteren jemand angemeldet ist
Und genau deswegen wird jeder Euro gemeldet und das fließt dann beim Finanzamt zusammen. Und dort wird ja auch erst entschieden ob das relevant ist oder nicht. Wie gesagt, sonst könntest du ja auf unendlich vielen Plattformen gerade unter der Grenze bleiben.

Aber wie gesagt, das ist weder rechtssicher noch zu 100% aus meinem Gedächtnisprotokoll abgerufen. Ich gucke Mal ob ich das entsprechende Video finde, das war hier im Forum meine ich...

Ist ja quasi wie beim Freibetrag, den kannst du auch durch zig Sparkonten, Aktien, ETFs etc verbrauchen. Wenn du bei jeder Bank das Maximum hinterlegst wirst du spätestens bei der Steuererklärung darüber stolpern und musst das nachzahlen, bzw. nachträglich versteuern.
 
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Flomek schrieb:
Und genau deswegen wird jeder Euro gemeldet und das fließt dann beim Finanzamt zusammen. Und dort wird ja auch erst entschieden ob das relevant ist oder nicht. Wie gesagt, sonst könntest du ja auf unendlich vielen Plattformen gerade unter der Grenze bleiben.
Kann man ja auch, bei Plattformen ohne eigenen Bezahldienst sowieso.
Was die einzelne Plattform nun tut oder nicht, kann ich nicht beurteilen, verpflichtet ist sie zur automatischen Datenweitergabe ab der 2000€/ 30 Artikel und nicht ab dem ersten Euro, sonst bräuchte es auch das Gesetz nicht.
Also bitte keine irreführenden Informationen hineininterpretieren
 
Fallout667 schrieb:
Das trifft halt eher Leute die Neuware verkaufen oder halt Scalper.
Oder Leute die ein iPhone gebraucht in bar gekauft haben, oder eine GPU, und diese dann verticken. Ob die Originalrechnung (wenn man diese noch hat) akzeptiert wird wenn ein anderer Name drauf steht? Und dass ich mir keinen Kaufvertrag hab machen lassen ist auch meine Schuld.

Sollte man in die Nachweispflicht kommen, macht das keinen Spaß.
 
xexex schrieb:
Das ist so nicht richtig, steuerpflichtig ist alles über den Freibetrag von 600€ an Erlösen, egal über wie viele Plattformen du es aufteilst.
Der Freibetrag gilt doch nicht für gewerbliche Verkäufe, wer z.B. mehrfach Neuware verkauft, kann auch als gewerblicher Verkäufer eingeschätzt werden und dann sind nicht erst ab 600€ Gewinn Steuern zu entrichten.
Es gab schon Fälle, bei denen der Verkauf eines Dachbodenfunds als gewerblich zählte, weil die bloße Menge an verkauften Artikeln eben zu hoch war.
 
n8mahr schrieb:
naja, wer "Personalien" braucht, kauft die im Paket auf einschlägigen Seiten. Alleine in Berlin werden täglich ~100 Persos geklaut und verkauft, da braucht echt niemand deinen Scan..Nur so zur Info, und Beruhigung.
Das eine hat nix mit dem anderen zu tun. Datensparsamkeit ist ein Prinzip.

Der Scan vom Perso hat nur eine Relevanz, weil es Menschen/Firmen gibt, die solche wertlosen "Verifizierungen" akzeptieren.
 
Ich habe mich sehr gefreut weil ich endlich wieder meine alte Hardware zum guten Kurs los werde.
Kleinanzeigen war nur nervig und zeitraubend.

Und Schnäppchen lassen sich auch wieder machen ... z.b. be quiet! Pure Power 12 M 550W ATX 3.0 für 40€ geschnappt oder ein Glas-Panel für ein CoolerMaster NR200 was man einzeln gar nicht kaufen kann für 10€.
 
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xexex schrieb:
Simples Beispiel:
Du kaufst eine GPU für 1800€ und verkaufst sie über eine Plattform für 2100€, dann muss das eine Plattform an das Finanzamt melden. Da du allerdings nur 300€ Gewinn gemacht hast, ist es noch im Rahmen des Freibetrages und es fallen keine zusätzlichen Steuern an.
Ja dann ist mir das Gesetz völlig egal. Hab noch nie gebrauchte Hardware mit Gewinn verkauft. Was ich kaufe nutze ich in der Regel und wenn ich es verkaufe hat es meist auch definitiv weniger Wert als zum Kaufzeitpunkt.
 
