eBay Rechtsanwahl nach 1 Jahr

aggroman

Lt. Junior Grade
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Hi,

ich habe vor einem Jahr ein Pulli bei eBay über Sofort Kaufen bestellt. Den Pulli wollte ich nicht haben und hab deshalb das Geld nicht überwiesen. Da als Zahlungsmittel Vorkasse angegeben war, habe ich auch nie einen Pulli erhalten. Da es bereits 1 Jahr her ist, weiss ich auch nicht mehr genau, ob ich die Bestellung per Email storniert habe.

Heute ist ein Schreiben von Anwalt bekommen, ich soll den Pulli und die Anwaltskosten bezahlen. Jetzt ist meine Frage ob das Rechtswirksam ist. Es irritiert mich, weil es bereits 1 Jahr her ist.
 
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären

Wenn du den Widerruf also nicht in Textform dem Händler übermittelt hast, hast du ein Problem. Dann besteht nämlich ein Kaufvertrag, der eingehalten werden muss. 1 Jahr heißt auch noch nicht verjährt, das wäre erst nach 3 Jahren der Fall.

Trotzdem ist es natürlich absolut lächerlich, dass die dafür einen Anwalt einschalten und nun die Anwaltskosten auch eingefordert werden. Die würde ich natürlich nicht bezahlen, wenn du vorher keine Mahnungen o.ä. ignoriert hast.
 
Ich würde erstmal nur den Kauf stornieren. Die Anwaltskosten sind ohne vorherige Mahnung bzw. in Verzug setzen, seitens des Shopbetreibers nicht haltbar.
 
Ich habe wahrschinlich kein Widerruf angelegt. Habe allerdings auch keine Ware erhalten.
Ich habe keine Mahnung erhalten. Ausserdem ist es 1 Jahr her.
Zum Glück hab ich eine Rechtsschutzversicherung ...

Kann ich den Kauf stornieren obwohl es 1 jahr her ist?
 
da hat man schon die bequemlichkeit, das ganze einfach ohne umstände und gründe mit einem einfachen satz zu widerrufen und manche leute checkens trotzdem nicht.

ganz einfach: selbst schuld. wenn man nicht in der lage ist, dem verkäufer da eine nachricht "ich widerrufe meinen kauf vom xxx" zuzuschicken, dann gute nacht.
 
absolut. allerdings sollte man als verkäufer auch den Anstand haben eine Erinnerung zu schicken, anstatt direkt einen Anwalt einzuschalten.
 
Schreibe den Händler an und schaue, was machbar ist.

Ansonsten wirst du den Kaufvertrag einhalten müssen. Du hast ja nicht widerrufen (warum nicht? Ist es so schwer, einen Einzeiler per Email rauszuschicken?).
Natürlich nur den Pullover zahlen und keine Anwaltskosten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bestelle nie bei ebay. Habs einfach vergessen. In der AGB des Verkäufers steht folgendes geschrieben:

Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, eMail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger

Heisst es nicht, dass die Wiederrufsfrist nach erhalt der Ware eintrifft? Ich müsste doch theoretisch die Bestellung einfach stornieren können.
Ich befürchte eher, dass es anders herum sein wird, d.h. dass ich den Pulli nicht zahlen muss, die Mahnkosten jedoch schon.
 
Tambay schrieb:
Ansonsten wirst du den Kaufvertrag einhalten müssen. Du hast ja nicht widerrufen (warum nicht? Ist es so schwer, einen Einzeiler per Email rauszuschicken?).

Der Widerruf ist doch gar nicht verfallen. Der Widerruf fängt erst bei Erhalt der Ware und der Widerrufsbelehrung an, zu laufen.
In diesem Fall würde ich dem Händler ganz höflich anschreiben, ob dies sinnvoll ist, was er vorhat....
 
Ah, stimmt. Denkfehler von mir.

Dann ist das Verhalten des Händlers unerklärlich. Zumindest das Einschalten eines Anwalts wirkt merkwürdig. Vor allem kann ein Pulli doch kaum so teuer sein, dass sich der ganze Aufwand überhaupt rentieren würde.
 
Pulli 21 Euro. Ich soll jetzt aber 130 wegen den Anwaltskosten bezahlen
 
Ich verstehe deine Frage nicht? Ich denke, dass der Händler es einfach versucht, vielleicht zahlt der Kunde ja ;-)
Ich bin zwar kein Jurist, aber ich denke ein Anruf oder eine Mail würde dies klären. Notfalls widerruft man.
 
Er hat die Ware ja noch nicht bekommen.

Ja weil er ja nicht gezahlt hat. Er kann garkeine Ware erhalten, da diese erst nach Zahlung verschickt wird.
->Vorkasse.

Das "erst nach Erhalt" beisst sich halt mit "Vorkasse" - kp obs da dann sowas wie "Rechts vor Links"^^ gibt.
Oder einen "Zahlungszeitraum", innerhalb jenem man das Geld überweisen muss/soll.
 
SaarL schrieb:
Oder einen "Zahlungszeitraum", innerhalb jenem man das Geld überweisen muss/soll.
In Zahlungsverzug gerät man ja erst nach einer Mahnung oder nach 30 Tagen, wenn in der Rechnung ein Fälligkeitsdatum + die Konsequenzen aufgeführt sind - falls ich falsch liege, bitte korrigieren. Da ich von letzterem mal nicht ausgehe (ich zahle selten per Vorkasse, habe soetwas aber soweit ich es im Kopf habe in einer Rechnung noch nicht gesehen), ist der TE ja nicht mal in Zahlungsverzug.
 
SaarL schrieb:
Ja weil er ja nicht gezahlt hat. Er kann garkeine Ware erhalten, da diese erst nach Zahlung verschickt wird.
->Vorkasse.

Es wäre mir Neu, dass die "Bezahlart" irgendwelche Folgen hat bzgl. des Widerrufsrecht.
Vielleicht meldet sich ja der Doc-Foster hier.
In der Regel hat er immer die richtige Antwort parat ;-)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Je nach Ausgestaltung der AGB des Verkäufers kann der Käufer hier natürlich durchaus in Verzug sein, denn der Kaufvertrag existiert ja mangels Widerruf noch.

Zur Durchsetzung seiner Rechte kann sich der Verkäufer dann auch in diesem Fall eines Anwaltes bedienen, diese Kosten der Rechtsverfolgung hat dann der Käufer als Verzugsschaden zu tragen.

Ob ein bei diesem Stand erklärter Widerruf zu anderen Schlüssen führt, müsste man prüfen.
 
Wäre schön, ich hab zwar eine Rechtsschutzversicherung, bin mir aber nicht sicher ob diese solche Fälle abdeckt :(
 
ruf an und frag nach ;) dafür hat man ja kostenlose Beratung bei der RS Versicherung ;)
 
Verstehe das Problem nicht, es gab doch offensichtlich noch gar keine Zahlungsaufforderung (Mahnung), von daher kann er sich die Geschichte mit dem Anwalt eh klemmen.
 
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