Caliban86
Lieutenant
- Registriert
- Juli 2007
- Beiträge
- 608
Hallo Leute,
Ich habe mal ein paar Fragen bezüglich eines Umtauschs. Ich spreche nun nicht gezielt irgenteinen Vorfall an oder ein bestimmtes Produkt, sondern benutze dazu ein Beispiel.
Nehmen wir mal an ich habe einen Drucker im Internet bestellt und bei diesem funktioniert der Druckpatronenschlitten nicht richtig. Nun kenne ich mich ein wenig mit Elektronik aus und starte einen Reperaturversuch und schraube das Gerät auf. Ich konnte das Problem jedoch nicht beheben und habe auch weiter nichts beschädigt, sondern alles ist wie vor dem Aufschrauben.
Wenn ich nun das Gerät zurückschicke, da ich Garantie darauf habe, und der Händler stellt fest das der Drucker aufgeschraubt wurde, dann kann dieser die Rückerstattung des Kaufbetrages verweigern, richtig?!
Nun ist aber meine eigentliche Frage - wer übernimmt die Rücksendekosten des Artikels? Muss man dafür selber aufkommen oder ist das von Händler zu Händler verschieden? Falls der Artikel schon auf Kosten des Händlers zurückgeschickt wurde, kann er diese Transportkosten ebenfalls noch nachträglich anrechnen? Falls ja, darf er dann das für den Transport verlangen was er will (z.B. Paket wurde als Standart-Sendung für 6,90€ versendet, Händler verlang aber 15,00€)? Oder darf er maximal das berechnen, was es wirklich kostet?
Und wie sieht es aus, wenn ich den Artikel dann vom Händler beschädigt zurück bekomme, sprich kaputter als vorher? Steht mir dann irgentein Schadensersatz zu oder muss ich den Schaden übernehmen, wenn z.B. der Mitarbeiter des Händlers die Ware unpfleglich behandelt? Oder anderes Beispiel - der Händler nimmt das Gerät bei der Überprüfung so auseinander, dass noch mehr dabei kaputt geht und schickt es so zurück. Wer kommt für den Schaden auf? Überprüfen Händler solche Artikel überhaupt so genau, oder machen das nur Hersteller?
Dann gibt es ja noch die Wertminderung. Der Händler kann ja eine Gebühr für die Nutzung des Gerätes abziehen. Wenn er jedoch jetzt soviel abzieht, dass sich die Rückgabe nicht mehr lohnt und einfach das restliche Geld zurücküberweist, darf er das einfach so? Oder habe ich das Recht zu sagen, dass ich lieber das Gerät wieder zurück haben möchte?
Ich hatte so einen Ähnlichen Fall mal beim Online-Shop Alternate.de. Ich hatte mir da einen Grafikkartenkühler gekauft, welcher voraufgetragene Wärmeleitpaste auf der Kühlfläche hatte. Leider hatte ich erst nach dem Montageversuch bemerkt, dass der Kühler nicht auf meine Grafikkarte passt und habe diesen zurückgeschickt. Anschließend bekam ich eine Meldung darüber, dass von der Kaufsumme 3€ abgezogen werden, da die Wärmeleitpaste abgenutzt war. Das Geld wurde jedoch einfach zurück überwiesen und hatte garkeine Wahl zu sagen, dass sie mir lieber die Ware wieder zurückschicken sollen (unter Umständen auf eigene Kosten natürlich).
Wie gesagt - alles nur Beispiel. Also bitte nicht gleich wieder Vorwürfe oder sowas in den Raum schmeißen, sondern sachlich bleiben
Freue mich über jede Antwort und Hilfe dazu!
Gruß,
Crestfallen
Ich habe mal ein paar Fragen bezüglich eines Umtauschs. Ich spreche nun nicht gezielt irgenteinen Vorfall an oder ein bestimmtes Produkt, sondern benutze dazu ein Beispiel.
Nehmen wir mal an ich habe einen Drucker im Internet bestellt und bei diesem funktioniert der Druckpatronenschlitten nicht richtig. Nun kenne ich mich ein wenig mit Elektronik aus und starte einen Reperaturversuch und schraube das Gerät auf. Ich konnte das Problem jedoch nicht beheben und habe auch weiter nichts beschädigt, sondern alles ist wie vor dem Aufschrauben.
Wenn ich nun das Gerät zurückschicke, da ich Garantie darauf habe, und der Händler stellt fest das der Drucker aufgeschraubt wurde, dann kann dieser die Rückerstattung des Kaufbetrages verweigern, richtig?!
Nun ist aber meine eigentliche Frage - wer übernimmt die Rücksendekosten des Artikels? Muss man dafür selber aufkommen oder ist das von Händler zu Händler verschieden? Falls der Artikel schon auf Kosten des Händlers zurückgeschickt wurde, kann er diese Transportkosten ebenfalls noch nachträglich anrechnen? Falls ja, darf er dann das für den Transport verlangen was er will (z.B. Paket wurde als Standart-Sendung für 6,90€ versendet, Händler verlang aber 15,00€)? Oder darf er maximal das berechnen, was es wirklich kostet?
Und wie sieht es aus, wenn ich den Artikel dann vom Händler beschädigt zurück bekomme, sprich kaputter als vorher? Steht mir dann irgentein Schadensersatz zu oder muss ich den Schaden übernehmen, wenn z.B. der Mitarbeiter des Händlers die Ware unpfleglich behandelt? Oder anderes Beispiel - der Händler nimmt das Gerät bei der Überprüfung so auseinander, dass noch mehr dabei kaputt geht und schickt es so zurück. Wer kommt für den Schaden auf? Überprüfen Händler solche Artikel überhaupt so genau, oder machen das nur Hersteller?
Dann gibt es ja noch die Wertminderung. Der Händler kann ja eine Gebühr für die Nutzung des Gerätes abziehen. Wenn er jedoch jetzt soviel abzieht, dass sich die Rückgabe nicht mehr lohnt und einfach das restliche Geld zurücküberweist, darf er das einfach so? Oder habe ich das Recht zu sagen, dass ich lieber das Gerät wieder zurück haben möchte?
Ich hatte so einen Ähnlichen Fall mal beim Online-Shop Alternate.de. Ich hatte mir da einen Grafikkartenkühler gekauft, welcher voraufgetragene Wärmeleitpaste auf der Kühlfläche hatte. Leider hatte ich erst nach dem Montageversuch bemerkt, dass der Kühler nicht auf meine Grafikkarte passt und habe diesen zurückgeschickt. Anschließend bekam ich eine Meldung darüber, dass von der Kaufsumme 3€ abgezogen werden, da die Wärmeleitpaste abgenutzt war. Das Geld wurde jedoch einfach zurück überwiesen und hatte garkeine Wahl zu sagen, dass sie mir lieber die Ware wieder zurückschicken sollen (unter Umständen auf eigene Kosten natürlich).
Wie gesagt - alles nur Beispiel. Also bitte nicht gleich wieder Vorwürfe oder sowas in den Raum schmeißen, sondern sachlich bleiben
Freue mich über jede Antwort und Hilfe dazu!
Gruß,
Crestfallen