• Mitspieler gesucht? Du willst dich locker mit der Community austauschen? Schau gerne auf unserem ComputerBase Discord vorbei!

Notiz Einkauf mit Gemüsewaage: 19-Jähriger zahlt nur 9 Euro für PlayStation 4

TnTDynamite schrieb:
Bei den Scanner-Kassen muss man doch gar nicht so kreativ sein. Ich nehme an, wenn er einfach ohne sie zu scannen durch wäre, wäre es in dem Moment wohl auch geglückt. ... Wenn ich da im Ikea mit meinem Wagen stehe, denke ich mir jedes mal, dass würde doch kein Mensch merken, wenn ich nur 2/3 des Wagens scannen würde. ...

Das hängt stark davon ab wie die Kasse aufgebaut ist. Bei uns im Real musst du jeden gescannten Artikel danach im "Ablagebereich" ablegen und er wiegt offensichtlich ob das Gewicht so ca. stimmt (keine Ahnung wie genau), Ich hab mal aus Versehen einen Joghurt hinein gestellt obwohl ich die Milch gescannt hatte (hatte beides in der Hand) funktionierte nicht. Wenn du dann wieder was aus dem Ablagebereich entnimmst, zickt er auch rum.

Um den Self-Checkout Bereich nach dem Bezahlen verlassen zu können musst du einen Kassenbon am Ausgang scannen. Keine Ahnung ob/was dieser Scan prüft und ob er auch mit einem alten Bon funktionieren würde. Aber ganz ohne zu bezahlen wird schwierig/fällt auf.

Aber mehr als prüfen ob ob dein Wagen leer ist wenn du bezahlst kann der Mitarbeiter der die 4 Kassen beaufsichtigt in der Regel auch nicht.

Also z.B. 'nen teuren Whiskey kaufen, als Bananen wiegen und dann unauffälig dieses Etikett scannen könnte funktionieren.
Jedoch sind die meisten teuren Artikel noch mit zusätzlicher Diebstahlsicherung versehen. Im Normalfall würde dich die Kasse dann bitten einen Mitarbeiter zu holen der das entfernt oder dir sagen dass du diesen Artikel nicht selbst scannen kannst. Denkt die Kasse natürlich es sind nur Bananen, passiert nix dergleichen und du löst den Alarm aus beim Verlassen.

Ergo 'ne funktionierende Diebstahlsicherung hätte wohl auch in dem Fall in Frankreich anschlagen sollen.
 
Leli196 schrieb:
"Ist halt so" ist nun wirklich kein valides Argument wenn jemand etwas kritisiert.
Da hast du recht. Daher:

Aber ob sie wollen/wollten oder nicht wird halt anhand der Indizien interpretiert.
Wenn mir jemand das Handy aus der Tasche nimmt, gehe ich auch davon aus, dass er mir das Teil klauen wollte, und hau ihm eins drauf. Und nicht, dass er mir vielleicht nur das Display reinigen wollte.
Also dein Argument lautet ja, nur wenn man es gemacht hat, kann man verurteilt werden, weil man es vorher ja gar nicht genau weiß.
Das ist aber falsch (gilt eben nicht immer) und deine Auslegung.

https://www.strafrecht-bundesweit.d...m-supermarkt-ab-wann-macht-man-sich-strafbar/
Ist das Transportieren von Sachen in Einkaufstüten ein Ladendiebstahl?
Wie schaut es beispielsweise bei einer Person aus, welche die Ware in zwei selbst mitgebrachten Tüten durch den Laden transportiert?
Diese Frage musste der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich beantworten (BGH, Beschluss vom 18. Juni 2013, Az.: 2 StR 145/13).

Der Angeklagte steckte sechs Flaschen Whiskey in seine selbst mitgebrachten Tüten. In weitere Tüten packte er normale Ware, um später unauffällig durch die Kasse gehen zu können. Als er jedoch bemerkte, dass er beobachtet wird, stellte er die Tüten ab und versuchte zu fliehen. Die Vorinstanzen bejahten bei solch einem Verhalten noch einen vollendeten Diebstahl.

