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Festnetznummer portieren
- Ersteller qwdef
- Erstellt am
Nach Kündigungsdatum hat man bis zu 90 Tage Zeit um die Rufnummer nachträglich zu portieren.
Die Rufnummer kann aber nur der Vater wieder erhalten. Eine Übernahme der Rufnummer bei der Portierung auf jemand anderes ist nur zulässig, wenn diese Person schon über die Rufnummer identifiziert wird (halt im gleichen Haushalt lebt).
Aber das erklärt dir alles dein neuer Anbieter und der tütet das auch ein.
Die Rufnummer kann aber nur der Vater wieder erhalten. Eine Übernahme der Rufnummer bei der Portierung auf jemand anderes ist nur zulässig, wenn diese Person schon über die Rufnummer identifiziert wird (halt im gleichen Haushalt lebt).
Aber das erklärt dir alles dein neuer Anbieter und der tütet das auch ein.
User007
Admiral
- Registriert
- Feb. 2008
- Beiträge
- 7.204
Hi...
Da's sich um die Telekom dreht, würd' ich für eine zweifelsfreie Info hier das @Telekom hilft-Team "löchern".
Boah, wie ich sowas hasse...
(Fast) Kein Anbieter kann sich vorstellen, dass sie auch mal von Kunden verlassen werden und daher bieten sie einfach so 'ne simple Antwort - außer für Mobilrufnummern-Portierung - nirgends öffentlich an. 🤨
Ansonsten steht hier bei der BNetzA Wissenswertes beschrieben.
(Fast) Kein Anbieter kann sich vorstellen, dass sie auch mal von Kunden verlassen werden und daher bieten sie einfach so 'ne simple Antwort - außer für Mobilrufnummern-Portierung - nirgends öffentlich an. 🤨
Ansonsten steht hier bei der BNetzA Wissenswertes beschrieben.
Da's sich um die Telekom dreht, würd' ich für eine zweifelsfreie Info hier das @Telekom hilft-Team "löchern".
Es gibt ja hier eine entsprechende Rubrik 'telekom hilft'.
Da würde ich direkt mal nachfragen.
Bei mir persönlich ist es so, dass ich noch eine Weile einen telekom Vertrag habe, Festnetz aber schon seit Ewigkeiten gar nicht mehr nutze.
Insofern bin ich froh, wenn die drei Nummern (stammen noch aus einem uralten isdn-Vertrag) bald weg sind.
Da würde ich direkt mal nachfragen.
Bei mir persönlich ist es so, dass ich noch eine Weile einen telekom Vertrag habe, Festnetz aber schon seit Ewigkeiten gar nicht mehr nutze.
Insofern bin ich froh, wenn die drei Nummern (stammen noch aus einem uralten isdn-Vertrag) bald weg sind.
h00bi
Fleet Admiral
- Registriert
- Aug. 2006
- Beiträge
- 23.818
oder der Erbe mit Erbschein.Blutomen schrieb:Die Rufnummer kann aber nur der Vater wieder erhalten.
SuperHeinz
Captain Pro
- Registriert
- März 2023
- Beiträge
- 3.951
Eine Telefonnummer ist kein persönlicher Besitz, die gehören alle der Bundesnetzagentur und werden nur zugeteilt.h00bi schrieb:oder der Erbe mit Erbschein
h00bi
Fleet Admiral
- Registriert
- Aug. 2006
- Beiträge
- 23.818
Was nichts daran ändert, dass der Erbe sich eine Nummer auf seinen Namen portieren lassen kann bzw. Vertragspartner umstellen auf seinen eigenen Namen und dann woanders hin auf den neuen Namen portieren lassen kann.
Schon mehrfach gemacht um kurze Rufnummern weiter zu halten.
Schon mehrfach gemacht um kurze Rufnummern weiter zu halten.
Die Aussage von h00bi ist korrekt .. die Erben haben auch ein Anrecht darauf, die Rufnummer zugeteilt zu bekommen. Da gibt es bestimmte Regelungen an die man sich halten muss, wenn die eingehalten sind und man einen Nachweis über das Erbe hat, bekommt man die Rufnummer weiter/wieder zugeteilt.
Als Erbe erbt man die Verträge des Verstorbenen, hat nur aufgrund des Todesfalls ein Sonderkündigungsrecht.kachiri schrieb:Man müsste den Vertrag übernehmen (und damit weiterführen)
Telekom hilft
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- Registriert
- Juli 2015
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