[F] Sat-Anlage in WEG genehmigungspflichtg, wenn bereits eine installiert ist?

Endurance

Commander
🎅Rätsel-Elite ’24
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Hallo zusammen,

erstmal: Ich habe den Punkt hier gepostet, weil es mehr um eine rechtliche, als technische Frage geht, sonst wäre der Thread unter "Hifi und Heimkino gelandet" ;).

Und jetzt zur Frage:

Meine Eltern wohnen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Ein Eigentümer hat nun bereits eine Sat-Anlage auf seinem Balkon installiert. Dem wurde zugestimmt. Wenn nun meine Eltern ebenfalls eine SAT-Anlage möchten, kann dem einer widersprechen? Die Anlage würde am Geländer der Terasse befestigt, die Fassade wird nicht beschädigt. Als Einführung in das Haus wird die Bohrung genommen, die bereits für die Erdung mittels Tiefenerder benutzt wird.

Danke Euch!

Gruß Endurance
 
eine typische "hätte, wäre, dann"-frage. nur gut für hobby-juristen.

antrag auf genehmigung stellen und gut ist.

falls die genehmigung verweigert wird, noch mal hier fragen.
 
Einfach ran bauen und schauen was passiert
 
@Froschkönig: Nicht unbedingt hilfreich.

Aber kurze Darstellung, wieso ich das so wissen möchte:
Ich will das wissen, da die nächste WEG-Versammlung erst im Oktober stattfindet und der Hausverwalter eine außerterminliche Abstimmung ablehnt. Nur hat mein Vater bereits im August Geburtstag und deshalb möcht ich das halt wissen.

Zudem: Da es logischerweise ein Geschenk sein soll, will ich auch eigentlich die Nachbarn nicht groß vorab fragen, denn 2 davon sind richtige Plappermäuler, sprich: Man sagt: "Ich erzähl Dir was im Vertrauen und am nächsten Tag hast einen Aushang :D".

Und einfach ranbauen ohne juristische Sicherheit ist ebenfalls doof, da dann knappe 500 Euro im Sand sind.
 
Ist die juristische Sicherheit nicht vollkommen egal? Oder würdest du ernsthaft im Streitfall einen Prozess gegen deine Nachbarn führen wollen?
 
Nummer eins: Wie zu lesen sind's nicht meine Nachbarn, sondern die meiner Eltern ;)
Nummer zwei: Wer im Recht ist, darf doch dieses in Anspruch nehmen, also: Ja.

Und nun bitte zurück zum Topic. Ich möchte einfach eine Antwort auf die Frage und hier nicht zum Kreuzverhör ;)
 
1. Jede bauliche Veränderung mit Außenwirkung ist i.d.R. genehmigungspflichtig.
2. Es gibt keinen Anspruch auf Genehmigung, nur weil der Nachbar einer anderen Etage auch eine bekommen hat.
3. Es könnte die Genehmigung versagt werden, weil nicht im Vorfeld gefragt wurde, sondern Selbstjustiz geübt wurde.

Ich empfehle einen Antrag auf Genehmigung zu stellen. Evtl. erteilt der WEG-Verwalter diese sofort unkompliziert oder vorab auf Probe bis zur nächsten Eigentümerversammlung. Dann fühlt sich niemand übergangen und man vehindert schlechtes Nachbarschaftsklima.
 
Hi Thomas,

die bauliche Veränderung ist doch nach meinem Wissen nur, wenn ich an der Hauswand befestige oder auf dem Dach. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Und genau um Punkt 2 und 3 geht es. Kann ich mich nicht auf den Gleichheitsgrundsatz berufen?

Danke schonmal.
 
ja, aber stellst man bspw. seine Sat-ANlage auf den balkon oder im vorliegenden Fall, montiert man sie am Geländer, dürfte dies kaum als bauliche Veränderung gewertet werden, zumal der Balkon/ die Terasse Teil der Wohnung ist.
 
Jede Veränderung die das optische Erscheinungsbild betrifft, ist rechtlich eine bauliche Veränderung !
Es gibt keinen Gleichheitsgrundsatz im WEG-Recht.

p.s.: Ich mache das beruflich und kenne mich daher aus. Balkonaußenseite + Geländer zählen zum i.d.R. zum Gemeinschaftseigentum.
 
dann eben einen Ständer mit Schüssel auf den Balkon stellen.
 
Das ginge, aber wer verzichtet schon auf wertvolle Balkonfläche und es bleibt das Problem der dauerhaften Ausrichtungsgenauigkeit.
 
tja, man muss sicher aber den Gegebenheiten beugen.
Die Frage ist natürlich auch, warum überhaupt Sat. Ich finde Sat gut, wenn aber der kabelanschluss in der Miete enthalzten ist, kommt man von den Kosten auch nicht runter.
 
Es ist Kabel vorhanden, jedoch zahlen 2 Eigentümer die Nebenkostenbeiträge unregelmäßig bis gar nicht, und der letzte ist aus dem Kabelvertrag ausgestiegen, dadurch steigen die Kosten pro Person. Zudem mit HD rechnet sich Kabel nicht mehr.

Danke an Euch alle.

Muss also doch nachfragen und das Risiko eingehen, dass mein Vater schon vor dem Geburtstag Wind vom Geschenk bekommt.
 
das musst du auf jeden fall abklären, wobei mich schon fast wundert, dass einem anderen das genehmigt worden ist.
ich kenn das von meinen eltern so, dass die sat-schüssel nicht von außen einsehbar sein darf (was dann de-facto bedeutet, dass man sie nicht sinnvoll aufstellen kann), in der weg meiner eltern gibts da seit jahren regelmäßig stress, weil immer irgendwelche osteuropäischen mitbürger sich son ding aufstellen wollen, damit sie auch ihr kirgisisches und usbekisches staatsfernsehen empfangen können (und zwar möglichst billig, wir haben in der weg ne zentrale satellitenkopfstation, da könnte man auch rein theoretisch ne weitere receiver kassette reinmachen für die gewünschte frequenz. nur die kostet halt >1000€...)
 
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