Der BGH sah hier dagegen noch keinen vollendeten Diebstahl. Das Wegtragen umfangreicher Beute in zwei Tüten begründet nämlich noch keine Gewahrsamsenklave innerhalb des Ladens. Man kann wohl meinen, die Tüten, respektive der Inhalt, seien aufgefallen. Daher nahm das Gericht lediglich einen versuchten Diebstahl an. Dieser war zwar strafrechtlich immer noch relevant, wird in der Regel jedoch milder bestraft.

Besser mit diesen Argumenten?

Die wilde Inge schrieb:
Decken, drücken, sprechen.
:D Decken hilft normalerweise beim Verringern des Aggressionspotentials, ich würde trotdem ein "n" sponsern. :D
 
Leider geil
 
@FunnyName Ich wundere mich eh, dass die PS4-Konsolen dort so in OVP rumliegen, auch noch ohne Diebstahlschutz. In den Discountern sind solche Sachen ja immer extra gesichert, meist abgesperrt.

Solche Sicherheitsmechanismen wie du von deinem Real beschreibst habe ich bei diesen Kassen noch nie gesehen, ich glaube auch im Real-Markt bei uns hier ist das nicht so, mit diesem Ablagebereich. Zumindest vor einigen Monaten, als ich das Ding mal benutzt habe nicht.
 
Che-Tah schrieb:
Dafür müsste man auf der Kamera aber auch sehen das du den Sticker draufgeklebt hast.
Würde mich nicht wundern wenn jemand jetzt paar Gemüse Sticker auf die PS4 klebt und sie im laden lässt.

Ob man das dann beweisen kann oder nicht ist eine ganz andere Sache, fürs Delikt an sich ist es ja auch unerheblich ob du überhaupt erwischt wirst. Wenn du dich rein vom Wortlaut an den Paragrafen hängst ist es ja die Absicht die zählt (wenn ich zB aus Versehen auf der Gemüsewage auf die billigen statt die teuren Bananen tippe ist das streng genommen kein Betrug wenn ich erwischt werde, ich muss das mit der Absicht tun jemanden in die Irre zu führen und den dadurch zu schädigen). Der Ausgang ist in beiden Fällen gleich wenn ich erwischt werde, und dann muss halt die Absicht dahinter glaubhaft gemacht werden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: SIR_Thomas_TMC
hide.me schrieb:
Weil sonst kein Bon raus kommt von der Waage?
Man sieht hier immer wieder, manch einer ist wohl weit weg von auf eigenen Beinen stehen....

Was soll der dumme Kommentar? Egoprobleme?
Ob er jetzt nen Snickers für nen Bon bezahlt oder die PS4 als "Apfel" wiegt macht da wenig Unterschied. Von daher hätte er das Ding gar nicht wiegen brauchen. Der Eindruck der hier erweckt wird, ist, dass er durch einen "Trick" das Ding "erworben" hat. Dabei hat er es schlicht und ergreifend gestohlen. Ganz davon zu schweigen wieso die Dinger dort ungeschützt zum "raustragen" bereit liegen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Smartin schrieb:
@mambokurt
das geht aber nicht. Wenn das Hauptdelikt tatbestandlich schon nicht vorliegt, dann liegt auch kein Versuch des Hauptdeliktes vor. Und dass er einen Kassierer täuschen wollte und dazu unmittelbar ansetzte, ist eher unwahrscheinlich, denn selbst der allerdümmste Kassierer hätte wohl gemerkt, dass die PS4 nicht 9.29 Eur kostet.

Jetzt im Nachhinein wars halt Computerbetrug, wenn aber zB ein Angestellter den beim umlabeln gesehen hätte hätte er ihn direkt einkassiert (pun intended) und da wärs dann versuchter Betrug gewesen. Da braucht man aber auch keine Haare zu spalten, letztendlich ist das quasi der selbe Paragraf:
§263a Abs. 2: § 263 Abs. 2 bis 7 gilt entsprechend
Der einzige Unterschied ist doch ob du Mensch oder Maschine behumst....
 
