Frage zur Auslandsbestellung.

brenner

Commander
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Apr. 2002
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Moin moin.

Also mein Anliegen ist folgendes. Ich würde gerne etwas bei ebay.com ersteigern. Der betroffende Händler wohnt in Californien und liefert anscheinend auch weltweit.
Es handelt sich um einen Warenwert von 750,-$. Hier in Deutschland müßte ich mindestens 1099,-€ bezahlen.

Nun meine Fragen.

1.) Muß ich außer dem Warenwert und den Versandkosten noch was bezahlen? Z.B. Zoll, deutsche Mehrwertsteuer, usw... ?
2.) Wie kann ich am sichertersten bezahlen? Beim deutschen ebay gibt es ja den Treuhandservice.


MfG Brenner
 
du musst Zoll bezahlen und auch soweit ich weiß auch die Mwst.
wie hoch der Zoll is kann ich aber nicht sagen
kommt immer auf die Ware drauf an
 
Die Erhebung der Umsatzsteuer bei der Einfuhr von Waren aus Ländern außerhalb der EG
Auch die Einfuhr von Waren aus einem Drittlandsgebiet in die Bundesrepublik Deutschland unterliegt der Umsatzsteuer, jetzt allerdings bezeichnet als Einfuhrumsatzsteuer.
Im Gegensatz zur Umsatzsteuer handelt es sich hierbei um eine Verbrauchsteuer und um eine Einfuhrabgabe im Sinne des Zollrechts.
Die von der Umsatzsteuer des Ausfuhrlandes entlastete Ware wird im Gegenzug mit der Einfuhrumsatzsteuer des Einfuhrlandes belastet. Durch diese Einfuhrbesteuerung wird verhindert, dass die eingeführten Waren ohne Umsatzsteuer an den Endverbraucher gelangen. Dadurch, dass sie bei der Einfuhr entsteht wird sie im Gegensatz zur Umsatzsteuer von der Bundeszollverwaltung erhoben. Hierbei ist es unerheblich, ob die Einfuhr durch ein Unternehmen oder durch eine Privatperson erfolgt.
Der Regelsteuersatz entspricht dem der Mehrwertsteuer. Er beträgt 16 % des Zollwerts und ermäßigt sich bei bestimmen Waren (insbesondere Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke sowie orthopädische Apparate und Vorrichtungen) auf 7 %.
Erfolgt die Wareneinfuhr aus gewerblichen Gründen, kann der einführende Unternehmer die von ihm gezahlte Einfuhrumsatzsteuer bei einem Wiederverkauf gegenüber dem Finanzamt als sog. "Vorsteuer" absetzen. Durch das System des Vorsteuerabzugs wird sichergestellt, dass bei jeder Weiterveräußerung nur der "Mehrwert" der Waren versteuert wird. Die Einfuhrumsatzsteuer hat dadurch für das einführende Unternehmen grundsätzlich nur die Bedeutung eines durchlaufenden Postens. Die Belastung trägt auch hier letztendlich der Verbraucher.

Grundsätzlich wird bei der Wareneinfuhr in Deutschland zusätzlich zum Zoll die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) erhoben: 16 % bzw. 7 % der Summe aus Rechnungspreis (frei-Haus, also einschließlich eventueller Transportkosten) und Zollbetrag.

http://www.zoll-d.de/faq/index.html#Zollsaetze hier kannst Du sehen, wie hoch der Zoll auf bestimmte Artikel ist. Ein DVD Player würde demnach nochmal mit 14% zu Buche schlagen. Am besten ist es immer vorher bei einem Zollamt nachzufragen, bevor es später teurer ist als in Deutschland.
 
Danke euch beiden und vorallem dir werkam für die sehr ausführliche Antwort.

Kannst du mir vielleicht noch verraten in welche Kategorie (bzw. Zoll%´te) dieses Gerät passt?
(Es hat kein CD/DVD-Laufwerk!!!)


KVT-M700_OPEN.jpg

Kenwood KVT-M700
 
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