eBay Verkauf, Frage zur Vertragskonstellation

GiGaKoPi

Captain
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Dez. 2005
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Hallo zusammen,

ich habe ein iPhone 6 über eBay verkauft. Es lohnte sich aufgrund folgender Aktion:
http://pages.ebay.de/promos/invite/private/FVF-PHCAP-2845.html?clk_rvr_id=918923395722&rmvSB=true

Nun kam es, wie es kommen musste. Nach erfolgreichem Verkauf möchte eBay mir keine 5€, sondern die normalen 10 % (knapp 60€) in Rechnung stellen.

Es kommt überhaupt nicht in Frage, dass ich das bezahle. Deswegen wäre meine Frage, wie die Vertragskonstellationen zu bewerten sind?
Habe ich sowohl mit eBay als auch mit dem Käufer separate, unabhängige Verträge? Oder hängt doch alles zusammen? Sprich: eBay kommt hier seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, also erstatte ich dem Käufer das Geld und storniere den Vertrag?

Danke im Voraus!
 
Hast du Ebay mal angeschreiben und genau gefragt warum das so ist? Es muss ja einen Grund geben wieso du 10 % Zahlen sollst und nicht die 5€.
 
Klar, hab dort angerufen. Es liegt daran, dass ich erst ein anderes Smartphone unter dieser Aktion eingestellt habe. Das habe ich kurz danach rausgenommen, danach das iPhone eingestellt.
Habe die Aktion also beim ersten Smartphone nicht wirklich in Anspruch genommen. Und es sah nicht danach aus, als ob die gestrichen wurde (denn vorher musste ich mich dafür anmelden).
Meinen Sachverhalt hat die Frau am Telefon nach reichlich Diskussionen weitergeleitet. Ich glaube aber nicht, dass eBay mir da entgegen kommt. Obwohl unter Informationen nicht steht, dass bei eigenständig beendeter Auktion die Aktion verfällt.
 
Punkt 3 in den Bedingungen sagt es ja eindeutig; nur für ein Angebot...

Jetzt kannst du nur auf Kulanz hoffen.
 
Richtig, für ein Angebot. Ich hab ja auch nur ein Smartphone verkauft ;)

Dort steht auch:
Die Preisaktion gilt auch für Angebote, die im Aktionszeitraum manuell wiedereingestellt werden, jedoch nicht für automatisch wiedereingestellte Artikel.
Das trifft ja auf mich zu. Ich habe innerhalb des Zeitraums manuell wiedereingestellt.
Und das geht ja nur, wenn ich ein Angebot vorher beendet habe.
 
Du hast es nicht wiedereingestellt. Du hast erst Smartphone A eingestellt. Und dann Smartphone B. Und genau das ist gegen die Spielregel der Aktion.
 
Das steht wo? Falls dem so ist, habe ich wohl Pech gehabt. Ich kann jedenfalls nicht so deutlich herauslesen, dass ich kein Angebot beenden darf, um ein anderes Smartphone einzustellen. Es ist dabei natürlich schon klar, dass ich nur 1 Smartphone verkaufen darf, auf das nur 5€ Gebühren fallen.
Dann werde ich den Vertrag wegen eines Irrtums anfechten müssen, so blöd es auch ist.
 
Natürlich steht das in den Bedingungen. Für ein Smartphone gilt die Aktion. Du hast eins eingestellt. Und damit das Kontingent ausgeschöpft. Was Du danach noch machst, fällt nicht unter diese Aktion.
 
Wie gesagt, es steht außer Frage, dass es nur für ein Smartphone gilt.
Die beiden Smartphones waren ja auch nicht zeitgleich eingestellt. Ich habe eins beendet und dann ein anderes reingestellt. Dass das eine A hieß und das andere B, und es deswegen als nicht manuell wiedereingestellt gilt, sehe ich nicht. Ich hätte ja auch einfach die erste Aktion komplett überarbeiten können und von A auf B abändern. Die Aktion war ja nicht smartphone-gebunden.

Zumal war ich für die Aktion immer noch angemeldet, als ich das zweite Smartphone reingesetzt habe. Bin dafür noch extra über den o.g. Link rein, um das zu prüfen.

Aber gut, wieder was gelernt. Bei eBay einfach gar nichts mehr verkaufen, sondern nur noch über Kleinanzeigen/Foren. Da kann sowas nicht passieren.
 
Diese Preisaktion gilt nur für ein Angebot, dabei ist es vollkommen unerheblich, ob du es verkauft hast, das Angebot beendet hast, oder es nicht verkauft wurde. Angebot ist Angebot und durch das erste Smartphone ist die Aktion verbraucht worden.
 
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