Ich würd nicht mal 9 Euro für ne PS4 zahlen.
 
mambokurt schrieb:
Jetzt im Nachhinein wars halt Computerbetrug, wenn aber zB ein Angestellter den beim umlabeln gesehen hätte hätte er ihn direkt einkassiert (pun intended) und da wärs dann versuchter Betrug gewesen. Da braucht man aber auch keine Haare zu spalten, letztendlich ist das quasi der selbe Paragraf:
§263a Abs. 2: § 263 Abs. 2 bis 7 gilt entsprechend
Der einzige Unterschied ist doch ob du Mensch oder Maschine behumst....
95 % der "erfahrenen Computerbase Jura-Experten" hier schreiben es ist Betrug, und das ist nun mal falsch. Das ist auch keine Haarspalterei, es ist schlichtweg nach Analyse des Sachverhalts falsch. Da gerade kein Betrug vorliegt und die Täter früher wegen einer Gesetzeslücke straffrei geworden sind, wurde genau für diese Fälle der 263a geschaffen. Da ist es auch ziemlich wurscht, dass ein versuchter Betrug denkbar ist, denn als erfahrener echter Jurist (ich nehme an Du bist einer) brauche ich keine Versuchsdelikte zu prüfen (insbesondere nicht die, die ohnehin im Wege der Konkurrenz konsumiert werden), wenn ich ein vollendetes Delikt habe, es sei denn dies gebietet das Klarstellungsinteresse (was hier nicht der Fall ist). Sonst frag ich mich, warum man den Computerbetrug überhaupt eingeführt hat? Hätte man auch immer einfach einen versuchten Betrug annehmen können, quasi als Auffang. Das ist mir alles zu viel "Hätte Hätte", was nun gerade im Strafrecht mal nicht geht und gegen den Bestimmheitsgrundsatz verstößt.
 
@Smartin Das ist Juristensemantik. Den meisten geht es nur darum, das dieses Verhalten strafbar ist. Einige nennen es Diebstahl, andere Betrug, andere Unterschlagung. Du Computerbetrug (und ggf. ist das auch die juristisch richtige Bezeichnung). Und ja, das ist nicht alles dasselbe. Aber für die 95% erfahrenen Computerbase Jura-Experten ;) langt es, das so zu bezeichnen, denn es geht nur darum, das darf er nicht, weil verboten.

Ich weiß, das ist ein ganz wichtiges Ding im Rahmen der Ausbildung zum Anwalt, die diversen Schemata korrekt abzuarbeiten (und auch in der tatsächlichen Rechtsprechung) aber für die Diskussion im Thread ist das nur ne Randnotiz (ach, echt? nicht Diebstahl oder Betrug, sondern Computerbetrug? Ok, ist ja egal, trotzdem verboten/strafbar).
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Arcturus128
SIR_Thomas_TMC schrieb:
Aber nur bei dir, allenfalls noch in der ClickBait Überschrift vom Artikel.

Gut, dass du für alle sprechen kannst. Dann kann ich ja künftig bei Fragen nach der allgemeinen CB-Stimmung zu dir kommen.
 
leckerKuchen schrieb:
Gut, dass du für alle sprechen kannst. Dann kann ich ja künftig bei Fragen nach der allgemeinen CB-Stimmung zu dir kommen.
Kannst du a) gerne machen und b) bist du halt der einzige, der diesen Vorwurf erhoben hat
leckerKuchen schrieb:
Der Eindruck der hier erweckt wird, ist, dass er durch einen "Trick" das Ding "erworben" hat.
Oder kannst du das bitte belegen, in den 8 Seiten des Themas, dass noch wer anders diesen Eindruck hat? Ich hab dazu nämlich nix gelesen. Daher meine Schlussfolgerung - nur bei dir.
Wenn's dir zu schnell war, kann ich es auch gern in kotzig, wie du in deinen letzten beiden Posts, artikulieren.
Hier noch der Nachweis für den vorletzten Post - der nicht an mich gerichtet war - von dir (der letzte ist oben zitiert):
leckerKuchen schrieb:
Was soll der dumme Kommentar? Egoprobleme?
 
