Einige Fragen zu einem Umtausch und Übernahme der Kosten

Caliban86

Lieutenant
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Juli 2007
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Hallo Leute,

Ich habe mal ein paar Fragen bezüglich eines Umtauschs. Ich spreche nun nicht gezielt irgenteinen Vorfall an oder ein bestimmtes Produkt, sondern benutze dazu ein Beispiel.

Nehmen wir mal an ich habe einen Drucker im Internet bestellt und bei diesem funktioniert der Druckpatronenschlitten nicht richtig. Nun kenne ich mich ein wenig mit Elektronik aus und starte einen Reperaturversuch und schraube das Gerät auf. Ich konnte das Problem jedoch nicht beheben und habe auch weiter nichts beschädigt, sondern alles ist wie vor dem Aufschrauben.

Wenn ich nun das Gerät zurückschicke, da ich Garantie darauf habe, und der Händler stellt fest das der Drucker aufgeschraubt wurde, dann kann dieser die Rückerstattung des Kaufbetrages verweigern, richtig?!

Nun ist aber meine eigentliche Frage - wer übernimmt die Rücksendekosten des Artikels? Muss man dafür selber aufkommen oder ist das von Händler zu Händler verschieden? Falls der Artikel schon auf Kosten des Händlers zurückgeschickt wurde, kann er diese Transportkosten ebenfalls noch nachträglich anrechnen? Falls ja, darf er dann das für den Transport verlangen was er will (z.B. Paket wurde als Standart-Sendung für 6,90€ versendet, Händler verlang aber 15,00€)? Oder darf er maximal das berechnen, was es wirklich kostet?

Und wie sieht es aus, wenn ich den Artikel dann vom Händler beschädigt zurück bekomme, sprich kaputter als vorher? Steht mir dann irgentein Schadensersatz zu oder muss ich den Schaden übernehmen, wenn z.B. der Mitarbeiter des Händlers die Ware unpfleglich behandelt? Oder anderes Beispiel - der Händler nimmt das Gerät bei der Überprüfung so auseinander, dass noch mehr dabei kaputt geht und schickt es so zurück. Wer kommt für den Schaden auf? Überprüfen Händler solche Artikel überhaupt so genau, oder machen das nur Hersteller?

Dann gibt es ja noch die Wertminderung. Der Händler kann ja eine Gebühr für die Nutzung des Gerätes abziehen. Wenn er jedoch jetzt soviel abzieht, dass sich die Rückgabe nicht mehr lohnt und einfach das restliche Geld zurücküberweist, darf er das einfach so? Oder habe ich das Recht zu sagen, dass ich lieber das Gerät wieder zurück haben möchte?

Ich hatte so einen Ähnlichen Fall mal beim Online-Shop Alternate.de. Ich hatte mir da einen Grafikkartenkühler gekauft, welcher voraufgetragene Wärmeleitpaste auf der Kühlfläche hatte. Leider hatte ich erst nach dem Montageversuch bemerkt, dass der Kühler nicht auf meine Grafikkarte passt und habe diesen zurückgeschickt. Anschließend bekam ich eine Meldung darüber, dass von der Kaufsumme 3€ abgezogen werden, da die Wärmeleitpaste abgenutzt war. Das Geld wurde jedoch einfach zurück überwiesen und hatte garkeine Wahl zu sagen, dass sie mir lieber die Ware wieder zurückschicken sollen (unter Umständen auf eigene Kosten natürlich).


Wie gesagt - alles nur Beispiel. Also bitte nicht gleich wieder Vorwürfe oder sowas in den Raum schmeißen, sondern sachlich bleiben ;)

Freue mich über jede Antwort und Hilfe dazu!



Gruß,
Crestfallen
 
Sprechen wir einfach über den Fall mit dem Lüfter, alles andere ist nicht wirklich sinnvoll. Welcher Grund wurde dem Verkäufer bzgl. der Rücksendung denn mitgeteilt (Widerruf, Nachbesserung)?
 
Normalerweise geht die Garantie flöten, wenn du das Gerät selbst aufschraubst.



Die Versandkosten muss der Händler ab einem Warenwert von 40 € übernehmen; wie das genau abläuft muss man mit dem Händler klären. Manche schicken einem eine Freewaymarke zu, bei anderen musst du das Gerät selbst als versichertes Paket einschicken, ...

Ob du Geld wiederbekommst oder die Ware musst du vorher klären. Wenn du es als Retoure einschickst dann geht der Shop evtl. davon aus, dass du es eben zurückgeben willst = Geld zurück. Meist muss man ja angeben, ob man einen Umtausch will (wegen Defekt), ein alternatives Gerät (wegen Nichtgefallen, Inkompatibilität o.ä.) oder eben Geld.
 
spraadhans schrieb:
Sprechen wir einfach über den Fall mit dem Lüfter, alles andere ist nicht wirklich sinnvoll. ...

Ich weiß zwar nicht was du damit sagen möchtest, aber egal. Auf die anderen Frage würde ich mich natürlich auch auf Antworten freuen. Nun, angegeben war bei der Rücksendung der Widerruf. Allerdings wusste ich nicht, dass hier für Gebrauchsspuren auch noch eine Gebühr anfällt. Lese natürlich nicht vor einer Bestellung immer die AGB's oder die Gesetzbücher oder ähnliches durch ;)

@ Mr. Snoot

Das mit den 40€ habe ich auch schon gelesen, aber gilt das halt auch bei einen "nicht berechtigten" Umtausch-"versuch"? Also sprich Ware, wo man für den Schaden selbst verantwortlich ist?

Okay, wenn man es als Retour angibt und man dann das Geld zurückbekommt ist klar. Was nun aber halt, wenn die Nutzungsgebühren so hoch sind, dass sich der Umtausch eben nicht lohnt?

