Frage zu Garantiefall: Grafikkarte nicht mehr Lieferbar...

L@Zy

Lieutenant
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Hallo Zusammen.

Ich habe gerade den Fall, dass meine HD4870 den Geist aufgegeben hat.

Da diese Karte nicht mehr Lieferbar ist und Sie warscheinlich nicht repariert werden kann, stellt sich mir nun die Frage:

Müssen die mir genau "die" Karte ersetzen? (War ein OC-Modell mit "Spezieller Kühlung")

Falls Nein, bekomme ich dann mein volles Geld zurück, da Ich ja in der Garantie bin und Sie die Garantiebedingungen nicht einhalten können ? (da Karte nicht mehr Lieferbar)

Hab schon ein paar mal im Netz gelesen, dass die Betroffenen nur den "Restwert" zurückerstattet bekommen, da Sie ja einen "Nutzen" daraus gezogen haben...

Was aber in meinen Augen nicht rechtens ist, da es sich ja innerhalb der Garanitezeit abspielt. Garantie ist doch auch an Bedingungen und Auflagen geknüpft oder?

Und ja Ich meine wirklich Garantie und nicht Gewährleistung.

schonmal Danke im Vorraus...
 
hmm... aber gleichwertig ist wäre das ja in diesem fall auch nicht, da ich ja ne "oc" version hatte und diese mit anderem "kühlsystem"(leiser) war usw...

laut dem bgb hab ich anspruch auf gleichwertiges oder der vertrag wird ungültig...

ich werd mich da nich sonderlich reinsteigern mir gings eher mal um die information darüber.
denn ne grafikkarte brauch ich so oder so... mir wiederstrebt es nur "über den tisch" gezogen zu werden im sinne von die machen was sie wollen...

für sowas gibt es mit sicherheit ne gesetzliche regelung, denn nicht nur im pc bereich gibt es innerhalb der garantie dinge die nichtmehr lieferbar sind und da wird dann auch geld komplett zurückerstattet...

zumindest bei aldi was nen hoch-entaster angeht...
 
Dann wirst du wohl eine "gleichwertige" Grafikkarte mit OC und leisen Lüfter bekommen. Auf keinen Fall aber den vollen Betrag zurück, höchstes den Restwert. Und der wird sicherlich mies sein.
 
Naja OC Version ist doch kein Problem bekommst halt eine OC Karte mit anderen Kühler gibt es doch genug 5770 oder sonst was ...

Mit ganzes Geld zurück kommst du übrigens normal nicht durch, haben viele versucht, du bekommst entweder ein gleichwertiges Produkt oder das Geld was ein gleichwertiges Produkt kosten würde (wenn überhaupt), gab für solche Sachen auch einen extra Gesetzes Text den ich mal extra nachgeschaut hab, aber den finde ich sicher sowieso nicht, frag erstmal beim Hersteller nach was er dazu sagt z.B. ist das Sapphire sehr kulant und man bekommt teils eine bessere Karte, wie s bei MSI aussieht weiß ich aber nicht.



Edit: war auch schon mal schneller beim tippen :D
 
kay dass der "Mies" ist befürchte ich auch^^

aber irgendwas "schriftliches" oder ne erfahrung hat keiner?
mir bestätigt zwar jeder meinen verdacht den "kaufpreis" nicht voll erstattet zu bekommen, allerdings ist nirgends was gesetzlich geregeltes zu finden.. zumindest find ich nix :freak:

edit: sicher dass du den gesetzestext nicht findest? wenns keine umstände macht...
das würde mich wirklich mal interresieren...

da es sich hier um hardwareversand handelt, werd ich wohl erst was erfahren wenn die mich via mail kontaktiern oder ich nen packet von der post bekomm
 
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Ich dachte du beziehst dich auf Garantie und nicht Gewährleistung? Auf Garantie hast du überhaut keinen rechtlichen Anspruch, die Bedingungen kannst du beim Hersteller erfragen, aber rein schreiben kann er da fast was er will.

