Eine Pinspitze leicht verbogen - aber nicht meine Schuld!

A

asus1889

Gast
Hallo,

ich habe ein neues Board bekommen und dort habe ich beim Ausbau bemerkt, das ein Häckchen eines Pins Mitten im Sockel in eine "bisschen" andere Richtung zeigt. Der "Grundstock" (alles vor dem Häckchen) zeigt in die gleiche Richtung wie alle anderen Pins auch.

Man sieht es auch nur sehr schwer. Es heißt man braucht eine Lupe und eine Taschenlampe, um das zu sehen. Aber ich denke das kam vom Hersteller/Händler so. Weil Es ist unmöglich mitten im Sockel ein Häckchen von einem Pin minimal in eine ander Richtung zu biegen.

Da ich das Board nun zurücksenden möchte, stellt sich mir natürlich die Frage, ob der Händler "rumzicken" wird bzw. ob es ein Grund ist das Mainboard nicht umzutauschen.

Man weiß leider, dass so einige Händler gerne "betrügen", um besonders bei LGA Boards den Widerruf zu verweigern!

Ich habe schon zig (ca. 50 Stück) LGA 1155 Boards zusammengebaut und noch nie ist mir derartiges passiert, da ich immer sehr, sehr vorsichtig damit umgehe . Also gehe ich davon aus das es schon vorher so aussah.

Zumal wenn man mit dem Pin in Berührung gekommen sein sollte, wäre der gesamte Pin verbogen und nich nur die winzige Spitze (Häckchen). Ich denke das ist vom Hersteller so gewollt, da nur so dieser Pin eine Reihe mit den anderen Pinköpfen ergibt!

Asus1889
 
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Die Umkehr der Beweislast tritt erst nach 6 Monate ein.

Wenn du den Schaden kurz nach dem Auspacken entdeckt hast, dann sollte es kein Problem sein mit dem Mainboard zum Händler gehen und die Sache zu klären.
 
dein händler, mit unbekanntem namen, wird zu 50% rumzicken
desweiteren sagt meine glaskugel, dass es in 23 min irgendwo regnen wird...
 
Also ich habe gemerkt, dass das Board "Effekte" machte. Der Mauszeiger stockt unter Windows. Ob das von diesem minimal verbogenen Pinkopf kommt wage ich zu bezweifeln.

Das Board war auch ein Schnäppchen. Also ein Auslaufartikel zu besonderen Konditionen.

Ich gehe von B-Ware (Ausschussware) aus. Da auch ein Anschluss schief verlötet war und kaum durch die ATX Blende passte.

Also richtiger Schrott.
 
Guten morgen. Ich weiß nur aus Erfahrung das die Händler(die meisten jedenfalls) mit dem Argument kommen.....Jaaaaaaaaaaa , Haben Sie es von einer Geprüften Fachwerkstatt (oder wie immer die dazu sagen) einbauen lassen? Dénn auf Schäden von unsachgemäßem einbau gibt es keine Garantie...

Und wenn du mal versuchst den pin wieder etwas zu richten?
 
Es ist ja nicht mal der Pin, nur die Pin-Spitze. Dieser kleine Haken der vorne dran ist. Außerdem sehe ich gar nicht ein irgendwas zu richten, da ich es nicht mal war. Ich habe auch keine Lust noch was zu beschädigen. Weil dann hat der Händler so richtig eine Angriffsfläche.

Von der Logik alleine ist es unmöglich, wenn man zu keiner Zeit den Sockel berührt hat und die CPU sowie die Abdeckung äußerst plan aufgesetzt hat.

Der besagte Pin liegt Mitten im Sockel des ASRock Boards.

Ich sehe das so, wenn der Händler widererwartend irgendwas zu meckern hat, verweise ich darauf das ich es nicht war und es grob unlogisch ist. Falls er dann immer noch nicht nachgibt, verweise ich auf die Beweislastumkeher von 6 Monaten. Da er mir sowie so nichts beweisen kann, da er sich vor dem Verkauf den Sockel nicht angeguckt hat, kann er mir nichts.

Es wäre auch eine Frechheit, wenn er versuchen würde mir etwas anzuhängen.
 
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Ich habe zu meinen 1366er Zeiten oft von diesem Problem gehört. Vorzugsweise bei UD7. Wenn du das Board weiter benutzen möchtest, kannst du als letzte Alternative zu einem Uhrenmacher gehen. Diese haben meistens das Know-How und das Werkzeug um solche verbogenen Pins zu reparieren.
 
