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Frage zum Copyright von altem Spiel
- Ersteller xeed
- Erstellt am
Crime Fighter 2
http://crime-fighter.soft-ware.net/download.asp
Übrigens suche ich da auch noch Helferlein zur Portierung
http://crime-fighter.soft-ware.net/download.asp
Übrigens suche ich da auch noch Helferlein zur Portierung
Retro!!!
Haben wir früher (und auch ab und zu noch heute) bis zum kollektiven Umfallen gezockt... :-)
CF ist übrigens Freeware und sollte spätestens mit einer kurzen Email an den Entwickler/Publisher ohne Probleme legal zu modden sein....
EDIT:
Aus der Freeware Lizenz....
UNAUTHORIZED USE. You may not rent, lease, sell, modify, decompile, disassemble, otherwise reverse engineer, or transfer the SOFTWARE except as provided in this agreement. Any such unauthorized use shall result in immediate and automatic termination of this license.
Haben wir früher (und auch ab und zu noch heute) bis zum kollektiven Umfallen gezockt... :-)
CF ist übrigens Freeware und sollte spätestens mit einer kurzen Email an den Entwickler/Publisher ohne Probleme legal zu modden sein....
EDIT:
Aus der Freeware Lizenz....
UNAUTHORIZED USE. You may not rent, lease, sell, modify, decompile, disassemble, otherwise reverse engineer, or transfer the SOFTWARE except as provided in this agreement. Any such unauthorized use shall result in immediate and automatic termination of this license.
Zuletzt bearbeitet:
yetisports
Lieutenant
- Registriert
- Juli 2008
- Beiträge
- 777
Für private Zwecke darfst du alles kopieren. Das Copyrightzeichen ist völlig egal, ist nur eine blöde Erfindung der Amerikaner die jetzt seit Jahren auch hier rüber schwappt, ohne dass es etwas ändert. Man ist auch ohne Copyright ein Urheber!
Aber zurück zur Sache: Nach §69c S. 1 Nr. 1 UrhG müsstest du denke ich den Urheber um Erlaubnis fragen, wenn du Bilder aus dem Spiel/Programm verwenden willst. Ist ne eigene Regelung für Software.
Ansonsten greift §53 UrhG.
Aber zurück zur Sache: Nach §69c S. 1 Nr. 1 UrhG müsstest du denke ich den Urheber um Erlaubnis fragen, wenn du Bilder aus dem Spiel/Programm verwenden willst. Ist ne eigene Regelung für Software.
Ansonsten greift §53 UrhG.
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