Erfahrungen zur Dauer einer Teilungsversteigerung?

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strato1

Gast
Habt ihr Erfahrungen, wie lange es ungefähr dauert vom Antrag auf Teilungsversteigerung bis die Erbengemeinschaft aufgelöst ist?

Also bis wann die Versteigerung eines Hauses inklusive Grundstück durchgeführt ist?
 
Von "schnell" bis Jahrzehnte ... Erbengemeinschaften sind DER Killer von Familienzusammenhalt. Ich laufe an Objekten vorbei, die stehen seit über 30 Jahren leer, weil die Erbengemeinschaft sich nicht einigen kann bzgl. des Verkaufs.
 
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2 Jahre.
 
Was ich laut Google gefunden habe (Du ja scheinbar nicht), ist die Dauer rund 1 Jahr bis "open end"
 
Ja, sehr selten.
 
@strato1

Wenn du Teil einer Erbengemeinschaft bist, kannst du es selbst am besten abschätzen. Solange man noch persönlich miteinander redet und dabei freundlich bleibt, werden es weniger als 10 Jahre sein.

Kommunizierst du nur noch per Anwalt - dann wirst du eh kein Geld bekommen.

Eine Erbengemeinschaft ist wirklich nichts, was man seinen schlimmsten Feinden wünschen würde. Der Hass mit den die eigenen Familienmitglieder sich begegnen, sowas findest du nur sehr selten.
 
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@_killy_ Ja, in dieser Erbengemeinschaft ist es leider auch schlimm. Die haben schon ihren Anwalt eingeschaltet.
Also wird die Teilungsversteigerung voraussichtlich mindestens 2 Jahre dauern? (grob geschätzt)
 
@strato1

Wenn es schlimm ist - nein - es wird nicht 2 Jahre dauern. Gehe eher von 20 Jahren oder mehr aus. Normalerweise schaffen es die Menschen in den Erbengemeinschaften nicht mehr, wenn sie ein mal zerstritten sind, dann wieder zusammen zu finden.

Die Häuser - die mal ein Wert hatten - verfallen bis zum "Grundstückwert minus Abrisskosten" Punkt und darüber hinaus. Sprich, du musst dann als Erbengemeinschaft noch extra Geld in die Hand nehmen um das Haus zu sichern, dass keine Teile herunterstürzen.

Solange du also irgendwelche Vorgänge hast - die die Zustimmung der Erbengemeinschaft benötigt - werden diese Vorgänge nie erledigt.

Innerhalb von 2 Jahren kannst du höchstens den Verzicht erklären um nicht weiterhin auch für Grundsteuer und Sicherungsmaßnahmen aufkommen zu müssen sowie um Anwaltskosten zu sparen.

Du solltest dir also schon mal ein Plan machen, wie viel Geld und Zeit du bereit bist zu investieren. Danach Verzicht erklären.

PS schau, selbst ein schnöder Hauskauf zieht sich ja schon über Monate hin - Bank Kredit genehmigen lassen, Termin beim Notar bekommen ... die restliche Abwicklung. Und da sind sich alle Beteiligten einig.
 
_killy_ schrieb:
Innerhalb von 2 Jahren kannst du höchstens den Verzicht erklären
Welchen Verzicht?
Verzicht auf was?
Ergänzung ()

_killy_ schrieb:
Wenn es schlimm ist - nein - es wird nicht 2 Jahre dauern. Gehe eher von 20 Jahren oder mehr aus.
Sind die anderen Leute hier auch der Meinung, dass es 20 Jahre dauert?
 
@strato1

Auch in deiner Stadt wird es leerstehende Häuser geben, die seit 10, 20, 30 Jahren oder mehr nicht mehr bewohnt sind. Heut ist schönes Wetter, geh doch mal raus. Schau dir die Häuser an und frag dich, warum stehen die hier solange leer? Warum kümmert sich niemand um diese Objekte?

Die Antwort: der Eigentümer ist eine zerstrittene Erbengemeinschaft

Wenn du schon sagst, dass die Stimmung schlimm ist und per Anwalt kommuniziert wird, dann mach dir ein Plan, wie viel Zeit und Geld du selbst bereit bist zu investieren - um noch Teil der Erbengemeinschaft zu sein. Es fallen ja Kosten an, Anwälte wollen bezahlt werden, Grundsteuern und sonstige Abgaben, Sicherungsmaßnahmen nach ein paar Jahren Leerstand. Ja, da ist dann ein Verzicht des Erbteils sinnvoller, weil du nicht mehr weiter Geld verlierst.
 
Vieles hier ist Polemik. Jahrzehnte lange Streits sind die absolute Ausnahme, aber natürlich sehr prägnante Fälle.

