Elternunterhalt verweigern

Haenger

Commodore
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Hallo,
Ich wurde von einer Bezirksverwaltung aufgefordert Elternunterhalt für den Vater zu zahlen.

Kurze Vorgeschichte: Ich wurde als ich 10 Jahre alt war in einen Sorgerechtsstreit zwischen den Eltern reingezogen. Ich wohnte damals bei meinem Vater und wurde von ihm massiv beeinflusst und mein Kindeswohl wurde als Gefährdet eingestuft. Das Jugentamt entzog meinen Eltern das Sorgerecht und ich wurde per Polizei in ein Kinderheim verfrachtet. Ein Gerichtsurteil diesbezüglich ist vorhanden.
Ein Jahr später wohnte ich wieder bei meiner (geschiedenen)Mutter, welche kein Unterhalt für mich erhalten hat.


Folgendes wurde zwischen mir und der Bezirksverwaltung besprochen:

- Vermögens/Einkommensauskunft:
----- erledigt, und dabei angegeben, keinen Unterhalt zahlen zu wollen

- Es wurde nach Begründungen gefragt , andernfalls wollen sie Betrag X festsetzen und fordern
----- Ich habe das Gerichtsurteil (Sorgerechtsentzug,Kinderheim) versendet

- Nun geben sie mir 2 Optionen: Entweder ich Zahle aufgrund des Gerichtsurteils 50% von Betrag X und die Sache ist erledigt, oder Sie wollen Gerichtlich entscheiden lassen, ob Unterhaltspflicht besteht.

Ich möchte ich keinen müden Cent Unterhalt zahlen (für das Jahr 2019), allerdings hab ich keine Rechtsschutzversicherung.

Können die ohne eine Ermahnung, Rechnung, oder Frist jezt direkt vor Gericht ziehen falls ich weiterhin Verweigere?
Bevor das vor Gericht geht, und mir dadurch weitere Kosten entstehen würde ich noch die Notbremse ziehen :rolleyes:
 
werkam schrieb:
Nimm Dir einen Anwalt sonst kann es teuer werden für Dich und sehr lange wirst Du dann evtl zahlen müssen, lies Dich aber evtl mal rein.
Mein Vater ist bereits verstorben, es geht im Endeffekt nur um 10 Monate.

Die Summe ist überschaubar, im dreistelligen Bereich. Ich möchte aus Prinzip nichts zahlen
 
Haenger schrieb:
allerdings hab ich keine Rechtsschutzversicherung.
Im dem Fall wirst Du um die Anwaltskosten nicht herumkommen.
Haenger schrieb:
Die Summe ist überschaubar, im dreistelligen Bereich. Ich möchte aus Prinzip nichts zahlen
Und dann schon gar nichts, auch wenn es am Ende ein Pyrrhussieg werden dürfte, also die (anteiligen) Anwalts- und Gerichtskosten über ggf. mehrere Instanzen diesen überschaubaren, dreistelligen Betrag durchaus übersteigen könnten.

Im übrigen solltest Du bedenken, dass es nur noch um Dich und nicht mehr um Deinen verstorbenen Vater geht, der erfährt ja nichts mehr davon und bekommt auch nichts vom dem Geld. Du musst nun wissen ob sich der Aufwand fürs Prinzip lohnt oder es nicht am Ende nervenschonender und günstiger kommt, den Betrag zu zahlen und die Sache zu vergessen.
 
Wenns nur um Kleingeld geht zahl lieber du machst dir damit das Leben deutlich leichter und die Sache ist schnell vom Tisch.
 
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So bitter es sich erstmal anhört, zahl den Mist in kleinstmöglichen Raten und gut ist. Deine Nerven werden es dir danken. Das wird ein Rechtstreit über Jahre, die Kosten sicherlich höher als der jetzige Betrag und wenn du am Ende verlierst musst du ggf. die Kosten des Rechtsstreits + einen eventuell höher festgelegten Betrag an Unterhalt zahlen als die "nette Offerte", die du jetzt auf dem Tisch hast.

Wenn du es genau wissen willst, dann lass dich halt mal beraten für 50 EUR oder so. Ich zweifel aber am Erfolg, jedenfalls ohne dass man auf dem Zahnfleisch geht.

Ich habe so manches mal auch schon an diese Situation gedacht. Mir könnte es ähnlich gehen.... ich klopfe auf Holz.
 
HyperSnap schrieb:
Wenns nur um Kleingeld geht zahl lieber du machst dir damit das Leben deutlich leichter und die Sache ist schnell vom Tisch.
Dieses Kleingeld würde ich lieber behalten. :D Es gibt ein Teil der Bevölkerung die alles in den *rsch geschoben bekommt, und ich muss beinahe regelmäßig Einkommens/Vermögensauskünfte geben damit der Staat auch schön jeden Cent zurück bekommt :rolleyes:

nochmal zum Thema:
Das heißt, ihr seit der Meinung ich sollte die derzeitige Situation nicht weiter ausreizen und locker lassen?
Wenn ich mich weiterhin Stur stelle, könnte ohne Vorwarnung ein Gerichtsverfahren in die Wege geleitet werden?
 