Zuletzt bearbeitet:
SIR_Thomas_TMC schrieb:
@Smartin Das ist Juristensemantik. Den meisten geht es nur darum, das dieses Verhalten strafbar ist. Einige nennen es Diebstahl, andere Betrug, andere Unterschlagung. Du Computerbetrug (und ggf. ist das auch die juristisch richtige Bezeichnung). Und ja, das ist nicht alles dasselbe. Aber für die 95% erfahrenen Computerbase Jura-Experten ;) langt es, das so zu bezeichnen, denn es geht nur darum, das darf er nicht, weil verboten.

Ich weiß, das ist ein ganz wichtiges Ding im Rahmen der Ausbildung zum Anwalt, die diversen Schemata korrekt abzuarbeiten (und auch in der tatsächlichen Rechtsprechung) aber für die Diskussion im Thread ist das nur ne Randnotiz (ach, echt? nicht Diebstahl oder Betrug, sondern Computerbetrug? Ok, ist ja egal, trotzdem verboten/strafbar).
ähm nö. Das hat nichts mit Semantik zu tun. Mir geht da keiner bei auf. Wenn einer fragt, was ist das für ein Auto, der Erste sagt, "es ist ein Porsche", obwohl es ein Ferrari ist, dann hilft es auch keinem, wenn man sich darauf einigt, dass es ein Auto ist. :freak: Ich frage mich immer nur, warum Leute, die keine Ahnung haben, meinen alles zu wissen und wissen zu müssen. Warum behauptet man es ist dies oder jenes, wenn man es nicht weiß? Irrtümer nehme ich da raus. Die passieren jedem. Und klar ist es ein erster Reflex zu sagen, es ist ein "Betrug". Selbst einige Juristen würden das wahrscheinlich im ersten Step annehmen. Dass man dann aber noch Ewigkeiten rumdiskutieren muss, warum es was ist und was nicht, und dass es ja doch eh egal ist, dann ähm nee es ist nicht egal dann kann man es auch sein lassen. Es geht aber darum ob jemand bestraft wird oder nicht. Mich nervt einfach mittlerweile die schlechte Qualität von Informationen, weil jeder meint, es zu wissen, weil er irgendwo, irgendwann mal was gelesen hat. Aber mir ist es auch egal jetzt. Wenn einer meint, es sei ein Betrug, dann soll er das meinen.
Morgen stell ich ein Bild von einem Ekzem online und jeder User darf mal seinen Kommentar dazu abgeben, was es für eine Krankheit ist. :freak::daumen:
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Hirschschnaps und SIR_Thomas_TMC
Smartin schrieb:
Dass man dann aber noch Ewigkeiten rumdiskutieren muss, warum es was ist und was nicht, und dass es ja doch eh egal ist, dann ähm nee es ist nicht egal dann kann man es auch sein lassen. Es geht aber darum ob jemand bestraft wird oder nicht.
Na, weil es - wie du selbst geschrieben hast - eben nicht so einfach ist.
Und dann reicht halt auch einmal erklärt nicht aus.
Dann musst du bitte einmal die ganze Fallprüfung hier erklären, mit Rechtsbezug, usw.
Selbst dann kann es aber weiterhin sein, dass wer daherkommt, und sagt, ist mir wurscht, der hat geklaut.

Das müsstest du doch aus deiner Tätigkeit raus kennen. Und nur das meine ich mit Semantik, für die meisten ist das unverständliches Anwaltsdeutsch (was es in vielen Fällen ja auch ist, aber eben um Rechtssicherheit hinzubekommen). Ich verstehe schon dass das juristisch notwendig ist, aber hier ist es nicht notwendig. Aus deiner Sicht bestimmt auch wünschenswert (da kann ich dir sogar beipflichten). Genauso würde ich mir aber wünschen, dass technischer Sachverstand in vielen Themen vorhanden ist. Da wird halt auch nur gesagt, muss funktionieren/halten/machen was es soll, ist doch wurscht, ob das so oder so ausgelegt ist. :) Alles klar? Ist nicht böse gemeint.
 