Rechtlichen Anspruch hast du nur auf Gewährleistung und hier gilt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr.
 
Moment in den AGB des Verkäufers steht garantie nach BGB.

Es scheint mir komisch dass der händler sich das aussuchen kann was er im falle einer garantie mit meinem bezahlten geld macht... wozu gibt es garantie wenn ich geldverlust bzw. "minderen" ersatz bekomme... dann brauch ich keine garantie...
 
Garantie bedeutet ja nur eine rechtliches "Einstehenmüssen" für den Mangel der Kaufsache bei Beweislast zu Gunsten des Käufers. Da ein Modell der defekten Karte nicht mehr lieferbar ist, gelten die rechtlichen Folgen der Vertagsabwicklung. Das bedeutet, Du musst Dir die gezogenen Nutzungen (§§ 439 und 346 BGB) anrechnen lassen, es sei denn in den ABGs des Vertrages steht etwas anderes. Für die Berechnung der gezogenen Nutzungen kann man pro Jahr zwischen 25% und 33% des Kaufpreises annehmen, die vom Kaufpreis abzuziehen sind (vgl. Post #20)
Seit wann besitzt Du die Karte?
 
august 2009 habe ich auf der rechnung stehen...

was mir nicht in den sinn will, ist das wir bei uns in der firma auch gesetzlich verpflichtet sind, geräte solange garantie besteht noch lieferbar haben müssen.

gleiches bei den autoherstellern, da gilt auch teile die der garantie unterliegen müssen zum austausch verfügbar sein...

ich lasse mich gerne eines besseren belehren, doch ist es in meinen augen komisch...

§439 abs.1 der käufer kann als nacherfüllung nach seiner wahl die beseitigung des mangels oder die lieferung einer mangelfreien sache verlangen...

$346 im falle des rücktritts sind die empfangen leistungen zurückzugewähren und die gezogen nutzungen herauszugeben...
 
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Ich weiß nicht wie das bei Euch in der Firma oder bei Autoherstellern geregelt ist. Soweit sich ATI /AMD in den Garantiebedingungen nicht dazu verpflichtet, bis zum Ende der Garantiezeit entsprechende Karten gleichen Typs bereitzuhalten, kannst Du daraus keinen Anspruch herleiten.
Wenn die Lieferung einer mangelfreien Karte eben nicht -mehr- möglich ist, weil keine dieser Sorte mehr produziert wird, wird er von der Plicht zur Lieferung einer mangelfreien Sache frei (§ 439 Abs. 3 BGB). Dann beschränkt sich der Anspruch z.B. auf Wertersatz und da Du mit der GrafKA fast 17 Monate Deinen Spaß gehabt hast, kannst Du den vollen Kaufpreis nicht mehr erstattet verlangen. Du musst Dir die gezogenen Nutzungen anrechnen lassen.
Ich kenne zwar Deine konkreten Garantieklauseln nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass der Verkäufer oder Hersteller zum Ersatz des vollen Kaufpreises nach beispielsweise 4 1/2 Jahren verpflichtet sein soll. Ein solches Risiko geht kein Hersteller ein.
 
@L@Zy
Ka was ihr für Teile produziert, aber vermutlich etwas was man nicht so leicht durch was gleichwertiges Ersetzen kann, dann ist es klar das man da auf Vorrat produzieren muss, weil es sonst kein gleichwertiges Produkt gibt, ist bei uns in der Firma nicht anders, das Problem ist auch das ein neues Modell nicht einfach an den Einbauort eines alten Modells verbaut werden kann weil es dann ein total anderes Produkt mit anderen Einsatzzweck usw. ist.
 
doch der industriestandart bei uns sind 7 volle jahre ohne alles... und das weltweit... sowas wie hauseigene garantierte langlebigkeit der produkte... aber egal...

was mich stört ist die philosophie an dem ganzen. da kann ich mir die garantie gleich in die haare schmieren... da ich ja egal wo sonst z.b. bei fernsehern auch keinen restwert bekomme sondern ein austauschgerät und oder ähnliches...

habe ich anspruch darauf das geld zu bekommen oder können die mich auch mit ner "gutschrift" bei ihrem shop abspeisen?

