Einkaufen in den USA legal?

SheldonCooper

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Mai 2011
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Hallo, hallo, hallo,

ich hab mir gestern den 3D Mark 11 geladen. Da die Basic-Variante zu eingeschränkt ist wollte ich Advanced kaufen. Ich hab im Programm auf die entsprechende Schaltfläche geklickt und es sollte 20 USD kosten. Im weiteren Verlauf der Bestellung wurden dann aber 20 EUR draus. Wenn ich den URL entsprechend anpasse bekomme ich wieder USD angezeigt.

Ist es legal wenn ich das so in den USA kaufe oder gibt es ein Gesetz, welches mich zwingt, es hier in Europa zu kaufen?
 
Würdest du es nicht online kaufen dürfen, hätte Dir die Webseite das schon gesagt.
 
nein ich denke das es legal hauptsache man kommt nicht über die einfuhrgrenz welche meines erachtens allerdings bei 430€ liegt...
 
Das ist Legal du kannst doch Online Software Kaufen.
Du musst das nicht ändern Euro wird auch Unterstützt wie du gesehen hast.
Es kann Minimal von dem Entbetrag Abweichen es hängt davon ab mit welchem Wechselkurs der Bezahldienst Arbeitet.
Steuern und sowas sind auch dadrauf ist also Völlig Legal und Legitim, einiges an Software geht nur Online zu Kaufen weil es keinen Vertrieb gibt wie zb WinRAR, BurnAware, 3DMark...
 
Danke für die vielen Antworten.
Hat alles auch ohne Probleme funktioniert.

PS: ich hab folgende Wertung: P6346 und X2084 mit nem i7 und ner GTX 570, ist das ok?
 
@frederic
Die Einfuhrgrenze von 430€ gilt nur, wenn du selber einreist und dann sachen mit bringst. Wenn du es dir zuschicken lassen würdest, liegt die Grenze glaub ich bei 20€. Online Software Kaufen ist natürlich wieder ganz anders...
 
Nope. Sammelthread für 3D-Mark Ergebnisse. Er ist neu hier, deswegen der Hinweis.
 
@ HighTech-Freak

Dein verlinkter Artikel ist von 2002. Die Umsatzbesteurung, im Volksmund auch Mehrwertsteuer genannt, auf Onlineleistungen hat sich seitdem mehrfach geändert. Da müsste man wirklich genau nachschauen was die aktuellen Umsatzsteuerrichtlinien da sagen. Wie im Artikel erwähnt gibts da international auch stetig Streitigkeiten wie man das machen soll.
 
Heen schrieb:
Nope. Sammelthread für 3D-Mark Ergebnisse. Er ist neu hier, deswegen der Hinweis.

Vielen Dank für den Hinweis, der war echt nützlich. ICH hab das auch gar nicht als Trollversuch gesehen. Freak ist ja in diesem Kontext keine Beleidigung *g*
 
@Heen: Achso... nadann... hätte mich auch gewundert bei 1,6k Beiträgen... ^^

@Topic: noch ein kleiner Nachtrag:
Wenn Software physisch importiert wird (also auf CD): Auf keinen Fall bei der Bestellung Mehrwertsteuer zahlen! Wenn das Paket durch den Zoll geht, erheben die automatisch Einfuhrumsatzsteuer UND Zoll (Zoll gibt's nur bei physischem Import), wobei die Steuern -bei physischem Import- erst bei über 22€ bzw. 25€ Warenwert fällig werden.

MfG, Thomas
 
Also ist alles legal wenn ich nur ne Seriennummer gekauft hab? Dann bin ich ja froh.
 
Also ich hab mich jetzt nochmal durch's Netz gewühlt, aber nichts wirklich verwertbares gefunden, das ich als seriös einstufen würde.
Falls dazu jemand aktuelle & offizielle Informationen hat, wäre ich sehr dankbar!

MfG, Thomas
 
@Schakal147

danke das hab ich nicht gewusst...
:D
 
Es handelt sich um eine auf dem elektronischen Weg erbrachte sonstige Leistung. §3aAbs. 4 Nr. 14. In Verbindung mit §3 Abs. 3a UStG gilt diese beim Empfänger als erbracht wenn der Lieferant ein Unternehmen im Drittland ist (USA ist Drittland) und b der Empfänger kein Unternehmer ist (Privatperson ).

Damit wäre die Leistung in Deutschland steuerpflichtig. Ob du durch die Änderung des Betrages von Dollar auf Euro dich strafbar gemacht hast, keine Ahnung, da die Währung egal ist, hauptsache der Verkäufer führt Umsatssteuer ab,wenn du durch die Änderung des links allerdings dem Verkäufer vorgaukelst, dass du in den USA lebst und nicht in Deutschland, hast du dich der Steuerhinterziehung bzw. Beihilfe schuldig gemacht.

Abgesehen davon kann man natürlich einkaufen wo man will, das ist immer legal, wenn man sich an die Regeln hält^^
 
Tax hab ich bezahlt und ich hab meinen korrekten Wohnort in Deutschland angegeben.
 
Mach Dir keine Sorgen.
Einfuhrabgaben unter 5 € werden von der Deutschen Zollverwaltung nicht erhoben.
In diesem Falle würde ja nur die Einfuhrumsatzsteuer(MWSt) von 19 % erhoben werden - also 3,80 € -> Ergo keine Abgabenerhebung von Seiten des Zolls. Dies gilt natürlich nur für Software, auf die kein Zoll liegt (Mir ist nicht bekannt, dass bei irgendeiner Software Zoll erhoben wird.).
Zum nachlesen : http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/a0_einfuhr/d0_abgabenfestsetzung/index.html
 
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