Fitness-Studio: Minderung Gebühr bei beschädigten Geräten?

Lord-D

Lieutenant
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Hi,

ich dachte ich greife hier mal ein Thema auf, welches sich ganz und gar nicht mit PCs etc beschäftigt. Ich bräuchte einen rechtlichen Rat oder einen Tipp was man da machen könnte:

Ich bin seit mehreren Jahren Mitglied im Fitness-Studio "Easy Fit". Letzten Monat gab es dort einen Einbruch, wo ca. 80% der Geräte durch Durchschneiden der Gewichts- und Stromkabel zertsört wurden. Nach einer Woche frage ich im Studio vor Ort nach, ob Mitglieder eine Entschädigung erhalten. Dort bekam ich die Auskunft, dass nach so einer kurzen Zeit nichts unternohmen wird, außerdem sollte am selbigen Tag jemand die Geräte reparieren.
Doch erst nach zwei Woche waren wieder alle Gerät funtkionstüchtig.
Ich habe die Verwaltung angeschrieben und eine Frist zur Antwort gesetzt, mit der Androhung für die zwei Wochen 50% der Monatsgeühren wieder zurückzubuchen. Keine Antwort und wieder im Studio nachgefragt. Auch dort ist nichts bekannt, ich soll nächste Woche mit dem Fillial-Leiter sprechen, eventuell Gratis-Shakes.

Es ist nicht das erste Mal, dass es dort Probleme gibt und die einen mit Shakes abspeißen wollen, wäre es nicht das einzige Studio im Umkreis, würde ich wechseln.

Wieß einer ob ich ein Recht auf Minderung der Monatsgebühr wegen Nichteinhaltung des Vertrages habe. Zwar konnte man trainieren, aber nicht wirklich viel.
 
Ist das nicht ein bisschen übertrieben?
Das Studio musste ca. 80% ihrer Geräte reparieren lassen/austauschen, weil dritte die zerstört haben und so einen haufen Geld schon verloren haben. Und dann noch die Kunden entschädigen? Für lächerliche zwei Wochen? Und man konnte sogar noch teilweise trainieren?
tut dir das nicht weh?
Sei doch froh, dass die so schnell neue Geräte beschafft haben und du wieder trainieren kannst. Sowas ist nicht selbstverständlich (leider).
Denen hat der scheiß schon genug gekostet denke ich mal und du willst denen noch ans Bein pissen.
Man man man, nichts zu tun? Ist dir zu warm?
einige denken echt nur an sich. ich ich ich ich.
Nimm die Milchshakes und sei zufrieden.

Das Studio könnte auch die Preise erhöhen um das Geld wieder reinzukriegen, tun sie das?

Wie es mit den anderen Vorfällen aussieht, weiß ich nicht. Ich geh jetzt nur von diesem einen aus.
 
Das Studio könnte sich auch richtig versichern, Geld genug bekommen sie ja wohl dafür.
 
Eben. Schließlich ist es eine große Kette in ganz Süddeutschland. Und auch wenn ich egoistisch klinge, aber für mein Geld erware ich auch eine Gegenleistung.

Oder sagst du es geht in Ordnung wenn du die Haare mit einer halben Schere geschnitten bekommt weil die andere jemand hat mitgehen lassen?
 
Stimme da Lord-D zu man zahlt und man will dafür auch was haben !

Bei mir war es ähnlich bestellte im netz ne sonnen brille was war minimalster kratzer drinn.

Ich natürlich zurück geschickt und der Verkäufer macht mich noch dumm an dass ich son ein kleinen kratzer son welle mache aber ich zahl dafür also will ich top ware
 
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Einbruch und Sachbeschädigung zählt wohl zu höherer Gewalt.
D.h. dass das Fitnessstudio nichts für die Defekten Geräte konnte.

Daher kannst du sie deswegen auch nicht Verklagen.


Würde das Fitnessstudio Wissentlich Defekte Geräte nicht reparieren, dann sähe der Fall anders aus.
 
Pain_Deluxe schrieb:
... man zahlt und man will dafür auch was haben !
...

Genau, es wurde ein Vertrag über den Besuch des Fitnessstudios abgeschlossen und somit die Nutzung der Geräte und Dienste. Wenn ein Großteil dieser Geräte nicht zur Verfügung stehen, dann hat der Vertragsnehmer das Recht auf Minderung (Preisnachlass) oder Nachbesserung (sofortige/zeitnahe Reparatur der Geräte). Das unterscheidet sich hier nicht von einem Kaufvertrag, beide Parteien müsen ihren Verpflichtungen (Zahlung der monatlichen Gebühr und Geräte zu Verfügung stellen) erfüllen.

florian. schrieb:
Einbruch und Sachbeschädigung zählt wohl zu höherer Gewalt.....

