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Wenn ich einen Vertrag noch nicht unterzeichnet habe, dann gilt dieser ja auch nicht, sprich es können auch keine Ersatzforderungen an mich gestellt werden, die im Vertrag geregelt sind ?
Eigentlich hast du schon recht...
Ich weiß allerdings nicht wie das ist wenn eine Unterzeichnung fest zugesagt wurde...mündlicher Vertrag usw.
Hast du was zugesagt?
Hm, ich habe gesagt, ich mache das, aber im Vertrag steht, dass nur das was im Vertrag steht gültigkeit hat. Und dieser hat ja nur gültikeit, wenn ich ihn unterschreibe ? !
Also Brötchen ausfahren, jeden morgen um 3 Uhr aufstehn, 2 Stunden ausfahren und so
Musste dafür ein Gewerbe anmelden und bin selbst dafür verantwortlich. Sprich wenn mein Auto nicht angeht, muss ich 40€ Strafe zahlen, wenn ich krank werde das gleiche. Hatte am Monatg meinen ersten Tag (3 Schulungstage). Dienstag hatte ich frei wegen Geburtstag .. und habe seit Monatg Mittag extreme Magen/Darmbeschwerden. Habe heute morgen abgesagt und nun extreme Bammel davor, dass die mir da jetzt was andrehn, obwohl ich den Vertrag nicht unterschrieben habe.
Sry wenn das verwirrend geschrieben ist..aber ich sitze hier mit Fieber und allem und hab einfach nur Angst irgendwie..vorallem hatte ich die ganze Zeit n schlechtes Gefühl dabei gehabt..bullshit ey
Das ist ja ein Widerspruch in sich. Letzendlich würde ich mir, wenn dir mündlich was gesagt wird, es immer schirftlich geben lassen. Deswegen sage ich, dass schriftliche gilt. Müdlich ist immer riskant.
Vorher war ein Gespräch, in dem mir alles erklärt worden ist...aber ich sagte eben, dass ich nur zwei MOnate (August und September) arbeiten kann, da dann mein Studium beginnt..aber der Vertrag ist unbefristet ..
Mündliche Zusage galt als nicht bindend..und mein nicht vorhandenes Arbeitsverhältnis wurde aufgelöst
Nein.
In einem Vertrag sind mehr Dinge geregelt als mündlich zugesichert werden kann. Es gilt nicht "ich sage dem Vertrag schon mal zu".
Von daher gilt die Zusage, den Vertrag zu unterschreiben nicht als Vertragsabschluss.
Es kann aber zu Schadensersatzklagen kommen, wenn eine mündliche Zusage zu einer Vertragsunterzeichnung zurückgezogen wird, wenn z.B. von der einen Partei schon bestimmte Vorkehrungen getroffen wurden in gutem Glauben, der Vertrag komme zu stande. Das müsste evtl. bezahlt werden, der Vertrag wird bleibt aber unwirksam bis zur Unterschrift.
Um Verträge, in denen Vertragsstrafen wegen nicht angesprungenem Auto geregelt sind, würde ich persönlich einen weiten Bogen machen.
Das kann nachher soweit kommen, das Du dafür bezahlst das du eine Leistung erbringst.
Vertragsstrafen sind gerade noch akzeptabel, wenn die dafür gebotene Bezahlung deutlich hoch genug ist. Davon ist aber bei Brötchen ausfahren auf Unternehmerbasis wohl eher nicht auszugehen.
die mündliche Zusage gilt in diesem Falle definitiv nicht. Das mag zwar moralisch anfechtbar sein, ist aber so. (Arbeits-)Verträge sind schriftlich abzufassen.
Noch ein gut gemeinter Hinweis zu dieser Art Brötchenausfahrjob: Dies ist - da du nur von einem Auftraggeber abhängig bist - eindeutig als Scheinselbständigkeit anzusehen. Probleme mit den Sozialkassen insbesondere mit dem Rentenversicherungsträger sind da vorprogrammiert, denn der AG will ja zu deinen Lasten die Sozialabgaben einsparen. Google bietet zu diesem Thema genug Stoff für ein Wochenende zum Lesen u.a bei Wikipedia. Größtmögliche Vorsicht ist da geboten.
die mündliche Zusage gilt in diesem Falle definitiv nicht. Das mag zwar moralisch anfechtbar sein, ist aber so. (Arbeits-)Verträge sind schriftlich abzufassen.
Da würde ich mir aber nicht zu sicher sein. Auch wenn die Sache gut ausgegangen ist hätte der Vertragspartner darauf verweisen können das die Arbeit ja bereits aufgenommen wurde und somit stillschweigend die Vertragsbedingungen angenommen wurden, wobei zwar der Vertrag nicht formal unterzeichnet wurde, jedoch mit der Aufnahme der Tätigkeit der Vertrag somit bestand hat. In diesem Fall hätte der Arbeitgeber gute Aussichten vor Gericht durch zu kommen auch wenn die Unterzeichnung noch nicht erfolgt ist. Der Knackpunkt ist einfach der Umstand das die Arbeit bereits aufgenommen wurde und man da auch Bezahlung erwartet hat. Und diese Bezahlung würde ja im Rahmen des Vertrages erfolgen welchen man dadurch ja anerkannt hat.
Aber solange es gut gelaufen ist brauch man sich ja keine Gedanken machen.