Das stimmt so nicht. Wenn man jemanden aus versehen durch einen Zahlendreher geld überweist dann ist dieser gesetzlich verpflichtet dir das geld wieder zugehen.
Da es sich um eine ungerechtfertigte Bereicherung handelt.
Das stimmt. Aber ich meine es ist nicht eindeutig geregelt ob der falsche Empfänger sich um die ganze Sache kümmern muss. Klar wenn der Auftraggeber der Überweisung das Geld zurück verlangt MUSS der Empfänger ihm das Geld auch zurückzahlen.
Aber er muss denke ich nicht die Identität des Abssenders rausbekommen. Einfach zurücküberweisen würde ich auch nicht tun ohne das vorher geklärt zu haben