Stimmt. Hast recht . Dann Finger weg und versuchen umzutauschen.....
Hab mir grade mal ein Pic von so einem Sockel genauer angeschaut.. ÄÄhh, um nur für die Spitze zu verbiegen müsstest du ein richtiger Künstler sein . Und nachdem du erzählt hast B Ware und es war net teuer, tuasch um oder hängs dir als Mahnmal an die Wand..
 
Thorti1977 schrieb:
ÄÄhh, um nur für die Spitze zu verbiegen müsstest du ein richtiger Künstler sein.

So sehe ich das auch. Es ist für mich schlicht unmöglich, zumal ich richtig Ahnung davon habe und genau weiß wie der Sockel sich verhält. Dementsprechend gehe ich auch mit ihm um. Sprich berühre in keiner Form das Innere des Sockels (Pins) außer mit der Prozessor-Unterseite. Und dieser darf nur plan und passend aufgesetzt werden.

Genau wie die Schutzabdeckung, welche hinten (am Schanier des Befestigungsbügels) angelegt wird und nach vorne über den Sockel geklappt wird. Geöffnet wird sie anders herum.

Dabei kann also nichts schief gehen.
 
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Gib nur Acht das die besagte Schutzabdeckung wieder drauf ist beim Umtausch....
Da meckern die gerne rum ....."Jaa ohne die Abdeckung können wir es nicht umtauschen"

Zumindest durfte ich mir das schon bei A....o anhöhren.


Könnst aber mal Bild machen ...Würd das gern mal sehn... Sieht man ja auch nicht alle Tage
sowas....
 
Ich mache die Schutzabdeckung immer wieder drauf. Nur mich regt das so auf. Warte ich extra 2 Tage auf diesen lahma..... Händler und das Paket und dann kommt so ein Mist an.

Am besten war das Ereignis, wollte das Teil in das Gehäuse einbauen und die Anschlüsse passen nicht durch die ATX Blende. Da ein Anschluss schief verlötet ist. Ich könnte wirklich k..... . Und zu guter Letzt ist auch noch das kleine Häckchen des Pins leicht nach rechts gebogen. So ein Schrott.

Wie sagte meine Oma immer:"Heute verschenkt niemand mehr etwas!"

Und genauso ist es. Wenn etwas billig ist muss man sehr vorsichtig sein. Ansonsten erlebt man das blaue Wunder. Aber der Mensch ist leider "geil" nach "Schnäppchen". Ein günstiger Preis lässt den gesunden Verstand, bis zum Abschluss der Bestellung, auf der Strecke.

Foto kann ich nicht mehr machen, da ich das Paket schon zusammengepackt habe.

Ich bleibe nun bei Gigabyte. Die hatten bis jetzt immer Top Qualität. Die OC Eingenschaften (Spannung-Taktverhältnis) ist zwar nicht immer das Beste. Aber das ist für mich nun zweitrangig. Hauptsache die Qualität stimmt. Günstigere (unter 150 Euro) Asus und Asrock-Boards sind leider nur billige Chinaqualität. Das sieht man einfach als Kenner.
 
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tja und schuld daran ist die 14 Tage Rückgaberecht das von vielen ausgenutzt wird (was so nie geplant war) ich hol mir mal eben und wenn sich ned so takten lässt wie gewünscht geb ich einfach wieder zurück ... und wenn da der Händler ned aufpasst hat er auch mal solche Mängel bei, die er dann als Gebrauchtware; Schnäppchen aus Retouren etc. wieder verkauft ... und da hat der neue Käufer eben das Risiko ...

Geiz ist eben nicht Geil!

Das Rückgaberecht war dafür vorgesehen da ich mir beim Onlinehandel ja die Ware nicht vorher ansehen kann und Mängel so nicht im Vorraus sehe ... und nicht weils nicht gefällt oder sich nicht so takten lässt wie gewünscht ... wieder zurücksezusenden kann ...

Asus und Asrock-Boards sind leider nur billige Chinaqualität. Das sieht man einfach als Kenner.
naja AsRock ist nunmal nur die Budget Marke von Asus ^^ ... aber ich verbaue nur Asus und habe noch nie Probleme damit (nehme aber auch keine GeizistGeil Ware) ...
bekomme aber immer wieder mal Gigabyte Rechner zu Reparatur ... und die "its not a bug its a feature" Gigabyte kann mir gestohlen bleiben ... und nun ??
 