Haenger schrieb:
Das heißt, ihr seit der Meinung ich sollte die derzeitige Situation nicht weiter ausreizen und locker lassen?
Wenn ich mich weiterhin Stur stelle, könnte ohne Vorwarnung ein Gerichtsverfahren in die Wege geleitet werden?
Ein eingeleiteter Rechtsstreit wäre glaube ich noch "nett". Ich würde mal von einem Festsetzungsbescheid ausgehen und wenn du nicht zahlst Pfändung. Vater Staat macht da nicht lange rum.
 
Haenger schrieb:
Dieses Kleingeld würde ich lieber behalten. :D
Wer würde dies nicht, aber so einfach ist dies nicht. Möglich ist es, wenn Verwirkungsgründe vorliegen oder Dein Einkommen zu gering ist, Stichwort Eigenbehalt. Ein konkrete Rechtsberatung ist aber hier weder möglich noch rechtlich zulässig, da führt kein Weg an einem Rechtsanwalt vorbei und der kostet eben.
Haenger schrieb:
Es gibt ein Teil der Bevölkerung die alles in den *rsch geschoben bekommt
Es gibt auch Leute die sich ihr Geld erarbeitet haben.
 
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Bei kleinen Summen solltest du Anwalt und Gericht unter allen Umständen umgehen, denn das kommt in jedem Fall teurer, erst Recht ohne Rechtsschutz!
Wenn das nur ein einmaliger Betrag ist und die dir schriftlich versichern das sonst nix mehr kommt, dann würde ich das zahlen und fertig.
Zum rechtlichen Part möchte ich hier keine Beratung abgeben da ich nicht im Fall drin bin, aber grundsätzlich bist du als nächster Angehöriger verpflichtet solche Kosten zu zahlen, insbesondere bei verstorbenen Personen.
 
Der der Unterhaltsberechtigte schon verstorben ist und es sich um eine Rückforderung des Sozialamtes handelt, sollte klar sein das es sich um eine einmalige Forderung handelt. Aber dies aus dem Bescheid hervorgehen und gegen den fristgerecht Widerspruch einzulegen wäre, wenn man dann wirklich den Rechtsstreit sucht.
 
Holt schrieb:
Es gibt auch Leute die sich ihr Geld erarbeitet haben.
Damit meinte ich vorwiegend die Menschen die ihr Geld nicht selbst erwirtschaftenden und lieber vom Staat beziehen :D


nachwuchs! schrieb:
Zum rechtlichen Part möchte ich hier keine Beratung abgeben da ich nicht im Fall drin bin, aber grundsätzlich bist du als nächster Angehöriger verpflichtet solche Kosten zu zahlen, insbesondere bei verstorbenen Personen.
Grundsätzlich Ja. Zwei Verwirkungstatbestände hatte ich ja aufgeführt, weshalb mir auf die schnelle 50% erlassen wurden.

"Ihr Vater war ja bestimmt bis zu Ihrem 10. Leben für Sie da" .. so ungefähr war die Erklärung dafür


Nagut, ich denke der Schmerzloseste Weg wird sein einfach einmalig zu Zahlen.. :mussweg:
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe keine Ahnung von der hier betreffenden rechtlichen Lage, aber da sie dir mit dem Betrag sogar "entgegenkommen", würde ich erst Recht bei einen Anwalt um ein "kurzes Beratungsgespräch" bitten.
Habe zumindest noch nie von einer Situation gehört, bei der eine Behörde freiwillig einen geforderten Betrag reduziert.
 
Magst du sagen wie hoch der geforderte Betrag in Etwa ist? Gefühlt würde ich bis an die 3000 EUR alles zahlen...

Zum Vergleich. Ich habe damals mal einen Rechtsstreit wegen unrechtmäßiger fristloser Kündigung geführt. Da ich nix in der Tasche hatte, habe ich Prozesskostenhilfe beantragt und auch bewilligt bekommen. Es gab einen Schlichtungstermin und der Richter gab dem ehemaligen Arbeitgeber den Rat zu nicken, zu zahlen und noch was drauf zu legen. Ein Termin! Die Justizkasse hat danach ca. 1200 EUR von mir bekommen.
 
Traumwandler 75 schrieb:
Habe zumindest noch nie von einer Situation gehört, bei der eine Behörde freiwillig einen geforderten Betrag reduziert.

Die nehmen halt alles was Sie kriegen können :evillol:
Noch ist die Forderung nur eine Forderung, und kein Vollstreckbarer Titel.

@ORION

Es geht um derzeit noch 425€ (für 01.03.2019 - 31.12.2019)
Wahrscheinlich auch noch weniger, da seit ~Dezember Nachwuchs habe und dieser (inkl der Mutter)in der Unterhaltspflicht höhere Priorität hat. :)
 
Glückwunsch zum Nachwuchs! Dann hast du ja noch weniger Nerven und Zeit für so einen Mist. Kümmer dich um deine Familie statt dich mit den Lutschpastillen rum zu schlagen. 25Euro Raten anbieten (unabhängig davon, ob du es mit einem mal zahlen kannst, sondern aus Prinzip :grr:) und abhaken. Du hast ja das Beste Argument mit dem Nachwuchs.
 
