News Erste Verurteilung im Fall kino.to

Jirko

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Na das ist doch noch ok.

Bei guter Führung kann er mit glück nach 18 Monaten raus kommen.
 
wundert mich dass ein deutsches gericht über eine kino.to adresse recht sprechen kann.
 
Hätte er nicht "maßgeblich zur Aufklärung des Falls beigetragen", müsste er wahrscheinlich sein halbes Leben hinter Gittern verbringen und wäre für immer finanziell ruiniert.

Mörder, Kinderschänder und Gewalttäter ohne Vorstrafe: Bewährung
 
Was passiert mit dem Geld?

Ist das nicht unrechtmäßige Bereicherung durch unlauteren Wettbewerb?


@Pulp: red doch nicht son verdammten bullshit, wenn du von der hiesigen Rechtssprechung keine Ahnung hast.

§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
 
Zuletzt bearbeitet:
ihr kennt doch das deutsche Recht (Achtung frei erfundenes Beispiel!!!):
hau ich na Oma eins auf die Mütze: 1 Jahr auf Bewährung
Zock ich das Finanzamt ab: 5 Jahre Knast

Wenn ich den Staat bescheiße und/oder es um Geld geht sind die Strafen im vgl. zu anderen Sachverhalten zum Teil unverhältnismäßig hoch.

Hier muss ich echt sagen, so jemand sollte von mir aus 2 Jahre auf Bewährung bekommen, damit Kinderschänder und wirklich miese Verbrecher genug Platz haben und die Gefängnise nicht mit eigentlich harmlosen Typen voll sind!
 
Die Urteile sollen ja auch Signalcharakter haben.
 
@oskarppunkt: nach den zivilrechtlichen schadenersatzansprüchen die die urheber wohl geltend machen werden, wird von den 2,5 Mille wohl nichts übrig bleiben.
 
@xxxx: Du wirst doch wohl eine flappsige Zitierweise nicht ernsthaft mit einer Software-Piraterie vergleichen?

Klar ist die Strafe hoch, wird wohl als Präzedenzfall gesehen und soll der Abschreckung dienen :)
 
Ok, man muss ganz klar sagen,
dass das Strafmaß im vergleich zu anderen Straftaten echt hoch ist!
Da MUSS nachgebessert werden!

Aaaaaaber,
es war, ist und bleibt nunmal illegal Filme auf diese weise zu konsumieren.
Ob ich die Filme nun selber ins Netz stelle oder nicht.
Die Betreiber wussten ganz bestimmt was da angeboten wird und es ist
damit eine art Beihilfe oder sowas.

Wenn ich bei einem Diebstahl schmiere stehe bin ich auch dran.

Somit finde ich das absolut ok, sogar noch echt gering.
Denn wer Ahnung vom Filme machen hat, der weiss was es für eine Arbeit ist
was Gutes zu produzieren.

In diesem Sinne :)
 
Das schlimme ist das Delikte gegen Leib und Leben viel geringer bestraft werden als Vermögensdelikte ... wiedereinmal durch dieses Urteil bestätigt.

Beispiel: Die Heckenschützen von Wien die auf 21!! Personen die mit einer Luftdruckpistole geschossen haben, sind aus der U-Haft und werden jetzt maximal (=> eher 1/3) zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt, natürlich auf Bewährung ...

--> sollte das nicht auch als ein Präzidenzfall gesehen werden? Alleine schon die Tatsache die Bevölkerung einer Stadt in Angst leben zu lassen ...
 
Wenn du sie nach den 2,5 Jahren zur Verfügung hast, vielleicht. Würde mich aber wundern wenn sie ihm dann das Geld wiedergeben :p
Muss sagen 1,5 Jahre erscheinen mir rel. milde für ne Urheberrechtsverletzung dieses Ausmaßes, Geld ist wieder ne andere Geschichte, weiß jemand wie das gehandhabt wird? Er wird ja wohl nicht alles was an "Schaden" entstanden ist zurückzahlen können...
 
@JackA$$ Das Problem ist ja das sie eben nicht "nur" verlinkt haben, sondern die Hoster, bei denen die Dateien abgerufen wurden, zum Teil ihnen gehörten. Sie haben also den Film zum gucken angeboten, dann aber gesagt, ihr dürft nur, was weiß ich, 1 Stunde kostenlos, kauft euch Premium.
 
Ist das Geld und Wertgegenstände nicht beschlagnamt worden?!

An dem zivilrechtlichen Verfahren wird der Arme noch böse zuschlucken haben.
Das leben in Hartz4 ist schon sicher da er diese Schulden wahrscheinlich nie abtragen kann.
 
@xerox18 was für ein Signalcharakter es ist ja noch nicht mal erwiesen das durch kino.to überhaupt Schaden entstanden ist das einzige was klar ist das sie Geld mit Werbung verdient haben das ist zwar auch nicht in Ordnung aber rechtfertigt nicht im geringsten so eine Strafe zu mal er noch korporativ war was kriegen da die Anderen 10 Jahre? Außerdem ist komisch das da die Staatsanwaltschaft auf einmal ermitteln konnte aber bei den Leuten die immer wieder Scheinfirmen gründen und die Internetuser mit unseriösen Abos ab zocken passiert seit Jahren nix.

@neuhier08 informiere dich mal das war eindeutig ab geschrieben und er hat das auch mit Sicherheit gewußt von der Tatsache das er sich damit einen Titel erschlichen hat mal ganz ab gesehen das nennt man Betrug wenn das Otto Normalbürger machen würde kannste dir sicher sein das er ne Haftstrafe (Bewährung) kriegt.
 
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Was hier einige vergessen: Wirtschaftsverbrechen wirken sich auf eine Vielzahl an Menschen aus, meist mit unabsehbaren Konsequenzen.

@xerox18 was für ein Signalcharakter es ist ja noch nicht mal erwiesen das durch kino.to überhaupt Schaden entstanden ist das einzige was klar ist das sie Geld mit Werbung verdient...

Durch Kino.to ist definitiv ein Schaden entstanden. Ich weiß gar nicht, wie oft ich die letzten Jahre gehört habe, dass jemand nicht ins Kino geht, sich den Film aus der Videothek nicht ausleiht oder kauft - sondern ihn sich bei Kino.to anschaut - und das quer durch die sozialen Schichten.

Ich bin früher oft ins Kino gegangen, in den letzten Jahren seltener, da die meisten sich den Film schon über Kino.to (oder Alternativen) angeschaut haben und ich so hätte allein gehen müssen.
 
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Regt euch doch nicht über das Strafmaß auf, ist doch logisch: Alles was den Staat ärmer macht, bestraft er Unverhältnismäßig hoch. Wenn kein Geld im Spiel ist, und der Staat jemanden einbuchtet, kostet das ja Geld, also lieber nicht zu lange einbuchten. Das nennt sich wirtschaftliches Rechtssystem =)
 
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