Fachinformatiker–Webhosting Gehaltsvorstellung

Die Tätigkeiten sind Copy&Paste, ich weiß also leider auch nicht mehr.

Das mit dem zuwenig fordern stimmt natürlich auch, bisher musste ich nie Gehaltsvorstellungen angeben da war das einfacher =)

Na gut, dann danke ich schonmal für die Tipps =)
Ergänzung ()

Ah eine Frage wäre da noch, die Gehaltsvorstellung monatlich oder jährlich angeben?
 
Ich schwanke immer noch bei der Zahl, letztlich hört sich das nach Secondlevel Support an, da sind 35k € doch zu viel oder ?

"In unserem Support-Team stehen Sie unseren Kunden als Ansprechpartner bei Fragen rund um unsere Produkte und Services zur Verfügung und erarbeiten selbständig oder im Dialog mit den Kunden entsprechende Lösungen. Die Anfragen erreichen Sie per E-Mail und Telefon. "
 
Das hört sich eher nach First-Level an.

und da sind 35k zu viel, denke ich ebenfalls.


Aber ich wiederhole mich: Versuch es doch einfach, verhandeln kann man noch immer im Gespräch.
 
Aber für den FirstLevel Support braucht man doch keine ausgebildeten IT´ler (und die werden laut Stellenbeschreibung gesucht)oder ?

ERA 8 wären dann ca. 2.313,50 € Brutto ?
 
Zuletzt bearbeitet:
ERA8 sind hier in BW 12 * 2782,00 Euro ... also 33384,00 Euro Jährlich

warum sollte man für First Level keine ITler suchen? wäre ja total sinnlos, dann würde jeder Problemfall gleich an den Second Level gehen. Wäre wohl besser wenn der First Level das Problem gleich mit seinen IT Kentnissen lösen kann :)
 
Und in NRW ? ^^ Irgendwie komm ich mit der Tabelle nicht zurecht oder häng vor der falschen ^^
 
Naja vllt sind hier in NRW halt die Lebenshaltungskosten niedriger.
 
naja, man muss schon zwei Dinge beachten:

Monatsgahalt = Jahresgehalt / 13.6

und

dass man sich grds. an der Spalte 'nachrichtlich 110%' orientieren kann. 33.700 Eur jährlich, incl. U+W-Geld.

Macht also
 
Also mein Monatsgehalt ist ziemlich genau Jahresgehalt/12. Nix Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Glaube nicht, dass das so übergreifend üblich ist.
 
zumindest im Metall nrw Tarifvertrag steht das mit drinnen:

Urlaubsvergütung (§ 14 EMTV)
Für den Erholungsurlaub wird je Urlaubstag neben dem regelmäßigen Arbeitsentgelt bzw.
der regelmäßigen Ausbildungsvergütung (= 100 %) eine zusätzliche Urlaubsvergütung in
Höhe von 50 % gezahlt. Die Berechnung erfolgt gemäß § 16 EMTV ohne die Einbeziehung
von Mehrarbeitsvergütungen und Mehrarbeitszuschlägen.
und
Sonderzahlungen (ETV 13. ME)
Beschäftigte und Auszubildende, die jeweils am Auszahlungstag (normalerweise der
1. Dezember) in einem von ihnen ungekündigten Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis
stehen und zu diesem Zeitpunkt dem Betrieb ununterbrochen sechs Monate angehört
haben, haben Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung.
Die Höhe der Sonderzahlungen kann durch freiwillige Betriebsvereinbarung in Abhängigkeit
vom Krankenstand des Betriebes ausgestaltet werden.

Treffen die Betriebsparteien über die konkrete Ausgestaltung der Sonderzahlung keine
Regelung, werden die Sonderzahlungen nach folgender Staffel gezahlt:
nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit 25 %
nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit 35 %
nach 24 Monaten Betriebszugehörigkeit 45 %
nach 36 Monaten Betriebszugehörigkeit 55 %
eines Monatsentgelts ohne Mehrarbeitsvergütungen und Mehrarbeitszuschläge.
Leistungen des Arbeitgebers wie Abschlussvergütungen, Ergebnisbeteiligungen (Gratifi-
kationen, Jahresprämien), Weihnachtsgeld und ähnliches gelten als betriebliche
Sonderzahlungen und sind auf den tariflichen Anspruch anrechenbar.

aber eben auch

Hinweis:
Die vorstehend abgedruckten tariflichen Regelungen gelten für di
Arbeitsverhältnisse in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-We
für die das ERA gemäß § 2 ERA-ETV betrieblich gilt.
Die Tarifverträge sind nicht für allgemeinverbindlich erklärt worden.
 
jo, steht da drin, aber is ja net klar/sicher dass sein eventuell neuer Arbeitgeber bei den Tarifverträgen mitmacht ... muss ja keiner. Beim kleinen Laden um die Ecke gibts sicher keinen Betriebsrat und keine Tarifverträge :)
 
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