Elternunterhalt verweigern

Khaotik schrieb:
Wie kommt es denn, dass du nur für 2019 eine Unterhaltspflicht hattest?
Der Vater dürfte erst ab da unterhaltsbedürftig geworden und sich an das Sozialamt gewendet haben.
 
Holt schrieb:
Sollten schon Belege für die unterhaltsrechtliche Vernachlässigung vorliegen, so würde ich nochmal mit dem Sozialamt reden, denen Kopien zukommen lassen und darauf verweisen, dass man hierin einen Verwirkungstatbestand hat.
Ist dies dem Sozialamt mitgeteilt worden?
Also müsste Dein Vater im Dezember verstorben sein, oder wie?
Derartige Belege zu finden könnte in der tat sehr schwer werden.
Er ist am 03.01 dieses Jahres verstorben

Und dass ich ein Kind habe, wissen die noch nicht. Die Beweise (Geburtsurkundne) für die existenz kamen erst gestern :o
Khaotik schrieb:
Mal eine ganz blöde Frage: Wie kommt es denn, dass du nur für 2019 eine Unterhaltspflicht hattest? Also wie kam das zustande? Würde mich nur mal interessieren.
Er war schwerst Gehbehindert und wurde seit 01.03 gepflegt und betreut.
Khaotik schrieb:
Ansonsten würde ich mich hier dem Tenor vom Rest anschließen. Mit 400€ kann man natürlich auch was anderes, schönes machen. Dafür aber im schlimmsten Fall zig Termine mit Anwalt, vor Gericht usw. in Kauf zu nehmen halte ich für unverhältnismäßig. Allein schon wenn du jetzt Nachwuchs hast würde ich die Zeit lieber da rein investieren. Zumal, wenn ich das richtig verstehe, habt ihr als Familie dann ~3200€ Selbstbehalt und seit trotzdem noch Unterhaltspflichtig…. Da sollten euch doch ~400€ nicht in finanzielle Nöte stürzen, oder? ;)

Verheiratet bin ich nicht, allerdings konnte ich mein Selbstbehalt auf rund 2500€ ziehen.

Eine Beerdigung + 425€ ist weniger schön zu bezahlen, zumal ich eine Familie (alleine) zu finanzieren hab :D


Andreas_ schrieb:
Afaik können Forderungen der öffentlichen Hand vollstreckt werden, ohne das ein Titel erwirkt wurde.

https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsvollstreckungsrecht_(Deutschland)

Die Lage scheint ernst zu sein, danke für die Info!
 
Vor einigen Jahren, so wie ich mich erinnere, war ein ähnlicher Fall mal durch die Medien gegangen.
Kindsvater kümmerte sich nicht und lehnte Sohn ab- Jahrzehnte später sollte Sohn aber dennoch Pflege in nicht unbeträchtliche Höhe übernehmen. Da war von Verfehlungen die Rede, die man geltend machen konnte, gegenüber den Elternteil, mit dem man nachweislich losgesagt war. (Alkoholsucht, Veruntreuung usw wurden auch genannt)
Durch das Heim (Entzug durch Jugendamt) und nicht zahlen des Kindesunterhalt sollte als Härte doch reichen?
 
Joker (AC) schrieb:
Vor einigen Jahren, so wie ich mich erinnere, war ein ähnlicher Fall mal durch die Medien gegangen.
Kindsvater kümmerte sich nicht und lehnte Sohn ab- Jahrzehnte später sollte Sohn aber dennoch Pflege in nicht unbeträchtliche Höhe übernehmen. Da war von Verfehlungen die Rede, die man geltend machen konnte, gegenüber den Elternteil, mit dem man nachweislich losgesagt war. (Alkoholsucht, Veruntreuung usw wurden auch genannt)
Durch das Heim (Entzug durch Jugendamt) und nicht zahlen des Kindesunterhalt sollte als Härte doch reichen?
Das kann durchaus reichen - wir haben einen ähnlichen Fall in der Familie gehabt bei dem es aber um deutlich mehr Geld ging, dort konnte letztendlich gerichtlich erwirkt werden, dass deutlich weniger gezahlt werden musste ( 25 % der ursprünglichen Summe ). Letztendlich hat man dann aber trotzdem den Aufwand das Ganze vor Gericht ausfechten zu müssen, einfach so werden die zuständigen Behörden das nicht anerkennen - den Stress wären mit 425 Euro nicht wert - zumal das auch nur eine Wette ist, es besteht immer auch die Chance so etwas zu verlieren.
 
Habe hier gerade etwas vielversprechendes gefunden:

https://www.advocado.de/rechtsanwalt/anwalt-elternunterhalt.html

Also, nach kurzer Recherche, erscheinen "Die" mir erstmal seriös (sofern man den Onlinemeinungen-bewertungen trauen kann). Schnell, bequem (online) und anstatt eine 3-stellige Rechnung:
"Kostenfreies Erstgespräch innerhalb von 2 Stunden" !

@Haenger

Würde ich erstmal "abchecken"... .
 
kaxi-85 schrieb:
den Stress wären mit 425 Euro nicht wert
Eben, da ist der Punkt, die Summe lohnt den Aufwand nicht. Wäre der Vater noch am Leben und man könnte nicht absehen wie lange noch und damit wie hoch die Summe am Ende wird, wäre dies was anderes, aber so muss man sich klar überlegen welcher Aufwand welchem Risiko gegenübersteht und wenn man die Chance mit 50% ansetzt, dann wäre es wirtschaftlich unsinnig mehr als 213€ einzusetzen um diese Chance wahrzunehmen, von der Zeit und den Nerven mal abgesehen. Wenn der Betrag stemmbar ist, würde ich in dem Fall einfach zahlen um das Thema abzuschließen und nach vorne schauen zu können, Du hast jetzt ein Kind und solltest den Kopf von dem Thema freibekommen um Dich dem Nachwuchs widmen zu können.
Traumwandler 75 schrieb:
sofern man den Onlinemeinungen-bewertungen trauen kann
Wo bitte kann man den Onlinebewertungen noch trauen? Die Anbieter lassen doch überall die schlechten Bewertungen löschen und kaufen sich zuweilen auch positive Bewertungen.
 
Andreas_ schrieb:
Das lässt sich nicht wirklich vergleichen. Bei einem Prozess am Arbeitsgericht muss jede Seite in der ersten Instanz die eigenen Kosten bezahlen, egal ob die Klage gewonnen oder verloren wurde.

Weiß ich, es ging nur darum aufzuzeigen was für Kosten bereits da schon entstehen. Beim Streitwert von unter 500 Euro also völlig übers Ziel.
 
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