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Finde das 14 Tägige Rückgaberecht in diesem Fall sehr gut. Weil wenn man so einen "Plunder" vor Ort kaufen sollte. Macht man nur Verlust, denn die Händler nehmen trotz der "Wucherpreise" nichts zurück. Selbst wenn man im Recht ist.

Und wer kommt beim Händler vorbei und guckt sich den Sockel immer genau an? Wohl niemand. Zuhause hat man dafür Zeit und man kann in Ruhe die Mängel aufdecken.

Bei mangelndem OC Potenzial finde ich ein Umtausch auch nicht gut. Aber bei eklatanten Mängeln finde ich es sehr, sehr wichtig, da der Kunde dafür nichts kann.

Außerdem kostet den Händler diese Ware und die Versandkosten (meistens Pauschaltarif mit der Post) eh nur ein Bruchteil (20-40 % Marge) des Endkundenpreises. Also Verlust wird er daran wohl kaum machen.

Viele Händler verkaufen Gebrauchtware einfach weiter und zwar als neu. Selbst welche, mit Mängeln. Ich hatte schon mal ein Board mit einem stark verbogenen "Lüftersteckerpin" (3 Pin). Keine Ahnung wie das geht und warum der Händler sowas zurüknimmt und dann einfach "unrepariert" weiterverkauft. In dem Paket waren sogar Teile die nicht zum Mainboard gehören. Sprich Abit (gibt es schon x Jahre nicht mehr) IDE Kabel und anderes "Mainboardfremdes" Zubehör. Und der Sockel Bügel war sogar mit WLP beschmiert.

Bei vielen Händlern gehen die Artikel anscheinend direkt von der Warenannahme wieder ins Lager.

Wirklich Mitleid habe ich mit diesen "Banditen" auch nicht. Zumal meine zurückgesendete Hardware immer OVP sind und man kaum bis gar nicht sieht das sie jemals in Benutzung waren.

Hatte Gebrauchtware schon von hardwareversand, mindfactory, amazon etc. . Ich sehe das natürlich sofort.
 
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Aber bei eklatanten Mämgeln finde ich es sehr, sehr wichtig, da der Kunde dafür nichts kann.
genau dafür war es ja vorgesehen ... nur wird das eben heute für alles mögliche ausgenutzt ...

ich lass mir beim Händler immer die Verpackung öffnen ... die murren als manchmal... aber he die wollen verkaufen ... (eben weil man beim Händler ja kein Rückgaberecht hat, höchstens Kulanz)

Hatte Gebrauchtware schon von hardwareversand, mindfactory, amazon etc. . Ich sehe das natürlich sofort
Tja und da kannst dich für bei den Rücksendern beschweren ... die das Rückgaberecht ausnutzen ...
 
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Ja, aber ein weiteres Problem ist auch, wenn man schreiben würde, dass das Produkt einen Defekt hat und man genau den Fehler angeben würde, der Händler versuchen wird einen Strick daraus zu basteln, um letztendlich den Umtausch gegen Bares oder einen einwandfreien Austauschartikel zu verweigern.

Also geben viele als Grund nur den Widerruf an. Das hat zur Folge das bei vielen Händlern diese Artikel wieder im herkömmlichen Warenlager landen.

Natürlich muss jeder Käufer bzw. Umtauscher das mit seinem Gewissen vereinbaren, ob es nun rechtens ist was er da macht. In meinen Fällen war es das m.M.n. immer. Tausche generell nur Artikel um die für mich nicht hinzunehmende Mängel aufweisen, die einen täglichen Betrieb stören würden oder vorraussichtlich in Zukunft stören könnten.
 
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und nebenbei haben die händler weniger probleme mit dem widerufsrecht, wie die käufer sie hätte ohne dieses recht.

wenn es das widerrufsrecht nicht gäbe, könnten wir käufer uns garnicht mehr retten, vorm beschiss.
man braucht ja nur zu schauen, wieviel trotz widerrufsrecht noch beschissen wird.
ne einfache inanspruchsnahme der gesetzlichen gewährleistung verursacht dem käufer schon probleme.
 
Ich bin ja manchmal echt erschüttert, wie wenig manche doch über das Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz wissen.

Diese Fernabsatzgesetze sind geschaffen worden weil sich die Betrugsfälle gehäuft haben und vielen Menschen am Telefon Dinge aufgeschwatzt worden aus denen sie nicht mehr raus kamen...

Das Fernabsatzgesetz wurde NICHT dafür gemacht das man sich Ware bestellen, testen und wieder zurücksenden kann bei nicht-gefallen. Wenn ein Händler das wieder zurück nimmt, dann ist das reine Kulanz! Weil der Kaufvertrag ist rechtskräftig und damit hat der Verkäufer seine Pflicht vom Kaufvertrag erfüllt.