Nein, höhere Gewalt sind Katastrophen wie Erdbeben, Sturm usw, aber kein Einbruch.
http://de.wikipedia.org/wiki/Höhere_Gewalt

Als höhere Gewalt bezeichnet die Rechtsprechung ein von außen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis[4]. Voraussetzung ist regelmäßig, dass es sich um Ereignisse handelt, die von außen auf die Vertragsparteien einwirken und die von den Vertragsparteien bei der Vertragsgestaltung nicht bedacht worden sind. Wenn in einem solchen Fall auch die höchstmögliche Sorgfalt den Eintritt der Ereignisse nicht zu verhindern vermag, liegt höhere Gewalt vor.
 
hier liegt kein kaufvertrag vor, sondern ein typischer dienstleistungsvertrag.

dienstleistungverträge weisen keine eigenen gewährleistungsrechte aus. für schadensersatzansprüche gilt das allgemeine schuldrecht.

zunächst müstest du dem studio ein verschulden hinsichtlich der langen dauer der reparaturmaßnahmen nachweisen. du musst konkret beweisen, dass es auch schneller gegangen wäre...

und das dürfte schwer fallen! immerhin kannst du nunmehr kündigen...
 
Froschkönig schrieb:
hier liegt kein kaufvertrag vor, sondern ein typischer dienstleistungsvertrag.

dienstleistungverträge weisen keine eigenen gewährleistungsrechte aus. für schadensersatzansprüche gilt das allgemeine schuldrecht...

Dennoch müsen auch Dienstleistungsverträge ihre zugesagte Dienstleistung (die Benutzung der einwandreien und tauglichen Geräte und Raumlichkeiten) einhalten. Der Dienstvertrag stellt sicher, das der Sportler die Geräte zu den Öffnungszeiten nutzen kann, das ist die Dienstleistung. Fällt der Gegenstand des Vertrages weg, dann muss auch hier nachgebessert oder am Preis gedreht werden.

Das das Studio eventuell Probleme mit der Reparatur hat ist dem Dienstvertrag egal, welcher besagt, das der Sportler die Dienstleistung jederzeit (während der Studiozeiten natürlich) in Anspruch nehmen kann.

Schadensersatzansprüche gibt es hier nicht, da dem Sportler (Vertragnehmer) kein bezifferbarer Schaden entstanden ist, der Sportausfall ist schade, aber kein Schaden.
 
Sabotage ist die absichtliche Störung eines wirtschaftlichen (oder militärischen) Betriebes, dieses muss in dem Sinne bewiesen werden.

Ein Einbruch mit Sachbeschädigung ist nur Sabotage, wenn es um absichtliche Störung des wirtschaftlichen Betriebes handelt, was das Studio beweisen muss, um sich aus seiner Verantwortung zu winden. Also Sachbeschädigung ist nicht automatisch Sabotage und somit höhere Gewalt.
 
Das wird zwar kaum beweisbar sein solange der/die Täter nicht gefasst sind, aber warum sollte sonst jemand die Fitness-Geräte beschädigen, außer es war reiner Vandalismus?
 
kisser schrieb:
... es war reiner Vandalismus?

Genau. Warum brennen sonst Autos in Hamburg oder Berlin, werden Wände mit Grafitti versehen, Telefonzellen kaputt gemacht, Fenster eingeschlagen, Autospiegel oder -antennen abgebrochen usw. - reiner Vandalismus, Spaß am Zerstören und an Gewalt. Sabotage (wirtschaftlicher Schaden als Ziel, um evtl einen Konkurenten auszuschalten) anzunehmen ist in diesem Fall auch nicht sinnvoll weil ...

Lord-D schrieb:
... wäre es nicht das einzige Studio im Umkreis, ....
 
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fassen wir zusammen:

Der TE könnte den Studiobetreiber auf die 10€ Mitgliedsbeitrag verklagen, der Ausgang wäre aber Zweifelhaft. (zumal er dennoch Trainieren konnte, lediglich der Umfang war eingeschränkt)


na dann, Viel Glück :daumen:
 
Lord-D schrieb:
...wo ca. 80% der Geräte ... zertsört wurden. ...

florian. schrieb:
...zumal er dennoch Trainieren konnte, lediglich der Umfang war eingeschränkt
Du nennst 80% defekte Geräte "eingeschränkt"? Mit 20% soll man zufrieden sein und dennoch trainieren? Was denn? Eine Übung immer wieder? Und dafür den vollen Monatsbeitrag bezahlen?

florian. schrieb:
...auf die 10€ Mitgliedsbeitrag verklagen...
Das Studio in dem ich bin kostet 80€ pro Monat, andere locker zwischen 60 und 70 Euro. Nicht jeder ist bei McFit.

Und für seine 100% Monatsbeitrag kann man auch 100% der versprochenen Leistung verlangen. Wenn mal ein Gerät ausfällt ist das auch ok, aber hier sieht es so aus als ob der Großteil der Geräte defekt ist - und der Grund ist für den Sportler egal.

Eingeschränkter Umfang heißt auch eingeschränkte Beiträge, oder zahlst du immer 100%, auch wenn du nur einen Teil bekommst? 100% Miete bei schlechtem Zustand der Wohnung oder Mietminderung? 100% im Restaurant, auch wenn das Fleisch auf dem Teller fehlt oder weniger bezahlen? Hier ist das nichts anderes.
 
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