Suspektan schrieb:
Der Freibetrag gilt doch nicht für gewerbliche Verkäufe, wer z.B. mehrfach Neuware verkauft, kann auch als gewerblicher Verkäufer eingeschätzt werden und dann sind nicht erst ab 600€ Gewinn Steuern zu entrichten.
Es müsste schon ein verdammt schlechtes Geschäft sein, wenn du dabei nicht einmal 600€ im Jahr verdienst. Das eine hat zwar mit dem anderen nichts zu tun, aber wer gewerblich verkauft dürfte auch viel mehr erlösen, was einer der Indikatoren für die Einstufung als gewerblicher Verkäufer ist.
Ab wann gilt man als gewerblicher Händler?
Da sind die Grenzen fließend. "Indizien für das Finanzamt sind etwa die Anzahl der Verkäufe, viele Bewertungen, aufwendige Angebotsplatzierungen, hohe Umsätze und der Zeitpunkt des Verkaufs"
 
Suspektan schrieb:
Was die einzelne Plattform nun tut oder nicht, kann ich nicht beurteilen, verpflichtet ist sie zur automatischen Datenweitergabe ab der 2000€/ 30 Artikel und nicht ab dem ersten Euro, sonst bräuchte es auch das Gesetz nicht.
Also bitte keine irreführenden Informationen hineininterpretieren
Da steht aber auch nicht, das es verboten wäre die Daten schon zu melden ab dem ersten Euro. Ich hab den YouTube Kanal auch gefunden, allerdings das Video nicht mehr. Ist bei TaxPro GmbH drin gewesen. Wenn ich mir allerdings die anderen Videos des Kanals betrachte bin ich mir da auch nicht mehr so sicher, ob das seriös ist.
 
2777 schrieb:
Das eine hat nix mit dem anderen zu tun. Datensparsamkeit ist ein Prinzip.

Der Scan vom Perso hat nur eine Relevanz, weil es Menschen/Firmen gibt, die solche wertlosen "Verifizierungen" akzeptieren.
Ich wüsste überhaupt nicht, was da beruhigend sein soll, denn das Entwenden eimzelner Persos (deren Daten dann ggfls. in iwelchen Sperrlisten zu finden sind) dürfte weniger lukrativ sein als massenweise Persoscans abzugreifen.
Schwärzung ist hier Pflicht!
Ergänzung ()

Flomek schrieb:
Da steht aber auch nicht, das es verboten wäre die Daten schon zu melden ab dem ersten Euro.
Natürlich ist es nicht verboten, wir wissen nicht, was diese oder jene Plattform nun tut oder nicht, nur, was das Gesetz vorschreibt.
Das Finanzamt kann natürlich jederzeit Daten anfragen, hat aber auch nix mit der neuen Regelung zu tun und ist schon ewig so.
Ergänzung ()

xexex schrieb:
Es müsste schon ein verdammt schlechtes Geschäft sein, wenn du dabei nicht einmal 600€ im Jahr verdienst. Das eine hat zwar mit dem anderen nichts zu tun, aber wer gewerblich verkauft dürfte auch viel mehr erlösen, was einer der Indikatoren für die Einstufung als gewerblicher Verkäufer ist.
Ist aber nur ein Indikator, wäre der Gewinn allein so entscheidend, würde die Menge an verkauften Artikeln isoliert noch gar nicht zur Datenweitergabe herangezogen werden.
Wer z.B. dauernd Neuware verkauft, kann auch als gewerblich eingestuft werden und wenn er 30 Artikel für je Zehn Euro verkauft hat.
Ob es dem Finanzamt bei so mickrigen Summen wert ist, ist eine andere Frage.
Allerdings könnte die bloße Erfassung eben zur Folge haben, dass es regelmäßig bei diversen Plattformen mal anfragt, unabhängig von der automatischen Datenweitergabe ab 2000€/ 30 Artikeln.
 
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diese 2000€ Grenze gilt wohl nicht für Privatverkäufe, man kann privat trotzdem soviel verkaufen wie man will. wenn man aber z.B. 30x im Monat daselbe verkauft kanns schon Probleme geben
 
Natürlich gilt die für Privatverkäufe, für wen denn sonst.
Natürlich kann man "trotzdem so viel verkaufen wie man will", darf dann aber evtl. Steuern zahlen.
 