Die Teilungsversteigerung ist ja genau dafür da, wenn sich die anteiligen Eigentümer nicht einig werden.
 
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strato1 schrieb:
Das wäre natürlich unsinnig.
Nicht unbedingt, es kommt auf den Streitwert an und wie viele Parteien involviert sind usw.

So etwas gilt es von Fall zu Fall zu klären.

Am besten ist immer man kann sich doch irgendwie noch außergerichtlich einigen, weil es kommt auf jeden fall mehr dabei rum. Wenn das über das Gericht läuft werden ja erstmal Gutachten erstellt, Werte ermittelt, die einzelnen Parteien angehört, eventuell wird dann versucht noch vor Prozessbeginn sich außergerichtlich zu einigen usw. aber diese Prozesse ziehen sich.

Ich erlebe es gerade mit einem Arbeitskollegen und seinem Onkel. Das zieht sich mittlerweile über ein Jahr und da war noch nicht einmal der erste Gerichtsprozess, also das wird noch locker ein Jahr gehen.
 
strato1 schrieb:
Also bis wann die Versteigerung eines Hauses inklusive Grundstück durchgeführt ist?
Die genauen Zeiten sind stark von den individuellen Umständen und der Gerichtsbarkeit abhängig. Es ist daher ratsam, sich direkt bei dem zuständigen Amtsgericht zu erkundigen, um genauere Informationen zu erhalten.

Die Dauer bis zur Durchführung einer Teilungsversteigerung kann variieren., hängt stets vom Einzelfall ab.

Folgende Schritte sind in der Regel zu berücksichtigen:

Antragstellung: Sobald der Antrag auf Teilungsversteigerung bei Gericht eingegangen ist, erfolgt zunächst die Prüfung durch das Gericht. Dies kann einige Wochen in Anspruch nehmen.

Gerichtstermin: Nach der Antragseingang und Prüfung durch das Gericht wird ein Termin für die Versteigerung festgelegt, was Wochen bis Monate dauern kann. Die Fristen hängen von der Auslastung der Gerichte ab.

Versteigerung: Ist ein Versteigerungstermin anberaumt worden, erfolgt die Versteigerung in der Regel als öffentliche Auktion. Der Zeitraum zwischen Antrag und Versteigerung kann insgesamt 6 Monate bis zu über einem Jahr betragen.
 
Ja OK.

Klar ist es vom Einzelfall abhängig.

Trotzdem kann man aber folgendes sagen:
Also zusammengefasst:

Man muss davon ausgehen, dass zwischen dem Antrag auf Teilungsversteigerung und dem Zeitpunkt bis man das Geld aus der Versteigerung auf dem eigenen Konto hat mindestens 1 Jahr vergeht, oder?

Wahrscheinlicher ist es aber, dass es mindestens 2 Jahre dauert, oder?
 
Also bei mir in der Gegend gibt es Terminfestlegungen für den Versteigerungstermin in der Regel für in 7-9 Monate in der Zukunft und das erst, wenn das fertige Wertermittlungsgutachten nach dessen nichtamtlicher Einspruchsfrist durch die Beteiligten anerkannt ist, nachdem der Gutachter dieses nach Beauftragung und Leistung des Kostenvorschusses durch den Initiator erstellt hat (3 Monate+) und nachdem das Gericht den Antrag geprüft hat und den Kostenvorschuss festgesetzt und erhalten hat (2 Monate).
Der Verteilungstermin wird in der Regel 1 Monat nach einem erfolgreichen Versteigerungstermin anberaumt.
Im übrigen kann bei einer Teilungsversteigerung selbst im Versteigerungstermin der Initiator und/oder alle Beigetretenen die Aussetzung, Einstellung oder Vertagung des Zuschlagsbeschlusses oder der ganzen Versteigerung beantragen.
Das wäre bei mir der ganz normale zeitliche Ablauf, welchen man durch versch. Maßnahmen noch in die Länge ziehen könnte (bis insg. 3 Jahre), wenn man denn wöllte und es sich auch im 1. Versteigerungstermin Jemand findet, welcher mind. 50% vom Gutachtenimmobilienwert bietet. Falls nicht, dann +6-9 weitere Monate für einen Wiederholungstermin.
 
@strato1

Ist den das Objekt sinnvoll für eine Teilungsversteigerung geeignet? Sprich ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohnungen die jeweils getrennt voneinander erworben werden können?

Bei einem schnöden Einfamilienhaus sehe ich da eher schwarz, da man ja dann nur Teileigentümer wird und dennoch nicht ins Haus ziehen kann. Wer soll da schon mitbieten?
 
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