Beispielsweise kostet der Drucker neu 199,99€ und der Händler berechnet einfach 150,00€ Nutzungsgebühr, weil der Schaden zu gravierend ist. Für das Geld würde ich doch den Drucker lieber behalten und reparieren lassen. Was gibt es hier für Regelungen? Darf der Händler nach freien Ermessen eine Nutzungsgebühr anrechnen oder muss er sich an bestimmte Maße halten?

Und FALLS es nun doch passiert, dass der Händler einfach so den Restbetrag zurück überweist, so dass sich der Umtausch nicht lohnt, hat man dann das Recht zu sagen, dass man doch lieber die Ware wiederhaben möchte? Sprich einfach die Summe direkt wieder zurück überweisen und gegebenenfalls den Rückversand noch übernehmen und gut? Oder kann der Händler sagen "Sie wollten den Artikel umtauschen und nun ist zu spät!" ??

Wäre ja für die Händler eine gute Abzocke... Einfach einen kaputten Artikel schicken, Kunde schickt diesen zurück und der Händler berechnet mal eben den halben Kaufpreis als Nutzungsgebühr und weigert sich dann die Ware wieder rauszurücken ;)
 
Du musst Widerruf und Nachbesserungsverlangen strikt trennen. Beim Widerruf muss der Verkäufer die Kaufsache zurücknehmen, ob nun beschädigt oder nicht. Die Rücksendekosten kann er nur verlangen, wenn der Wert unter 40,- beträgt und du auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurdest.

Wenn ein Sachmangel vorliegt, dann muss der V immer die Transportkosten übernehmen. Dass du am Gerät herumgeschraubt hast, lässt deine Ansprüche nicht automatisch erlöschen, allerdings dürfte dann zu deinen Gunsten die 6monatige Beweislastumkehr wohl nicht mehr gelten, so dass du beweisen müsstest, dass das Gerät bei Übergabe schon mangelhaft war.
 
Also verstehe ich das richtig, wenn ich mir einen Drucker gekauft habe und dieser über 40,00€ gekostet hat, dieser defekt ist und ich selber daran rumschraube, dass der Verkäufer diesen trotzdem zurücknehmen muss? Außer er ist in der Lage zu beweisen, dass der Schaden bei der Auslieferung nicht bestand? Ansonsten müsste ich nach 6 Monate die Beweise liefern, dass der Drucker bereits beschädigt war?

Würde das auch gelten, wenn ich den Schaden selbst verursacht habe? Aber das lässt sich ja schlecht feststellen...
 
Nein, das verstehst Du nicht richtig. Spraadhans hat es bereits korrekt wiedergegeben: Im Falle dessen, dass das Gerät aufgeschraubt wurde, entfallen zunächst einmal sämtliche Garantieansprüche, denn Garantien sind freiwillig vom VK oder Hersteller gewährte Sonderrechte, somit kann dieser die Garantiebedingungen eigenmächtig festlegen (bei Öffnung von Geräten enthalten diese Bedingungen in aller Regel entsprechende Bestimmungen).

Garantie hat jedoch nichts mit Gewährleistung zu tun. Für einen Sachmangel muss der VK trotz Geräteöffnung haften; das würde sogar dann noch gelten, wenn Du das Gerät im Wege der Öffnung zusätzlich beschädigt hast (dann hat der VK jedoch einen Schadensersatzanspruch). Aber, und dieses "aber" ist ein sehr großes: Durch die Geräteöffnung kehrt sich die Beweislast zugunsten des Verkäufers um. Will heißen: DU musst den Nachweis führen, dass der Sachmangel bereits vor der Geräteöffnung (bereits bei Erhalt des Gerätes) vorlag. Dies kann zB durch Zeugen oder Gutachten geschehen.

Noch kurz zu einigen Deiner weiteren Fragen:
Über die 40 €-Regelung hinsichtlich der Versandkosten wurdest Du ja bereits informiert. Insofern in einem anders gelagerten Fall Dich die Versandkosten treffen (etwa wenn Du ein mangelfreies Gerät reklamierst), gilt für die Versandkostenberechnung zunächst, dass der konkrete Betrag des Versandes verlangt werden kann. Allerdings kann der VK dann Aufwandskosten im Wege des Schadensersatzes geltend machen (etwa wenn Mitarbeiter sich mit dem Vorgang befassen mussten - diese arbeiten ja bekanntlich nicht unentgeltlich).

Im Falle des Graka-Kühlers ist sind die 3 € für die Wärmeleitpaste rechtens, diese sind als geltend gemachter Schadensersatzanspruch zu werten; zudem ist die Akzeptanz einer Rücknahme des Kühlers sogar ausgesprochen kulant von Alternate, denn sie waren vorliegend überhaupt nicht zu einer Rücknahme verpflichtet: Du hattest den Kühler bereits verbaut und damit Dein Recht auf Widerruf verwirkt (Du darfst, um das Widerrufsrecht zu behalten, mit dem Kühler nur so verfahren, wie es Dir in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre; dort hätte man einem probehalben Verbauen des Kühlers auf Deine Graka sicherlich nicht zugestimmt.). Ein Sachmangel lag ja vorliegend nicht vor (es sei denn, der Kühler wurde fälschlicherweise als für Deine Graka passend angepriesen, dann ändert sich die Beurteilung natürlich).
Den Widerruf dennoch zu akzeptieren und verständlicherweise die WLP zu berechnen war reiner Goodwill von Alternate (in einer Weise, die mich echt verblüfft - hätte jetzt vermutet, dass die auf stur schalten würden).

Ich hoffe, meine Ausführungen konnten Dir weiter helfen.

MfG,
Dominion.
 
Letztlich fehlen zu viele Angaben, um sichere Aussagen treffen zu können.
 
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