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News Erste Verurteilungen von Filesharern
- Ersteller Sasan
- Erstellt am
- Zur News: Erste Verurteilungen von Filesharern
Es könnte sie die Höchststrafe von fünf Jahren Haft, eine Geldstrafe in Höhe von 250.000 Dollar sowie eine Entschädigung der Opfer und die Zerstörung des Materials, mit Hilfe dessen die Kopien erstellt wurden, erwarten.
Was für eine Entschädigung für die "Opfer" ?
Ist die doch so arme Plattenindustrie jetzt schon ein bemitleidendswertes Opfer?
Diese gesamte Kampanie soll nur einen psychologischen Effekt haben, denn logischerweise ist es nicht möglich zig Millionen Einzelverfahren wegen solcher pille-palle zu führen.
greetz
Nightmare25
Captain
- Registriert
- Feb. 2004
- Beiträge
- 3.596
Ich will mir jetzt zwar keine Schellte einfangen aber noch zwei arme Teufel (Märtyrer) eingefangen, das wird die Tauschbörsianer ( zig Tausende) unglaublich einschüchtern. Die MPAA setzt doch bloß auf Abschreckungseffekt und hofft darauf das genug Leute sich jetzt
einen feuchten Fleck in die Hose machen...
Allerdings da die größe einer Klagewelle gegen alle ein biblisches Ausmaß annehmen würde, liegt der Vergleich "Mit einem Luftgewehr auf
eine Dampflock schießen" nah. Vergleichbar mit dem Versuch SPAM Mails zu stoppen ^^
Und 250.000 Öcken, schon doll die zwei werden ihr Leben nicht mehr froh wegen so nem scheiß und die Musikindustrie bezahlt
damit nichtmal die Horde der Leute die im Netz angeln, sehr sinnig
einen feuchten Fleck in die Hose machen...
Allerdings da die größe einer Klagewelle gegen alle ein biblisches Ausmaß annehmen würde, liegt der Vergleich "Mit einem Luftgewehr auf
eine Dampflock schießen" nah. Vergleichbar mit dem Versuch SPAM Mails zu stoppen ^^
Und 250.000 Öcken, schon doll die zwei werden ihr Leben nicht mehr froh wegen so nem scheiß und die Musikindustrie bezahlt
damit nichtmal die Horde der Leute die im Netz angeln, sehr sinnig
MountWalker
Fleet Admiral
- Registriert
- Juni 2004
- Beiträge
- 14.368
Absurd ist das garnicht, es gibt Massenmörder die zu 16 oder 17 mal Lebenslänglich veruteilt wurden, ganz einfach weil jede Straftat verurteilt und die Haftstrafen addiert wurden, das ist in den USA eben üblich.fingol schrieb:10fach lebenslänglich ist schon absurd, aber wenn du zwahlen hörst wie dreimal Lebenslänglich ist das nur, weil der Angeklagte auf gar keinen fall wieder aus dem Gefängniss raus darf. Lebenslänglich sind "nur" 25 Jahre, und bei gutem Benehmen schrumpft diese noch weiter.
Bei dreimal Lebenslänglich ist es schon sehr unwahrscheinlich das der Angeklagte wieder raus kommt.
Die Zeitdifferenz zwischen Schuldspruch durch die Geschworenen und Gerichtsurteil ist übrigens normal, wenn der Richter schwere Gründe für einen irreführenden Prozess erkennt darf er sogar bis zu seiner Urteilsverkündung die in einigen Fällen schonmal ein paar Tage auf sich warten kann (meistens kommt das Urteil aber glaube ich noch am gleichen Tag) sogar den Schuldspruch der Geschworenen aufheben, der Richter hat also tatsächlich in allen belangen das letzte Wort, auch wenn er nur in Ausnahmefällen das Urteil der Geschworenen anzweifeln darf, ich behaupte mal hier ist das nicht zu erwarten.
Wie der Richter dann das Strafmaß festlegt, wie weit er dabei auf die Forderung der Staatsanwalschaft eingeht ist seine Sache, allerdings auch an strenge Vorschriften gelehnt, die Arbeit bei der Bestimmung des Strafmaßes dürfte der in Deutschland sehr ähnlich sein, nur die gesetzlichen Grundlagen für mögliche Urteile differieren, so muss der Richter in vielen Bundesstaaten, ua. Californien (Californien hat übrigens das härteste Strafrecht in den USA,nicht Texas, auch wenn in Californien viel seltener Todesurteile vollstreckt werden) bei dreimaliger Verurteilung wegen der gleichen Straftat und sei es Äpfelstehlen beim Obsthändler eine lebenslängliche Haftstarfe verhängen. Einige Bundesstaaten führen entweder neben oder statt dem Urteil "Lebenslängliche Haft" auch "Lebenslange Haft", was tatsächlich bis zum Eintritt des Todes gilt, womit Addierungen von Lebenslänglich ersetzt werden, es gab mal irgendwo im Internet eine breite Diskussion darüber ob ein Mensch der stirbt und nach der Beisetzung durch ein Wunder wie Lazarus wiederaufersteht dann frei wäre oder nicht.
Lebenslänglich sind in den meisten US-Bundesstaaten 25 Jahre, in der Bundesrepublik Deutschland sind es glaube ich nur 15 (25 waren es in der DDR).
Das Wort "lebenslänglich" existiert übrigens in der Deutschen Sprache ausschließlich in der Verwendung mit einer Haftstrafe, man braucht sich also sprachwissenschaftlich nicht beschweren, dass lebenslänglich ungleich lebenslang ist. Für mich ist lebenslänglich eine Zeit in der man ein vollwertiges Leben verleben könnte; das ist keinesfalls irgendeine offizielle Bedeutung, weil sich aber die deutsche Rechtschreibung über konkrete Begründung für dieses "adjektivierte Adjektiv" ausschweigt durchaus ein sinnvoller Gedankengang.
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Gut genug "offtopict".
Da die beiden Hansels laut News verurteilt wurden, weil sie "Netzwerke beitrieben" scheint mir noch unklar, ob das jetzt wirklich nur "Tauschbörsennutzer" oder doch irgendwelche Hoster von Webseiten sind die zB. Torrent-Links zu uhrheberrechtlich geschützter Ware anboten (so wie die Schweden, die kürzlich klar machten, dass Schweden nicht zu den USA gehört
""""""""""
Naja wie dem auch sei, mein Rechner beschäftigt sich mit besseren Aufgaben als Filmsharing:
http://www.boinc.de/projekte.htm
http://www.boinc.de/predictor.htm
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