Zuletzt bearbeitet:
SIR_Thomas_TMC schrieb:
Wenn's dir zu schnell war, kann ich es auch gern in kotzig, wie du in deinen letzten beiden Posts, artikulieren.
Hier noch der Nachweis für den vorletzten Post von dir (der letzte ist oben zitiert):

Ich sehe nicht wo ich kotzig war. Ich habe auf eine dämliche Unterstellung reagiert, die dich im übrigen gar nicht betraf. Aber du scheinst ja Experte auf diesem Gebiet zu sein. Von daher macht es auch wenig Sinn das hier weiter zu führen.
 
leckerKuchen schrieb:
Ich sehe nicht wo ich kotzig war.
Habs zitiert, und noch eben ergänzt, das es beim ersten mal nicht mich betraf.

Hier nochmal:
leckerKuchen schrieb:
Was soll der dumme Kommentar? Egoprobleme?
für mich eindeutig kotzig
leckerKuchen schrieb:
Gut, dass du für alle sprechen kannst. Dann kann ich ja künftig bei Fragen nach der allgemeinen CB-Stimmung zu dir kommen.
und für mich auch - nicht ganz so eindeutig, dafür mehr durch die Blume - kotzig

leckerKuchen schrieb:
Von daher macht es auch wenig Sinn das hier weiter zu führen.
Doch, das macht für mich sehr viel Sinn. Ich finde die Art und Weise, wie du dich da ausdrückst und den Umgang mit den Mitforisten, den du meinst so pflegen zu dürfen, nicht angebracht. Und somit betrifft es mich indirekt.
 
@SIR_Thomas_TMC
Ich habe doch oben ausführlich erläutert, warum es KEIN normaler Betrug ist, sondern ein Computerbetrug (nämlich weil man dafür eine Täuschung über Tatsachen braucht und nach Rechtsgrundsatz man nur Menschen im Sinne von §263 Betrug täuschen kann => Aufgrunddessen wurde der Computerbetrug eingeführt, um diese Lücke zu schließen). Reicht Dir das nicht als Erklärung? Warum soll ich jetzt noch ein Rechtsgutachten machen?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Hirschschnaps
Smartin schrieb:
Reicht Dir das nicht als Erklärung?
Nö.
Wenn ich den Gesetzestext lese, versteh ich das nicht so.
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wie gesagt, das ist sicher richtig so, wie du das schreibst. Nachvollziehbar für mich ist es nicht. Ich sehe da immer noch die betrogene Selbstbedienungskassen-Aufsichtsperson und den betrogenen Ladenbesitzer. :)

Smartin schrieb:
Rechtsgrundsatz man nur Menschen im Sinne von §263 Betrug täuschen kann
Den finde ich da leider auch nicht (ist da sicher drin, nur eben für mich nicht offensichtlich).

Aber wie gesagt, die Unterscheidung Computerbetrug/Betrug ist für mich persönlich absolut nebensächlich.
 
SIR_Thomas_TMC schrieb:
Doch, das macht für mich sehr viel Sinn. Ich finde die Art und Weise, wie du dich da ausdrückst und den Umgang mit den Mitforisten, den du meinst so pflegen zu dürfen, nicht angebracht. Und somit betrifft es mich indirekt.

Du kannst dich gerne zum Forensheriff und Moderator aufschwingen, das interessiert mich alles herzlich wenig. Nur solltest du es dann wenigstens konsequent tun. Wie gesagt, ich reagierte auf eine Unterstellung, die ich als "kotzig" empfand. Wenn du dich durch meine Reaktion darauf "betroffen" fühlst und meinst losbellen zu müssen, dann tut es mir leid. Mehr sage ich dazu jetzt aber tatsächlich nicht mehr. Denn es führt zu rein gar nichts, da ich dir weder zustimmen werde, meinen Ton nicht ändern werde und mich für diesen auch nicht entschuldigen werde.
Aussichtslos.
 

Ähnliche Themen

Zurück
Oben