Der Verkäufer muss auch beim Fernabsatzgeschäft keine Ware zurücknehmen wenn sie bereits geöffnet oder benutzt wurde! Das ist Kulanz!

Wenn jemand sich ein Mainboard im Onlinehandel kauft und stellt zuhause einen Mangel fest dann handelt es sich um eine Reklamation und kein Widerruf nach Fernabsatzgesetz. Das zählt erst recht dann nicht, wenn die Ware sogar schonmal in Benutzung war.

Das Fernabsatzgesetz ist dafür da, dass wenn mir tatsächlich jemand etwas aufschwatzt und ich merke, eigentlich brauche ich das nicht und habe mich aber von diesen GESCHULTEN! Leuten etwas aufschwatzen lassen, dann darf ich das ungeöffnet! wieder zurücksenden und damit ist nach Fernabsatzgesetz ein Widerruf des Kaufvertrages zustande gekommen. Das ist ein Gesetz zum Schutz der Verbraucher und nicht zum verarschen der Händler.

Das es dafür mittlerweile benutzt wird ist leider eine traurige Wahrheit.



Reklamiere das Mainboard. Innerhalb von 6 Monaten ab Kaufdatum muss er dir eine unsachgemäße Behandlung nachweisen und das wird er nicht können, er kann nur Mutmaßungen aufstellen und die hätten vor Gericht niemals Gültigkeit.

Aber bitte hört auf solchen BS in den Umlauf zu bringen. Wenn ein Mangel an der Ware ist, dann ist es kein Widerruf nach Fernabsatzgesetz sondern es handelt sich um eine Reklamation. Bei einer Reklamation hat der Verkäufer 3 mal das Recht auf Nachbesserung. Erst wenn der dritte Nachbesserungsversuch des Verkäufers scheitert, hat man rechtlichen Anspruch auf Wandlung (Rücktritt vom Kaufvertrag und Auszahlung des Geldes).

So viel Erfolg bei der Reklamation.
 
ich bin ja mal erschüttert, wie wenig du vom rückgaberecht weist.
da ist nix kulanz! der händler ist verpflichtet, den artikel nach begutachtung meinerseits und nichtgefallen zurück zunehmen.

kannst dir ja mal nen t-shirt online bestellen und staunen wieviele unterschiedliche XL-größen es gibt.
und um zu sehen ob die passen, musst du die verpackung öffnen.

allerdings hast du mit der benutzung recht.
grundsätzlich wäre das bei defekt ne reklamation. da sich aber onlinehändler oft rausreden bzw. man lange reparaturversuche in kauf nehmen muss greift man halt gerne auf den widerruf zurück.
das problem hier schildert das problem ganz gut.
im endeffekt weis der onlinhändler natürlich auch, das die wenigsten wegen 100€ vor gericht ziehen.
 
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Moment mal, hast du es dir schicken lassen? In dem Fall widerrufen und fertig.
Natürlich ist es ärgerlich wenn sie es dann einfach weiterverkaufen. Einige sind ja dann noch nett und verkaufen es als B-Ware. ( Sie müssen es nicht )

Höchst richterlich wurde festgelegt, dass widerrufene Ware als "Neuware" gilt.
Natürlich hast du als Käufer innerhalb von 6 Monate die Gewährleistung und der Händler muss dir beweisen dass es nicht vorher defekt war.

Und du hast den §439 BGB Absatz 1 auf deiner Seite.
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Du kannst sofort Neuware verlangen und musst keine Reparatur akzeptieren. Schwieriger wird es wenn du etwas als Gewerbetreibender für dich kaufst denn dann gilt das BGB nicht...

Aber bevor du wie beim Widerruf dein Geld zurückverlangen kannst, musst du dem Händler die Chance geben 3x nachzubessern. Sprich beim Widerruf bist du rechtlich besser gestellt. Wenn der Händler keine "Geld zurück Garantie" anbietet, dann bist du als Käufer quasi gezwungen von deinem Widerrufsrecht gebrauch zu machen auch wenn ein Defekt der Ware vorliegt.

Auf Deutsch, wenn du nicht widerrufst bist du rechtlich schlechter gestellt und der Händler kann dir ggf. an den Karren fahren. Man wäre also recht doof wenn man als Käufer darauf verzichtet und lieber einen Gewährleistungsfall angibt.
 
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