Traumwandler 75 schrieb:
Habe keine Ahnung von der hier betreffenden rechtlichen Lage, aber da sie dir mit dem Betrag sogar "entgegenkommen", würde ich erst Recht bei einen Anwalt um ein "kurzes Beratungsgespräch" bitten.
Habe zumindest noch nie von einer Situation gehört, bei der eine Behörde freiwillig einen geforderten Betrag reduziert.

Wie gesagt, Anwalt kostet Ihn mit Sicherheit schon dreistellig. Was solls also bringen?
Zumal ich deine Ansicht nicht bestätigen kann, es werden gerne außergerichtliche Deals gemacht und selbst wenn es so weit kommt wird der Richter einen Vorschlag machen, damit er kein Urteil sprechen muss. Die wollen das einfach vom Tisch haben, alles andere kostet nur noch mehr Geld. Wissen die gut, sollte man auch wissen. Gerade bei kleineren Beträgen. Gericht ist meistens mindestens vierstellig.
 
Haenger schrieb:
Zwei Verwirkungstatbestände hatte ich ja aufgeführt, weshalb mir auf die schnelle 50% erlassen wurden.
Verwirkungstatbestände heißen so, weil der Unterhaltsberechtigte damit seinen Unterhaltsabspruch verwirkt und diese 50% sehen nach Kuhhandel aus, wenn sie wirklich aufgrund der Verwirkungstatbestände entstanden sind und nicht aufgrund Deiner wirtschaftlichen Situation. Wobei die Gefährdung des Kindeswohles alleine eher nicht reicht, es müsste schon Gewalt ausgeübt worden sein und dies auch belegbar, Behauptungen wie sie ja oft in solche Streitfällen gemacht werden, reichen da nicht. Schlägkräftiger könnte die unterhaltsrechtliche Vernachlässigung sein, sofern es stimmt dass Dein Vater keinen Unterhalt gezahlt hat obwohl er unterhaltspflichtig und finanziell in der Lage zur Zahlung des Unterhalts war. Auch dies müsste man natürlich belegen können, alleine die Nachforschungen könnten aber nicht unwesentliche Kosten verursachen.

Sollten schon Belege für die unterhaltsrechtliche Vernachlässigung vorliegen, so würde ich nochmal mit dem Sozialamt reden, denen Kopien zukommen lassen und darauf verweisen, dass man hierin einen Verwirkungstatbestand hat.
Haenger schrieb:
Es geht um derzeit noch 425€ (für 01.03.2019 - 31.12.2019)
Wahrscheinlich auch noch weniger, da seit ~Dezember Nachwuchs habe
Ist dies dem Sozialamt mitgeteilt worden?
Haenger schrieb:
Mein Vater ist bereits verstorben, es geht im Endeffekt nur um 10 Monate.
Also müsste Dein Vater im Dezember verstorben sein, oder wie?
 
Zuletzt bearbeitet:
ORION schrieb:
Ich habe damals mal einen Rechtsstreit wegen unrechtmäßiger fristloser Kündigung geführt.
Das lässt sich nicht wirklich vergleichen. Bei einem Prozess am Arbeitsgericht muss jede Seite in der ersten Instanz die eigenen Kosten bezahlen, egal ob die Klage gewonnen oder verloren wurde.

Haenger schrieb:
Noch ist die Forderung nur eine Forderung, und kein Vollstreckbarer Titel.
Afaik können Forderungen der öffentlichen Hand vollstreckt werden, ohne das ein Titel erwirkt wurde.
Charakteristisch für die Verwaltungsvollstreckung ist, dass aus Verwaltungsakten ohne vorheriges Erkenntnisverfahren vollstreckt werden kann („Selbsttitulierung“) und dass die Vollstreckungsbehörde in der Regel mit der Anordnungsbehörde identisch ist („Selbstvollstreckung“).
https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsvollstreckungsrecht_(Deutschland)
 
Mal eine ganz blöde Frage: Wie kommt es denn, dass du nur für 2019 eine Unterhaltspflicht hattest? Also wie kam das zustande? Würde mich nur mal interessieren.

Ansonsten würde ich mich hier dem Tenor vom Rest anschließen. Mit 400€ kann man natürlich auch was anderes, schönes machen. Dafür aber im schlimmsten Fall zig Termine mit Anwalt, vor Gericht usw. in Kauf zu nehmen halte ich für unverhältnismäßig. Allein schon wenn du jetzt Nachwuchs hast würde ich die Zeit lieber da rein investieren. Zumal, wenn ich das richtig verstehe, habt ihr als Familie dann ~3200€ Selbstbehalt und seit trotzdem noch Unterhaltspflichtig…. Da sollten euch doch ~400€ nicht in finanzielle Nöte stürzen, oder? ;)
 
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