Haenger
Commodore
- Registriert
- Juli 2007
- Beiträge
- 4.275
Hallo,
Ich wurde von einer Bezirksverwaltung aufgefordert Elternunterhalt für den Vater zu zahlen.
Kurze Vorgeschichte: Ich wurde als ich 10 Jahre alt war in einen Sorgerechtsstreit zwischen den Eltern reingezogen. Ich wohnte damals bei meinem Vater und wurde von ihm massiv beeinflusst und mein Kindeswohl wurde als Gefährdet eingestuft. Das Jugentamt entzog meinen Eltern das Sorgerecht und ich wurde per Polizei in ein Kinderheim verfrachtet. Ein Gerichtsurteil diesbezüglich ist vorhanden.
Ein Jahr später wohnte ich wieder bei meiner (geschiedenen)Mutter, welche kein Unterhalt für mich erhalten hat.
Folgendes wurde zwischen mir und der Bezirksverwaltung besprochen:
- Vermögens/Einkommensauskunft:
----- erledigt, und dabei angegeben, keinen Unterhalt zahlen zu wollen
- Es wurde nach Begründungen gefragt , andernfalls wollen sie Betrag X festsetzen und fordern
----- Ich habe das Gerichtsurteil (Sorgerechtsentzug,Kinderheim) versendet
- Nun geben sie mir 2 Optionen: Entweder ich Zahle aufgrund des Gerichtsurteils 50% von Betrag X und die Sache ist erledigt, oder Sie wollen Gerichtlich entscheiden lassen, ob Unterhaltspflicht besteht.
Ich möchte ich keinen müden Cent Unterhalt zahlen (für das Jahr 2019), allerdings hab ich keine Rechtsschutzversicherung.
Können die ohne eine Ermahnung, Rechnung, oder Frist jezt direkt vor Gericht ziehen falls ich weiterhin Verweigere?
Bevor das vor Gericht geht, und mir dadurch weitere Kosten entstehen würde ich noch die Notbremse ziehen
Ich wurde von einer Bezirksverwaltung aufgefordert Elternunterhalt für den Vater zu zahlen.
Kurze Vorgeschichte: Ich wurde als ich 10 Jahre alt war in einen Sorgerechtsstreit zwischen den Eltern reingezogen. Ich wohnte damals bei meinem Vater und wurde von ihm massiv beeinflusst und mein Kindeswohl wurde als Gefährdet eingestuft. Das Jugentamt entzog meinen Eltern das Sorgerecht und ich wurde per Polizei in ein Kinderheim verfrachtet. Ein Gerichtsurteil diesbezüglich ist vorhanden.
Ein Jahr später wohnte ich wieder bei meiner (geschiedenen)Mutter, welche kein Unterhalt für mich erhalten hat.
Folgendes wurde zwischen mir und der Bezirksverwaltung besprochen:
- Vermögens/Einkommensauskunft:
----- erledigt, und dabei angegeben, keinen Unterhalt zahlen zu wollen
- Es wurde nach Begründungen gefragt , andernfalls wollen sie Betrag X festsetzen und fordern
----- Ich habe das Gerichtsurteil (Sorgerechtsentzug,Kinderheim) versendet
- Nun geben sie mir 2 Optionen: Entweder ich Zahle aufgrund des Gerichtsurteils 50% von Betrag X und die Sache ist erledigt, oder Sie wollen Gerichtlich entscheiden lassen, ob Unterhaltspflicht besteht.
Ich möchte ich keinen müden Cent Unterhalt zahlen (für das Jahr 2019), allerdings hab ich keine Rechtsschutzversicherung.
Können die ohne eine Ermahnung, Rechnung, oder Frist jezt direkt vor Gericht ziehen falls ich weiterhin Verweigere?
Bevor das vor Gericht geht, und mir dadurch weitere Kosten entstehen würde ich noch die Notbremse ziehen