Falsche Grafikkarte geliefert, dringend Rat benötigt (Hardwareversand)

Jerez

Ensign
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Hallo liebe Community,
zu meinem Problem besteht bereits ein Thread im Grafikkartenforum. ( https://www.computerbase.de/forum/threads/wichtig-pov-560-charged-duo-fan.953886/ )

Zusammenfassung:

PoV TGT GTX Ti 560 Charged TRIPPLE-Fan bestellt, ein neues Modell mit anderem Lüfter (Dual-Fan) geliefert bekommen.
Dies zum Preis von 200€ bei Hardwareversand. In allen Emails und Kaufverträgen steht auch eindeutig die Tripple-Version drinne + sind die Bilder der gewollten Grafikkarte auf der Kaufseite abgebildet. Es wurde in den Bermerkungen extra erwähnt.

Nun habe ich die Dualversion ausprobiert, und sie ist sehr laut bei Last.... genau darauf lege ich wert, das es leise ist. Das ist die geschickte zu der gewollten eben nicht.

Nun habe ich die Karte zurückgeschickt. (Vorher per Mail bestätigen lassen, angeblich hätte sich ein Lagerarbeiter geirrt)

Gestern hab ich angerufen bei Hardwareversand, da meinte der Mitarbeiter, ich hätte schon die richtige Karte geschickt bekommen. Unter der Artikelnummer wäre nur diese Karte verfügbar. Die andere wurde aus dem Sortiment genommen, nun ist diese Karte, die zu verschickende....
Die Seite zu den "beiden" Karten ist immernoch die Alte. Es wird immernoch die Trippleversion angeboten. ( http://www3.hardwareversand.de/articledetail.jsp?aid=43207&agid=707 )

Der Preis ist nun auch wieder gestiegen.
Ich habe die Karte am 8.9. bestellt.
9.9. sollte sie lieferbar sein.
14.9. wurde sie losgeschickt.
19.9. hatte ich dann die falsche Karte zu Hause


Was kann ich nun also machen? Ich möchte immer noch die bestellte Karte haben zu dem Preis. Vor Allem nachdem ich nun bald nen Monat auf die richtige Karte warte.
Kann man sonstige Entschädigungsleistungen verlangen? Mein PC war ja in diesem Zustand jetzt nicht benutzbar ohne Grafikkarte.


Darf ich verlangen, die richtige Karte geschickt zu bekommen? Fristsetzung? Wenn sie sich weigern, was sind meine Möglichkeiten? Vom Kaufvertrag zurücktreten ist nicht in meinem Interesse und von Seiten Hardwareversands sollte dies ja nicht möglich sein ohne Gründe.


Mfg Jerez
 
Darf ich verlangen, die richtige Karte geschickt zu bekommen?

Öhm liest du eigentlich auch selbst was du schreibst?

Unter der Artikelnummer wäre nur diese Karte verfügbar. Die andere wurde aus dem Sortiment genommen,

Wie soll das gehen? Willst du dann lieber auf die Retoure eines anderen Kunden warten?
Edit: Wenn die Karte die du haben wolltest nicht mehr lieferbar ist, dann ist es leider so!
Die Anzeige im Shop ist nicht verbindlich!
Ich würde mal nachsehen ob es eine andere Karte zum Vergleichbaren Preis gibt, die das bietet was du möchtest.
Allgemein sind Händler durchaus berechtigt, gleichwertigen Ersatz zu liefern. Aber das müsste dann auch in den AGB´s zu finden sein, die du übrigens mit Abgabe deiner Bestellung bestätigt hast.
So wären deine Möglichkeiten dann Geld zurückverlangen oder mit der Ersatzlieferung leben!
Kann man sonstige Entschädigungsleistungen verlangen? Mein PC war ja in diesem Zustand jetzt nicht benutzbar ohne Grafikkarte.
Das ist wohl kaum Schuld des Händlers oder hat der dir vorher die alte Grafikkarte ausgebaut?

So leid es mir tut, aber du wirst hier mit einem Kompromiss leben müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Allgemein sind Händler durchaus berechtigt, gleichwertigen Ersatz zu liefern.

Blödsinn, der Verkäufer hat die vereinbarte Sache zu liefern und nichts anderes.

Wurde also ein Vertrag über die Lieferung einer Tripperkarte geschlossen, dann hat der Verkäufer diese zu liefern, auch wenn er sie auf Grund eigener Nachlässigkeiten überhaupt nicht im Programm hat.

Fraglich könnte hier dann sein, ob der Verkäufer seine Erklärung nach 119 I BGB anfechten kann, dazu müsste er aber einen relevanten Irrtum nachweisen.
 