EDIT: @ commander alex: korrekt... doch sollte es so überall sein denn sonst hat das mit der garantie in meinen augen nicht viel sinn.. und ich hatte noch nie probleme mein "ersatz" oder meinen "kaufpreis" innerhalb der garantie zurück zu bekommen
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte mal eine defekte Grafikkarte von Sparkle (7800GT).
Nach mehreren Wochen Wartezeit (RMA) wurde diese, da zum Zeitpunkt des Defektes dieses Modell nicht mehr lieferbar war, durch eine 7900GS ersetzt.

Bei dir wird es sich ähnlich gestalten.
 
er muss den vollen kaufpreis nicht erstatten, da er 7 jahre ein austauschgerät zugesichert bekommt... könnte mir aber auch net vorstellen das sie den bertag erstatten würden...

aber in der abteilung bin ich net zuständig :rolleyes:
 
L@Zy schrieb:
doch der industriestandart bei uns sind 7 volle jahre ohne alles... und das weltweit... sowas wie hauseigene garantierte langlebigkeit der produkte... aber egal...

habe ich anspruch darauf das geld zu bekommen oder können die mich auch mit ner "gutschrift" bei ihrem shop abspeisen?

EDIT: @ commander alex: korrekt... doch sollte es so überall sein denn sonst hat das mit der garantie in meinen augen nicht viel sinn.. und ich hatte noch nie probleme mein "ersatz" oder meinen "kaufpreis" innerhalb der garantie zurück zu bekommen

Es zählt nicht der Industriestandard (oder meinst Du wirklich die Art, wie die Industrie steht ?), sondern das, was im Gesetz und den Garantiebestimmungen steht und das habe ich Dir bereits ausführlich erläutert.
Normalerweise ist der Anspruch in Geld zu erfüllen, abzüglich der gezogenen Nutzungen von ca. 40 % des Kaufpreises.
Aber wie gesagt, ich kenne Deine Garantievereinbarungen nicht. Schau mal rein...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ist mir klar das der nicht zählt... ich meinte dass ja nur am rande als beispiel...

und danke fürs rechtschreibprüfen, allerdings im korrigieren ne 5 da groß und klein ausser acht gelassen wurde^^ ... so schmarren bei seite...

ich werd mal nachsehn aber ich finde da nicht viel, ist hardwareversand.de kannst dir wenns die zeit und lust erlaubt gern mal durchschmökern die agb´s

http://www1.hardwareversand.de/infoagbprivat.jsp


schonmal danke für das bisher eingebrachte, und für die geopferte zeit...
 
Wenn der Händler den Garantiefall bestreitet wird's schwer für Dich. Ansonsten würde ich versuchen, geschickt zu verhandeln. Es ist so vieles in diesen Konstellationen verhandelbar -wie meistens im Leben- dem Anderen gleich vor den Kopf stoßen, geht meist nicht und nichts mehr:freak:
 
Holla, da wird mal wieder bunt verwurschtelt. Einen gesetzlichen Anspruch auf Garantie gibt es nur, wenn dieser beim Kauf vertraglich ausgemacht wurde. Gesetzlichen Anspruch gibts ansosnten nur für Gewährleistung, aber das ist was anderes.

Die Garantiebestimmungen kann dir nur der Hersteller geben, sofern er überhaupt eine Garantie auf sein Produkt gewährt. Üblicherweise steht dann sowas drinnen dass sich der Hersteller vorbehält zu reparieren oder zu ersetzen, und dann meistens ein Paragraph zu "gleich oder gleichwertig in der Leistung".

mfg
 
Der TE hat doch vorgetragen, er sei in der Garantie. Der Unterscheid zwischen Garantie und Gewährleistung ist bekannt. Ich habe oben darauf Bezug genommen.
 
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