@Frank

"Nachdem der Online-Marktplatz eBay zum 1. März die Gebühren und Verkaufsprovisionen für private Verkäufer abgeschafft hatte...."
  • Die Gebühren wurden nur für Verkäufe "innerhalb Deutschlands" abgeschafft. Hier und da bekommt man in der Berichterstattung jedoch das Gefühl ebay sei nun komplett kostenlos.
(Für das Ausland liegt die Gebühr bei 3%, ab 2024 bei 5%.)
  • Der Anstieg der Verkäufe liegt auch daran, dass man sich, um die Gebühren weitestgehend zu sparen, nicht mehr von Sonderaktion zu Sonderaktion und somit von Wochenende zu Wochenende hangeln muss. Denn um die reduzierten Gebühren mitzunehmen, musste man seinen Artikel Sa. So., später auch Mo. eingestellt haben. Hatte man den Zeitslot hingegen verpasst, musste man bis zur nächsten ebay Verkaufsaktion wieder ein, zwei Wochen warten. Das wiederum führte zu einer verschleppten Angebotseinstellung.
Kann also gut sein, dass ein Teil des Zuwachses in den nächsten Monaten wieder verloren geht, weil die Leute ihre Bugwelle an Artikeln abgearbeitet haben. 😉Ich bekomme damit meine Artikel jetzt viel gleichmäßiger übers Jahr verteilt und vermutlich sogar auch mehr eingestellt.
 
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Massaka01 schrieb:
und lösche regelmäßig meinen Account
Naja, gegenüber neuen Accounts bin ich eher vorsichtig, von daher wäre das in meinen Augen eher von Nachteil.
 
Und man müsste sich dauernd ne neue pseudonyme Rufnummer zur Verifizierung zulegen
 
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Wow! Kaum will EBay nicht mehr 11% des Kaufpreises haben, steigen die Verkäufe.
Wer hätte das gedacht. Zumal Kleinanzeigen mittlerweile der Tummelplatz für Betrüger ist alles außer persönlich abholen gefährlich ist.
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SupaKevin schrieb:
Finde das ganze sehr positiv. Wobei ich das Ebay Grundproblem auch in der Suche sehe. Sie ist wirklich toll wenn man weis was man sucht aber eher suboptimal um zu stöbern. Deswegen ist Ebay häufig erst der zweite Anlaufpunkt wenn ich nach einem Produkt suche.


Wobei Amazon da in in den letzen Jahren ja auch hart daran gearbeitet hat auf das gleiche (niedrige) niveau nachzuziehen...
Was?? Die Amazon-Suche ist eine Katastrophe! Da bekommt man permanent Dinge präsentiert, nach denen man NICHT gesucht hat, und wenn man nicht aufpasst, bestellt man was völlig falsches. PETG statt PLA Filament, Palmenerde statt Orchideenerde, und wenn der Amazon Algorithmus einen guten Tag hat, zeigt er dir 50mm Spaxschrauben, wenn man nach Wollsocken gesucht hat. Das ist EIN Grund, warum ich in letzter Zeit wieder vermehrt auf EBay kaufe.
 
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Suspektan schrieb:
Und man müsste sich dauernd ne neue pseudonyme Rufnummer zur Verifizierung zulegen
Korrekt, die Nummern sind dann auch 6 Monate gesperrt. Und jedes mal n Prepaid Vertrag neu abschließen? Ich weiß ja nicht. Sicherheit hat auch Grenzen. ;)
 
Iwie lustig wegen der Nachverfolgung von ip-Adressen Bedenken zu haben, aber die Rufnummer zu belassen.
Oder er hat seine Quellen für neue Rufnummern, dann muss es ihm aber auch sehr wichtig sein.

Frag mich eigentlich, was mit einer neu beantragten Rufnummer geschieht, wenn der ehemalige Besitzer noch mit dieser bei ka angemeldet ist oder eben auch gesperrt.
Dann müsste man sechs Monate warten bis man ka nutzen kann.
 
Was beim neuen gesetz lustig ist sind so platformen wie cardmarket.com für Sammelkarten wie z.b. Magic/Pokemon usw. Die Karten gehen teilweise für 1 cent weg, aber wenn man 30 stück verkauft innerhalb eines Jahres wird das Finanzamt informiert.
Ich vermute mal das Ende des Jahres wenn die FInanzämter die Meldungen der onlien platformen bekommen, entweder die IT aller Finanzämter zusammenbricht aufgrund der Datenmenge oder dass die dann erstmal die nächsten Jahre damit beschäftigt sind zu sortieren was gewerblich ist und was nicht.
 
Wahrscheinlich und im Nachhinein wird man sich alles <2000€ / Jahr erst gar nicht anschauen da der Aufwand zu hoch wäre.

Den Grundgedanken wegen "gewerblich" kann ich durchaus nachvollziehen, aber wie so oft ist gut gemeint eben nicht unbedingt gut gemacht...
 
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