Aus den AGB´s von Hardwareversand:

II. Angebot und Vertragsabschluss

Alle Angebote sind stets freibleibend. Aufträge können schriftlich, per Internet, per E-Mail, per Telefon oder per Telefax erteilt werden. Für Auftragseingänge über das Internet erhält der Kunde eine Bestellbestätigung von hardwareversand.de per E-Mail. Mit Versenden der Ware zum Kunden nimmt hardwareversand.de die Bestellung an und der rechtsgültige Kaufvertrag wird geschlossen.

Wir liefern "solange der Vorrat reicht". Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil wir mit diesem Produkt von unseren Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir Sie unverzüglich informieren und Ihnen ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder Sie keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünschen, werden wir Ihnen ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

@DocFoster:

Dann schaue dir mal ein paar AGBs in Onlineshops an, es ist durchaus üblich das da steht das die gleichwertigen Ersatz liefern können! Wenn man die AGBs so mit der Bestellung bestätigt, hat man wohl oder übel auch das angenommen!
Das es in diesem Fall nicht so ging war zwar ein Fehler im Shop = gleiche Artikelnummer, aber auch so hätte Hardwareversand das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

Ich glaube nicht das der TE eine Tripperkarte wollte ;)
 
Tja und nicht jede Klausel in AGB sind wirksam. AGB sind individualisierbar, sofern sie nicht gegen Gesetze verstoßen.

Also was ich bestelle, wird auch geliefert oder bei nicht gefallen, muss es zurück genommen werden. Auch dafür gibt es das Widerrufsgesetz.
 
Also was ich bestelle, wird auch geliefert oder bei nicht gefallen, muss es zurück genommen werden.
So ist es, aber der TE stellt ja die Forderung nach eine Karte die offenbar aus dem Sortiment genommen wurde ;)

AGB´s sind in dem Moment verbindlich in dem man sie mit Ankreuzen bei der Bestellung bestätigt!
Edit: Darum gibt es ja das Widerrufsrecht!
Jedenfalls hat mir mein Anwalt mal von einer Klage in einem solchen Fall abgeraten.. ;)
 
Lass die dein Geld zurückzahlen, da du nicht das bekommen hast was du bestellt hast.
Dann schau dich nach einem anderen Anbieter um wo du die Karte beziehen kannst.
Oder ggf. eine andere Karte aussuchen.
 
Fischkopp schrieb:
So ist es, aber der TE stellt ja die Forderung nach eine Karte die offenbar aus dem Sortiment genommen wurde ;)

AGB´s sind in dem Moment verbindlich in dem man sie mit Ankreuzen bei der Bestellung bestätigt!

Wann AGB wirksam sind, bestimmt sich nach den §§ 305 ff. BGB.
 
die Karte ansich ist ja lieferbar, auch durch andere Hersteller, daran kanns also nicht liegen.

dh dem verkäufer stehen 2 nachbesserungen zu, sollten sie die grafikkarte nicht haben, müssen sie diese halt besorgen. Nur wenn es unmöglich oder unverhältnismäßig schwer wäre, sie zu besorgen, darf davon abgesehen werden.
Das ist aber nicht der Fall, da sie von anderen Händlern die Karte besorgen könnten.

Nach 2 Nachbesserungen ohne zufriedensheitsstellung, kann ich dann doch von anderen Shops die Karte kaufen und die Rechnung an Hardwareversand senden?

Selbst wenn das in den AGB steht. Ist genau diese Angabe rechtens? AGB heißt nicht, dass ich den Verbraucherschutz negieren darf.
Weiterhin wurde mir keine Information gegeben, das die Karte nicht verfügbar sei, bis ich angerufen habe, was mehr eine kleine NebenherInfo war zur Rücksendung...
Außerdem wurde mir auch keine vergleichbare Karte angeboten, oder gefragt ob ich diese haben möchte, sollten die AGB's so rechtens sein.

Weiterhin wird die Karte immer noch angeboten, obwohl sie angeblich nicht mehr verfügbar sein sollte.
Eingehungsbetrug?!
 
Jerez schrieb:
..
Nach 2 Nachbesserungen ohne zufriedensheitsstellung, kann ich dann doch von anderen Shops die Karte kaufen und die Rechnung an Hardwareversand senden?..

Die Rechnung kannst du gerne an Hardwareversand schicken, haben die auch mal was zu lachen,.....




Mal ehrlich,... auf welchem Planeten lebst du eigentlich?
Schicke die Karte zurück,.... bekomme dein Geld zurück,... bestelle die Karte in einem anderen Shop.

Fertig!
 
Im BGB ist das so vorgesehen.

Rechtssprechung > auf anderem Planeten leben

Vertrag ist vertrag, und es ist eben gewollt, das man nicht alles machen kann (auch nicht als verkäufer)
 
dankesehr, beschreibt das problem ja schon ganz gut. nur das die artikelnummer bei mir nie eine allgemeine war. HV1023PGDE ist ja nur die artikelnummer, die hwv nutzt.... das ist ja deren interne problematik, nicht meine.

was sehr schade ist an dem juraforumthread: genau da, wo meine fragen ansetzen, antwortet keiner mehr^^
 
Meine Fresse, was der TE hier abzieht ist echt unterste Schublade, nimm die Kohle und bestell woanders...

