EVGA RTX 3080 FTW - nach 7 Monaten im Oarsch!

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Habe jetzt extra eine Schweigeminute für dich eingelegt wird aber vermutlich aber nicht so stark helfen wie etwas Geduld zu haben und hoffentlich eine problemlose RMA über EVGA abzuwickeln wie du das schon in deinem anderen Thread geschrieben hast und wohl schon angestossen hast.

Über ein Feedback über den Ablauf würden sich vermutlich Einige freuen. Viel Glück.
 
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Back to topic: Sofern noch nicht gemacht, würde ich die GPU noch mal in einem anderen PC testen - macht sich in der Reklamation auch ganz gut, dass man diesen Punkt abgehakt hat.
 
Hab leider keine andere möglichkeit
Aber nichts desto trotz m uss sie eingeschickt werden, selbst wenn der PCI Slot des Mainboards defekt ist, da der lüfter geräusche macht und ich n Teufel tun werde und da rumschrauben.
 
CBecker schrieb:
Gewährleistung ist dafür nur ein anderes Wort.
ähm nein.
Das eine entspringt dem BGB und stellt gesetzliche Verpflichtungen im Rahmen eines Kaufvertrages zwischen Käufer und Verkäufer dar.
Das andere ist eine freiwillige Leistung seitens des Herstellers (nicht zwangsläufig der Verkäufer), welche auch (fast) völlig frei definiert werden darf. Beispiel: Ich gebe 20 Jahre Garantie auf einen Artikel. Im Garantiefall bekommst Du 50 Cent.
 
CBecker schrieb:
Soweit ich weiß hat man das Recht auf Nacherfüllung, Wandelung oder Preisminderung. Der Käufer kann wählen.

Nur bei Unzumutbarkeit muss man, glaube ich, dem Verkäufer eine Nachbesserung gewähren.

Wer kennt sich mit Gewährleistung aus? Mein Wissen stammt vor über 20 Jahren aus der Schule.
 
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