Ist ärgerlich für dich, aber wenns die Karte woanders gibt wo ist das Problem?
 
Nich jeder is bereit, sich in die heruntergekommene Handelsmentalitaet zu fuegen, insofern ist der Thread voellig in Ordnung.

Alles wichtige wurde bereits gesagt:
Der Kaufvertrag ueber die Karte ist mit Auslieferung zustandegekommen, allerdings von Seiten des des Haendlers bisher nicht erfuellt und kein gleichwertiger Ersatz angeboten worden. Die Karte ist auf dem Markt erhaeltlich, also existiert auch kein Hindernis, was den Haendler davon abhalten koennte, genau den bestellten Artikel zu liefern.

Insofern : Schriftlich zur Erfuellung auffordern; falls erfolglos, dann Ersatzkauf bei anderem Haendler, die Mehrkosten sind vom Haendler 1 zu tragen.

Ich persoenlich hatte, habe und werde auch in Zukunft keine Skrupel haben, unserioese Haendler zu verklagen, auch wegen kleineren Betraegen, gerade dann, wenn der Sachverhalt so eindeutig ist. Warum auch? Kostet weder meine Zeit, noch mein Geld und zu meinen "Opfern" gehoeren sowohl ein grosser deutscher Hardwareversender, als auch eine grosse ueberregionale Elektronikmarktkette. Da werden keine Gefangenen gemacht.
 
Und da wundern sich die Leute, die wirklich ernste Probleme haben, warum deutsche Gerichte so überlastet sind :rolleyes::

Ihr habt Sorgen...
 
Wieso das?

Manchmal glaube ich auch dass einige nicht richtig nachdenken.

Ihr seht im Internet einen Super-Preis, der 50€ unter dem des nächsten Ladens liegt. Ihr denkt: "Hey da spare ich ja richtig Geld, kaufst du das mal."

Der Shop bestätigt mir den Kauf. Das Geld wird überwiesen. Und anstatt meine Ware zu bekommen schickt der mir Gummibärchen. Das ist einfach nicht richtig, und das ist auch nicht, was bestellt wurde. Und jetzt müsste der Käufer also die Gummibärchen zurückschicken und sein Geld verlangen. Muss jetzt jedoch denselben Artikel teurer irgendwo anders kaufen. Das kann so nicht richtig sein, und das hat weder was mit der Sturheit des Käufers zu tun, noch werden Gerichte mit sowas "belastet".

Wenn, und nur wenn, es denselben Artikel irgendwo anders zu demselben Preis gibt, dann würde ich auch sagen, dass der Hickhack nicht Wert ist. Aber sofern Geld gespart werden kann, sonst wäre das Angebot ja nicht angenommen worden, dann finde ich es nicht richtig. Vor allen Dingen da auf der Rechnung auch eine Tripple draufsteht. Wie soll er da sein Recht geltend machen bei Garantie/Gewährleistungsansprüchen? Dann wird gesagt: "Ja aber sie haben ja ne Tripplekarte bei uns bestellt." "Ja das stimmt, aber Sie haben mir nur eine Dual-Karte gesendet!" "Jaja, ist klar, das merken Sie JETZT. Nein das machen wir nicht..."
 
Ich verstehe echt nicht wo das Problem vom TE ist.....aus irgendeinem Grund kann der Händler nicht die richtige Grafikkarte liefern....so jetzt hast du zwei Möglichkeiten...entweder zurück schicken, um das Geld zu bekommen, oder du behälst die Grafikkarte und fragst nach, ob eine Minderung des Kaufpreises möglich sei...

@Onkelhitman

"Ihr seht im Internet einen Super-Preis, der 50€ unter dem des nächsten Ladens liegt. Ihr denkt: "Hey da spare ich ja richtig Geld, kaufst du das mal."
Der Shop bestätigt mir den Kauf. Das Geld wird überwiesen. Und anstatt meine Ware zu bekommen schickt der mir Gummibärchen. Das ist einfach nicht richtig, und das ist auch nicht, was bestellt wurde. Und jetzt müsste der Käufer also die Gummibärchen zurückschicken und sein Geld verlangen. Muss jetzt jedoch denselben Artikel teurer irgendwo anders kaufen. Das kann so nicht richtig sein, und das hat weder was mit der Sturheit des Käufers zu tun, noch werden Gerichte mit sowas "belastet"."

Dafür hat ja man ja das Widerrufsrecht! Aber der TE will ja unbedingt die Grafikkarte und wo anders die Grafikkarte zu kaufen und die Rechung zum Händler schicken....so einfach geht das auch nicht!
 

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